Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Berlin: Easyjet setzt Streichkonzert fort

Auch ganz ohne Warnstreik musste die Billigfluggesellschaft Easyjet am Samstag ab dem Flughafen Berlin-Brandenburg neuerlich einige Flüge streichen. Da die betroffenen Flüge jeweils in beide Richtungen sehr gut gebucht waren, sind neuerlich viele Passagiere gestrandet. Die Easyjet-Basis Berlin leidet unter akutem Personalmangel, was bereits am Pfingstwochenende sowohl am Samstag als auch am Sonntag zahlreiche Streichungen verursachte. Ein Warnstreik, der am 10. Juni 2022 über die Bühne ging, hat ebenfalls für viele Ausfälle gesorgt. Die Gewerkschaft Verdi fordert unter anderem mehr Geld für die Flugbegleiter. Easyjet hat bereits auf den Personalmangel reagiert und mit Wirksamkeit zu Ende Juni 2022 die Frequenzen auf vielen Strecken ab Berlin-Brandenburg reduziert. Ursache hierfür ist keinesfalls mangelnde Nachfrage, sondern der Umstand, dass man zu wenige Flugbegleiter zur Verfügung hat. Davon völlig unabhängig hat das Unternehmen angekündigt, dass man ab Herbst 2022 die Anzahl der am BER stationierten Flugzeuge weiter reduzieren wird. Etwa 275 Vollzeitstellen sollen abgebaut werden. Nachstehende Easyjet-Flüge wurden am Samstag ab dem BER gestrichen: 06:00 EJU4541 Nizza 06:25 EJU5863 Zürich 07:30 EJU5701 Rom-Fiumicino 09:55 EZY8122 London-Gatwick 14:50 EJU5007 Ibiza 15:00 EJU4607 Thessaloniki 17:00 EJU5603 Dubrovnik

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Saudia nimmt Riad-Zürich auf

Die Fluggesellschaft Saudia wird am 3. August 2022 zwei wöchentliche Umläufe zwischen Riad und Zürich aufnehmen. Diese sollen an den Verkehrstagen Mittwoch und Donnerstag durchgeführt werden. Als Fluggerät sollen Mittelstreckenjets des Typs Airbus A320 eingesetzt werden. Diese sind mit 20 Business-Class- und 90 Economy-Class-Sitzen bestuhlt. Saudia bestätigte die Aufnahme der Flüge und fügte hinzu, dass diese in Kürze auch über alle üblichen Buchungswege reserviert werden können. Unter der Flugnummer SV235 wird man aus Riad kommend jeweils gegen 14 Uhr 05 am größten Airport der Schweiz landen. Die Rückflüge werden als SV234 durchgeführt und heben um 15 Uhr 20 in Zürich-Kloten ab. Saudia ist bereits seit einigen Jahren – mit Unterbrechungen, die der Coronapandemie geschuldet sind – in der Schweiz präsent. Bislang steuerte man ab Riad und Jeddah den Flughafen Genf an. Daran soll sich auch nichts ändern, denn die Zürich-Strecke nimmt man zusätzlich ins Streckennetz auf.

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Einreise: USA verlangen keinen negativen Coronatest

Die Vereinigten Staaten von Amerika verlangen ab Sonntag bei der Einreise keinen negativen Corona-Test mehr. Die Gesundheitsbehörde CDC teilte mit, dass dies nicht mehr notwendig ist, da man aufgrund der Verfügbarkeit von Behandlungsmöglichkeiten sowie gewachsener Immunität „in eine neue Phase“ eingetreten ist. Auf dem Landweg wurde aus Mexiko und Kanada kommend schon seit einiger Zeit kein negativer Coronatest mehr verlangt. Nun wird dies auch auf den Luftweg und zwar aus allen Ländern kommend ausgedehnt. Bislang musste man unabhängig vom Impfstatus einen negativen Cornatest, der am Tag vor dem Abflug vorgenommen wurde, vorlegen. Innerhalb der Vereinigten Staaten gab es seitens Fluggesellschaften, Airports, Hotels und touristischen Betrieben erheblichen öffentlichen Druck, der auf die Abschaffung der Testvorlagepflicht abzielte. Dies hatte offenbar Erfolg, denn die CDC verkündete am Freitag das Aus. Masken müssen in den Vereinigten Staaten an Bord von Verkehrsflugzeugen nicht mehr getragen werden. Die Regelung wurde von einem Bundesgericht gekippt.

