
Kanaren-Kündigungen: Gericht wirft Ryanair-Management „Bösartigkeit“ vor
Die Ryanair Group kassierte in Spanien eine heftige „Watschn“ vom Nationalen Gerichtshof: Der Carrier hat laut Urteil das auf Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa stationierte Personal unrechtmäßig gekündigt und spanisches Arbeitsrecht missachtet. Das hat zur Folge, dass nun eine für den Konzern äußerst kostspielige finanzielle Entschädigung der Mitarbeiter angeordnet wurde. Über viele Jahre hinweg flog Ryanair mit dem „One-Company-Konzept“ sehr gut. Das heißt, dass alle FR-Flüge auch tatsächlich von der irischen Ryanair durchgeführt wurden. Davon ausgenommen waren seltene Wetleases, bei denen externe Airlines temporär angeheuert wurden. Das kam aber nur selten vor und überbrückte zumeist den Ausfall von Maschinen oder aber Lieferverzögerungen von Boeing. Die von Michael O’Leary geleitete Firmengruppe bekam in den letzten Jahren zunehmend zu spüren, dass der Kurs die Gewerkschaften komplett zu ignorieren nicht mehr haltbar ist. Man kann durchaus davon sprechen, dass sich die Hartnäckigkeit der Arbeitnehmervertreter ausgezahlt hat, denn auch O’Leary musste sich eingestehen, dass der bisherige Weg nicht mehr haltbar ist. Aus „One Company“ wurden mehrere Airlines Also wurde ein „Plan B“ gewählt. Polen diente als eine Art „Versuchsträger“, denn Ryanair Sun (heute als Buzz bekannt) wurde explizit als Charterableger gegründet. Gebetsmühlenartig betonte das Management des irischen Lowcosters, dass man nur den polnischen Chartermarkt abgrasen wolle. Brancheninsider hatten daran von Anfang an Zweifel und die Skepsis war angebracht: Schon bald wurde das polnische Ryanair-Personal vor die Wahl gestellt: Entweder zu schlechteren Konditionen zu Buzz wechseln oder keinen Arbeitsplatz mehr haben. Die Anstellung erfolgt übrigens in den meisten Fällen über die Leiharbeitsfirma Warsaw Aviation. Doch







