Jan Gruber

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Jan Gruber

Sun-Air schickt Deutschland-Tochter in die Insolvenz

Die Deutschland-Tochter der Regionalfluggesellschaft Sun-Air of Scandinavia, Sun-Air of Germany GmbH, meldete beim Amtsgericht Augsburg Insolvenz an. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage, dass am 12. Jänner 2021 eine entsprechende Eingabe erfolgt ist. Das deutsche Unternehmen wurde im Jahr 2013 gegründet und ist unter anderem für die Airbus-Firmenshuttles zwischen Augsburg und Marseille zuständig. Durchgeführt werden die Flüge von der dänischen Muttergesellschaft. Die überwiegende Mehrheit des in der Bundesrepublik stationierten Personals ist bei Sun-Air of Germany GmbH angestellt. Der Hintergrund erinnert ein wenig an die Geschichte rund um die Ryanair-Tochter Malta Air: Sun-Air bekam zunächst das Kurzarbeitergeld bewilligt und ausbezahlt. Später jedoch zog das Arbeitsamt den Bescheid wieder zurück und verwies unter anderem darauf, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handeln würde. Bei Malta Air ordnete ein Gericht einstweilig an, dass das Kurzarbeitergeld zu gewähren ist. Laut dänischen Medienberichten rechnet Sun-Air damit, dass das erhaltene Geld zurückbezahlt werden muss. Nun meldete man Insolvenz an und dem deutschen Personal wurde bereits die Kündigung ausgesprochen. Unternehmensangaben nach sollen die für Airbus durchgeführten Flüge ab Augsburg fortgeführt werden. Sun-Air of Germany GmbH war keine Fluggesellschaft, sondern eher eine Art „Leiharbeitsfirma“ für das deutsche Personal, das ausschließlich in Maschinen der Muttergesellschaft unterwegs war. Sun-Air ist Franchisenehmer von British Airways und tritt gegenüber Endkunden unter dem BA-Brand auf.

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Pauschalreisen: Welche Reisewarnung gilt? – AK klagt

Bucht man online oder offline eine Pauschalreise, so kann es auch bei bekannten Marken dazu kommen, dass eine Leistung eines ausländischen Reiseveranstalters gekauft wird. Das führte aufgrund der inflationären Reisewarnungen zu Problemen und zwar insbesondere dann, wenn die österreichische Regierung eine solche ausgesprochen hatte, beispielsweise die deutsche jedoch nicht. Die Arbeiterkammer Österreich strebt nun eine Musterklage an. Die Konsumentenschützer konnten zwar erfolgreich für zwei Frauen, die aufgrund einer österreichischen Reisewarnung ihren Trip storniert haben, jedoch der deutsche Veranstalter der Ansicht war, dass nur deutsche Reisewarnungen zählen würden, intervieren, doch dabei belässt man es nicht. „Die Rechtslage ist hier nicht ganz klar: Ausländische Reiseveranstalter orientieren sich oftmals nicht an den Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, sondern an jenen des Außenamtes im Land ihres Firmensitzes. Die AK hat deshalb eine Musterklage zur Klärung der Rechtslage eingebracht“, so die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung. Reise wurde vor der Pandemie in Österreich gebucht Hintergrund: Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht. Die Reise sollte Anfang September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1.039 Euro. Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag

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CityLine-Mitglieder nehmen Krisentarifvertrag an

