Die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion bekam vom Bezirksgericht Schwechat aufgrund des Umgangs mit dem Betriebsrat eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Das Unternehmen wurde in erster Instanz – noch nicht rechtskräftig –zur Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 21.800 Euro verurteilt.
Aus dem Aviation Direct vorliegenden Gerichtsbeschluss geht hervor, dass es um einen Vorfall vom 11. September geht: Mehrere Mitarbeiter haben nach ihren Kündigungen kein Dienstzeugnis erhalten. Sie ersuchten die Vorsitzende des Betriebsrats, Kerstin Hager, um entsprechende Intervention. Das Unternehmen verwies die Arbeitnehmervertreterin vom Gelände. Das hätte Lauda nach Ansicht des Bezirksgericht Schwechat aber nicht tun dürfen.
Im Oktober 2019 wählte das fliegende Lauda-Personal einen neuen Betriebsrat. Die Geschäftsleitung stellte dem Wahlkomitee keinerlei Personallisten zur Verfügung, was diese eigentlich hätte tun müssen. Die Gewerkschaft Vida vertrat damals die Ansicht, dass die Ryanair-Tochter versucht habe die Wahl zu vereiteln. Durchgeführt wurde sie dennoch und zur Identifikation wurden die Mitarbeiterausweise, auf denen das Eintrittsdatum ersichtlich ist, genutzt. Die Lauda-Geschäftsführung und Ryanair-Konzernchef Michael O’Leary bezeichneten die Wahl wiederholt als illegal und brachten eine gerichtliche Anfechtung ein. Diese wurde vom Landesgericht Korneuburg abgewiesen. Anzumerken ist auch, dass die Lauda-Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen die Vorsitzende des „illegalen Betriebsrats“ als „Vida’s Puppet“ bezeichnet hat.
Die Arbeitnehmervertreter und die Gewerkschaft zogen aufgrund des Verhaltens des Unternehmens wiederholt vor Gericht und erwirkten mehrere Einstweilige Verfügungen, die den Betriebsräten zu Zutritt zu den Firmenräumlichkeiten ermöglicht. Das wurde nämlich von der Geschäftsführung nicht nur verweigert, sondern man schmiss die Vertreter der Arbeitnehmer regelrecht raus und zwar im doppelten Sinn: Sowohl physisch aus dem Büro als auch kündigte man nach und nach die Dienstverhältnisse mit den Betriebsräten auf und das obwohl diese über einen besonderen Kündigungsschutz verfügen.
Bislang entstanden Lauda außer Anwalts- und Gerichtskosten keine Geldbußen, doch das hat sich nun geändert: Das Bezirksgericht Schwechat verdonnerte Lauda zur Zahlung von 21.800 Euro – in erster Instanz, nicht rechtskräftig. Darin enthalten sind Unterlassungs- und Fahrnisexekution. Lauda hat einen Gerichtsbeschluss missachtet. Dem Unternehmen stehen – wie in einem Rechtsstaat üblich – noch Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bezirksgerichts zu.