
Rechtsschutz: HG Wien kassiert Uniqas „Ausnahmesituationsklausel“
Viele Fluggesellschaften verschleppten nach Beginn der Corona-Pandemie die Erstattung nicht nutzbarer Tickets. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Allgemeinem Vertragsrechtsschutz hat, dachte auf der sicheren Seite zu sein. Doch einige Assekuranzen wurden kreativ und wollten sich mit fadenscheinigen Ausreden vor der Deckung drücken. Dem schob nun das Handelsgericht Wien einen Riegel vor. Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen einen der größten Anbieter Österreichs, die Uniqa-Versicherung. Grund dafür war, dass es laut VKI im Frühjahr 2020 vermehrt zu Beschwerden gekommen ist, dass das Unternehmen im Bereich Rechtsschutz die Deckung verweigert haben soll und sich dabei auf eine „Ausnahmesituationsklausel“ berufen haben soll. Andere Versicherer versuchten sich ebenfalls zu drücken Die Uniqa war hier kein Einzelfall, denn Aviation Direct liegt ein Fall vor, in dem eine andere Assekuranz im Mai 2020 die Deckung für rechtliches Vorgehen gegen Laudamotion GmbH ablehnte. Der Fluggast hatte ein Return-Ticket für Mitte April 2020, das im Jänner 2020 gebucht wurde, jedoch konnte dieses mangels Flugbetrieb nicht angetreten werden. Lauda erstattete das Geld nicht, sondern der Chat-Kundenservice band dem Konsumenten einen besonderen „Bären“ auf: Pro Monat könne man aus Kapazitätsgründen maximal 10.000 Flugscheine erstatten. Der Passagier hatte aber kein superbilliges Ticket, sondern bezahlte für seine Reise pro Person etwa 250 Euro. Dem Lauda-Kunden platzte der Kragen und er ersuchte seine Rechtsschutzversicherung um Deckung, da alle Versuche – auch per Einschreiben mit Rückschein – nicht zur Rückzahlung führten. Die böse Überraschung kam dann von der Assekuranz: Abgelehnt, denn aufgrund behördlicher Anordnungen hätte Lauda nicht fliegen können. Das war