Die in der Gewerkschaft UFO organisierten Flugbegleiter von Lufthansa CItyLine haben den mit der Geschäftsleitung vereinbarten Krisentarifvertrag mit großer Mehrheit angenommen. Laut einer Erklärung der Arbeitnehmervertreter stimmten 91,06 Prozent der Mitglieder für die Annahme der Vereinbarung. „Wir freuen uns sehr, einen Absicherungsvertrag für die Kolleginnen und Kollegen der CityLine Kabine erreicht zu haben, die große Zustimmung unserer Mitglieder ist ein tolles Zeichen der Geschlossenheit und Solidarität in diesen unsicheren Zeiten“, so Rainer Bauer, Leiter Tarif bei UFO. Während der erste Tarifvertrag Ende September 2020 arbeitgeberseitig widerrufen wurde, entschieden sich bei der zweiten Einigung die UFO-Mitglieder bei CityLine Ende November 2020 gegen die Annahme. Im dritten Anlauf konnte nun eine für beide Seiten annehmbare Lösung gefunden werden. Der abgeschlossene Tarifvertrag enthält Aspekte der Beschäftigungssicherung wie einen Kündigungsschutz bis 31.12.2021. Dafür leistet das Cityline-Kabinenpersonal wesentliche Krisenbeiträge.  „Die CityLine-Kabine wird 2021 auf 13. Gehalt, Urlaubsgeld und Vergütungserhöhungen verzichten, dafür müssen in diesem Jahr keine Entlassungen gefürchtet werden. Die kurze Laufzeit verschafft Luft und ist Aufgabe zugleich, in der voraussichtlich noch Jahre dauernden Krise. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg durch diese schwere Zeit“, resümiert Bauer.

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Winterflugplan: Condor gibt erste Destinationen frei

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor gab den ersten Teil des Winterflugplans 2021/2022 zur Buchung frei. Ab Frankfurt am Main sollen rund 20 Langstreckenziele angeboten werden. im Winter 2021/22 ab Frankfurt zu 20 Langstreckenzielen ab, darunter zwölf Ziele in der Karibik: Neben Mexiko, Kuba und Jamaika stehen auch die Dominikanische Republik, Barbados, Grenada, Tobago und San Juan in Puerto Rico auf dem Plan. Ob der Carrier auch Zubringerflüge mit Lufthansa anbieten kann, ist noch offen. Der Kranich kündigte den entsprechenden Vertrag auf und die einstige Tochtergesellschaft brachte mittlerweile eine Beschwerde beim deutschen Bundeskartellamt ein. Aufgrund der Kündigungsfrist würde die einseitige Vertragsauflösung im Juni 2021 schlagend werden. Ab Frankfurt am Main sind nachstehende Condor-Ziele für den Winter 2021/22 zur Buchung freigegeben: Las Vegas (USA): Donnerstag, Sonntag Seattle (USA): Montag, Donnerstag, Samstag Cancun (Mexiko): täglich Havanna (Kuba): Montag, Donnerstag Varadero (Kuba): Dienstag, Freitag Holguin (Kuba): Sonntag Montego Bay (Jamaika): Samstag Puerto Plata (Dom. Republik): Mittwoch Punta Cana (Dom. Republik): Täglich Santo Domingo (Dom. Republik): Mittwoch, Sonntag Barbados: Dienstag, Freitag Grenada: Freitag Tobago (Trinidad und Tobago): Dienstag San Juan (Puerto Rico): Samstag Seychellen (Indischer Ozean): Freitag Mauritius (Indischer Ozean): Mittwoch, Freitag, Sonntag Male (Malediven): Montag, Donnerstag, Samstag Kapstadt (Südafrika): Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag Mombasa (Kenia): Mittwoch, Sonntag Sansibar (Tansania): Mittwoch, Sonntag

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Cargo: Leipzig meldet neuen Rekord

