
Dokumentenkontrollen: Darf die Airline das überhaupt?
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie betrifft das Stichwort „Dokumentenkontrolle“ immer mehr Passagiere. Gleichzeitig kommen aber auch die Fragen, ob Fluggesellschaft diese durchführen müssen oder das überhaupt dürfen, auf. Vor der Corona-Pandemie gab es im Schengen-Raum nur in Ausnahmefällen echte Pass- bzw. Ausweiskontrollen. Immer wieder haben Passagiere das Ersuchen von Airlines beim Boarding ihr Identitätsdokument fälschlicherweise für eine Passkontrolle gehalten, jedoch war das niemals eine solche. Der Grund dafür ist simpel: Echte Personenkontrollen dürfen nur von der Polizei bzw. von manchen Ländern der Grenzschutzbehörde („Border Control“) durchgeführt werden. Weist man sich als nicht gegenüber einem Beamten aus, ist es keine echte Grenz- bzw. Passkontrolle. Fluggesellschaften haben aber ein sehr großes Interesse daran, dass der Name im Ausweis mit jenem auf dem Ticket übereinstimmt. Eigentlich wäre es ja so ziemlich egal wer im Flugzeug sitzt, jedoch würde man ohne Namensabgleich dem Schwarzhandel mit Tickets alle Türen und Fenster öffnen. Gleichzeitig könnte die Airlines massive Probleme mit staatlichen Behörden bekommen, wenn zum Beispiel aufgrund eines Falles einer ansteckenden Krankheit an Bord (z.B. Masern, Corona, etc.) falsche Namen bzw. Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden. Blenden Sie für den nachstehenden Absatz die Corona-Pandemie komplett aus und begeben Sie sich gedanklich in die Zeit „vor Corona“ zurück. Alles war irgendwie viel lockerer und das Schengen-Gebiet konnte ohne eine einzige echte Pass- oder Zollkontrolle durchreist werden. Irgendeine Person, die sich an Bord befand, erkrankt unmittelbar danach an einer so genannten anzeigepflichtigen Krankheit. Die Fluggesellschaft muss dann die Passagierliste zur Verfügung stellen und das Gesundheitsamt beginnt mit dem







