Österreich verschärft mit Wirksamkeit zum 3. November 2020 die Corona-Maßnahmen und führt in der Zeit von 20 Uhr 00 bis 6 Uhr 00 eine nächtliche Ausgangssperre ein. Aufgrund der gesetzlichen Situation muss der Hauptausschuss des Nationalrats noch die Zustimmung erteilen. Der “Hausarrest” ist vorerst bis zum 12. November 2020 befristet, alle anderen Maßnahmen gelten bis zumindest 30. November 2020. Das Gesundheitsministerium definierte eine Liste von Gründen, die das Brechen der nächtlichen Ausgangssperre zulassen. Diese sind laut offizieller Mitteilung wie folgt: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen) Handel:Der Handel bleibt weiterhin geöffnet, allerdings wird die Anzahl der Kunden, die das Geschäft betreten dürfen, beschränkt. Künftig darf nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter einen Laden betreten. Arbeitgeber sind generell dazu angehalten, sofern möglich, auf Home-Office umzustellen. Weiters soll der Dienstantritt gestaffelt erfolgen, um Gedränge vermeiden zu können. Verkehrsmittel: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Flugzeug ist der Mindestabstand einzuhalten, kann aber in Ausnahmefällen unterschritten werden. Ein Mund-Nasenschutz ist verpflichtend zu tragen. Es bleibt auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie deren Verbindungsbauwerken verpflichtend. Fahrgemeinschaften, Taxis und taxiähnliche Betriebe können weiterhin genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker bzw. der Lenkerin nur zwei Personen befördert werden. Dies gilt auch für Ausbildungsfahrten,