Ita Airways: Regierung will “es gab keinen Betriebsübergang” verordnen

Airbus A220-300 (Foto: Ita Airways).
Airbus A220-300 (Foto: Ita Airways).

Ita Airways: Regierung will “es gab keinen Betriebsübergang” verordnen

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Ob es Betriebsübergänge gab oder nicht, entscheiden im Streitfall normalerweise Gerichte. So geschehen auch bei Ita Airways, denn einige ehemalige Alitalia-Mitarbeiter haben von verschiedenen Arbeitsgerichten zuerkannt bekommen, dass der neue Carrier der Rechtsnachfolger ist und somit ein Betriebsübergang vorliegt. Nun wurde die Regierung nervös.

In der Vergangenheit wurde Alitalia immer wieder neu aufgesetzt, wobei sich die Frage nach einem Betriebsübergang gar nicht stellte, denn insbesondere die Kunden sollten nach Möglichkeit nichts davon bemerken, dass es sich um eine neue Gesellschaft handelt. Ganz anders im Zuge der Betriebsaufnahme von Ita Airways, denn man hatte es aus verschiedenen Gründen besonders wichtig, dass ein harter Schnitt gemacht wird.

Dahinter steckt durchaus auch der Umstand, dass die EU-Kommission darauf bestanden hat. Andernfalls wäre eine staatliche Starthilfe für Ita Airways, die ohnehin nur unter der Bedingung, dass das Unternehmen baldigst möglich verkauft wird, freigegeben wird. Dass der neue Carrier auch Eigentümer der Marke Alitalia ist, deren Designators nutzt und viele Assets übernommen hat, steht auf einem anderen Blatt.

Einige ehemalige Alitalia-Mitarbeiter, die keinen Job bei Ita Airways bekommen haben, sind vor die jeweils zuständigen Arbeitsgerichte gezogen. Dort wurde in einer Vielzahl von Verfahren richterlich festgestellt, dass ein Betriebsübergang vorliegt. Dies hat erhebliche Konsequenzen, denn der neue Carrier muss dann die Mitarbeiter beschäftigen. Doch damit nicht genug: Auch die Bewilligung durch die EU-Kommission könnte in Gefahr gebracht werden und die italienische Regierung befürchtet gar, dass sich Lufthansa als einziger Kaufinteressent zurückziehen könnte. Immerhin wurde der Deal bislang nicht bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet.

Nun will der Ministerrat einen Erlass herausgeben, der besagt, dass Ita Airways eben kein Rechtsnachfolger von Alitalia ist und es damit keinen Betriebsübergang gegeben hat. Man will den Gerichten eine Art „Auslegungsregel“ vorgeben. Ob die geplante Vorgehensweise der italienischen Regierung juristischen Bestand haben wird, ist mehr als fraglich. Möglicherweise könnte dies bis zum Höchstgericht angefochten werden.

Jedenfalls ist die Regierung Italiens äußerst nervös, denn es steht nicht nur auf dem Spiel, dass der Deal mit Lufthansa platzen könnte, sondern in weiterer Folge würde Ita Airways und damit indirekt der Staat auf hohen Kosten wegen der arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren sitzen bleiben. Mit Hilfe des geplanten Erlasses will man die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Arbeitsgerichte zum Schluss kommen müssen, dass es keinen Betriebsübergang gegeben hat. Es ist mehr als fraglich, ob diese Konstruktion vor Höchstgerichten halten wird. Generell gelten die offenen Rechtsfragen in diesem Bereich als komplizierte Bremse in den Verhandlungen zwischen Lufthansa und der italienischen Regierung.

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