Jan Gruber

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Jan Gruber

Auch nach Wien: Wizz Air startet in Kukes

Der Billigflieger Wizz Air legt einige neue Strecken ab dem albanischen Flughafen Kukes auf. Ab diesem Airport wird man neu nach Memmingen, Karlsruhe/Baden-Baden, Basel und Wien fliegen. Kukes ist im Streckennetz von Wizz Air gänzlich neu. Bislang wurde dieser albanische Flughafen nur von Air Albania genutzt. Ab Anfang Juni 2022 wird auch der ungarische Billigflieger präsent sein. Den Auftakt macht am 1. Juni 2022 die Verbindung nach Karlsruhe/Baden-Baden, die zweimal pro Woche angeboten werden soll. Ab 3. Juni 2022 will Wizz Air zweimal pro Woche nach Basel fliegen. Am 4. Juni 2022 folgen die Verbindungen nach Memmingen und Wien, die jeweils an den Verkehrstagen Dienstag und Samstag bedient werden sollen. Auch ab Tirana gibt es Neuerungen, denn das Ziel Friedrichshafen soll ab dem 11. April 2022 zweimal wöchentlich bedient werden. Nach Rimini geht es in selbiger Frequenz ab dem 14. April 2022. Per 12. April 2022 wird die Dortmund-Strecke auf fünf Umläufe pro Woche aufgestockt. Auch nach Frankfurt-Hahn will man ab 14. April 2022 häufiger fliegen und zwar dreimal wöchentlich. Karlsruhe/Baden-Baden soll ab.

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Leiharbeitsfirma Crewlink feiert Comeback bei Lauda Europe

Die Leiharbeitsfirma Crewlink befindet sich momentan wieder auf der Suche nach Flugbegleitern für die maltesische Ryanair-Tochter Lauda Europe. Man will diese für alle Bases, ausgenommen London-Stansted einstellen. Noch unter der Geschäftsleitung von Niki Lauda wurde versprochen, dass es keine Leiharbeit mehr geben wird. Doch unter der Eigentümerschaft von Ryanair wurde bei Laudamotion dieses Vehikel wiedereingeführt. Dazu errichtete der irische Personalleasinganbieter Crewlink nahe dem österreichischen Parlament bei einem einschlägig bekannten Briefkastenanbieter eine „virtuelle“ österreichische Zweigniederlassung. Jenes Crewlink-Personal, das vormals für Laudamotion im Einsatz war, wurde im Zuge der Umstellung auf die maltesische Lauda Europe an diese verleast. Laudamotion ist mittlerweile keine Fluggesellschaft mehr, jedoch gab es eine Zeit lang die Besonderheit, dass das in Österreich tätige Personal dann direkt bei Lauda Europe eingestellt wurde und nicht über Crewlink. Von dieser Strategie verabschiedet man sich nun wieder, denn die Leiharbeitsfirma sucht auch für Wien-Schwechat nach Kabinenpersonal. In der Stellenausschreibung, in der abweichend von der österreichischen Rechtslage keine Gehaltsangaben gemacht werden, sucht man nach Flugbegleitern für Wien, Zadar, Zagreb und Palma de Mallorca – nicht jedoch für London-Stansted. Für den britischen Airport sucht Lauda Europe selbst über die die Stellenanzeigen-Homepage der Ryanair Group. Eine Logik ergibt diese Vorgehensweise nicht. Lauda Europe ist eine maltesische Fluggesellschaft, die im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC mit dem Maschinentyp Airbus A320 im Ryanair-Streckennetz fliegt. Die Flugzeuge des Carriers, der indirekt aus Niki hervorgegangen ist, sind in Wien, Palma de Mallorca, London-Stansted, Zagreb und Zadar stationiert. Die zuletzt genannte Basis ist eine reine Sommerstation, die in der warmen

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Berlin: Möglicherweise sicherheitsrelevante Airline-Unterlagen in YouTube