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Gestrichene Flüge: Duty-Free-Einkäufe müssen zurückgegeben werden

Immer wieder kaufen Passagiere gerne in den Duty-Free-Shops an Flughäfen ein. Wenn es sich um einen internationalen Flug handelt, kann es unter bestimmten Umständen günstiger sein. Doch wenn der Flug gestrichen wird und man das Land gar nicht verlassen kann, muss man die Waren wieder zurückgeben. Dahinter stecken steuerrechtliche Gründe. Normalerweise kommt es eher selten vor, dass Passagiere aufgefordert werden ihre Duty-Free-Waren gegen Rückzahlung des Kaufpreises wieder im Shop abzugeben. Aufgrund zahlreicher Flugstreichungen häuft sich dieses Phänomen. Während es innerhalb des Schengenraums keine Probleme gibt, da der Händler die lokalen Steuern zu entrichten hat, wird bei Non-Schengen-Flügen genauer geschaut und die Wahrscheinlichkeit, dass man zum Beispiel Duty-Free-Zigaretten wieder zurückgeben muss, ist groß. Der so genannte Brexit hat auch den Nebeneffekt, dass das Vereinigte Königreich als so genannter Drittstaat gilt. In der Praxis bedeutet das, dass „echtes Duty-Free“ erfolgen kann. Ab UK ist dies – in die meisten Länder – ebenfalls möglich. In Bristol mussten zuletzt viele Flüge gestrichen werden und Polizei sowie Finanzbehörde hatten es besonders wichtig, dass die Duty-Free-Waren – gegen Rückzahlung des Kaufpreises – wieder ins Ladenregal kommen. „Die Rückgabe von Duty-Free-Artikeln ist das normale Verfahren bei einem annullierten Flug. Die Kunden können Duty-Free-Produkte kaufen (und die Duty-Free-Rabatte erhalten), aber diese Ermäßigung gilt nur für Kunden, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen. Wenn Flüge gestrichen werden, verlässt der Kunde das Vereinigte Königreich nicht, so dass der Zoll vorschreibt, dass alle Duty-Free-Einkäufe zurückgegeben und vollständig erstattet werden müssen. Dies ist eine Vorschrift der britischen Zollbehörde (HM Customs)“, so ein

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Australien: Waffe im Handgepäck brockte Amerikaner eine Haftstrafe ein

Ein Amerikaner, der Anfang dieses Jahres auf dem Flughafen Sydney mit einer geladenen Waffe im Handgepäck erwischt und verhaftet wurde, musste sich vor Gericht verantworten. Der Passagier wurde aufgrund von Verstößen gegen verschiedene Gesetze vor dem Central Local Court angeklagt und verurteilt. AFP-Beamte wurden im März zu einem Sicherheitskontrollbereich des Flughafens gerufen, nachdem ein Mitarbeiter, der ein Röntgengerät überwachte, eine mutmaßliche Schusswaffe im Handgepäck des 47-jährigen Mannes entdeckt hatte. Die Polizei untersuchte das Gepäckstück und fand eine geladene Ruger-Pistole, die sie beschlagnahmte. Der Mann wurde am Einsteigen in einen Flug in die Vereinigten Staaten gehindert und wegen folgender Vergehen angeklagt: Er bekannte sich im vergangenen Monat in beiden Fällen schuldig und wurde gestern in der ersten Anklage zu einer 12-monatigen Gemeinschaftsstrafe verurteilt. Für die zweite Anklage wurde er gemäß Abschnitt 20(1)(a) des Crimes Act 1914 (Cth) zu einer 12-monatigen Kaution wegen guter Führung mit einer Bürgschaft von 500 Dollar verurteilt. Der Polizeikommandant der AFP am Flughafen Sydney, Superintendent Matthew Parsons, sagte, dass die AFP eng mit dem Sicherheitspersonal des Flughafens zusammenarbeitete, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. „Dieser Vorfall hätte tödliche Folgen für andere Reisende und Flughafenkunden haben können, selbst wenn die Waffe versehentlich abgefeuert worden wäre. Die sorgfältige Arbeit sowohl des Sicherheitspersonals als auch der AFP-Beamten gewährleistet, dass die Flughäfen für die Öffentlichkeit sicher bleiben“, sagte Supt Parsons.

