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Spohr rechnet mit Impfnachweis-Pflicht auf der Langstrecke

Lufthansa-Chef Carsten Spohr geht davon aus, dass auf der Langstrecke künftig ein Nachweis über eine Impfung gegen Covid-19 oder aber ein negativer Testbefund notwendig werden. Dies will man allerdings nicht als Airline vorschreiben, sondern der Chef der größten Fluggesellschaft Deutschlands vermutet, dass sich dies aus den künftigen Einreisebestimmungen ergeben wird. “Persönlich gehe ich davon aus, dass bei Interkontinentalflügen auf bestimmten Strecken künftig jeder Passagier getestet oder geimpft ist”, erklärte Spohr gegenüber Welt am Sonntag. Zunächst soll die Anzahl der Routen, auf denen vor dem Abflug ein verpflichtender Antigen-Schnelltest absolviert werden muss, steigen. Konkrete Destinationen nannte Spohr nicht, allerdings sind die Vereinigten Staaten von Amerika ein durchaus heißer Kandidat, da beispielsweise Delta genau dieses Verfahren bereits auf einigen Routen testet. Der negative Schnelltest soll dann Einreiseerleichterungen auf beiden Seiten bringen. In Deutschland dürfte das aber noch ein steiniger Weg werden, denn die Regierung stemmt sich gegen Antigen-Schnelltests im Reiseverkehr. In einer zweiten Phase würde – so Spohr – eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Testung, einem Impf- oder Antikörpernachweis bestehen. Als Fluggesellschaft will man allerdings Impfungen nicht zur Pflicht machen. Dennoch könnte sich dies indirekt ergeben, denn es ist damit zu rechnen, dass diverse Staaten die Einreise nur noch dann gestatten, wenn eine erfolgte Impfung gegen Covid-19 glaubhaft gemacht wird. Die staatlichen Vorgaben könnten dann vorsehen, dass Passagiere, die dies nicht nachweisen können, nicht befördert werden dürfen. Somit könnte es – analog dem “Visa-Check” – dazu kommen, dass beim Check-In oder am Gate ein Impfzertifikat oder die -karte vorgezeigt werden muss. Wer das

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Lufthansa stockt Pilotengehälter mit Staatshilfe auf

Lufthansa-Chef Carsten Spohr will den gut verdienenden Langstrecken-Kapitänen, die bislang auf dem Airbus A380 flogen, das Kurzarbeitergeld in der Höhe von rund 5.000 Euro “nicht zumuten”. Dieses wird aus Mitteln der Staatshilfe auf etwa 15.000 Euro pro Monat aufgestockt, bestätigte der Konzernchef gegenüber Welt am Sonntag. Spohr führte gegenüber der Zeitung aus, dass sich die Bezüge mit reinem Kurzarbeitergeld “mehr als halbieren”, denn der überwiegende Teil der Pilotengehälter würde über der Bemessungsgrenze liegen. “Das können und wollen wir unseren Piloten nicht zumuten”, so Spohr gegenüber Welt am Sonntag. Die größte Fluggesellschaft Deutschlands nimmt daher Geld aus dem neun Milliarden schweren Staatskredit in die Hand und stockt damit die Gehälter der Piloten auf, so dass diese statt 5.000 Euro eben 15.000 Euro pro Monat erhalten. Das Geschäft lief im Dezember 2020 äußerst miserabel. Spohr erklärt, dass man “weniger als zehn Prozent der Passagiere im Vergleich zum Vorjahr” befördert habe. Bis Jahresende sollen 29.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben. Der Manager sagt, dass es sich rechnerisch um jede fünfte Vollzeitstelle handeln würde. „Das können aber nicht in allen Bereichen Vollzeitarbeitsplätze sein. Wir müssen die Arbeit einfach anders verteilen“, so der Lufthansa-Chef gegenüber Welt. Spohr geht davon aus, dass Teilzeitmodelle bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre benötigt werden. Es sollen weitere Kosteneinsparungen erzielt werden, denn Lufthansa vermutet, dass sich der Erholung der Branche noch sehr lange hinziehen wird. Mit den Gewerkschaften verhandelt man daher über Lösungen und Modelle, die über das Jahr 2021 hinaus angewandt werden sollen.