Die Bordverpflegung ist neben dem Preis für viele Passagiere ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, bei welcher Airline der nächste Flug gebucht wird. Um Speisen und Getränke an Airlines liefern zu können, müssen die Cateringbetriebe strengen Sicherheitsaudits der Airlines, aber auch den Vorschriften der einzelnen Luftfahrtbehörden entsprechen. Umso befremdlicher erscheint es, wenn ein börsennotiertes Airline Catering-Unternehmen offenbar nicht daran interessiert ist, dass seit gut zwei Jahren auf den einschlägigen Streaming Kanälen im Internet ein Video abrufbar ist, in dem eine Gruppe Erwachsener die sicherheitsrelevanten Unterlagen von Airline Kunden durchblättert. Vorweg: Die Urheber des Videos sind offensichtlich der „Lost Place Explorer”-Szene zuzuordnen. Hierbei wird zumeist ohne Einwilligung der Eigentümer in vermeintlich leerstehende Gebäude eingedrungen und per Video dokumentiert. Da diese auf Youtube veröffentlichten Videos sich einer immer größer werdenden Fangemeinde erfreuen, erhalten die Urheber teilweise sogar Tantiemen für ihre zweifelhaften Reportagen. In einem dieser Videos ist klar erkennbar, dass Explorer weder mit der Zustimmung des Eigentümers, noch mit einer Einwilligung des Flugzeugcaterers Do&Co, in den Firmenkomplex an der Spreeschanze in Berlin eingedrungen sind. Anstelle sich Gedanken über zivil- und/oder strafrechtliche Folgen des illegalen Eindringens zu machen, wird das Video zusätzlich noch auf Youtube gehostet. Eigentlich sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt der Eigentümer des Anwesens oder die im Video involvierten Airlines ein berechtigtes Interesse haben, gegen die Urheber vorzugehen – oder zumindest das Video zu löschen. Weit gefehlt! Nachdem Aviation.Direct und weitere namhafte Medienagenturen von der Existenz des Videos Kenntnis erhielten, wurde mehrfach versucht, eine Stellungnahme von Do&Co Berlin – bzw.

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Urteil: Deutscher Staat haftet für lange Wartezeiten bei der Siko

Lange Wartezeiten vor den Sicherheitskontrollen hat es auch schon vor der Corona-Pandemie gegeben. Allerdings treten diese in Deutschland seit dem Beginn der Krise auffällig häufig auf, denn die im Regelfall von der Bundespolizei beauftragten Dienstleister haben oftmals Personalmangel. Und dafür haftet der Staat, entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Hintergrund ist, dass Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen ihren Flug in die Dominikanische Republik verpasst haben. Dabei haben die Reisenden sämtliche Empfehlungen des Flughafens Frankfurt am Main und der Fluggesellschaft eingehalten. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, laut Gerichtsverfahren etwa drei Stunden vor dem Abflug, am Check-in-Schalter erschienen und haben sich dann sofort auf den Weg in Richtung Sicherheitsbereich gemacht. Und genau da lag dann das Problem, denn die Kontrolllinien waren hoffnungslos unterbesetzt, so dass die klagenden Passagiere trotz langem „Zeitpuffer“ ihre Flüge verpasst haben. Das wollten sich diese nicht gefallen lassen und zogen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. Die Sicherheitskontrollen waren zu diesem Zeitpunkt in vollständiger Verantwortung der Bundespolizei, für die der Staat verantwortlich ist. Diese hat eine Sicherheitsfirma mit der tatsächlichen Durchführung der Kontrolltätigkeiten beauftragt. Und dort gab es Personalmangel. Unter der Geschäftszahl 1 U 220/20 erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Bundespolizei die Kontrolltätigkeiten nicht ausreichend organisiert habe. Den klagenden Passagieren war besonders nützlich, dass diese die Empfehlungen von Airline und Flughafen übererfüllt haben, denn diese waren rund eine Stunde früher da als zu diesem Zeitpunkt empfohlen. Das OLG Frankfurt sieht daher eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Einreise: Marokko setzt auf 1G-plus

