In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Passagierrechte viel zu viele Schlupflöcher und Interpretationsmöglichkeiten bieten, die oftmals zu Ungunsten der Fluggäste ausgelegt werden. Nun will die EU-Kommission nachschärfen und besonders das Ping-Pong-Spiel zwischen Airlines und Vermittlern ausschalten.
Künftig sollen Buchungsportale und Reisebüros dazu verpflichtet werden den Fluggesellschaften die Kontaktdaten der Reisenden weiterzuleiten. Die Kommunikation bezüglich Verspätungen, Ausfällen und dergleichen hat dann direkt zwischen Airline und Fluggast zu erfolgen. Derzeit kommt es immer wieder vor, dass besonders OTAs Daten wie E-Mail-Adressen und/oder Handynummern durch „Fake-Daten“ ersetzen und wichtige Informationen den Reisenden dann gar nicht oder nur mit erheblicher Verspätung über den Vermittler erreichen.
Klargestellt wird künftig auch, dass Passagiere das Recht haben, dass sie etwaige Erstattungen und Ausgleichsleistungen direkt von der Fluggesellschaft beziehen können. Hier hat sich besonders zu Beginn der Pandemie gezeigt, dass OTAs und Carrier auf den jeweils anderen verwiesen haben und sich niemand zuständig gefühlt hat.
Die EU-Kommission will auch sicherstellen, dass die Kontaktdaten nur zum Zweck der Benachrichtigung bei Reiseplanänderungen und/oder für die Informationen wie man an Entschädigungen und/oder Erstattungen kommt, verwendet werden dürfen. Sollten diese missbräuchlich zu Werbezwecken verwendet werden, könnten die nationalen Behörden gar Bußgelder verhängen.
An der siebentägigen Erstattungsfrist soll sich nichts ändern. Es wird lediglich klargestellt, dass wenn die Rückzahlung über den Vermittler erfolgt, dann darf diese nicht länger als 14 Tage dauern. Dies setzt aber voraus, dass der OTA das Ticket über sein eigenes Zahlungsmittel an die Airline bezahlt hat und nicht einfach die Kreditkartendaten des Kunden weitergereicht hat. Im zweiten Fall ändert sich an der siebentägigen Frist nichts.
Auch müssen Fluggesellschaften künftig Formulare für den Erhalt von Ausgleichszahlungen bereithalten. Diese können sowohl auf Papier als auch digital (zum Beispiel per E-Mail) verteilt werden. Passagiere sind nicht verpflichtet diese zu verwenden, jedoch die Carrier müssen diese insbesondere auf Verlangen der Reisenden aushändigen.
Neu ist auch, dass die EU-Kommission künftig festlegt, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität oder sonstigen Einschränkungen, die zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sind, diese kostenfrei zu befördern. Das bedeutet, dass der Reisende mit Einschränkungen zwar ein Ticket benötigt, jedoch seine notwendige Begleitperson unentgeltlich befördert werden muss. Damit gleicht man die Luftfahrt an bereit im Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr bestehende Richtlinien an.