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Kein weiteres Geld vom Staat: SAS kämpft ums Überleben

Die Finanzlage des skandinavischen Star-Alliance-Mitglieds SAS ist stark angespannt. Der schwedische Staat will keine weiteren Finanzhilfen leisten. Das Wirtschaftsministerium gab jedoch bekannt, dass die Schulden, die man gegenüber dem Staat hat, in Eigenkapital umgewandelt werden dürfen. Zusätzliche Finanzmittel will man nicht bereitstellen. Auch stellte die Regierung klar, dass man dauerhaft nicht an SAS beteiligt bleiben will und die Anteile verkaufen wird. Für den angeschlagenen Carrier ist die Zustimmung des schwedischen Staats dennoch ein Erfolg, denn die Umwandlung der Schulden in Aktien reduziert den Schuldenberg. SAS sagte letzte Woche, dass es eine neue Kapitalspritze in Höhe von 9,5 Milliarden Schwedische Kronen benötige, wenn sein Umstrukturierungsplan funktionieren solle. Keiner der Aktionäre, einschließlich Schweden und Dänemark – die Haupteigentümer mit Anteilen von jeweils 21,8 Prozent – hat sich jedoch auf den Plan eingelassen. Erst kürzlich wurde bekannt, dass sich Investoren für eine Übernahme von SAS interessieren sollen. Allerdings sind zu diesem Projekt nur wenige Details bekannt. Auch sollen die Interessenten eine mögliche Transaktion an Einsparungen knüpfen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften Widerstand leisten könnten. Sollte eine Rekapitalisierung des Carriers scheitern, wird eine mögliche Insolvenz mittlerweile nicht mehr ausgeschlossen.

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Gewerkschaft ruft zum Pilotenstreik bei SAS auf

Bei der skandinavischen Fluggesellschaft SAS könnte es noch im Juni 2022 zu Pilotenstreiks kommen. Nachdem die jüngsten Verhandlungen gescheitert sind, hat die Gewerkschaft SPF die Geschäftsleitung und die Behörden über die entsprechenden Pläne informiert. Laut Mitteilung der Arbeitnehmervertreter soll ab 29. Juni 2022 in Dänemark, Norwegen und Schweden gestreikt werden. Sofern zuvor keine Einigung erzielt werden kann, ist mit erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen. Die Fluggesellschaft SAS gilt als finanziell schwer angeschlagen. Die Gespräche zwischen Arbeitgeber und den Pilotenvertretern laufen seit November 2021. Am Donnerstag gab die Gewerkschaft der Flugzeugführer bekannt, dass diese gescheitert sind und man nun die Mitglieder zum Streik aufruft. Unter anderem geht es darum, dass während der Pandemie in etwa die Hälfte der Piloten mit Wiedereinstellungszusage gekündigt wurden. Allerdings wurde nur wenige Flugzeugführer tatsächlich wieder beschäftigt. Weiters sind die bestehenden Tarifvereinbarungen am 31. März 2022 ausgelaufen. Neue Verträge wurden nicht abgeschlossen. Die SAS-Führung habe die Vorschläge der Gewerkschaft abgelehnt, so dass nun zur Arbeitsniederlegung aufgerufen wird. Es wird damit gerechnet, dass sich etwa 900 Piloten beteiligen könnten. Zuletzt haben die SAS-Flugzeugführer im Jahr 2019 rund eine Woche lang gestreikt.