Die deutschen Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig zählten im Vorjahr gemeinsam 918.341 Passagiere und lagen damit um 78,2 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019. Auf Dresden entfielen 385.651 Fluggäste und auf Leipzig 532.690 Reisende. Im Frachtbereich konnte am Standort Leipzig ein 11,7-prozentiger Zuwachs erzielt werden. Mit 1.383.485 Tonnen Luftfracht wurde gar ein neuer Rekord erzielt. Besonders deutlich nahm das Wachstum im vierten Quartal zu. Allein im Dezember erhöhte sich das Frachtaufkommen um 35,0 Prozent auf rund 140.940 Tonnen. „Wir können uns glücklich schätzen, dass wir vor allem mit unserer Luftfracht weiter stabiles Geschäft für die gesamte Unternehmensgruppe anziehen. Für 2021 rechnen wir mit weiterem Frachtwachstum und außerdem mit einer schrittweisen Erholung der Passagierzahlen, sobald die Reisebeschränkungen nachlassen. Dann wird der Flughafen Dresden maßgeblich profitieren, der im Frühjahr vorübergehend schon gut aus der Krise gekommen war“, so Götz Ahmelmann, CEO der Mitteldeutschen Flughafen AG. Auch für das laufende Jahr deuten die Zeichen in der Luftfracht aufwärts. Sowohl das Linien- als auch das Frachtchartergeschäft entwickeln sich positiv. Außerdem wird der Transport von medizinischen Gütern und Schutzausrüstung eine wichtige Rolle spielen. Dies schließt die Möglichkeit ein, in Leipzig/Halle Impfstoffe umzuschlagen. Dank einer CEIV-Pharma-Zertifizierung ist der Flughafen in der Lage, rund um die Uhr temperatur- und zeitkritische Pharmasendungen abzufertigen. Insgesamt steuern rund 60 Fracht-Airlines den Airport an und bedienen ein Streckennetz, das über 280 Ziele weltweit umfasst.

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Österreich: FFP2-Masken auch in Flugzeugen

In österreichischen Verkehrsflugzeugen besteht ab 25. Feber 2021 die Verpflichtung zum Tagen einer FFP2-Maske. Erzwingen kann dies die Regierung allerdings nur bei jenen Airlines, die über AOC und Betriebsgenehmigung, die in Österreich ausgestellt wurden sowie im Inlandsverkehr. Bei ausländischen Fluggesellschaften, die im internationalen Flugverkehr tätig sind, ist die Bundesregierung auf den Goodwill der Carrier angewiesen. Aufgrund internationaler Abkommen unterliegen diese nahezu ausschließlich dem Recht ihrer Heimatstaaten. So könnte es dazu kommen, dass Austrian Airlines, Eurowings Europe, Easyjet Europe und Peoples das Tragen von FFP2-Masken verlangen und durchsetzen müssen, jedoch beispielsweise Ryanair, Lauda Europe, Wizzair, Qatar Airways, Lufthansa oder Emirates weiterhin ihre Passagiere mit den einfachen MNS-Masken fliegen lassen können. Zwar will die Bundesregierung, dass ab 25. Feber 2021 in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, Tanken oder in der Apotheke FFP2-Masken getragen werden müssen, jedoch ist dies im internationalen Flugverkehr bei ausländischen Fluggesellschaften nicht mittels Verordnung umsetzbar. Momentan evaluieren die Fluggesellschaften mit österreichischen Zulassungen die Lage und wollen in den nächsten Tagen die weitere Vorgehensweise gegenüber den Passagieren kommunizieren. Zunächst wird die schriftliche Verordnung abgewartet, da die Aussagen, die seitens österreichischer Regierungsmitglieder während ihrer Pressekonferenzen getätigt werden, wiederholt vom tatsächlichen Text abgewichen sind.

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Hotels: Zahlen Sie nicht zu viel!

