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Regierung von Französisch-Polynesien plant Millionenkredit für Air Tahiti Nui

Die Regierung von Französisch-Polynesien hat der Territorialversammlung des Überseegebiets einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Fluggesellschaft Air Tahiti Nui vorgelegt. Geplant ist ein Darlehen in Höhe von 8,5 Milliarden CFP-Francs (umgerechnet rund 82,9 Millionen US-Dollar), das für die Erneuerung der Kabinenausstattung der vier Flugzeuge vom Typ Boeing 787-9 verwendet werden soll. Eine Tranche von 300 Millionen CFP-Francs soll bereits 2026 ausgezahlt werden, während der Hauptteil des Kredits in den Jahren 2027 und 2028 bereitgestellt wird. Das Modernisierungsprogramm sieht eine Überarbeitung aller drei Beförderungsklassen an Bord vor. Neben der Umrüstung der Kabineninfrastruktur und der Verbesserung der Internetverbindung während des Fluges soll vor allem die Kapazität der Business Class von derzeit 30 auf 38 Sitzplätze erweitert werden. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Ende 2028 bis 2029 angesetzt. Die Fluggesellschaft erhofft sich durch den Ausbau der Premium-Kategorie höhere Erträge pro Passagier auf den langwierigen Interkontinentalstrecken nach Nordamerika, Europa und Asien. Die Geplante Kreditvergabe verdeutlicht die enge Verflechtung zwischen der regionalen Politik und der Heimatfluggesellschaft, an der der Staat die Mehrheit hält. Air Tahiti Nui sichert die Anbindung des Inselstaates an die internationalen Märkte, steht jedoch auf den Schlüsselrouten – etwa nach Los Angeles oder Paris – in starkem Wettbewerb mit internationalen Anbietern wie Air France und French Bee. Um im internationalen Qualitätswettbewerb zu bestehen, sind regelmäßige Investitionen in das Produktangebot erforderlich, die die Fluggesellschaft aus dem laufenden Betrieb derzeit nicht eigenständig finanzieren kann. Kritische Stimmen innerhalb der Territorialversammlung verweisen auf die finanziellen Risiken für den öffentlichen Haushalt. Der Einsatz

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Lücke zwischen Buchung und Mietwagenentscheidung bei deutschen Urlaubern

Eine Untersuchung des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) im Auftrag des Mietwagenbrokers Sunny Cars zeigt ein spezifisches Buchungsverhalten deutscher Urlaubsgäste. Bei rund neun Prozent aller Urlaubsreisen mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen greifen deutsche Reisende auf einen Mietwagen zurück, was rechnerisch rund sechs Millionen Reisen entspricht. Etwa 90 Prozent dieser Anmietungen erfolgen im Rahmen der Haupturlaubsreise des Jahres, wobei knapp zwei Drittel der Fahrten auf klassische Pauschalreisen entfallen. Mit einem durchschnittlichen Urlaubsbudget von knapp 2.000 Euro pro Person und einer Reisedauer von 15 Tagen konzentrieren sich diese Buchungen vor allem auf die Sommermonate Juni bis September mit den Hauptzielgebieten Spanien, Griechenland und Portugal. Die Erhebung verdeutlicht eine zeitliche Divergenz zwischen dem Entschluss zum Mietwagen und der tatsächlichen Reservierung. Während sich 61 Prozent der Befragten bereits einen Monat oder früher vor Reiseantritt für die Nutzung eines Leihwagens entscheiden, nimmt ein beträchtlicher Teil die verbindliche Reservierung erst deutlich später vor. Bei drei von vier Reisen wird das Fahrzeug nicht zusammen mit der Hauptreise gebucht, sondern im Anschluss separat über digitale Vermittler oder Direktanbieter reserviert. Für den stationären Reisevertrieb ergibt sich aus der Erhebung ein ungenutztes Ertragspotenzial. Der Vermittler Sunny Cars sieht im frühzeitigen Ansprechen von Mietwagenangeboten im Beratungsprozess eine Möglichkeit für Reisebüros, zusätzliche Margen zu sichern. Das nachträgliche Ausweichen von Kunden auf andere Buchungskanäle zeigt jedoch, dass Beratungsstellen am Point of Sale Mietwagenangebote bislang oft nur nachrangig behandeln oder preislich nicht gegen spezialisierte Online-Vergleichsportale bestehen können. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die späte Festlegung von Urlaubern auch durch

