
Oberstes Gericht Indiens interveniert: Rufe nach unabhängiger Untersuchung des Air India 787-Absturzes intensivieren sich
Der tödliche Absturz eines Boeing 787 Dreamliner der Air India im Juni 2025, bei dem 260 Menschen ums Leben kamen, beschäftigt nun das Oberste Gericht Indiens. Während die Regierung die laufenden Ermittlungen als sauber und gründlich verteidigt, hat das Gericht klargestellt, dass der vorläufige Untersuchungsbericht keine Schuldzuweisungen gegen den Kapitän des Fluges enthält. Diese Klarstellung kommt inmitten einer Petition, die eine unabhängige Expertenkommission unter der Leitung eines pensionierten Richters fordert, um die Ursachen des Unglücks zu klären. Im Zentrum der Ermittlungen steht eine hochgradig anomale Sequenz kurz nach dem Start: Die Kraftstoffkontrollschalter beider Triebwerke wurden fast gleichzeitig aus der Position „Run“ in die Position „Cutoff“ bewegt. Dieser ungewöhnliche Umstand ist der Dreh- und Angelpunkt der laufenden Kausalitätsanalyse und wirft ernste Fragen bezüglich der Betriebsabläufe, des menschlichen Faktors und potenzieller Designaspekte des Flugzeugmusters auf. Die Entscheidungen des Gerichts und die endgültigen Untersuchungsergebnisse werden weitreichende Konsequenzen für das Ansehen von Air India, die Sicherheitspraktiken der Luftfahrtindustrie und die Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Opfer haben. Die gerichtliche Forderung nach Unabhängigkeit in der Luftfahrtaufklärung Die jüngste Intervention des Obersten Gerichts in die Untersuchung des Air India 787-Absturzes vom Juni 2025 unterstreicht die Sensibilität und die hohen Einsätze dieses Unglücks. Die bevorstehende Anhörung der Petition, die vom Vater des Piloten eingereicht wurde und eine unabhängige Expertenuntersuchung fordert, markiert einen ungewöhnlichen Schritt. Das juristische Gremium wird am 10. November über die Forderung nach Einsetzung einer unabhängigen Kommission entscheiden, die von einem pensionierten Richter geleitet werden soll. Die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung durch eine außenstehende Instanz,








