Jan Gruber

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Jan Gruber

Volotea flottet Airbus A320 ein

Die spanische Billigfluggesellschaft Volotea steht kurz davor ihre Flotte mit Maschinen des Typs Airbus A320 zu erweitern. Der tschechische Lackierbetrieb International Aerospace Coatings verpasste kürzlich der ersten Einheit die Livery des Lowcosters. Erst vor wenigen Tagen beendete Volotea den Betrieb der Boeing 717. Man war der letzte europäische Betreiber dieses Typs. Mittlerweile ist bereits das Ausfliegen in die Vereinigten Staaten angelaufen. Derzeit besteht die Flotte aus 20 Airbus A319. Der erste für Volotea bestimmte A320 ist momentan auf dem Flughafen Ostrava abgestellt und trägt die Registrierung EC-NNZ. Der Mittelstreckenjet war zuvor bei Virgin America und Alaska Airlines im Einsatz und ist 15,1 Jahre alt. Die Vorbetreiber hatten den A320 mit 146 Sitzen bestuhlt. Das hat Volotea ändern lassen und eine All-Economy-Bestuhlung mit 180 Sitzen einbauen lassen. Dem aktuellen Informationsstand nach soll eine A320-Teilflotte mit fünf Exemplaren aufgebaut werden. Weiters wird der Billigflieger drei weitere A319 einflotten.

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de Havilland Aircraft of Canada vor Dash-Produktionsstopp

Der Flugzeugbauer de Havilland Aircraft of Canada (DHC) wird die Produktion der DHC Dash 8-400 nach Fertigstellung der bestehenden Aufträge übergangsweise pausieren. Ob diese wieder aufgenommen werden kann, steht noch in den Sternen. „Wir werden keine „Whitetails“ produzieren und die Marktnachfrage wird unsere zukünftigen Produktionspläne für die Dash 8-400-Flugzeuge bestimmen. De Havilland Canada hat die Dauer einer solchen Pause, falls eine solche auftreten sollte, nicht festgelegt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage gegenüber Aviation Direct. Whitetails sind Flugzeuge, die auf Lager gebaut werden, jedoch noch keinen Abnehmer haben. Abgesehen von Boeing ist eine „Lagerhaltung“ von fertiggestellten Verkehrsflugzeugen unüblich. Wie viele Maschinen vor der temporären Einstellung der Produktion noch gefertigt werden, beantwortete der Sprecher nicht. Laut CH-Aviation.com sollen 22 Festbestellungen vorliegen, wobei nur bei 13 Einheiten die Kunden bekannt sind: Sechs sollen an Ethiopian Airlines, vier an TAAG Angola Airlines, zwei an Biman Bangladesch und eine an Air Tanzania gehen. „Wir verkaufen und liefern weiterhin Dash 8-400-Flugzeuge und unterstützen die weltweite Flotte von Dash 8 Series-Flugzeugen, während wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um unsere Mitarbeiter und unser Geschäft zu schützen. Wir untersuchen mit vielen Stakeholdern verschiedene Szenarien für die Zukunft. Wir werden offener über dieses Thema kommunizieren, wenn Pläne genehmigt und bestätigt werden“, so der Sprecher. Die Fertigung der Dash 8-400 erfolgt am Standort Toronto-Downsview, der aufgrund des Vertrags mit Bombardier zumindest bis zum Jahr 2023 vom ehemaligen Eigentümer des DHC-8-Pogramms geleast wird. Unter der Regie von Bombardier wurde nur wenig in die Modernisierung des Musters, das einst ein Verkaufsschlager war, investiert. Die

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Dänemark: Air Alsie stellt den Linienflugbetrieb ein

Die dänische Regionalfluggesellschaft Air Alsie stellt am 19. Jänner 2021 den Linienflugbetrieb ein. Derzeit strebt der Carrier die Wiederaufnahme für den 29. März 2021 an. Von der Maßnahme nicht betroffen sind die Charterflüge, die man im Auftrag von Lübeck Air durchführt. Air Alsie bedient unter der Marke Alsie Express die Strecke Sønderborg-Kopenhagen. Die Flotte besteht aus drei ATR72-500, wobei eine Maschine dauerhaft für Lübeck Air im Einsatz ist. Die beiden anderen Turbopropflugzeuge werden auf der Linienstrecke und für Charterflüge eingesetzt. Der Carrier plant die derzeit einzige Linienroute ab 29. März 2021 wieder elfmal pro Woche zu bedienen. „Wir müssen aufeinander aufpassen, von zu Hause aus arbeiten und so wenig Menschen wie möglich sehen. Dies bedeutet natürlich, dass im Moment nur sehr wenige mit uns reisen, und deshalb haben wir Flüge zwischen Sønderborg und Kopenhagen Kastrup vorübergehend eingestellt“, so Air Alsie in einer Stellungnahme. Die Einstellung des Linienflugbetriebs erfolgt jedoch primär aufgrund der geringen Nachfrage.