Am 7. Feber 2022 wird sich Marokko wieder für den internationalen Flugverkehr öffnen. Nun gab die Regierung die Einreiseregeln bekannt. Nur vollständig geimpfte Personen können unter zusätzlicher Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ohne Quarantäne einreisen. Marokko versteht derzeit unter „vollständig geimpft“ noch zwei Stiche. Allerdings kann es dazu kommen, dass auch eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wenn die zweite Dosis schon länger zurückliegt. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Hier gibt es die Besonderheit, dass ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme bis zum Boarding des Flugzeugs gezählt wird. Vereinfacht gesagt: Es zählt der Zeitpunkt des Abflugs in Richtung Marokko und nicht der Moment der Einreisekontrolle. Zusätzlich müssen sich alle Passagiere, die auf dem Luftweg einreisen, verpflichtenden Antigen-Schnelltests unterziehen. Stichprobenartig sollen auch PCR-Abstriche genommen werden. Die Kosten für die Arrival-Tests werden von der Regierung getragen. Die Reisenden sollen über das Ergebnis, beispielsweise per SMS, informiert werden. Weiters weist Marokko die Fluggesellschaften an, dass diese das Vorhandensein der Dokumente (Impfungen und negativer PCR-Test) vor dem Einsteigen prüfen müssen. Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur dann befördert werden, wenn sie entweder unter eine allgemeine Ausnahme oder aber eine Sondergenehmigung der Regierung fallen. Letztere ist bei den Behörden zu beantragen, jedoch muss man dafür triftige Gründe haben. Nach der Einreise kann die lokale Gesundheitsbehörde zu einem weiteren Coronatest auffordern. Dabei soll es sich um einen PCR-Test handeln, der beispielsweise im Hotel durch mobile Teams genommen wird. Auch diese

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Flyr beantragt Staatshilfe und will nötigenfalls durch die Instanzen ziehen

Die norwegische Fluggesellschaft Flyr macht derzeit in Norwegen Stimmung gegen den Umstand, dass man eigenen Angaben nach als einzige lokale Fluggesellschaft von den staatlichen Coronahilfen ausgeschlossen ist. Der Carrier flog bislang einen Buchverlust in der Höhe von 100.000 Norwegischen Kronen ein. Flyr startete mitten in der Corona-Pandemie, denn man erhielt AOC und Betriebsgenehmigung erst im Juni 2021 erteilt. Der Erstflug wurde am 30. Juni 2021 durchgeführt. Derzeit sehen die Bestimmungen, um Staatshilfen und –kredite in Anspruch nehmen zu können vor, dass das Unternehmen bereits vor dem Beginn der Pandemie auf dem Markt aktiv gewesen sein muss. Das junge Luftfahrtunternehmen wurde im August 2020, also mitten in der Krise aus der Taufe gehoben und startete – wie erwähnt – im August 2021. Laut lokalen Medienberichten soll Flyr wiederholt schriftlich und persönlich beim Finanzministerium Norwegens Kritik ausgeübt haben. Auch habe man zwischenzeitlich einen offiziellen Antrag auf Staatshilfe eingebracht. In der Korrespondenz argumentiert man unter anderem, dass beispielsweise SAS und Norwegian von diversen Hilfsprogrammen sowie Bürgschaften für Kredite profitiert hätten. Man behauptet, dass Flyr als einzige norwegische Fluggesellschaft von den staatlichen Finanzmitteln ausgeschlossen wäre. Das will man nicht auf sich sitzen lassen und spricht von Wettbewerbsverzerrung. Eventuelle negative Entscheidungen will man durch die Instanzen bekämpfen. Bemerkenswert ist auch, dass Flyr in den Anschreiben, die an die Regierung gerichtet sind, auch schreibt, dass die momentane Situation, in der man sich befinde, „sehr ernst ist“. Man führt weiters aus, dass die Nachfrage nicht zuletzt wegen der Omikron-Variante weiterhin verhalten ist und dies negative Auswirkungen auf

