Erhöhte Luftverkehrsabgabe: Ryanair bittet in Deutschland nachträglich zur Kasse

Heckflosse Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
Heckflosse Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).

Erhöhte Luftverkehrsabgabe: Ryanair bittet in Deutschland nachträglich zur Kasse

Heckflosse Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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Die Billigfluggesellschaft Ryanair bittet Passagiere, die Flüge nach dem 1. Mai 2024 ab Deutschland gebucht haben, nachträglich zur Kasse. Das Unternehmen fordert die von der Bundesregierung ab diesem Stichtag erhöhte Luftverkehrsabgabe nach.

Die Steuererhöhung kommt in der Branche so ganz und gar nicht gut an, denn Deutschland hinkt in Sachen Erholung der Luftfahrt von der Corona-Pandemie den meisten anderen EU-Staaten sehr weit hinterher. Allerdings soll nicht die Ursache sein, dass die Nachfrage in den Keller eingebrochen ist, sondern die Airlines halten das Angebot weiterhin auf einem Niveau, das deutlich unter jenem, das es im Jahr 2019 gab. Dies wird von manchen Fluggesellschaften auch genutzt, um höhere Ticketpreise durchsetzen zu können. Zahlreiche Carrier haben ihr Angebot von/nach Deutschland für den Sommer 2024 abermals zurückgefahren und begründen dies mit den hohen Kosten für Handling, Starts und Landungen, aber insbesondere mit den in Deutschland vergleichsweise hohen Steuern und Gebühren.

Manche Billigfluggesellschaften, darunter Ryanair und Wizz Air, weisen die „Nebenkosten“ nicht detailliert aus. Das hat durchaus Kalkül, denn tritt man als Fluggast seinen Flug nicht an, so hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Diese muss die Airline nämlich nur dann abführen, wenn der Passagier auch tatsächlich geflogen ist. Somit ist es zum Beispiel bei Ryanair und Wizz Air äußerst mühsam einen so genannten Tax-Refund durchzusetzen, denn zunächst behauptet der Kundenservice, dass man gar keine Taxen bezahlt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn diese sind im Flugpreis eingepreist.

Gerade bei äußerst billigen Tickets kommt es durchaus dazu, dass diese nicht einmal die umstrittene Luftverkehrsabgabe abdecken. Auch das hat Kalkül, denn die Carrier spekulieren darauf, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen dazu gekauft werden und wenn dies der Fall ist, dann ist der tatsächliche Endpreis der bezahlt wird, rasch höher als der „reine Flugpreis“, der nur ein kleines Handgepäckstück inkludiert.

Ryanair bittet nun jene Passagiere, die Flüge, die ab 1. Mai 2024 ab Deutschland durchgeführt werden und die erhöhte Luftverkehrsabgabe noch nicht einpreist war, nachträglich zur Kasse. Der Carrier polterte zwar wiederholt öffentlich gegen die Vorgehensweise der deutschen Regierung, aber selbst bezahlen will man die Steuer dann auch nicht und das obwohl man genau das in vielen Fällen bei ultrabilligen Tickets ohnehin macht. Wem von Ryanair ein E-Mail mit einer Nachforderung ins Haus flattert, der soll Unternehmensangaben nach die Möglichkeit haben kostenfrei vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Der Carrier verspricht, dass der bereits bezahlte Flugpreis dann vollständig erstattet werden soll.

Eine solche Nachforderung wie sie jetzt auf Kunden, die bereits Tickets ab dem 1. Mai 2024 gebucht haben, zukommt, ist zwar auf den ersten Blick von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair gedeckt. Der Umstand, dass der Carrier während der Buchung, jedoch spätestens auf der Rechnung explizit schreibt „Sie bezahlen keine Regierungssteuern“, könnte durchaus noch ein juristisches Nachspiel haben. Passagiere, die sich die Nachforderung nicht gefallen lassen wollen, könnten bei Verweigerung der Beförderung oder airlineseitiger Stornierung der Buchung, durchaus vor Gericht ziehen, denn etwas, das man laut Rechnung nicht bezahlt, kann auch nicht oder nur sehr schwer nachträglich eingefordert werden. Daher ist damit zu rechnen, dass spezialisierte Unternehmen und/oder Konsumentenschutzorganisationen vor Gericht ziehen könnten, um die Sache klären zu lassen. Spätestens dann würde sich das konsequente Nichtausweisen der Steuern und Gebühren zum möglichen Boomerang für den Lowcoster entwickeln. Betroffen wären dann, sofern auch gegen diese geklagt würde, auch Mitbewerber, die sich der identen Praxis bedienen und ihre Kunden nun ebenfalls zu Nachzahlungen auffordern.

Fluggesellschaften sind die Steuerschuldner

Die Luftverkehrsabgabe in Deutschland ist eine Steuer, die für Fluggäste erhoben wird, die von deutschen Flughäfen abfliegen. Der eigentliche Steuerschuldner ist jedoch die Fluggesellschaft, die für jeden Passagier, der abfliegt, die entsprechende Abgabe entrichten muss.

Wenn es zu einer nachträglichen Erhöhung der Luftverkehrsabgabe kommt, beispielsweise durch eine Gesetzesänderung, stellt sich die Frage, ob die Airlines berechtigt sind, die Differenz von den Passagieren nachzufordern. In der Regel sind Airlines gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Nachzahlung der Luftverkehrsabgabe von den Passagieren zu verlangen, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Passagiere haben jedoch bestimmte Rechte im Falle einer Nachforderung der Luftverkehrsabgabe. Zunächst einmal müssen die Airlines transparent und rechtzeitig über die Nachzahlung informieren. Die Passagiere sollten klare Informationen darüber erhalten, warum eine Nachzahlung erforderlich ist und wie hoch diese ist. Darüber hinaus müssen die Passagiere die Möglichkeit haben, die Nachzahlung zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachforderung haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass Passagiere im Falle einer unrechtmäßigen Nachforderung der Luftverkehrsabgabe das Recht haben, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Verbraucherschutzorganisation zu wenden, um ihre Beschwerde vorzubringen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

1 Comment

  • Wolfgang Ludwig , 29. April 2024 @ 21:24

    Ob das juristisch haltbar ist, ist – wie im Text angedeutet – sehr fraglich.
    Wer Ärger vermeiden will: Am besten nicht bei solchen Firmen buchen!

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  • Wolfgang Ludwig , 29. April 2024 @ 21:24

    Ob das juristisch haltbar ist, ist – wie im Text angedeutet – sehr fraglich.
    Wer Ärger vermeiden will: Am besten nicht bei solchen Firmen buchen!

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