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WTTC prognostiziert Ausgabenwachstum für den europäischen Tourismussektor

Der europäische Tourismussektor verzeichnet weiterhin hohe Umsätze im internationalen Reiseverkehr. Nach aktuellen Erhebungen des Weltverbands World Travel & Tourism Council (WTTC) entfielen im Jahr 2025 von den weltweiten Gesamtausgaben für Freizeitreisen in Höhe von 5,27 Billionen Euro rund 1,7 Billionen Euro auf Europa. Treibende Kraft dieser Entwicklung waren wie in den Vorjahren etablierte Zielgebiete in Südeuropa. Frankreich, Spanien, Italien und die Türkei behaupteten ihre Positionen als die am stärksten nachgefragten Reiseländer des Kontinents und verzeichneten jeweils Zuwächse bei den Touristenausgaben. Für das laufende Jahr 2026 rechnet der Branchenverband mit einer weiteren Intensivierung der Reiseaktivitäten auf dem europäischen Kontinent. Der WTTC prognostiziert für Europa ein Ausgabenwachstum von 3,7 Prozent im Segment der Freizeitreisen, womit die Region über dem erwarteten weltweiten Durchschnitt von 3,1 Prozent liegt. Innerhalb Europas wird Italien mit einem prognostizierten Plus von 4,7 Prozent den stärksten Zuwachs erwarten lassen, gefolgt von Spanien mit 4,3 Prozent, der Türkei mit 4,1 Prozent sowie Frankreich mit 2,6 Prozent. Das Wachstum wird unter anderem durch veränderte internationale Reiseströme getrieben, bei denen sich Nachfragen aus anderen Kontinenten verstärkt in den Mittelmeerraum verlagern. Trotz der positiven Ausgabenprognosen verweisen Ökonomen auf strukturelle Herausforderungen in den Hauptdestinationen. Das Konzentrieren der Touristenströme auf traditionelle Küstenregionen und historische Zentren führt in Städten wie Venedig, Barcelona oder Dubrovnik zu Kapazitätsgrenzen bei der lokalen Infrastruktur. Zudem belasten die steigenden Lebenshaltungskosten und Kapazitätsengpässe im Luft- und Schienenverkehr die betrieblichen Abläufe der Leistungsträger. Der Zuwachs bei den Freizeitreiseausgaben ist daher teilweise auch auf inflationsbedingte Preisanstiege bei Unterkünften und Transportleistungen zurückzuführen. Branchenbeobachter betonen, dass

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Österreichs Tourismus verzeichnet Nächtigungsplus in der Sommersaison 2026