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Malta Air und Verdi einigen sich auf Lohnkürzungen

Die Gewerkschaft Verdi und Malta Air haben sich auf Lohnkürzungen für das in Deutschland stationierte Personal geeinigt. Laut Erklärung der Konzernmutter Ryanair umfasst diese “eine langfristige Vereinbarung, die moderate Kürzungen der Löhne, Produktivitätsverbesserungen und Zugang zu staatlichen Unterstützungen vorsieht”. Betroffen ist das Kabinenpersonal. Malta Air betreibt im Auftrag von Ryanair zahlreiche Boeing 737-800 ab Deutschland. Aufgrund der Coronakrise will man die Lohnkosten nach Möglichkeit reduzieren. Die von Lauda betriebenen A320-Bases in Stuttgart und Düsseldorf wurden im Oktober 2020 geschlossen. Die Ver.di-Vereinbarung wurde von der Mehrheit des in Deutschland ansässigen Kabinenpersonals von Malta Air angenommen und folgt einer ähnlichen Vereinbarung, die im Juli dieses Jahres mit der Vereinigung Cockpit für die in Deutschland ansässigen Piloten von Malta Air erzielt wurde.  „Wir begrüßen diese Einigung, die mit Ver.di und unserem deutschen Kabinenpersonal erzielt wurde – sie haben eine langfristige Vereinbarung akzeptiert, die moderate Kürzungen der Löhne (welche innerhalb der Laufzeit der Vereinbarung wieder rückgängig gemacht werden), Produktivitätsverbesserungen und Zugang zu staatlichen Unterstützungen beinhaltet, um so viele deutsche Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies folgt einer ähnlichen Vereinbarung, die Anfang des Jahres mit den deutschen Piloten von Malta Air abgeschlossen wurde und die ihre gemeinsame Bereitschaft widerspiegelt, während der Covid-19-Krise mit uns zu arbeiten. Die Vereinbarungen, die mit VC und Ver.di getroffen wurden, bieten der in Deutschland ansässigen Crew eine Möglichkeit für den Zugang zu staatlicher Unterstützung in dieser Zeit der beispiellosen Krise. Malta Air fordert die Kölner Arbeitsagentur sowie die Bundesregierung auf, die diskriminierende Vorenthaltung staatlicher Unterstützung für die Piloten und das

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VC und Lufthansa einigen sich auf Krisentarifvertrag

Die Vereinigung Cockpit und Lufthansa haben sich auf einen Krisentarifvertrag für die Piloten geeinigt. Dieser setzt die Zugeständnisse über den 31. Dezember 2020 hinaus fort und kann bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Die Kurzarbeit kann bis vorerst 31. Dezember 2021 ausgedehnt werden. Betroffen sind Lufthansa sowie die Konzerngesellschaften Germanwings, Lufthansa Aviation Training und Lufthansa Cargo. Laut Vereinigung Cockpit spart sich die Firmengruppe durch die Vereinbarung 450 Millionen Euro. Zusammen mit dem bereits geschlossenen Unterstützungspaket für 2020 ergeben sich durch Kurzarbeit und Krisenvereinbarung lückenlose Einsparungen bis zum 31.03.2022 bzw. maximal bis zum 30.06.2022 in Gesamthöhe von bis zu über 600 Millionen Euro, so die VC in einer Aussendung. Im Gegenzug für die Zugeständnisse erhält das Cockpitpersonal einen Kündigungsschutz bis zum Laufzeitende der Krisenvereinbarung sowie einen mit 24 Millionen Euro dotierten Topf zur Finanzierung sozialverträglicher Maßnahmen im Falle eines Personalabbaus.  „Wir sind erleichtert, dass es uns trotz eines extrem unnachgiebigen Managements gelungen ist, das Cockpitpersonal mindestens bis zum 31.03.2022 gegen betriebsbedingte Kündigungen abzusichern. Die Pilotinnen und Piloten tragen durch die Reduktion der Cockpitkosten den höchsten individuellen Krisenbeitrag aller Mitarbeitergruppen im Konzern und tragen damit zu einer besseren Liquidität der Lufthansa bei“, so Markus Wahl, Präsident der VC. „Ich freue mich über den weiteren substantiellen Beitrag der Cockpitbeschäftigten zur Krisenbewältigung. Wir wollen die Laufzeit des Krisentarifvertrags nutzen, um mit der Vereinigung Cockpit nachhaltige strukturelle Lösungen als Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen zu vereinbaren und Kündigungen auch nach der Laufzeit vermeiden zu können”, erklärt Lufthansa-Vorstand Michael Niggemann. Die Gespräche zwischen dem Kranich

