Deutscher Reiseveranstalter klagt gegen geplante Quarantäne-Regeln

Justitia (Foto: Pixabay).
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Der deutsche Reiseveranstalter Bentour zieht gegen die Quarantäne-Regelung, die am 15. Oktober 2020 in Deutschland in Kraft treten soll, vor Gericht. Das Hauptargument ist, dass alle Rückkehrer aus so genannten Risikogebieten künftig fünf Tage in Quarantäne müssen, Inlandsreisende jedoch nicht.

Die Geschäftsleitung brachte beim Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag ein. In diesem wird das Gericht ersucht die neue Regelung zu überprüfen. Das Unternehmen ergreift bewusst in Schleswig-Holstein das Rechtsmitteln, denn dort und in Mecklenburg-Vorpommern müssen bereits jetzt Türkei-Rückkehrer in Quarantäne. Allerdings sieht eine bilaterale Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und der Türkei das nicht vor, wenn man sich in bestimmten Regionen aufgehalten hat. Ein negativer PCR-Test befreit gemäß der Vereinbarung zwischen den beiden Staaten von der Quarantäne. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben jedoch eigene Verordnungen erlassen, die Quarantäne verlangen. Im Grunde sind diese sehr ähnlich der geplanten deutschlandweiten Regelung.

Bentour geht dabei durchaus kreativ vor, denn man tritt gar nicht selbst als Kläger auf, sondern übernimmt für eine Kunden mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ziel ist es offenbar eine gerichtliche Entscheidung noch vor dem 15. Oktober 2020 herbeizuführen. Im Optimalfall könnte diese die Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikoländern zu Fall bringen oder zumindest verzögern. In Italien kippte ein Gericht die Vorlagepflicht negativer PCR-Tests auf Sardinien und begründete die Entscheidung damit, dass das Grundrecht auf Reisefreiheit eingeschränkt wird.

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