Der Tourismus in Österreich verzeichnet für die erste Hälfte der Sommersaison 2026 einen Anstieg der Übernachtungszahlen. Nach den vorläufigen Auswertungen von Statistik Austria wurden in den Monaten Mai bis Juli insgesamt 41,87 Millionen Nächtigungen in heimischen Beherbergungsbetrieben registriert. Dies entspricht einer Zunahme von 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Treibende Kraft dieser Entwicklung war vor allem der Monat Juli mit 19,46 Millionen Nächtigungen und einem Plus von 4,8 Prozent, während die Zahl der Ankünfte in diesem Monat um 9,3 Prozent auf 5,97 Millionen stieg. Die Nachfrage wurde maßgeblich durch ausländische Gäste getrieben. Die Nächtigungen internationaler Urlauber stiegen im Juli um 5,9 Prozent auf 14,68 Millionen, wohingegen die Übernachtungen von Inlandsgästen ein moderates Plus von 1,7 Prozent auf 4,78 Millionen verzeichneten. Der mit Abstand wichtigste Herkunftsmarkt blieb Deutschland mit 7,18 Millionen Nächtigungen im Juli, gefolgt von den Niederlanden mit 1,53 Millionen sowie Tschechien und der Schweiz. Auch im gesamten bisherigen Kalenderjahr von Januar bis Juli 2026 setzte sich der Trend fort: Die Gesamtzahl der Übernachtungen stieg um 1,8 Prozent auf 96,46 Millionen. Seitens der Politik wird die Zwischenbilanz als Nachweis für die Leistungsfähigkeit des Sektors gewertet. Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner verwies auf die Bedeutung der Branche als Wirtschaftsmotor für regionale Wertschöpfungsketten, die über das Gastgewerbe hinaus auch den Handel, das Handwerk und den Verkehrssektor erfassen. Angesichts veränderter Wetter- und Nachfragemuster setzt das Ministerium auf das Rahmenkonzept „Vision T“, das eine stärkere Ausrichtung auf den Ganzjahrestourismus und die Stärkung der regionalen Infrastruktur bis zum Jahr 2035 vorsieht. Wirtschafts- und Branchenexperten betrachten die Entwicklung

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UFO: Forderung nach Abschaffung Sonderregeln bei Zollfreigrenzen für Kabinenpersonal

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V. fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der deutschen Einreise-Freimengen-Verordnung für fliegendes Personal. Aus Sicht der Gewerkschaft führen die geltenden Sonderregelungen für Kabinenbesatzungen bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten zu bürokratischem Mehraufwand und einer Ungleichbehandlung gegenüber regulären Reisenden. Während für Passagiere auf dem Luftweg grundsätzlich ein abgabenfreier Warenwert von bis zu 430 Euro gilt, beschränkt der deutsche Zoll die Freigrenze für Flugbegleitpersonal auf 90 Euro. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel liegt das Abgabenlimit sogar bei nur 30 Euro. Nach Angaben der Gewerkschaft spiegeln die aktuellen Bestimmungen die Berufsrealität des fliegenden Personals nicht wider. Durch unregelmäßige Schichtdienste, Einsätze an Wochenenden und Feiertagen sowie Aufenthalte im Ausland (Layovers) nutzen Beschäftigte die Aufenthaltszeiten häufig für notwendige Beschaffungen des täglichen Bedarfs. Beschädigtes Dienstgepäck oder während eines Umlaufs beschaffte Ersatzkleidung überschreiten die Grenze von 90 Euro in der Regel rasch, was bei der Rückkehr nach Deutschland formale Zollanmeldungen und Abgabenpflichten auslöst. Der gewerkschaftliche Vorstand für Politik & Außenbeziehungen verweist darauf, dass die Regelung auch im europäischen Vergleich eine Ausnahme darstellt. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verzichten die Behörden auf vergleichbar niedrige Freigrenzen für Kabinenbesatzungen. Die UFO fordert daher in einem veröffentlichten Positionspapier die vollständige Aufhebung der eingeschränkten Reisefreimengen im deutschen Recht sowie eine einheitliche, unbürokratische Ausgestaltung der Vorschriften auf EU-Ebene, um die Vorgaben an das allgemeine Niveau für Flugreisende anzupassen. Zoll- und Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Sondergrenzen für Transportpersonal ursprünglich eingeführt wurden, um den Missbrauch von Dienstreisen für gewerbliche Einfuhren zu verhindern. Allerdings führt die getrennte Abwicklung bei

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Übernahme von Regionalstrecken: AIS Airlines baut Flugbetrieb für Airidea in Italien auf