Im Internet gibt es tausende Seiten, über die Sie Reservierungen in Hotels tätigen können. Nahezu alle werben mit Bestpreisgarantieren, die allerdings in der Praxis so viele Haken und Ösen haben, dass sie bei manchen Anbietern regelrecht wertlos sind. Auch die Auszahlung der Rückzahlung kann sich als kompliziert herausstellen. Der wichtigste Tipp vorab: Vertrauen Sie nicht blind jeder Bewertung und jedem Foto im Internet. Leider tummeln sich viele Fakebewertungen. Bleiben Sie kritisch und misstrauisch und bewahren Sie sich so vor Enttäuschungen. Wie findet man das billigste Hotelzimmer? Eine durchaus gute Strategie ist, dass man auf verschiedenen Buchungsportalen das Wunschhotel sucht und die Preise vergleicht. Dabei können auch Suchmaschinen wie Trivago hilfreich sein, denn die Vermittler gehen dann gerne mit ihren Preisen runter, um eben möglichst weit oben gelistet zu werden. Selten beachtet, aber auch eine Möglichkeit zum Sparen: Manchmal haben Reisebüros bzw. Veranstalter so genannte „nur-Hotel-Kontingente“, die wesentlich günstiger angeboten werden als über Vermittlerseiten wie HRS oder Booking.com. Das kann damit zusammenhängen, dass diese Kapazitäten übrig sind, weil man sie nicht im Rahmen von Pauschalreisen absetzen konnte. Da die Veranstalter zumeist mit den Hotels Abnahmegarantien vereinbaren, um günstigere Preise zu bekommen, verscherbelt man gerne mal Restkontingente. Hat das Buchungsportal immer den besten Preis? Nein. Es kann am günstigsten sein, muss es aber nicht. Oftmals ist es empfehlenswert auch direkt auf der Homepage des Wunschhotels zu schauen oder aber direkt anzufragen. Schreiben Sie einfach dem Hotel ein E-Mail oder rufen Sie an. Häufig hat man auf Anfrage noch viel attraktivere Angebote, denn es

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Zahlungsvarianten: Viele Möglichkeiten, große Unterschiede

Beim Kauf von Flugtickets, aber auch von Pauschalreisen, hat man zumeist die Auswahl aus vielen verschiedenen Zahlungsvarianten. Vom guten alten Bargeld über Kreditkarten bis hin zur Zahlung an der Supermarktkasse ist so ziemlich alles dabei. Doch jedes Verfahren hat so seine Vor- und Nachteile. Ein Überblick. Der wichtigste Tipp vorab: Wägen Sie ab welche Zahlungsvariante für Sie optimal ist und Ihnen die bestmögliche Sicherheit bietet. Besonders bei Kredit- und Debitkarten können Fremdwährungsgebühren anfallen. Fragen Sie im Zweifel vor dem Kauf des Tickets in Fremdwährung Ihre Bank. SEPA-Lastschrift: Dieses Verfahren ist auch als „Bankeinzug“, „elektronische Lastschrift (ELV)“ oder „Kontoabbuchung“ bekannt. Hierbei geben Sie BIC und IBAN an. Die Fluggesellschaft oder der Reisevermittler buchen dann den vereinbarten Betrag von Ihrem Bankkonto ab. Diese Zahlungsform ist in Deutschland sehr beliebt, in anderen Ländern jedoch mitunter gar nicht verbreitet. Vorteile: Keine Debit- oder Kreditkarte wird benötigt. Innerhalb von 56 Tagen können Sie ohne Angaben von Gründen eine Rückbuchung durch Ihre Bank veranlassen. Dies kann ein Vorteil sein, wenn die Airline die Erstattung des Ticketpreises verschleppt oder insolvent ist. Vorsicht: Es können horrende Spesen anfallen, wenn Sie nur weil Sie nicht fliegen wollen rückbuchen lassen. Die Airline könnte gerichtlich gegen Sie vorgehen. Unter besonderen Umständen kann das Geld sogar 13 Monate später zurückgeholt werden. In diesem Fall müssen Sie Ihrer kontoführenden Bank sehr triftige Gründe nachweisen. Nachteile: Sollte Ihr Konto nicht gedeckt sein und die Lastschrift deswegen fehlschlagen, riskieren Sie nicht nur, dass Ihr Flugticket storniert werden kann, sondern müssen sich auf saftige Bearbeitungsgebühren oder gar

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Reiseversicherungen: Vergleichen Sie die Leistungen!

