EU-Kommission will Fluggastrechte nachschärfen

Symbolbild EU-Kommission (Foto: EU-Kommission/Yügen, Aurore Martignoni)
Symbolbild EU-Kommission (Foto: EU-Kommission/Yügen, Aurore Martignoni)

EU-Kommission will Fluggastrechte nachschärfen

Symbolbild EU-Kommission (Foto: EU-Kommission/Yügen, Aurore Martignoni)
Werbung

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Passagierrechte viel zu viele Schlupflöcher und Interpretationsmöglichkeiten bieten, die oftmals zu Ungunsten der Fluggäste ausgelegt werden. Nun will die EU-Kommission nachschärfen und besonders das Ping-Pong-Spiel zwischen Airlines und Vermittlern ausschalten.

Künftig sollen Buchungsportale und Reisebüros dazu verpflichtet werden den Fluggesellschaften die Kontaktdaten der Reisenden weiterzuleiten. Die Kommunikation bezüglich Verspätungen, Ausfällen und dergleichen hat dann direkt zwischen Airline und Fluggast zu erfolgen. Derzeit kommt es immer wieder vor, dass besonders OTAs Daten wie E-Mail-Adressen und/oder Handynummern durch „Fake-Daten“ ersetzen und wichtige Informationen den Reisenden dann gar nicht oder nur mit erheblicher Verspätung über den Vermittler erreichen.

Klargestellt wird künftig auch, dass Passagiere das Recht haben, dass sie etwaige Erstattungen und Ausgleichsleistungen direkt von der Fluggesellschaft beziehen können. Hier hat sich besonders zu Beginn der Pandemie gezeigt, dass OTAs und Carrier auf den jeweils anderen verwiesen haben und sich niemand zuständig gefühlt hat.

Die EU-Kommission will auch sicherstellen, dass die Kontaktdaten nur zum Zweck der Benachrichtigung bei Reiseplanänderungen und/oder für die Informationen wie man an Entschädigungen und/oder Erstattungen kommt, verwendet werden dürfen. Sollten diese missbräuchlich zu Werbezwecken verwendet werden, könnten die nationalen Behörden gar Bußgelder verhängen.

An der siebentägigen Erstattungsfrist soll sich nichts ändern. Es wird lediglich klargestellt, dass wenn die Rückzahlung über den Vermittler erfolgt, dann darf diese nicht länger als 14 Tage dauern. Dies setzt aber voraus, dass der OTA das Ticket über sein eigenes Zahlungsmittel an die Airline bezahlt hat und nicht einfach die Kreditkartendaten des Kunden weitergereicht hat. Im zweiten Fall ändert sich an der siebentägigen Frist nichts.

Auch müssen Fluggesellschaften künftig Formulare für den Erhalt von Ausgleichszahlungen bereithalten. Diese können sowohl auf Papier als auch digital (zum Beispiel per E-Mail) verteilt werden. Passagiere sind nicht verpflichtet diese zu verwenden, jedoch die Carrier müssen diese insbesondere auf Verlangen der Reisenden aushändigen.

Neu ist auch, dass die EU-Kommission künftig festlegt, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität oder sonstigen Einschränkungen, die zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sind, diese kostenfrei zu befördern. Das bedeutet, dass der Reisende mit Einschränkungen zwar ein Ticket benötigt, jedoch seine notwendige Begleitperson unentgeltlich befördert werden muss. Damit gleicht man die Luftfahrt an bereit im Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr bestehende Richtlinien an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung