
Wende im Rechtsstreit um in Russland gestrandete Flugzeuge: Versicherer erhalten Erlaubnis zur Berufung gegen Milliardenurteil
Ein Rechtsstreit am Londoner High Court tritt in eine neue, entscheidende Phase. Nachdem ein früheres Urteil den Versicherungsgesellschaften auferlegt hatte, Entschädigungen in Höhe von über einer Milliarde US-Dollar an Flugzeugleasingfirmen zu leisten, hat ein britisches Gericht nun überraschend die Erlaubnis zur Berufung erteilt. Der Fall dreht sich um hunderte Verkehrsflugzeuge, die infolge der geopolitischen Verwerfungen und Sanktionen nach dem Beginn des Ukraine-Konflikts in Russland festgesetzt wurden. Während die Leasinggeber argumentieren, sie seien dauerhaft ihrer Vermögenswerte beraubt worden, wehrten sich die Versicherer bislang gegen die Einstufung als Totalverlust unter den abgeschlossenen Kriegsrisikopolizisten. Die Entscheidung, den Fall vor das Berufungsgericht zu bringen, verzögert eine endgültige Klärung im Markt und lässt die juristischen Auseinandersetzungen um die massiven finanziellen Forderungen der Luftfahrtbranche weiter anschwellen. Experten erwarten eine mehrtägige Anhörung, die fundamentale Fragen des Versicherungsrechts im Kontext internationaler Sanktionen klären muss. Juristisches Tauziehen um den Begriff des dauerhaften Verlusts Der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung liegt in der Definition des dauerhaften Entzugs der Verfügungsgewalt. Im Juni 2025 hatte Richter Christopher John Butcher am Commercial High Court zugunsten von sechs großen Leasinggesellschaften entschieden. Er stellte fest, dass die betroffenen Flugzeuge und teilweise auch einzelne Triebwerke, die an russische Fluggesellschaften verleast waren oder in Russland operierten, unter die Deckung für Kriegsrisiken fallen. Der Richter folgte damals der Argumentation der Kläger, wonach die Unmöglichkeit, die Maschinen aus russischem Hoheitsgebiet auszuführen, einem Totalverlust gleichkomme. In einer späteren Anhörung im Oktober 2025 versuchte der Richter zunächst, weiteren Rechtsstreitigkeiten einen Riegel vorzuschieben. Er wies zahlreiche Berufungsgründe der Versicherer zurück und betonte, dass