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Sommer 2022: Rhomberg chartert bei Air Corsica, Avanti Air, Peoples und Lübeck AIr

Der Reiseveranstalter Rhomberg Reisen wird im Sommerflugplan 2022 wieder Charterflüge ab Wien, Salzburg, Graz, Memmingen und Altenrhein anbieten. Heuer hat der Tour Operator teilweise andere Operating Carrier unter Vertrag. Ab Salzburg und Wien setzt man für das Reiseziel Calvi auf die Dienstleistungen von Air Corsica. Ab Graz und Memmingen wird Avanti Air für den Tour Operator fleigen. Ab Altenrhein kommt – wie gehabt – Peoples zum Einsatz. In Richtung Preveza wird ein Embraer 190, der unter der Marke Lübeck Air betrieben wird, fliegen. Diese Maschine wird unter Air-Alsie-Flugnummern im Rahmen eines Wetlease-Vertrags von German Airways gestellt. Rhomberg-Charterflüge auf einen Blick: Abflugsort Zielort Flugtag Durchführungszeitraum Airline VIE CLY SO 01.05. – 09.10.22 Air Corsica SZG CLY SO 01.05. – 09.10.22 Air Corsica GRZ CLY SO 29.05. – 09.10.22 Avanti Air FMM CLY SO 29.05. – 09.10.22 Avanti Air ACH CLY SO 01.05. – 09.10.22 People’s ACH PVK DO 19.05. – 13.10.22 People’s SZG PVK DO 19.05. – 13.10.22 Lübeck Air ACH EFL FR 13.05. – 07.10.22 People’s ACH SUF DI 17.05. – 26.07. & 30.08. – 11.10.22 People’s ACH MAH MI 11.05. – 12.10.22 People’s

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Sommer 2022: Easyjet fokussiert sich in Österreich auf Innsbruck und Wien

Die Fluggesellschaft Easyjet plant im Sommerflugplan 2022 drei Strecken ab Wien-Schwechat und zwei ab Innsbruck zu bedienen. Ein kolportiertes Comeback der Verbindung Graz-Berlin wird es – zumindest vorläufig – nicht geben. In der aktuellen Winterperiode ist Easyjet ab den österreichischen Airports Wien, Salzburg und Innsbruck regelmäßig tätig. Ab der Hauptstadt bietet man die Ziele Amsterdam, Berlin und Basel an. Die Mozartstadt ist mit Amsterdam, Berlin, Bristol, Hamburg, Lodon-Gatwick, London-Luton und Liverpool verbunden. Den Airport der Landeshauptstadt Tirols verbindet man mit Amsterdam, Berlin, Bristol, London-Gatwick, London-Luton und Manchester. Vereinzelt werden die Strecken, die zu den „Schifahrer-Flughäfen“ führen einige Wochen in den Sommerflugplan 2022 hineingeführt. Vorerst kein Comeback für Graz-Berlin Im Sommerflugplan 2022 plant Easyjet laut einer Sprecherin ab Wien die Destinationen Amsterdam, Berlin und Basel anzusteuern. Ab Innsbruck sollen Berlin und London-Gatwick angeboten werden. Weitere Routen sind mit aktuellen Stand der Dinge nichtgeplant. Dazu die Medienreferentin: „Wie schon während der gesamten Pandemiezeit überprüfen wir kontinuierlich unser Flugprogramm, um sicherzustellen, dass wir unseren Flugplan mit der Kundennachfrage in Einklang bringen.“ Vor der Coronapandemie hatte Easyjet auch eine Nonstop-Verbindung zwischen Berlin und Graz im Portfolio. Im Gegensatz zu anderen Routen, die der Carrier ab Österreich anbietet, wurde diese Verbindung bislang nicht reaktiviert. Dabei bleibt es auch für den Sommer 2022. „EasyJet bestätigt, dass die Flugverbindung zwischen Berlin und Graz im März 2020 eingestellt wurde. Wir beobachten und überprüfen regelmäßig unsere Routen, um sicherzustellen, dass unser Netzwerk der Kundennachfrage entspricht. Wir werden weitere Pläne für den Sommer- und Winterflugplan 2022 zu gegebener Zeit bekannt

