
Verbot bleibt in Kraft: Brandenburg lehnt Lockerung des Nachtflugverbots am BER ab
Die Brandenburger Landesregierung hat einem Vorschlag von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) für eine Aufweichung des Nachtflugverbots am Flughafen BER eine klare Absage erteilt. Detlef Tabbert (BSW), der Verkehrsminister des Bundeslandes, erklärte im Brandenburger Landtag, daß eine grundsätzliche oder systematische Flexibilisierung der Regelungen definitiv ausgeschlossen sei. Er betonte, daß die Interessen der Anwohner oberste Priorität hätten. Damit bleibt das bestehende, abgestufte Nachtflugverbot in seiner aktuellen Form bestehen, was weiterhin zu Flugumleitungen in Ausnahmefällen führen wird, aber die konsequente Linie der Brandenburger Politik bestätigt. Die geltenden Regelungen und die Debatte um ihre Flexibilisierung Am Flughafen BER gilt ein gestuftes Nachtflugverbot, das den regulären Flugbetrieb zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens einschränkt. Eine vollständige Ruhezeit herrscht in den fünf Stunden zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr. In den Randzeiten, also von 22.30 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 Uhr bis 5.30 Uhr, sind Starts und Landungen von lärmarmen Flugzeugen erlaubt. Von 5.30 bis 6.00 Uhr dürfen auch andere Flugzeugtypen starten und landen. Ausgenommen vom Verbot sind ausschließlich Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge. Die strikte Einhaltung dieser Regelung führt immer wieder dazu, daß Passagierflugzeuge, die mit wenigen Minuten Verspätung ankommen, ihre Landeerlaubnis verlieren und umgeleitet werden müssen. Im vergangenen Jahr waren laut der Flughafengesellschaft rund 50 Flüge von einer Umleitung betroffen, weil ihre geplante Ankunftszeit zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht lag. Kai Wegner hatte daher vorgeschlagen, eine Diskussion über Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen zu führen, um Umwege und die damit verbundenen Kosten für die Airlines und Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu