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Berlin: Journalist will Quarantäne-Verordnung kippen

Der Berliner Journalist Olaf Alp hat ein Problem: Er muss sich nach seinem Kanaren-Urlaub in häusliche Quarantäne begeben. Doch das möchte er jetzt per Eilantrag verhindern. Seit dem 20. Dezember stuft das Auswärtige Amt auch die Kanarischen Inseln als Risikogebiet ein. Folglich werden Reise-Rückkehrer in Quarantäne geschickt. Der Betroffene lässt das aber nicht auf sich sitzen und setzt alles daran, die Quarantäne-Verordnung zu kippen. Dabei beruft er sich besonders auf zwei Eckpfeiler des Grundgesetzes: den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.  In dem Antrag an das Berliner Verwaltungsgericht führt er aus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Berlin bei 212 Fällen auf 100.000 Einwohner liege, während sich die Inzidenz der Kanarischen Inseln bei 72,82 Fällen auf 100.000 Einwohner bewege. Vor diesem Hintergrund ergebe sich für Personen, die das Land Berlin nicht verlassen haben „eine höhere oder zumindest ebenso hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben“. Die Menschen aus Berlin würden aber nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, obwohl objektiv betrachtet das Ansteckungsrisiko höher sei, zitiert das Reiseportal Reisevor9 den Journalisten. Daher würde die Pflicht zur zehntägigen häuslichen Quarantäne eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte darstellen.  Der Kläger folgt hier einer bekannten Argumentationslinie: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte vor einigen Wochen die in der Corona-Einreiseverordnung des Bundeslandes geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten verworfen. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien als am Urlaubsort. Gerichte sind zwar bei der Urteilsfindung in aller Regel

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Lufthansa: Kurzarbeiter sollen bei Ocean anheuern

Lufthansa geht in Sachen der neuen Plattform Ocean einen kuriosen Weg: Intern schreibt man Jobs aus, die sich gezielt an Flugbegleiter richten, die sich momentan bei der Mainline in Kurzarbeit befinden. Diese können sich beim Kranich unbezahlt beurlauben lassen und stattdessen ihren Dienst bei der neuen Langstreckentochter Ocean versehen. Dies geht aus den Stellenausschreibungen, die Lufthansa unter anderem über das Intranet verbreitet hat, hervor. Wie viele sich für dieses Angebot bewerben ist unklar. Die Gewerkschaften VC, Verdi und UFO kritisieren das Ocean-Projekt heftig und werfen der Konzernführung Tarifflucht vor. Die bislang bekannten Gehälter liegen deutlich unter jenen, die bei Lufthansa und Eurowings bezahlt werden.