Die niederländische Regionalfluggesellschaft AIS Airlines übernimmt künftig den Betrieb von Inlandsverbindungen ab dem Flughafen Genua für das italienische Luftfahrtunternehmen Airidea. Wie der Charter- und Wet-Lease-Spezialist mit Sitz am Flughafen Lelystad mitteilte, soll für die Strecken ab Ligurien eine zweimotorige Turboprop-Maschine vom Typ British Aerospace Jetstream 32 eingesetzt werden. Das vorgesehene Streckennetz umfasst Routen von Genua nach Triest, Bergamo, Venedig, Bologna und Florenz sowie zu den sardischen Zielen Olbia und Alghero. Ein konkretes Startdatum für den Beginn des Flugbetriebs nannten die Partner bisher nicht. Die Partnerschaft basiert auf einem Nasspacht-Abkommen (Wet-Lease), bei dem AIS Airlines sowohl das Fluggerät als auch das Cockpit- und Kabinenpersonal stellt, während Vermarktung und Vertrieb in den Händen von Airidea liegen. Nach Unternehmensangaben prüfen beide Parteien bereits die Einflottung weiterer Maschinen sowie eine mögliche Aufstockung des Routennetzes auf zusätzlichen italienischen Nebenstrecken. Die Jetstream 32 bietet Platz für bis zu 19 Passagiere und ist für Kurzstrecken zu kleineren Regionalflughäfen ausgelegt. Der Vorstoß im italienischen Markt erfolgt vor dem Hintergrund einer veränderten Nachfragestruktur im inneritalienischen Regionalverkehr. Während Hochgeschwindigkeitszüge auf den Hauptachsen zwischen Metropolen wie Mailand, Bologna und Florenz erhebliche Marktanteile halten, bestehen auf Querverbindungen sowie zu den Inseln weiterhin Lücken im öffentlichen Verkehrsnetz. Durch den Einsatz kleinerer Flugzeuge versuchen Regionalgesellschaften, Nischen im Punkt-zu-Punkt-Verkehr zu besetzen, die für größere Fluggesellschaften mit Jet-Flugzeugen wirtschaftlich nicht rentabel zu bedienen sind. Luftfahrtbeobachter verweisen jedoch auf die strukturellen Risiken dieses Geschäftsmodells. Der Betrieb von Kleinflugzeugen mit 19 Sitzplätzen weist vergleichsweise hohe Betriebskosten pro Sitzkilometer auf. Zudem zeigt die Historie des italienischen Regionalflugmarktes, dass Kooperationen

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Ausweitung der Kooperation: Condor ergänzt Flugangebot nach Thailand via Abu Dhabi

Der deutsche Ferienflieger Condor weitet die bestehende Codeshare-Partnerschaft mit Etihad Airways auf dem südostasiatischen Markt aus. Seit der zweiten Augusthälfte 2026 werden von Etihad betriebene Flüge vom Drehkreuz Abu Dhabi nach Bangkok und Phuket zusätzlich unter einer Condor-Flugnummer vermarktet. Mit dem Inkrafttreten des Winterflugplans 2026/2027 folgen weitere Strecken innerhalb Thailands. In diesem Zuge wird die Vereinbarung auf Etihad-Verbindungen von Abu Dhabi nach Chiang Mai sowie Krabi ausgeweitet, womit das gemeinsame Angebot vier thailändische Destinationen umfasst. Durch das Abkommen erhalten Passagiere von Condor die Möglichkeit, Urlaubsziele in Thailand über das Drehkreuz im Vereinigten Arabischen Emirat Abu Dhabi zu buchen, ohne dafür auf Direktflüge beschränkt zu sein. Die Partnerschaft ermöglicht durchgehende Ticketbuchungen, Gepäckdurchfertigung sowie abgestimmte Umsteigezeiten an den beteiligten Flughäfen. Neben den Asien-Strecken umfasst die Kooperation beider Gesellschaften bereits Zubringer- und Anschlussverbindungen im europäischen Netz sowie auf Strecken in den Nahen Osten. Die vertiefte Zusammenarbeit erlaubt es Condor, ihr Streckennetz nach Südostasien flexibler zu gestalten, ohne dafür eigenes Fluggerät und zusätzliches Personal auf den langwierigen Routen einzusetzen. Nach der Neuausrichtung des eigenen Fernstreckennetzes nutzt die Fluggesellschaft gezielt Allianzen und Codeshare-Abkommen mit internationalen Partnern, um Kapazitätslücken im Winterflugplan zu schließen. Für Etihad Airways bietet die Vereinbarung im Gegenzug einen verstärkten Zugriff auf den deutschen und europäischen Quellmarkt für Fernreisen. Branchenbeobachter verweisen jedoch darauf, dass Passagiere bei Umsteigeverbindungen im Vergleich zu Direktflügen längere Gesamtreisezeiten in Kauf nehmen müssen. Zudem erfordert die Abstimmung der Flugpläne zwischen zwei eigenständigen Airlines eine kontinuierliche operative Koordination, um Anschlussverbindungen bei Verzögerungen am Drehkreuz Abu Dhabi abzusichern. Das Modell zeigt

