Das Phänomen der verschwundenen Koffer

Reisender (Foto: Unsplash/Mantas Hesthaven).
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Das Phänomen der verschwundenen Koffer

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In der Welt des modernen Luftverkehrs kann es mitunter vorkommen, dass das lang ersehnte Urlaubs- oder Geschäftsgepäck nicht am Reiseziel ankommt. Dieses Phänomen ist vielen Flugreisenden nur allzu vertraut und wirft zahlreiche Fragen auf. Warum passiert das überhaupt? Wie lange dauert es, bis die Koffer nachgeliefert werden? Welche Kosten entstehen den Fluggesellschaften dabei, und welche Rechte haben die betroffenen Passagiere? Darauf geht dieser Artikel näher ein.

Der Verlust von Gepäckstücken auf Flugreisen kann auf verschiedene Gründe zurückgeführt werden. Einer der häufigsten Gründe ist menschliches Versagen, sei es durch Fehlbeladung oder das Verwechseln von Koffern. In manchen Fällen kann die Ursache auch technischer Natur sein, etwa durch defekte Gepäckförderbänder oder Systemausfälle. Wetterbedingte Probleme, wie Gewitter oder Nebel, können ebenfalls zu Verzögerungen bei der Gepäckabfertigung führen. Die hohe Komplexität des Flugbetriebs, bei dem Koffer zwischen verschiedenen Flügen und Flughäfen umgeladen werden müssen, erhöht das Risiko von Verlusten zusätzlich.

Dauer bis zur Nachlieferung

Die durchschnittliche Zeit, die benötigt wird, um verlorenes Gepäck den Passagieren nachzuliefern, variiert stark. In vielen Fällen geschieht dies innerhalb von 24 Stunden. Airlines sind bestrebt, verlorene Koffer so schnell wie möglich zu finden und zuzustellen. In komplizierten Fällen, in denen Koffer an falsche Destinationen geschickt werden, kann es jedoch mehrere Tage dauern, bis sie den Eigentümern zurückgegeben werden. Manchmal kann es jedoch passieren, dass man das Gepäckstück nie wieder sieht. Dann ist die Rede von einem Verlust, für den die Fluggesellschaft im Rahmen des Abkommens von Montreal regressiert werden kann.

Kosten für die Fluggesellschaften

Der Verlust von Gepäckstücken ist nicht nur ärgerlich für die Passagiere, sondern bedeutet auch erhebliche Kosten für die Fluggesellschaften. Diese müssen nicht nur die Kosten für die Nachlieferung der Koffer tragen, sondern auch mögliche Entschädigungen an die betroffenen Passagiere leisten. Fluggesellschaften machen dazu nur sehr ungerne Angaben und behandeln dies regelrecht wie ein Staatsgeheimnis. Geschätzt wird, dass allein in Europa jährlich mehrere Millionen Euro an Mehrkosten aufgrund verspäteter bzw. verlorener Koffer von den Airlines zu tragen sind.

Rechte und Ansprüche der Passagiere

Passagiere, deren Gepäck verloren geht, haben Rechte und Ansprüche. Die Montrealer Übereinkommen von 1999 regeln die Haftung von Fluggesellschaften im Falle von Gepäckverlust. In Europa haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier, was derzeit etwa 1.400 Euro entspricht. Allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, um diese Entschädigung zu erhalten. Darauf wird im weiteren Verlauf des Artikels näher eingegangen.

Maßnahmen zur Minimierung von Verlusten

Fluggesellschaften haben im Laufe der Jahre zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Verlustquote von Gepäckstücken zu minimieren. Dazu gehören die Verbesserung der Gepäckverfolgungssysteme, Schulungen für Mitarbeiter, die Gepäck behandeln, und die Verwendung moderner Technologien wie RFID-Tags. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Gepäckstücke den Passagieren schneller und zuverlässiger zugeordnet werden. Manche Carrier führen derzeit Apps ein, mit denen Passagiere selbst ihre Koffer tracken können. Diese Technologie befindet sich aber noch in den Kinderschuhen. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die momentan verwendeten Barcode-Tags durch RFID-Tags abgelöst werden.

Jährlich verschwundene Koffer in Europa

Die genaue Zahl der jährlich in Europa verlorenen Koffer variiert, aber Schätzungen deuten darauf hin, dass es sich um Tausende von Fällen handelt. Die meisten dieser Koffer werden jedoch im Laufe der Zeit wiedergefunden und an ihre Eigentümer zurückgegeben. Besondere Ereignisse wie Störfälle und Personalmangel an Flughäfen können die Quote massiv nach oben verschieben. In den letzten beiden Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass Flugzeuge mangels verfügbarem Vorfeldpersonal, das die Koffer hätte einladen können, ganz ohne Gepäckstücke abgehoben sind. Die Fluggesellschaften hüten die Anzahl der verspäteten bzw. gänzlich verlorenen Gepäckstücke regelrecht wie ein Staatsgeheimnis, da es sich offensichtlich um sehr unangenehme Informationen handelt.

Maximale Haftung der Airlines

Die Montrealer Übereinkommen legen die maximale Haftung von Fluggesellschaften für verlorenes Gepäck fest. Diese Haftungsgrenze beträgt derzeit 1.131 SZR pro Passagier. Beachten Sie jedoch, dass Fluggesellschaften möglicherweise nicht die volle Entschädigung leisten müssen, wenn der Passagier den Wert des verlorenen Gepäcks nicht nachweisen kann. Die Abkürzung SZR steht für Sonderziehungsrechte. Dabei handelt es sich um eine Verrechnungseinheit, die zum Kurs, der am Verlusttag gehandelt wurde, in Euro umgerechnet wird. Am 17. Oktober 2013 hat 1 SZR den Gegenwert von etwa 1,25 Euro gehabt.

Wie Passagiere zu Entschädigung kommen

Passagiere, deren Gepäck verloren geht, müssen unverzüglich bei der Fluggesellschaft eine Verlustmeldung einreichen. Die Fluggesellschaft hat dann 21 Tage Zeit, um das Gepäck ausfindig zu machen und an den Passagier zurückzugeben. Wenn dies nicht gelingt, kann der Passagier eine Entschädigung gemäß den Montrealer Übereinkommen beantragen. Dies sollte schriftlich erfolgen und innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall.

Insgesamt sind verlorene Gepäckstücke in der Luftfahrt eine Herausforderung, sowohl für Fluggesellschaften als auch für Passagiere. Die Verbesserung der Technologie und der Prozesse hat jedoch dazu beigetragen, die Verlustquote zu minimieren und den Passagieren eine gewisse Sicherheit in Bezug auf ihre Rechte und Ansprüche zu geben. Passagiere sollten sich jedoch der geltenden Regeln und Fristen bewusst sein, um im Falle von Gepäckverlust angemessen entschädigt zu werden.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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