Österreich hebt am Samstag alle Landeverbote auf

Foto: Jan Gruber.
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Österreich hebt am Samstag alle Landeverbote auf

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Derzeit dürfen Passagierflugzeuge, die in insgesamt 18 Staaten gestartet sind, nicht in Österreich landen. Damit wird ab 1. August 2020, 0 Uhr 00, Schluss sein. Die Regierung informierte mittels des NOTAM A2091/20 die Fluggesellschaften und Piloten über die bevorstehende Aufhebung des Landeverbots.

Somit sind ab Samstag wieder Passagierflüge aus Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Volksrepublik China, Ägypten, Iran, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nord-Mazedonien, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Schweden, Ukraine und Vereinigtes Königreich erlaubt.

Die Wiederzulassung ankommender Flüge ändert allerdings nichts an den Einreisebestimmungen, die zuletzt für insgesamt 32 Staaten drastisch verschärft wurden. Davon ausgenommen ist das Vereinigte Königreich, denn dieses befindet sich nun auf der so genannten „grünen Liste“. Die Folge daraus ist, dass keine Quarantäne mehr notwendig ist.

Ohne Vorlage eines negativen COVID-19-Tests sowie ohne Quarantäne kann derzeit aus den folgenden Ländern nach Österreich eingereist werden: Andorra, Belgien, Kroatien, Süd-Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Manaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Vatikan. Dies gilt für sämtliche EU/EWR-Bürger, Schweizer und Liechtensteiner, österreichische Staatsbürger sowie. 

Einwohner Österreichs Von außerhalb des Schengen-Raums dürften Drittstaatenangehörige derzeit nur mit Sondergenehmigung einreisen. Weiters müssen diese auch bei der Einreise aus Ländern, die sich auf der „grünen Liste“ befinden, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Zusätzlich muss dann in Österreich eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese ist bei Bürgern, der im vorherigen Absatz genannten Staaten, jedoch nicht notwendig.

Einwohner Österreichs, der EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz und Liechtensteins müssen bei der Einreise nach Österreich, sofern diese aus den nachstehenden Ländern erfolgt, einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Zusätzlich muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Kann die Testung nicht vorgelegt werden, so kann diese innerhalb von 48 Stunden oder aber direkt am Airport auf eigene Kosten nachgeholt werden. Ein negatives Ergebnis beendet die Quarantäne allerdings nicht. 

Betroffen sind folgende Staaten: Albanien, Bangladesch, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nigeria, Nord-Mazedonien, Pakistan, Volksrepublik China (nur Provinz Hubei), Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Serbien, Südafrika, Schweden, Türkei, Ukraine und Vereinigte Staaten von Amerika. Angehöriger dieser Staaten, ausgenommen EU-Mitglieder, ist die Einreise nach Österreich jedoch grundsätzlich nur mit Sondergenehmigung, die über die Botschaften und Konsulate anzufragen ist, gestattet.

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