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Einigung im Tarifkonflikt: Streik der norwegischen Fluglotsen nach vier Tagen beendet

Ein vierstündiger beziehungsweise vier Tage andauernder Tarifkonflikt im norwegischen Luftraum ist am Montag nach intensiven Verhandlungen beigelegt worden. Die Vereinbarung zwischen dem norwegischen Fluglotsenverband Norsk Flygelederforening und dem Arbeitgeberverband Spekter beendete den Ausstand, der seit Freitag zu weitreichenden Flugstreichungen und Verspätungen im ganzen Land geführt hatte. Sämtliche streikenden Lotsen nehmen ihren Dienst schrittweise wieder auf. Der staatliche Flughafenbetreiber Avinor teilte mit, dass sich der Flugbetrieb normalisiere, warnte jedoch vor Nachwirkungen im Flugplan der Airlines. Die Einigung erfolgte nach sechsstündigen Verhandlungen unter Vermittlung. Die Übereinkunft sieht eine Gehaltserhöhung vor, die sich am norwegischen Leitbranchenmodell orientiert. Details des Kompromisses verbleiben vertraulich. Gegenstand der Auseinandersetzung waren neben Vergütungsfragen vor allem Ruhezeiten, Vorgaben für die Ausbildung von Nachwuchskräften sowie Regelungen für ältere Arbeitnehmer im Schichtdienst. Durch die Vereinbarung wurde eine bereits angekündigte Ausweitung des Streiks auf weitere Lotsen an den Standorten Tromsø sowie im nord- und mittelnorwegischen Luftraum abgesagt. Der viertägige Arbeitskampf hatte erhebliche Auswirkungen auf das nationale und internationale Streckennetz. Besonders betroffen waren die Drehkreuze Oslo-Gardermoen und Bergen-Flesland. Allein am Sonntag führte eine stundenweise Schließung des Luftraums am Flughafen Oslo zu 72 Flugstreichungen bei der Fluggesellschaft Norwegian, wovon rund 9.000 Passagiere betroffen waren. Auch die Fluggesellschaften SAS und Widerøe mussten zahlreiche Verbindungen absagen oder umleiten, wodurch hunderte Reisende an den Terminals festsaßen. Avinor-Chef Abraham Foss zeigte sich erleichtert über den Ausgang der Verhandlungen und verwies auf die Belastung für Fluggäste und die auf den Luftverkehr angewiesene Infrastruktur. Beobachter der skandinavischen Luftfahrtbranche betonen, dass die Einigung weitere wirtschaftliche Folgeschäden für die Fluggesellschaften in der

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Anpassung von Borddurchsagen: Etihad Airways entschuldigt sich nach Protesten aus Taiwan