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Null-Abstand in Berlin sorgt für Aufregung

Abstandhalten gilt am Flughafen Berlin-Brandenburg offenbar nicht vor der Passkontrolle der Bundespolizei. In sozialen Netzwerken sorgen Aufnahmen, die Personen zeigen, die dicht an dicht in einem engen Raum stehen, für Aufregung. Dabei sind nur zwei Non-Schengen-Flüge kurz nacheinander angekommen. Dies sorgte aber schon dafür, dass es zu einem dichten Gedränge vor der Einreisekontrolle gekommen ist. Die Exekutive und das Sicherheitspersonal des Airports schritten nicht ein. Der Flughafen Berlin-Brandenburg spielt den Vorfall auch herunter und sagte, dass dies nicht der Regelfall sein soll. Als Ausrede wurde auch angeführt, dass eine Maschine rund eine Stunde früher als geplant angekommen wäre. Diese Zustände sind aber kein Einzelfall, denn auch am Flughafen Wien-Schwechat kommt es bei den Einreisekontrollen regelmäßig zu dichtem Gedränge. Besonders bei der sich im Terminal 3 befindlichen Passkontrolle für Non-Schengenflüge ist es baulich äußert beengt, so dass Abstände häufig nicht eingehalten werden können. Teilweise sind auch keine Bodenmarkierungen vorhanden.

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Air Cairo stellt Deutschland- und Schweiz-Flüge wieder ein

Die Fluggesellschaft Air Cairo kappt aufgrund der derzeit schwachen Nachfrage die Strecken zwischen Deutschland und Ägypten. Die Pause soll vorerst bis zum 31. März 2021 andauern. Laut Mitteilung des Carriers wird auch die Zürich-Route vorläufig ausgesetzt. Damit war das Unternehmen nicht ganz vier Wochen zwischen Ägypten und Deutschland bzw. der Schweiz unterwegs. Erst am 19. Dezember 2020 wurden die Destination Hurghada ab Frakfurt am Main, Düsseldorf und Zürich reaktiviert. Air Cairo begründet die neuerliche Flugpause mit den aufgrund der Corona-Pandemie harten Einreise- und Quarantänebestimmungen, die zu einer faktisch nicht vorhandenen Nachfrage geführt haben.

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Sebastian Kurz hält neuerdings nichts von Landeverboten

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sorgt mit Äußerungen, die er am Montag getätigt hat, nicht nur für zusätzliche Verwirrung, sondern fährt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) direkt vor den Bug. Beispielsweise sagte der Regierungschef, dass Landeverbote unsinnig sind, denn die Fluggäste würden auf Umsteigeflüge über andere Staaten ausweichen. Die Anordnung, dass Passagierflüge, die im Vereinigten Königreich bzw. Südafrika gestartet sind, wurde von Anschober unterschrieben und erst kürzlich verlängert. Dass diese Maßnahme wenig sinnvoll ist, wurde in der Branche öfters diskutiert, denn ein simpler Umstieg in einem anderen Land führt dazu, dass die Reisenden nicht mehr vom Bann erfasst sind. Bundeskanzler Sebastian Kurz fuhr nun seinem Gesundheitsminister öffentlich verbal vor den Bug und bezeichnete den Bann als „nur bedingt sinnvoll“, denn die Fluggäste würden in der Praxis auf Umsteigeflüge über andere Länder ausweichen, so dass die Landeverbote „unsinnig“ sind. Bemerkenswert ist allerdings, dass Kurz als Regierungschef äußerst häufig in die Ressorts seiner Minister eingreift und entsprechende „Anpassungen“ ganz nach seinen Wünschen und Vorstellungen vornehmen lässt. Insbesondere im Gesundheitsressort ist dies mittlerweile an der Tagesordnung. Dass Kurz, der die Landeverbote offensichtlich zunächst mitgetragen hatte, diese nun kritisiert, mutet absurd an. Es war der österreichische Bundeskanzler selbst, der die Bevölkerung hinsichtlich der „weihnachtlichen Einreisebestimmungen“ belogen hatte. In einer Pressekonferenz versicherte er, dass diese nur bis zum 10. Jänner 2021 gelten würden. Bekanntermaßen wurde nach diesem Datum gar eine Verschärfung verordnet, wobei der Text von Anschober unterschrieben wurde. Doch genau bei diesem Thema wird es noch absurder, denn ausgerechnet Sebastian Kurz, der noch vor

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Airbus richtet Zentrallager in Hamburg ein

Airbus nimmt in Hamburg künftig die Bereiche Logistik und Lager wieder selbst in die Hand und übernahm dazu die bislang von Kühne+Nagel betriebene Lagerhaltung in der Hansestadt. Die Umstellung soll im März 2021 starten. Weiters wurde eine neue Logistiktochter gegründet, die am Juli 2021 ein Zentrallager betreiben soll. Von Hamburg aus sollen künftig Komponenten für die Montagelinien in den USA und China verschifft werden und das in Eigenregie, berichtet die Welt am Sonntag. Airbus will mit dieser Maßnahme die Kosten senken und gleichzeitig auch bessere Eingriffsmöglichkeiten bei Qualitätsproblemen haben. In Hamburg entsteht daher auf einer Fläche von 45.000 Quadratmetern das größte konzerneigene Logistik- und Lagerzentrum. Intern wird dieses als „Skyhub“ bezeichnet. Airbus wird hierfür auch zusätzliches Personal benötigen und geht davon aus, dass beim Wiederanziehen der Nachfrage „einige hundert Jobs“ entstehen werden.