Diese Szene kennen Sie bestimmt: Im Reisebüro werden Sie gefragt, ob Sie „die Versicherung“ dazu haben wollen oder bei Flugbuchungen versucht die Airline Ihnen mitunter mehrfach eine Reiseversicherung anzudrehen. Der eine oder andere Anbieter bedient sich auch Popups mit Texten, die regelrecht verängstigen können. Doch passt die angebotene Polizze überhaupt zu Ihrem Bedarf und deckt diese überhaupt Ihre Bedürfnisse ab? Der wichtigste Tipp vorab: Kaufen Sie nicht sofort „die Versicherung“ oder was Ihnen im Internet zum Teil penetrant angeboten wird. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen, Ausschlüsse und Deckungssummen. Dafür sollten Sie sich Zeit nehmen. Worauf kommt es bei einer guten Reiseversicherung an? Dass sie bezahlt, wenn sie gebraucht wird. So einfach kann man das beantworten. Und genau das ist auch der Grund dafür, dass Sie unbedingt vor dem Abschluss die Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Deckungssummen vergleichen sollen. Die Unterschiede sind enorm und eine Reiseversicherung muss exakt zu Ihren Bedürfnissen passen, andernfalls werfen Sie Geld zum Fenster raus, denn im Falle des Falles könnte ein bestimmtes Risiko nicht abgedeckt sein. Wo kann man sich beraten lassen? Sie können im Internet Preisvergleiche wie Durchblicker.at nutzen oder aber einen unabhängigen Versicherungsmakler aufsuchen, der für Sie aus den vielen Anbietern das beste heraussucht oder sogar eine individuelle Versicherung kalkulieren kann. Ein gutes Reisebüro bietet Ihnen nicht „die Versicherung“ an, sondern stellt Ihnen das Angebot und die Leistungen verschiedener Versicherer vor. Sie können auch die Versicherungsunternehmen direkt telefonisch, per Mail oder in den Büros kontaktieren und sich so Angebote einholen und

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Flugtickets: Schnäppchen und versteckte Kostenfallen

Für nur fünf Euro oder sogar noch weniger durch Europa fliegen? Das gibt’s doch gar nicht. Doch, gibt es, denn Billigfluggesellschaften liefern sich zum Teil äußerst absurde Preisschlachten, die unter dem ökologischen Aspekt durchaus fragwürdig sind. Das soll aber Passagiere, die reisen müssen oder wollen nicht daran hindern ein Schnäppchen zu machen. Das wichtigste vorab: Es ist sehr empfehlenswert Flugtickets direkt bei der Airline oder über ein Reisebüro (online oder offline) mit gutem Ruf zu kaufen. Das kann, wenn etwas schief geht, viel Ärger ersparen. Warum sollte man besser direkt oder über eine gute Agentur buchen? Im Internet tummeln sich tausende „Buchungsportale“, die insbesondere in Suchmaschinen mit besonders niedrigen Preisen, die weit unter dem aktuellen Tagespreis der Airline liegen können, werben. Auf den ersten Blick sieht es nach einem Schnäppchen aus, doch schwarze Schafe dieser Zunft haben ganz empfindliche Kostenfallen auf Lager. Dazu zählen beispielsweise:  Der vermeintliche Billigpreis gilt nur dann, wenn man mit einem bestimmten Zahlungsmittel, das zumeist äußerst wenig verbreitet ist, bezahlt. Andernfalls ist das Ticket deutlich teurer.  Im letzten Buchungsschritt werden häufig horrende Servicegebühren untergejubelt, die gesetzeswidrig nicht im ersten Schritt ausgewiesen wurden. Wer nicht aufpasst, hat schnell viel zu viel bezahlt. Für Dienstleistungen der Airlines werden wesentlich höhere Preise verlangt. Dazu zählen beispielsweise die Mitnahme von Gepäck, Sitzplatzreservierungen und sonstige Zusatzleistungen. Der Aufschlag beträgt bei den „schwarzen Schafen“ 100 Prozent und mehr. Auch wird nicht davor zurückgeschreckt, dass Leistungen, die von der Airline gratis angeboten werden, nochmals zum Abkassieren genutzt werden. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Servicepakete

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