Das Verhalten der Fluggesellschaft Lauda hält die Gewerkschaft für „moralisch zutiefst verwerflich“ und bietet betroffenen Mitarbeitern Rechtsbeistand an.
Schockiert und zutiefst enttäuscht zeigt sich die Gewerkschaft Vida in einer ersten Reaktion bezüglich der Vorgehensweise in Sachen Personalabbau bei der Ryanair-Tochter Lauda. Am Donnerstag begann das Unternehmen mit dem „Verteilen“ von Kündigungen und ausgerechnet eine hochschwangere Mitarbeiterin war unter den ersten Personen, die den „blauen Brief“ ausgehängt bekommen haben.
„Das gesamte Prozedere um die aktuellen Kündigungen bei Laudamotion zeigt, dass das Unternehmen und der Ryanair-Konzern sich nicht an ihre Versprechen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehalten haben, alle Arbeitsplätze in Wien zu erhalten, wenn die Sozialpartner eine neuen KV-Vereinbarung zustimmen. Vielmehr hat sich nun herausgestellt, dass ein Teil der Laudamotionmitarbeiter für die Konzerninteressen instrumentalisiert wurden. Abgesehen von der rechtlich fraglichen Vorgehensweise, bei der es zur Kündigung von kündigungsgeschützten Schwangeren und sich in Elternteilzeit befindlichen Beschäftigten gekommen sein soll, ist die Kündigung von besonders schutzbedürftigen Menschen auch moralisch als zutiefst verwerflich zu bezeichnen“, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft Vida.
In der Verwaltung wurden die Beschäftigten ganzer Abteilungen gekündigt, so auch in den Bereichen Finanzen, Marketing und Verkauf. Selbst von den Mitarbeitern der Pressestelle trennte man sich am Donnerstagnachmittag und stelle diese vom Dienst frei. Vor dem Landesgericht Korneuburg klagt das Unternehmen auf die Zustimmung zur Kündigung von mindestens 25 Damen, die durch das Mutterschutzgesetz geschützt sind. Zu den „Personalgesprächen“ mit 94 vorgeladenen Flugbegleitern und Piloten ist es gar nicht gekommen. Flankiert von Securities wurden vor dem Büro die Kündigungen ausgeteilt.
Die Gewerkschaft Vida erklärte, dass man allen betroffenen Lauda-Mitarbeitern, die sich melden Rechtsbeistand anbietet. Sollte die Rechtsabteilung der ÖGB-Teilgewerkschaft nach Einzelfallprüfungen feststellen, dass Rechtsverletzungen vorliegen, will die Vida „dagegen auch Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen“.