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Slowenien: Solinair hat Cargo-Charter in die USA beantragt

Die slowenische Fluggesellschaft Solinair hat beim U.S.-amerikanischen Verkehrsministerium die Zulassung für Fracht-Charterflüge in die Vereinigten Staaten von Amerika beantragt. Laut Antrag will man diese selbst oder von zertifizierten Subunternehmern durchführen lassen. Sobald Slowenien von der FAA geprüft und als Land der Kategorie 1 zertifiziert worden ist, wird das Unternehmen möglicherweise zum Eigenbetrieb übergehen. Derzeit verfügt das Land über keine IASA-Kategorie, da es sich noch nie einem vollständigen FAA-Audit unterzogen hat, berichtet CH-Aviation.com. Solinair wollte sich zur Berichterstattung nicht äußern. Derzeit besteht die Flotte aus zwei Airbus A300-600RF. Eine weitere Maschine ist laut CH-Aviation.com von der türkischen Konzernschwester MNG Airlines anmietet. Man ist unter anderem für DHL Express im Einsatz.

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Malta Tourism Authority mit neuem Chef

Die Malta Tourism Authority steht unter neuer Leitung: Der bisherige Deputy-CEO, Carlo Micallef, wurde zum neuen Chief Executive Officer ernannt. Er ist seit 2014 in führenden Positionen für das maltesische Tourismus-Management tätig. Die Malta Tourism Authority ist vergleichbar mit der Österreich-Werbung und vermarktet Malta mit dem Ziel mehr Touristen ins Land zu locken im Ausland. „Die Ernennung von Carlo Micallef ist für die Malta Tourism Authority ein natürlicher Schritt nach vorn. Mit ihm an der Spitze bleibt die MTA ein proaktiver Gestalter des maltesischen Tourismus und eine Triebkraft, die diesen Sektor voranbringt und in Richtung Qualität und Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Dies sind die Säulen unseres nationalen Tourismusproduktes. Und dafür steht Carlo Micallef“, so Tourismusminister Clayton Bartolo.

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Mavi Gök Airlines legt Antalya-Charter ab Deutschland und Österreich auf

Die türkische Fluggesellschaft Mavi Gök Airlines legt ab 11. Juli 2022 einige Charterflüge von Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Nürnberg und Wien nach Antalya auf. Diese sind über alle Marken der Anex Tourism Group buchbar. Der Carrier ist eine Tochtergesellschaft der genannten Firmengruppe, die unter den Marken Anex Tour, Bucher Reisen, Neckermann Reisen und Öger Tours in der D-A-CH-Region präsent sind. Unternehmensangaben nach werden kurzfristig rund 30.000 Sitzplätze nach Antalya aufgelegt. „Wir sehen in Deutschland eine anhaltend hohe Nachfrage für Türkeireisen, die im Verlauf der Sommersaison durch fehlende Flugkapazitäten limitiert werden könnte. Mit dem Einsatz der MGA stellen wir unseren Vertriebspartnern zusätzliche Flugsitze zur Verfügung und sichern uns zugleich eigene Flugkapazitäten am Markt. Somit können wir gemeinsam, auch mit unseren türkischen Hotelpartnern, weiterhin vom Aufschwung des Türkeitourismus in Deutschland profitieren“, so Deutschland-Chef Murat Kizilsac. Mavi Gök Airlines ist eine neugegründete Charterfluggesellschaft mit Sitz in der Türkei. Das Unternehmen gehört der Anex Group an und soll noch heuer den Flugbetrieb aufnehmen. Neben Azur Airlines handelt es sich um die zweite Airlinemarke der Firmengruppe.

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