Jan Gruber

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Jan Gruber

Skyalps bestätigt Gespräche mit Flughafen Klagenfurt

Die Südtiroler Regionalfluggesellschaft Skyalps wird derzeit als potentieller Kandidat für Nonstopflüge von Klagenfurt nach München und/oder Frankfurt am Main gehandelt. Der Carrier bestätigte, dass es mit dem Kärntner Flughafen offizielle Gespräche gibt. Im Dezember 2022 will Mehrheitseigentümer Lilihill neue Hub-Anbindungen vorstellen. Dabei soll es sich um München und/oder Frankfurt am Main handeln. Mit Skyalps führt man entsprechende Gespräche, jedoch betont das Südtiroler Unternehmen, dass es noch „nichts Spruchreifes“ zu verkünden gibt. Eine echte Drehkreuzanbindung wäre es ohnehin nur dann, wenn der Operator über ein Codeshare-Abkommen mit der Lufthansa Gruppe verfügen würde. Das ist bei Skyalps nicht der Fall. Erst kürzlich hatte sich das Unternehmen entschieden ab Bozen anstatt nach Frankfurt nach Kassel-Calden zu fliegen.

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Klagenfurt: Lilihill zieht Pachtvertrag zurück

Der politisch umstrittene Pachtvertrag über nicht betriebsnotwendige Flächen zwischen dem Klagenfurter Flughafen und einer Lilihill-Konzernschwester wurde aufgehoben. Dies bestätigte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Damit wäre die von der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft KBV eingebrachte Klage gegenstandslos geworden. Die Aufhebung des Pachtvertrages ist Teil des Zehn-Punkte-Programmes, das Investor Franz Peter Orasch mit dem Landeshauptmann vereinbart hat.

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China genehmigt Serienfertigung der Comac C919

Die Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China hat die Freigabe für die Massenproduktion der Comac C919 erteilt. Das entsprechende Zertifikat wurde laut lokalen Medien am 29. November 2022 ausgestellt. Damit ist die Commercial Aviation Corporation of China zur Serienfertigung des neu entwickelten Musters berechtigt. Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich bis zu 25 Exemplare endmontiert und an Kunden ausgeliefert werden. Die C919 ist eines der ersten Verkehrsflugzeuge, das vollständig in der Volksrepublik China entwickelt wurde. Bislang konnte man diesen Narrowbody, der mit A320neo und B737-Max konkurriert, hauptsächlich im Inland absetzen. Allerdings hat man auch einige Bestellungen aus dem Ausland, vorwiegend aus dem asiatischen Raum, an Land gezogen. Die formelle Musterzulassung hat man bereits am 29. September 2022 erhalten.

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Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag. Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt. Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein.

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SAS weitet Verluste aus

Die skandinavische Fluggesellschaft SAS steckt nicht nur tief in den roten Zahlen, sondern weitere die Verluste zwischen August und Oktober 2022 weiter aus. Der Fehlbetrag lag in diesem Zeitraum bei umgerechnet rund 113 Millionen Euro. Das Unternehmen teilte mit, dass man zwar die seit dem Beginn der Coronakrise höchste Beförderungsleistung erzielen konnte, jedoch höhere Spritpreise sowie Währungseffekte sich negativ ausgewirkt haben. Die Muttergesellschaft SAS Group befindet sich seit Juli 2022 in den USA in einem Gläubigerschutzverfahren.

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Air Serbia fährt Salzburg-Präsenz zurück

Die Fluggesellschaft Air Serbia hat am Samstag ihre Nonstop-Strecke zwischen Belgrad und Salzburg temporär eingestellt. Die vorläufige Wiederaufnahme erfolgt zum 24. Dezember 2022, jedoch ist am 14. Jänner 2023 schon wieder Schluss. Ursprünglich wollte der Carrier die Route durchgehend zweimal pro Woche bedienen. Offenbar hat man nicht ausreichend Buchungen an Land ziehen können, so dass man sich nun auf die Zeit zwischen Weihnachten und dem 14. Jänner 2022 beschränkt. Ab Anfang März 2023 will Air Serbia wieder bis zu dreimal wöchentlich zwischen Belgrad und Salzburg fliegen.

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Griechenland: Marathon Airlines hat zweiten Embraer 175 übernommen

Die griechische Fluggesellschaft Marathon Airlines hat einen zweiten Embraer 175 eingeflottet. Der Regionaljet ist bereits auf der Homebase Athen gelandet und soll für ACMI- und Charteraufträge eingesetzt werden. Somit besteht die E175-Flotte des griechischen Carriers aus den Maschinen mit den Registrierungen SX-ASK und SX-MTO. Der zuletzt genannte Regionaljet war vormals bei Alitalia Cityliner als EI-RDN im Einsatz und ist derzeit 10,2 Jahre alt.