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Von wegen „einheitliche Reisegeln“ – Viele EU-Staaten kochen eigene Suppe

Viele Medien haben regelrecht gefeiert, dass ab 1. Feber 2022 das Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder einfacher möglich sein wird. Allerdings ist die Einigung, die auf europäischer Ebene erzielt wurde, erneut ein regelrechter Murks, denn beispielsweise Österreich hat sie gar nicht übernommen. In der Coronakrise zeigte sich schon öfters, dass sich Regierungschefs und/oder Minister der EU-Mitglieder in Brüssel oder Straßburg auf einheitliche Regeln einigen. Kaum waren die Videokonferenz oder die Besprechung vor Ort beendet, verkündete man groß den Erfolg. Genau so machte es zuletzt auch Österreichs EU-Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). In einer OTS-Mitteilung feierte sie den Erfolg regelrecht. Doch sie machte offensichtlich die Rechnung nicht mit dem Wirt, sprich ihrem Ministerkollegen Wolfgang Mückstein (Grüne). Kurios, aber wahr: Österreich wirkte an einheitlichen Reisegeln für den EU-Raum mit und setzt sie selbst gar nicht um. Mückstein denkt gar nicht daran die Einreiseverordnung, die auf 2Gplus (geimpft plus PCR-Test, genesen plus PCR-Test oder dreimal geimpft) zu lockern. Das Gesundheitsministerium bezog auf mehrfache Nachfrage, ob Österreich die EU-Regeln übernimmt und falls nein warum, keine Stellung. Es ist mittlerweile üblich, dass sich dieses Ministerium zu „unangenehmen Dingen“ überhaupt nicht äußert. Von Reisenden kann und muss man verlangen, dass diese sich selbst im Vorfeld über die Voraussetzungen für die jeweilige Einreise informieren. „Hab ich nicht gewusst“ kann in Ländern, die visumspflichtig sind, nicht dazu führen, dass man dennoch einreisen darf. Schafft man es überhaupt ins Flugzeug, folgt in der Regel die Zurückweisung und die Airline muss die Person wieder zurückbefördern. Selbstverständlich gibt es dafür dann

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Einreise: Spanien verkürzt Gültigkeit von Antigen-Schnelltests

Bei der Spanien-Einreise ist ab sofort eine Änderung im Bereich der Antigen-Schnelltests zu berücksichtigen. Diese werden ab Abstrichnahme nur noch maximal 24 Stunden lang anerkannt. Nicht betroffen sind Nukleinsäureamplifikationstests. Konkret bedeutet das, dass Personen, die weder Impfung noch Genesung nachweisen können, Schnelltest-Ergebnisse nur noch 24 Stunden lang ab Abstrichnahme zur Einreise nach Spanien verwenden können. Befunde, die auf den Verfahren PCR-, LAMP oder TMA basieren, sind weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier ist nicht der Zeitpunkt der Ausstellung des Befunds bzw. des Zertifikats maßgeblich, sondern jener der Abstrichnahme. Unverändert bleibt, dass Spanien weiterhin das Ausfüllen eines Online-Formulars verlangt. Der QR-Code muss bei einer etwaigen Einreisekontrolle vorgewiesen werden. Die Zentralregierung hat die Fluggesellschaften mittels Notam angewiesen, dass die Vollständigkeit der Corona-Unterlagen spätestens beim Boarding gesichtet werden muss. Andernfalls kann der Mitflug verweigert werden, was in der Vergangenheit schon für Aufsehen sorgte.

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