
Reform der europäischen Fluggastrechte droht nach jahrelangem Ringen endgültig zu scheitern
Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über eine umfassende Reform der Fluggastrechte sind in einer nächtlichen Marathonsitzung in Brüssel vorerst ergebnislos abgebrochen worden. Trotz intensiver Debatten und punktueller Annäherungen in Detailfragen gelang den beteiligten Unterhändlern nicht der entscheidende Durchbruch. Der Kern des anhaltenden Konflikts dreht sich um die Frage, ab welcher zeitlichen Verzögerung Passagiere bei Flugverspätungen finanzielle Ausgleichszahlungen beanspruchen können und wie hoch diese Entschädigungen künftig ausfallen sollen. Die Europäische Kommission hatte die Novellierung der bestehenden Verordnung bereits im Jahr 2013 auf den Weg gebracht. Seither blockieren sich die europäischen Institutionen gegenseitig, da die Positionen zwischen verbraucherfreundlichen Parlamentariern und den eher wirtschaftsorientierten Regierungen der Mitgliedstaaten als nahezu unvereinbar gelten. Nun steht das gesamte Gesetzesvorhaben vor dem endgültigen Aus, da eine strikte Frist bis Mitte Juni den Verhandlungsdruck massiv erhöht. Sollte bis zu diesem Datum kein rechtskräftiger Kompromiss erzielt werden, verfällt der Reformvorschlag nach mehr als dreizehn Jahren im Gesetzgebungsverfahren, und die bisherigen Regelungen bleiben unverändert in Kraft. Die Fronten im Brüsseler Verhandlungsmarathon Der jüngste Verhandlungsversuch in der Nacht zum Mittwoch spiegelte die tiefe Spaltung wider, die das europäische Gesetzgebungsverfahren in dieser Angelegenheit seit über einem Jahrzehnt lähmt. Während Vertreter des Europäischen Parlaments nach den nächtlichen Gesprächen betonten, man bleibe zwar grundsätzlich im Dialog, zeigten sie sich gleichzeitig unnachgiebig in Bezug auf den Schutzstatus der Verbraucher. Der Presseservice des Parlaments stellte klar, dass die Abgeordneten keinesfalls bereit seien, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, die zu einer Verwässerung oder Schwächung der aktuell geltenden Passagierrechte führen würde. Die