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Paderborn: Amtsgericht genehmigt Insolvenzplan

Vor einigen Wochen meldete der Flughafen Paderborn Insolvenz in Eigenverwaltung an. Nun bewilligte das Amtsgericht Paderborn den vorläufigen Insolvenzplan. Der Airport soll fortgeführt werden, jedoch mit deutlich weniger Personal. Private Investoren konnten nicht gefunden werden. Der Regionalflughafen soll in Zukunft weniger Geld von den Gesellschaftern, die ausschließlich aus dem Kreis der öffentlichen Hand stammen, bekommen. Der Insolvenzplan soll am 29. Jänner 2021 vor dem Amtsgericht Paderborn mit den Gläubigern erörtert werden. Nehmen diese den Vorschlag an, so kann der Richter diesen bestätigen.

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WDL offiziell in German Airways umbenannt

Der traditionsreiche Name WDL verschwindet nun vom Himmel. Eigentümer Zeitfracht verpasste der Fluggesellschaft einen neuen Namen: German Airways. Auch das Rufzeichen und der ICAO-Code ändern sich: German Eagle bzw. GER. Die Namensänderung wurde laut einer Medienmitteilung zwischenzeitlich im Handelsregister vollzogen. WDL ist die zweitälteste Fluggesellschaft Deutschlands und wurde im Juli 1955 gegründet. Zeitfracht ist der Ansicht, dass der neue Name „einen hohen Qualitätsanspruch“ symbolisieren soll. Eine wenig rosige Zukunft hat die Konzernschwester Luftfahrtgesellschaft Walter, die kurzzeitig ebenfalls die Marke German Airways nutze. LGW wurde zu Beginn der Coronapandemie in den Konkurs geschickt und befindet sich in Abwicklung. Die Vorgehensweise wird von den Gewerkschaften scharf kritisiert.

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Deutschland: Bereits zehn England-Rückkehrer positiv

Seit wenigen Tagen macht in Großbritannien eine neue Variante des Coronavirus die Runde. Mindestens zehn England-Passagiere seien auf den letzten erlaubten Flügen nach Deutschland positiv auf das Virus getestet worden. Die betroffenen Personen seien in Berlin, Stuttgart, Hannover und Dortmund gelandet, wie das Nachrichtenmagazin NTV berichtet. Ob sie sich mit der mutierten Variante des Virus infiziert haben, sei noch unklar. Ausschließen können die Behörden zum jetzigen Zeitpunkt nichts. Aktuell sprechen nahezu alle Regierungen ein Landeverbot für Flüge aus dem Vereinigten Königreich aus – auch Österreich bannt UK-Flüge seit gestern. Zu groß sei die Gefahr, dass Reisende die gefährliche Mutation mit an Bord nehmen.   

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Deutschland vor Abschaffung der Quarantäne

Deutschland hat offenbar erkannt, dass die seit 8. November 2020 praktizierte „Zwangsquarantäne“ nicht praktikabel ist. Nun beabsichtigt die Bundesrepublik eine Testpflicht einzuführen, wobei alternativ auch der Nachweis von Antikörpern oder eine bereits erfolgte Impfung anerkannt werden sollen. Vorgesehen ist, dass Personen, die aus „Risikogebieten“, die sich außerhalb der Schengen-Zone befinden, bereits vor der Einreise die Nachweise vorlegen müssen. Dies könnte im Zuge der so genannten „elektronischen Einreiseanmeldung“ erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raums können die Dokumente innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass die Quarantänepflicht dann entfällt. Wer jedoch nichts vorlegen kann, darf in Zukunft nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland befördert werden. Im vorliegenden Entwurf ist explizit die Rede von PCR-Tests, so dass zumindest momentan nicht daran gedacht wird Antigen-Tests als Alternative anzuerkennen. Das kann sich jedoch noch ändern. Es ist derzeit noch völlig unklar wann die geplante Verordnung, die zwar zu mehr Bürokratie, jedoch zu einfacherem Reisen führen wird, erlassen wird. Die Bildzeitung schreibt, dass dies im Laufe des Jänners 2021 geschehen soll. Auch findet sich diese Information im vorliegenden Entwurf der so genannten Musterverordnung, da die Details dann die jeweiligen Bundesländer erlassen müssen.

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