Innsbruck kämpft weiter um Erhalt des Flugwetterdienstes

Flughafen Innsbruck (Foto: Flughafen Innsbruck).
Flughafen Innsbruck (Foto: Flughafen Innsbruck).

Innsbruck kämpft weiter um Erhalt des Flugwetterdienstes

Flughafen Innsbruck (Foto: Flughafen Innsbruck).
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Die Entscheidung, den Flugwetterdienst für die Bundesländerflughäfen zukünftig zentral in Wien-Schwechat zu betreiben, stößt auf Widerstand, insbesondere am Flughafen Innsbruck. Die Austro Control, eine Bundesgesellschaft, plant, den Wetterdienst Mitte des Jahres vom Innsbrucker Flughafen zu verlagern. Dies hat zu Bedenken bezüglich der Sicherheit geführt, aber bisherige Initiativen, den Wetterdienst in Innsbruck zu belassen, wurden von der Austro Control und dem Klimaschutzministerium abgelehnt.

Dennoch geben der ÖVP-Nationalrat Hermann Gahr und die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) als Mehrheitseigentümerin des Flughafens nicht auf. Sie haben Experten konsultiert und sich an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln gewandt. Dabei wird angezweifelt, ob die Zentralisierung des Wetterdienstes in Wien-Schwechat den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Es wird auch die Objektivität des Ministeriums im Zusammenhang mit der Zentralisierung angezweifelt. Es besteht die Befürchtung, dass die budgetären Interessen des Bundes die Flugsicherheit beeinträchtigen könnten. Die besonderen meteorologischen Bedingungen am Flughafen Innsbruck erfordern eine genaue Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und Erfahrungswerte, betonen die Gegner der Zentralisierung.

Hermann Gahr drängt darauf, dass Klimaschutzministerin Leonore Gewessler einen Meinungsumschwung vollzieht. Er argumentiert, dass die Verlegung des Wetterdienstes nach Wien-Schwechat die Prognosen verschlechtern würde. Die Besonderheiten des Flughafens Innsbruck, wie die Lage im Gebirge und die speziellen An- und Abflugverfahren, erfordern präzise Wettervorhersagen für die Flugsicherheit.

Gahr betont die Bedeutung der Sicherheit für den Flugverkehr und die Stadt Innsbruck. Ohne genaue Wetterprognosen würde der Flughafen an Sicherheit und Akzeptanz verlieren, so seine Überzeugung. Er fordert moderne Technik und ein erfahrenes Team von Wetterexperten am Flughafen Innsbruck, um die Prognosen zu erstellen und die Sicherheit zu gewährleisten.

1 Comment

  • Matthias Promegger , 2. Mai 2024 @ 10:37

    Ich habe dazu in den Salzburger Nachrichten am 25. März einen Leserbrief verfasst. Die gleiche Problematik besteht auch in Innsbruck. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen wird: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bzw. komplettes Versagen der Behörde.

    Geplante Schließung der Flugwetterdienststelle in Salzburg
    Die Austro Control GmbH – die Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt im 100% Besitz des Bundes – beabsichtigt, die mit sehr hohem finanziellen Aufwand erst kürzlich neu errichtete modernste Flugwetterwarte in Österreich, untergebracht direkt neben der Radaranflugkontrollstelle im Kontrollturm am Flughafen Salzburg, ab 1. 7. 2024 für immer zu schließen. Das für den geregelten Flugbetrieb erforderliche Flugwetter inklusive der damit verbundenen Warnungen und Vorhersagen soll in Zukunft durch Fernbeobachtung zentralisiert in Wien, basierend auf Sensoren und Kameras erstellt werden.

    Die erneute Initiative gegen diese Schließung von LH-Stellvertreter und auch AR-Vorsitzenden Stefan Schnöll ist begrüßenswert und dringend notwendig. Wohin falsches Managementdenken verbunden mit dem Ignorieren von Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsbedenken in der Luftfahrt führen kann, bekommen wir aktuell täglich von Boeing geboten.

    Die Verantwortlichen der Bundesländerflughäfen wurden von der Geschäftsführung der Austro Control schlichtweg hinters Licht geführt: Das Versprechen der gleichbleibenden Qualität und das Schönreden der Zuverlässigkeit bei Ferndiagnose ist nicht haltbar. Die luftfahrtbehördliche Aufsicht im BMK unter der Zuständigkeit von BM Leonore Gewessler ist untätig und hat offensichtlich die Brisanz (noch) nicht erkannt.

