
Ferienbeginn und Großveranstaltungen belasten das österreichische Straßennetz
Die Mobilitätsclubs ARBÖ und ÖAMTC prognostizieren für den Zeitraum vom 10. Juli bis zum 12. Juli 2026 eine erhebliche Überlastung der österreichischen Hauptverkehrsachsen. Hauptursache für den massiven Anstieg des Verkehrsaufkommens ist der koordinierte Beginn der Sommerferien in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg, von dem schätzungsweise über zwei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen sind. Zudem verschärfen zeitgleiche Reisewellen aus vier deutschen Bundesländern und Teilen der Niederlande sowie der Rückreiseverkehr von Großveranstaltungen die Situation im gesamten Bundesgebiet. Besonders an Freitagnachmittagen und den darauf folgenden Samstagen müssen Autofahrer auf den klassischen Transitrouten in Richtung Süden und Westen mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Als primäre Stauregionen gelten die Ballungsräume Salzburg, Linz, Graz und Wien sowie die neuralgischen Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Auf der Westautobahn (A1) konzentrieren sich die Verzögerungen auf den Bereich zwischen Walserberg und Thalgau, während auf der Südautobahn (A2) Baustellenbereiche bei Wiener Neustadt, Klagenfurt und im Packabschnitt zu Engpässen führen. Auf der Pyhrnautobahn (A9) und der Tauernautobahn (A10) sorgen Mautstellen sowie die bekannten Tunnelketten für Blockaden. In Westösterreich stehen die Inntalautobahn (A12) im Raum Kufstein, die Brennerautobahn (A13) an der Mautstelle Schönberg sowie die baustellengeplagte Luegbrücke im Fokus. Zudem führt das Nadelöhr der Fernpassstraße (B179) zu abschnittsweiser Blockabfertigung an den Grenztunneln. Zur Aufrechterhaltung des lokalen Verkehrsflusses und zum Schutz der umliegenden Gemeinden vor Ausweichverkehr treten in den Ländern Salzburg und Tirol umfassende behördliche Abfahrts- und Durchfahrtssperren in Kraft. Diese verkehrsleitenden Maßnahmen sind während der gesamten Sommersaison an den Wochenenden für den reinen Transitverkehr gültig und betreffen das








