Österreich: Mindestabstand in Flugzeugen darf weiterhin unterschritten werden

Kabine einer DHC Dash 8-400 von Austrian Airlines (Foto: Jan Gruber).
Kabine einer DHC Dash 8-400 von Austrian Airlines (Foto: Jan Gruber).

Österreich: Mindestabstand in Flugzeugen darf weiterhin unterschritten werden

Kabine einer DHC Dash 8-400 von Austrian Airlines (Foto: Jan Gruber).
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Am Sonntag, den 25. Oktober 2020 um Mitternacht treten in Österreich die von der Regierung angekündigten Verschärfungen der Coronamaßnahmen in Kraft. So genannte Faceshields und „Kinnvisiere“ sind nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist nicht mehr als Ersatz für Masken erlaubt. Neu ist auch, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können, ein Attest mitführen müssen und dies auf Verlangen zum Beispiel der Exekutive vorlegen müssen.

Das Gesundheitsministerium stellt in einer Aussendung klar, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln unterschritten werden darf. Es wird explizit darauf verwiesen, dass in der Verordnung Maskenpflicht an solchen Orten vorgeschrieben ist.

Zwar verlangten so gut wie alle europäischen Flughäfen schon bislang das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Terminals, doch nun ist dies auch in der Verordnung festgehalten und damit vorgeschrieben. Das gilt übrigens auch für U-Bahnstationen, Bahnsteige, Haltestelle und Bahnhöfe sowie deren Verbindungsbauwerke.

Neu ist zudem, dass nach der Sperrstunde der Gastronomie alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht konsumiert werden dürfen. Das gilt auch für Tankstellenshops mit Gastronomielizenz sowie für Imbissstände.

Die weiteren Vorschriften sind für Reisende nicht wirklich von Bedeutung, jedoch kann bei Interesse die Verordnung unter diesem Link nachgelesen werden.

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