    Das System der Fernüberwachung mit Sensoren und Kameras hat nämlich einen gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachpunkt: Gerade dann wenn aufgrund kritischer Wetterlagen wie Gewitter, Schneefall, Hagel, Nebel oder Vereisung durch gefrierendem Niederschlag die Informationen für die Piloten, Lotsen und Flughafenbetreiber am wichtigsten sind, ist die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen am höchsten. Wer sich das nicht vorstellen kann, der sollte einmal versuchen, mit dem Auto bei Schneefall autonom zu fahren – wobei es nicht einmal schneien muss, schon bei Regen funktionieren die Sensoren und die Kameras nicht mehr.

    Der Wetterdienstanbieter Austro Control hingegen verspricht, dass auch bei “Nacht, Nebel und Sturm” eine eindeutige Sichtbeurteilung, Flugsicht in alle relevanten Bereiche und Richtungen, genaue Informationen zu Niederschlag, Wolkenanhäufungen mit Wolkenuntergrenzen und alle anderen herannahenden Gefahren weiterhin präzise geliefert werden. Wie das bei zugeschneiten Sensoren oder mit Regen beschlagenen oder mit Eis verklebten Kameras funktionieren kann, bleibt dahingestellt.

    Die Möglichkeit zur Bestimmung der Sicht mittels Kameras und die Verwendung von KI-Systemen, die auf Basis von Kamerabildern Sichtweiten ermitteln, sind weder von der ICAO (International Civil Aviation Organization) noch von der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) als zulässige Beobachtungs- oder Messmethode definiert. Jedenfalls wäre auch bei Verwendung von automatischen Beobachtungssystemen eine Vereinbarung zwischen der Wetterbeobachtungsstation und dem Kunden vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass die Geschäftsführerin des Flughafens Salzburg dies nicht abgeschlossen hat. Auch das “Vortäuschen einer Wetterbeobachtung vor Ort” durch das Entfernen des Zusatzes “AUTO” in der Flugwettermeldung ist irreführend. Um nur einige weitere Unstimmigkeiten anzuführen.

    Um einen regelmäßigen Flugbetrieb für die topographisch schwierig anzufliegenden Flughäfen Salzburg und Innsbruck zu gewährleisten, wurden Sonderanflugverfahren mit hohen Auflagen und Anforderungen entwickelt. Dazu gehört auch, dass für eine Anflugfreigabe jeweils ganz genaue Wetterwerte (Sicht, Bewölkung, Untergrenzen) vorliegen müssen. Das ist der markante Unterschied zu den anderen Flughäfen in Österreich. Jedenfalls liegt hier auch eine Ursache für die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen.

    Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich 35 Jahre als Fluglotse am Salzburger Tower gearbeitet habe. Ich habe zigtausend Flugzeuge in das Salzburger Becken herein- und hinausgeführt. Für diese Tätigkeit ist unter anderem auch das aktuelle Flugwetter verbunden mit den kurzfristig auftretenden lokalen Gefahren, Warnungen und Prognosen eine unverzichtbare Basis für die Freigaben und Anweisungen an die Piloten.

    Ich bin zuversichtlich, dass Stefan Schnöll die Arbeitsplätze der Meteorologen in Salzburg erhalten wird können, auch wenn in Wien schon neue Mitarbeiter aufgenommen wurden.

    Ich sehe aber auch die Option einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine gerichtliche Klärung im Zuge eines Feststellungsverfahrens betreffend die Vernachlässigung der gesetzlichen Aufsichtsplicht und der Aufgaben der Flugsicherung (BGBL Nr.253/1957 §119 ff).

    Matthias Promegger, 5020 Salzburg

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    Ich habe dazu in den Salzburger Nachrichten am 25. März einen Leserbrief verfasst. Die gleiche Problematik besteht auch in Innsbruck. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen wird: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bzw. komplettes Versagen der Behörde.

    Geplante Schließung der Flugwetterdienststelle in Salzburg
    Die Austro Control GmbH – die Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt im 100% Besitz des Bundes – beabsichtigt, die mit sehr hohem finanziellen Aufwand erst kürzlich neu errichtete modernste Flugwetterwarte in Österreich, untergebracht direkt neben der Radaranflugkontrollstelle im Kontrollturm am Flughafen Salzburg, ab 1. 7. 2024 für immer zu schließen. Das für den geregelten Flugbetrieb erforderliche Flugwetter inklusive der damit verbundenen Warnungen und Vorhersagen soll in Zukunft durch Fernbeobachtung zentralisiert in Wien, basierend auf Sensoren und Kameras erstellt werden.

