
IndiGo-Tochtergesellschaft Interglobe Aviation Financial Services mit hoher Steuerstrafe belegt
Die Interglobe Aviation Financial Services (IFSC), eine Tochtergesellschaft der führenden indischen Fluggesellschaft IndiGo Airlines (InterGlobe Aviation Ltd.), wurde von der indischen Steuerbehörde mit einer erheblichen Geldstrafe belegt. Die Kochi-Niederlassung des Joint Commissioner of Central Tax and Central Excise erließ am 1. Dezember 2025 einen Strafbescheid über 1,18 Milliarden indische Rupien, was umgerechnet etwa 13,1 Millionen US-Dollar entspricht. Grund für die hohe Forderung ist die Nichtanerkennung von Vorsteuerabzügen (Input Tax Credits, ITCs), die das Unternehmen für die Geschäftsjahre 2019 und 2022 geltend gemacht hatte. IndiGo kündigte umgehend an, den Bescheid anzufechten, und erklärte, er sei nach Rücksprache mit Steuerberatern als „fehlerhaft“ einzustufen. Die Fluggesellschaft sieht in der Sache gute Erfolgsaussichten und betont, dass die Forderung keine signifikanten Auswirkungen auf die finanzielle Lage, den Betrieb oder andere Aktivitäten des Unternehmens habe. Dieser aktuelle Steuerstreit ist symptomatisch für die komplexen und oft umstrittenen steuerlichen Rahmenbedingungen, denen Fluggesellschaften in Indien ausgesetzt sind. Die Branche agiert in einem Umfeld, in dem die Interpretation von Steuergesetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem integrierten Güter- und Dienstleistungssteuergesetz (Integrated Goods and Services Tax, IGST) und dem Vorsteuerabzug, regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Die komplexe Welt des Vorsteuerabzugs Der Vorsteuerabzug (ITC) ist ein grundlegendes Konzept im indischen Güter- und Dienstleistungssteuersystem (GST). Er erlaubt es Unternehmen, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen an Zulieferer gezahlte Steuer (die sogenannte Vorsteuer) von der Steuer abzuziehen, die sie selbst auf ihre Verkäufe oder erbrachten Dienstleistungen erheben (der sogenannte Output Tax). Ziel ist es, eine Kaskadenbesteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Steuerlast nur








