Reisemängel bei Pauschalreisen: So bekommt man Geld zurück

Fliege auf einer schmutzigen Tasse (Foto: Jan Gruber).
Fliege auf einer schmutzigen Tasse (Foto: Jan Gruber).

Reisemängel bei Pauschalreisen: So bekommt man Geld zurück

Fliege auf einer schmutzigen Tasse (Foto: Jan Gruber).
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Ein wohlverdienter Urlaub sollte die perfekte Gelegenheit sein, um abzuschalten und die Seele baumeln zu lassen. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Pauschalreisen nicht wie erwartet verlaufen und mit unangenehmen Reisemängeln behaftet sind. Sei es ein schmutziges Hotelzimmer, unzureichender Service, defekte Einrichtungen oder andere unangenehme Überraschungen. 

Glücklicherweise haben Reisende in solchen Fällen das Recht, eine angemessene Reisepreisminderung einzufordern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten und welche Schritte notwendig sind, um Ihr Recht auf Minderung des Reisepreises geltend zu machen. 

Vorab ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Tipps in diesem Artikel keine Rechtsberatung, die in Österreich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist, darstellt. Betroffenen, die auf eigene Faust nicht vorankommen, wird geraten sich im Bedarfsfall von einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens oder einer Rechtsberatungsstelle einer Konsumentenschutzorganisation beraten zu lassen. In Österreich können – noch vorheriger Terminvereinbarung – kostenlose erste Rechtsauskünfte an den Amtstagen der Bezirksgerichte auch von Richtern erteilt werden. 

Die richtige Vorgehensweise bei Reisemängeln: 

Sofortige Meldung an die örtliche Reiseleitung oder das Hotel: Falls Sie Reisemängel feststellen, informieren Sie umgehend die örtliche Reiseleitung oder das Hotelpersonal. Diese haben die Pflicht, für Abhilfe zu sorgen. 

Dokumentation mit Fotos und/oder Videos: Um später Ihre Reklamation zu unterstützen, ist es ratsam, die Reisemängel mit Fotos oder Videos festzuhalten. Achten Sie darauf, dass das Datum und die Uhrzeit der Aufnahmen erkennbar sind. 

Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Reisemängel schriftlich von der örtlichen Reiseleitung oder dem Hotel bestätigen. Dadurch haben Sie einen offiziellen Nachweis für Ihre spätere Reklamation. 

Kontaktdaten von Zeugen: Sprechen Sie mit anderen Reisenden, die ähnliche Mängel erlebt haben könnten, und notieren Sie sich deren Kontaktdaten. Zeugen können Ihre Position stärken, falls der Reiseveranstalter die Mängel bestreitet. 

Wenn die örtliche Reiseleitung nicht für Abhilfe sorgt: 

Falls die örtliche Reiseleitung nicht in der Lage ist, die Reisemängel zu beseitigen oder nicht angemessen reagiert, sollten Sie den Reiseveranstalter darüber informieren. Suchen Sie das Gespräch und machen Sie Ihre Beschwerde schriftlich. Geben Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist, um das Problem zu lösen. 

Achtung: Manche Reiseveranstalter haben keine örtliche Reiseleitung, sondern haben so genannte Incoming-Agenturen beauftragt. In diesem Fall muss man sich an diese wenden. Immer wieder kommt es vor, dass die Agenturen nicht erreichbar sind oder nicht gewillt sind ins Hotel zu kommen. Dies sollte man genau dokumentieren und gegebenenfalls die Telefonate vor Zeugen führen.

Wenn der Reiseveranstalter nicht reagiert oder nicht erreichbar ist: 

Sollte der Reiseveranstalter nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder nicht erreichbar sein, können Sie sich an die Konsumentenschutzorganisationen in Ihrem Heimatland wenden. Diese sind oft darauf spezialisiert, Verbraucher in solchen Fällen zu unterstützen. 

Die Top 10 der häufigsten Reisemängel und zugesprochene Reisepreisminderung: 

  • Schmutzige Unterkunft: 20-30% des Reisepreises 
  • Lärmstörung: 10-25% des Reisepreises 
  • Mangelnde Sauberkeit: 10-20% des Reisepreises 
  • Fehlende oder defekte Ausstattung: 10-20% des Reisepreises 
  • Bauarbeiten am Hotel: 10-20% des Reisepreises 
  • Verpflegungsmängel (z. B. minderwertiges Essen): 10-15% des Reisepreises 
  • Unzureichender Service: 10-15% des Reisepreises 
  • Fehlende Freizeitangebote: 5-15% des Reisepreises 
  • Transportprobleme (Verspätungen, Ausfälle): 5-15% des Reisepreises 
  • Gesundheits- und Hygienemängel: 5-10% des Reisepreises 

Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Reisepreisminderung von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und auch von der Schwere des Mangels abhängt. Die genannten prozentualen Angaben dienen lediglich als unverbindlicher Richtwert und basieren auf einer von Aviation.Direct ausgewerteten Statistik von Gerichtsurteilen in Österreich und Deutschland.

Wichtige Fristen für Reklamationen und Geltendmachung von Reisepreisminderungen: 

In der Regel sollten Reklamationen wegen Reisemängeln unverzüglich vor Ort erfolgen. Um eine Reisepreisminderung geltend zu machen, sollte der Reiseveranstalter nach der Rückkehr schriftlich darüber informiert werden. In Deutschland und Österreich beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Pauschalreisen in der Regel zwei Jahre, in der Schweiz drei Jahre. 

Konsumentenschutzorganisationen für kostenlose Beratung: 

  • In Deutschland: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) 
  • In Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie die Arbeiterkammer 
  • In der Schweiz: Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) 

Diese Organisationen bieten kostenlose Beratung für Verbraucher an und können Ihnen bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf Pauschalreisen weiterhelfen. 

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass Pauschalreisende klare Rechte haben, wenn es um Reisemängel geht. Indem Sie die richtigen Schritte unternehmen und alle notwendigen Beweise sammeln, können Sie Ihre Position stärken und eine angemessene Reisepreisminderung erhalten, falls Ihre Reise nicht wie erwartet verlaufen ist. Achten Sie darauf, innerhalb der geltenden Fristen zu handeln und nutzen Sie gegebenenfalls die Unterstützung von Konsumentenschutzorganisationen, um Ihr Recht durchzusetzen.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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