Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds bei der ungarisch-österreichischen Raaberbahn ist der Auslöser für einen heftigen Streit zwischen den Regierungen von Österreich und Ungarn. In diktatorischer Manier wäre eine Entscheidung getroffen und vollzogen worden ohne dass die anderen Aktionäre beziehungsweise der Aufsichtsrat konsultiert worden wären.
Die Raaberbahn AG ist eine private Eisenbahngesellschaft, die den Zusammenbruch der Donaumonarchie gleichermaßen überstanden hat wie die Ära des Kommunismus in Ungarn. Über die langjährige Firmengeschichte hinweg hat sich lediglich die Eigentümerschaft immer wieder geändert. Mit 65,6356 Prozent ist der ungarische Staat der mit großem Abstand größte Aktionär. Die Republik Österreich hält 28,2378 Prozent. Der Rest entfällt auf den Strabag-Konzern.
Vor wenigen Tagen wurde Hana Dellemann, die bislang als stellvertretende Generaldirektorin sowie Leiterin der österreichischen Zweigniederlassung fungierte, abberufen. Das österreichische Verkehrsministerium will dagegen vorgehen, denn man behauptet, dass man als Aktionär gar nicht gefragt wurde. Auch soll der Aufsichtsrat mit dieser Sache gar nicht betraut worden sein. Schenkt man der österreichischen Darstellung Glauben: Die ungarische Regierung hätte einen Alleingang gemacht ohne irgendjemanden zu fragen oder zu informieren.
Seitens der Raaberbahn AG ist man wohl aus gutem Grund äußerst bedeckt. Man kommuniziert lediglich, dass Hana Dellemann nicht mehr dem Management der Eisenbahngesellschaft angehört. Weitere Fragen beantwortet man nicht, Ihre Aufgaben wären von den anderen Vorstandsmitgliedern übernommen worden.
Unter Orban wird Ungarn zunehmend autoritär regiert. In gewisser Weise ist die offizielle Reaktion des Gewessler-Ministeriums ein wenig verwunderlich, denn in autoritären Regimen ist es schlichtweg nicht üblich Andere um Erlaubnis zu fragen. Immerhin sollten die Entwicklungen in Ungarn, die vielen Europäern Sorgen bereiten, durchaus bekannt sein. Das „Klimaschutzministerium“ will jedenfalls vor Gericht ziehen.
„In einer einseitig einberufenen Hauptversammlung wurde Anfang November auf Betreiben der ungarischen Eigentümerseite grundlos die Leiterin der österreichischen Zweigniederlassungen, Hana Dellemann, abberufen. Das Klimaschutzministerium hält diese Vorgehensweise für falsch und rechtswidrig. Die einseitige Abberufung widerspricht den gesellschaftsrechtlichen Verträgen. Die Republik Österreich wird daher diese Vorgehensweise rechtlich bekämpfen“, so eine Stellungnahme des Gewessler-Ministeriums.