Die Golf-Fluggesellschaft Etihad Airways hat ihre Skripte für Borddurchsagen überarbeitet und sich nach diplomatischen Protesten offiziell bei der taiwanischen Zivilluftfahrtbehörde entschuldigt. Auslöser war die Beschwerde eines Passagiers auf einem Flug von Abu Dhabi nach Taipeh. Dieser hatte gemeldet, dass die Insel in den chinesischsprachigen Durchsagen bei der Ankunft sowie bei Hinweisen zu Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel als „Taiwan, China“ bezeichnet worden war. Zudem wurde auf angebliche Bestimmungen der chinesischen Regierung verwiesen. Die Flugbegleiter erklärten auf Nachfrage, dass sie lediglich vorgegebene Vorlagen abgelesen hätten. Das taiwanische Außenministerium reagierte umgehend auf den Vorfall und verurteilte die Wortwahl als unakzeptabel und beeinträchtigend für die Eigenständigkeit des Landes. Die Behörden wiesen ihre Vertretung in Dubai sowie die eigene Luftfahrtbehörde an, formellen Protest bei Etihad Airways sowie bei der Vertretung der Vereinigten Arabischen Emirate in Taiwan einzulegen. Daraufhin räumte die Fluggesellschaft in einem Schreiben ein Bedauern ein und betonte, man wolle vermeiden, dass durch missverständliche Formulierungen ein negativer Eindruck von der Fluggesellschaft entstehe. Etihad Airways kündigte an, sämtliche Textvorlagen überprüft und korrigiert zu haben. Zudem wolle die Airline die Kontrollmechanismen für Inhalte verschärfen sowie das Kabinenpersonal entsprechend schulen. Bezeichnungen, die im Widerspruch zum lokalen Sprachgebrauch stehen oder Verwirrung stiften könnten, sollen künftig systematisch vermieden werden. Der Fall zeigt die Sensibilität geopolitischer Begrifflichkeiten im internationalen Luftverkehr, insbesondere für Fluggesellschaften, die Ziele im chinesischsprachigen Raum anfliegen. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass internationale Fluggesellschaften im Spannungsfeld zwischen den diplomatischen Vorgaben Pekings und den Anforderungen anderer Märkte agieren. Die Regierung in Peking verlangt von ausländischen Unternehmen regelmäßig die Zuordnung Taiwans zur

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Aktienrückkaufprogramm: Aeroméxico legt Aktionären Antrag über 100 Millionen US-Dollar vor

Die mexikanische Fluggesellschaft Aeroméxico beabsichtigt, ihren Aktionären ein jährliches Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 100 Millionen US-Dollar vorzulegen. Wie das Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung bekannt gab, setzt die Umsetzung des Vorhabens die formale Zustimmung der Anteilseigner auf einer bevorstehenden Hauptversammlung voraus. Ein konkreter Termin für das Treffen der Aktionäre wurde von der Fluggesellschaft bislang weder in der Veröffentlichung noch auf den eigenen Investor-Relations-Seiten genannt. Sollten die Aktionäre dem Antrag zustimmen, behält sich das Management vor, eigene Anteilsscheine in unregelmäßigen Abständen über den Markt zurückzukaufen. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Käufe sollen von den jeweiligen Marktbedingungen, der verfügbaren Liquidität, den internen Kapitalprioritäten sowie den geltenden regulatorischen Vorgaben abhängen. Die Maßnahme dient der Kapitalsortierung nach dem verabschiedeten Restrukturierungsplan und soll den rechnerischen Wert der verbleibenden Aktien stützen. Der Vorstoß erfolgt nach einer Phase intensiver finanzieller Reorganisation. Aeroméxico hatte im Zuge der weltweiten Reisebeschränkungen ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts durchlaufen und konnte sich unter Teilnahme internationaler Finanzinvestoren neu aufstellen. Seither arbeitet die Führung der Airline an einer Stabilisierung der Bilanzstruktur und der Wiedererlangung finanzieller Handlungsspielräume im lateinamerikanischen Wettbewerbsumfeld. Luftfahrt- und Finanzanalysten bewerten geplante Aktienrückkäufe im Airline-Sektor stets mit Zurückhaltung. Zwar signalisiert eine solche Maßnahme eine solide Liquiditätsausstattung der Gesellschaft, jedoch bindet der Rückkauf eigener Papiere liquide Mittel, die ansonsten für den Abbau von Restschulden oder zur Abfederung betrieblicher Risiken im schwankungsanfälligen Luftfahrtmarkt zur Verfügung stünden. Die Entscheidung der Aktionäre wird zeigen, ob das Vertrauen in die langfristige Ertragskraft des mexikanischen Marktführers ausreicht, um den Kapitalrückfluss in dieser

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