    Die erneute Initiative gegen diese Schließung von LH-Stellvertreter und auch AR-Vorsitzenden Stefan Schnöll ist begrüßenswert und dringend notwendig. Wohin falsches Managementdenken verbunden mit dem Ignorieren von Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsbedenken in der Luftfahrt führen kann, bekommen wir aktuell täglich von Boeing geboten.

    Die Verantwortlichen der Bundesländerflughäfen wurden von der Geschäftsführung der Austro Control schlichtweg hinters Licht geführt: Das Versprechen der gleichbleibenden Qualität und das Schönreden der Zuverlässigkeit bei Ferndiagnose ist nicht haltbar. Die luftfahrtbehördliche Aufsicht im BMK unter der Zuständigkeit von BM Leonore Gewessler ist untätig und hat offensichtlich die Brisanz (noch) nicht erkannt.

    Das System der Fernüberwachung mit Sensoren und Kameras hat nämlich einen gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachpunkt: Gerade dann wenn aufgrund kritischer Wetterlagen wie Gewitter, Schneefall, Hagel, Nebel oder Vereisung durch gefrierendem Niederschlag die Informationen für die Piloten, Lotsen und Flughafenbetreiber am wichtigsten sind, ist die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen am höchsten. Wer sich das nicht vorstellen kann, der sollte einmal versuchen, mit dem Auto bei Schneefall autonom zu fahren – wobei es nicht einmal schneien muss, schon bei Regen funktionieren die Sensoren und die Kameras nicht mehr.

    Der Wetterdienstanbieter Austro Control hingegen verspricht, dass auch bei “Nacht, Nebel und Sturm” eine eindeutige Sichtbeurteilung, Flugsicht in alle relevanten Bereiche und Richtungen, genaue Informationen zu Niederschlag, Wolkenanhäufungen mit Wolkenuntergrenzen und alle anderen herannahenden Gefahren weiterhin präzise geliefert werden. Wie das bei zugeschneiten Sensoren oder mit Regen beschlagenen oder mit Eis verklebten Kameras funktionieren kann, bleibt dahingestellt.

    Die Möglichkeit zur Bestimmung der Sicht mittels Kameras und die Verwendung von KI-Systemen, die auf Basis von Kamerabildern Sichtweiten ermitteln, sind weder von der ICAO (International Civil Aviation Organization) noch von der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) als zulässige Beobachtungs- oder Messmethode definiert. Jedenfalls wäre auch bei Verwendung von automatischen Beobachtungssystemen eine Vereinbarung zwischen der Wetterbeobachtungsstation und dem Kunden vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass die Geschäftsführerin des Flughafens Salzburg dies nicht abgeschlossen hat. Auch das “Vortäuschen einer Wetterbeobachtung vor Ort” durch das Entfernen des Zusatzes “AUTO” in der Flugwettermeldung ist irreführend. Um nur einige weitere Unstimmigkeiten anzuführen.

    Um einen regelmäßigen Flugbetrieb für die topographisch schwierig anzufliegenden Flughäfen Salzburg und Innsbruck zu gewährleisten, wurden Sonderanflugverfahren mit hohen Auflagen und Anforderungen entwickelt. Dazu gehört auch, dass für eine Anflugfreigabe jeweils ganz genaue Wetterwerte (Sicht, Bewölkung, Untergrenzen) vorliegen müssen. Das ist der markante Unterschied zu den anderen Flughäfen in Österreich. Jedenfalls liegt hier auch eine Ursache für die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen.

    Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich 35 Jahre als Fluglotse am Salzburger Tower gearbeitet habe. Ich habe zigtausend Flugzeuge in das Salzburger Becken herein- und hinausgeführt. Für diese Tätigkeit ist unter anderem auch das aktuelle Flugwetter verbunden mit den kurzfristig auftretenden lokalen Gefahren, Warnungen und Prognosen eine unverzichtbare Basis für die Freigaben und Anweisungen an die Piloten.

    Ich bin zuversichtlich, dass Stefan Schnöll die Arbeitsplätze der Meteorologen in Salzburg erhalten wird können, auch wenn in Wien schon neue Mitarbeiter aufgenommen wurden.

    Ich sehe aber auch die Option einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine gerichtliche Klärung im Zuge eines Feststellungsverfahrens betreffend die Vernachlässigung der gesetzlichen Aufsichtsplicht und der Aufgaben der Flugsicherung (BGBL Nr.253/1957 §119 ff).

    Matthias Promegger, 5020 Salzburg

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