
Green Airlines drückt sich vor Entschädigungen
Der deutsche Chartervermarkter Green Airlines weigert sich strikt Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004 an jene Passagiere, die man sitzen gelassen hat, auszubezahlen. Nicht nur, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung ignoriert werden, sollen die Betroffenen nun auch auf dem angerichteten Schaden sitzen bleiben. Zur Abwehr berechtigter Ansprüche von Käufern,