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Deutschland: Viele Passagiere ohne Einreiseanmeldung oder mit Fake-Daten

Die Bundesrepublik Deutschland scheint ein Problem mit den elektronischen Einreiseanmeldungen zu haben, denn laut Bundespolizeipräsidium sollen etwa 13 Prozent der Reisenden im Flugverkehr diese fehlerhaft oder gar nicht ausfüllen. Dies bestätigte die Exekutive gegenüber der DPA. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, denn systematische Kontrollen finden bei Ankünften aus der Schengen-Region nicht statt. Lediglich stichprobenartig führen die Beamten der Bundespolizei Überprüfungen statt. Im Zeitraum von 8. November 2020 bis inklusive 10. Jänner 2021 gab es 185.800 elektronische Einreiseanmeldungen. Bei 24.540 Stück wurden laut DPA Mängel festgestellt oder aber war diese überhaupt nicht vorhanden. Deutschland verlangt, dass bei einem Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet diese Anmeldung online ausgefüllt werden muss. In Ausnahmefällen kann eine so genannte Ersatzmitteilung auf Papier befüllt werden. Damit nehmen es aber offensichtlich viele Reisende nicht sonderlich genau. Die vormaligen „Aussteigekarten“ machten es den Behörden auch nicht gerade einfacher, denn oftmals wurden diese mit Fakedaten befüllt. Allerdings mangelt es in Deutschland an systematischen Kontrollen.

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Deutschland: Viele Thomas-Cook-Geschädigte haben Staatshaftung gar nicht abgerufen

Die Bundesrepublik Deutschland bezahlte innerhalb eines Jahres rund 70 Millionen Euro an etwa 50.000 ehemalige Thomas-Cook-Kunden, die aus der Insolvenzabsicherung nichts oder nur einen Teil erhalten haben, aus. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung der Regierung im Bundestag hervor. Bemerkenswert ist allerdings, dass offensichtlich nur 60 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Antrag eingereicht haben. Die Bundesrepublik Deutschland hat hierfür 225 Millionen Euro budgetiert gehabt. Abgerufen wurde jedoch nur ein Bruchteil. Hintergrund ist, dass Deutschland das Gesetz über die Absicherung von Pauschalreisen entgegen der EU-Richtlinie schlampig umgesetzt hat. Die Haftung des Versicherers wurde mit 100 Millionen Euro beschränkt, da man nicht damit gerechnet hat, dass ein Brachenschwergewicht wie Thomas Cook kollabieren könnte. Wegen der mangelhaften Umsetzung wäre die Bundesrepublik Deutschland in Amtshaftung gekommen. Man wollte einer Schwemme von Klagen entgehen und entschied sich daher den Anspruch anzuerkennen. Abgerufen wurde das Geld nur von einem Bruchteil der Berechtigten.

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Flug verspätet oder gestrichen: Das steht Ihnen zu und so holen Sie sich Ihr Geld!

Verspätungen und Streichungen sorgen immer wieder für Ärger, denn Geschäftsreisende verpassen möglicherweise wichtige Termine und private Trips können vermiest werden. Passagiere haben aber in den meisten Fällen das Recht auf Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung und gegebenenfalls sogar auf Geld. In diesem Leitfaden stellt Aviation.Direct die wichtigsten Passagierrechte vor und gibt Ihnen wertvolle Tipps. Das wohl allerwichtigste vorab: Die Rechtsgrundlage für die Passagierrechte nach EU-VO 261/04 können Sie unter diesem Link im PDF-Format in deutscher Sprache herunterladen. Anspruch auf Betreuungsleistungen (beispielsweise Mahlzeiten) besteht ab nachstehenden Verspätungen: Flüge bis 1.500km Entfernung: ab zwei Stunden oder mehr Flüge ab 1.500km innerhalb der EU: ab drei Stunden oder mehr Flüge zwischen 1.500km und 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab drei Stunden oder mehr Flüge über 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab vier Stunden oder mehr Die Fluggesellschaft hat die Betreuungsleistungen, zu denen Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und E-Mails zählen, kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Je nach Einzelfall und Dauer der Verspätung müssen auch eine Hotelunterkunft und ein Transfer zwischen Airport und Hotel und zurück gestellt werden. Sollte die Airline das nicht tun, so sollten unbedingt alle Belege aufgehoben werden, so dass diese nachträglich eingefordert werden können. Wichtig: Der Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht, wenn der Flug am Tag des Abflugs gestrichen wurde oder aber nach obenstehender Staffelung verspätet ist. Ausgelöst wird die Betreuungspflicht zu jenem Zeitpunkt, zu dem für die Airline die Verspätung absehbar ist. Das bedeutet, dass die Abflugsverspätung maßgeblich ist. Wann kommt man in den „Genuss“ von Ausgleichszahlungen? Ein wenig anders verhält es sich bei den Ausgleichsleistungen, denn für

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