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FAA erteilt Ruanda Kategorie-1-Einstufung

Die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat das Sicherheitsrating der Republik Ruanda in die Kategorie 1 der internationalen Flugsicherheitsbewertung (IASA) angehoben. Dies ermöglicht es Carriern des ostafrikanischen Landes Nonstop-Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen. „Mit einem Rating der Kategorie 1 sind ordnungsgemäß zugelassene ruandische Luftfahrtunternehmen berechtigt, die Vereinigten Staaten zu bedienen und uneingeschränkt Codesharing-Abkommen mit US-Luftfahrtunternehmen zu schließen“, so die FAA in einer Erklärung. „Die Standards werden von der ICAO, der technischen Agentur der Vereinten Nationen für die Luftfahrt, festgelegt“. Der nationalen Fluggesellschaft Rwandair ist es somit möglich künftig nonstop in die USA zu fliegen. Derzeit bedient man diesen Markt in Kooperation mit Qatar Airways, wobei man auf ein Codeshare-Abkommen zurückgreift. Seit 2. Dezember 2021 bedient man Nonstop-Flüge zum Hamad International Airport, wo die Passagiere auf Maschinen von Qatar Airways in Richtung USA umsteigen können. Weiters kooperiert man auch in Richtung New York, Washington D.C., Dallas und Los Angeles, London, Zürich und Madrid, Singapur, Kuala Lumpur und Bangkok. Dies folgt auch auf die Ankündigung von Qatar Airways, sich zu 49 % an RwandAir zu beteiligen.

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Air Corsica übernimmt erste ATR72-600 mit PW127XT-Triebwerken

Der europäische Flugzeugbauer ATR hat die erste ATR72-600 mit der jüngsten Triebwerksgeneration an Air Corsica ausgeliefert. Diese Maschine ist mit PW127XT ausgerüstet. Nach einer Festbestellung von fünf neuen ATR 72-600, die vor einem Jahr auf der Dubai Airshow bekannt gegeben wurde, stellt diese Auslieferung einen wichtigen Schritt in der Flottenmodernisierung des Carriers dar. Das PW127XT-Turboprop-Triebwerk soll einen um drei Prozent reduzierten Treibstoffverbrauch aufweisen. Weiters erklärt ATR, dass die Wartungskosten um etwa 20 Prozent verringert sein sollen.

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Beförderung verweigert: Lufthansa muss Maskenverweigerern 2,6 Millionen U.S.-Dollar zahlen

Für Lufthansa erweist sich der Umstand, dass man am 4. Mai 2022 insgesamt 128 Passagieren wegen Unstimmigkeiten über die Maskenpflicht die Beförderung verweigert hat, als äußerst teuer. Der Carrier muss jedem Passagier eine Entschädigung in der Höhe von rund 21.000 U.S.-Dollar bezahlen, somit insgesamt rund 2,6 Millionen U.S.-Dollar. Die Reisenden befanden sich auf Lufthansa-Flug LH401 auf dem Weg von New York JFK nach Frankfurt am Main. Dort sollten diese auf LH1334 nach Budapest umsteigen. Es handelte sich überwiegend um orthodoxe jüdische Reisende. Diesen wurde das Einsteigen in den Weiterflug verweigert, da sich aus Sicht des Lufthansa-Personals die Fluggäste nicht an die deutsche Maskenpflicht halten wollen. Der Vorfall führte auch dazu, dass die Bundespolizei dazu geholt wurde, jedoch war diese lediglich präsent und versuchte zwischen den Reisenden und dem Lufthansa-Bodenpersonal zu vermitteln. Den Reisenden wurde an Ort und Stelle mitgeteilt, dass sie „genau wüssten“ warum sie von der weiteren Beförderung ausgeschlossen wurden. Damit war nicht deren jüdischer Glaube gemeint, sondern der Umstand, dass viele keine Masken getragen haben. Darauf ging auch Konzernchef Carsten Spohr in einem nachträglichen Statement ein. Dennoch sorgte der Vorfall für internationales Aufsehen, denn es wurden auch jüdische Passagiere ausgeschlossen, die überhaupt nicht Teil der Reisegruppe waren. Lufthansa soll rein nach Namen und Aussehen entschieden haben, was dem Carrier heftige Kritik einbrachte. Die insgesamt 128 vom Flug ausgeschlossenen Personen wollten das fragwürdige Verhalten der Lufthansa nicht akzeptieren und sind gegen den Carrier vorgegangen. Nun willigte die größte Airline Deutschlands einem Vergleich ein. Dieser sieht vor, dass jeder ausgeschlossenen

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