
Gerichtsurteil schränkt Werbeaussagen von Eurowings zur Flugkompensation ein
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Fluggesellschaft Eurowings bestimmte Werbeaussagen im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO₂-Kompensation) nicht mehr verwenden darf, wenn diese beim Verbraucher den Eindruck einer vollständigen Klimaneutralität erwecken. Der 20. Zivilsenat sah die Verbraucher durch Formulierungen wie „Die Zukunft des CO₂-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt“ in die Irre geführt. Die Richter monierten, dass die rein sachlich korrekten Hinweise auf die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von neun Euro CO₂-Emissionen zu kompensieren, eine falsche Vorstellung über die tatsächliche Gesamtwirkung dieser Zahlung hervorriefen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Fluggesellschaft wegen mutmaßlich irreführender Angaben verklagt. Nachdem die Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde, gab das OLG Düsseldorf der Berufung nun teilweise statt. Das Urteil setzt damit einen Maßstab für die Klarheit und Präzision, die von Unternehmen bei der Kommunikation von Kompensationsmechanismen erwartet wird. Irreführung durch Gleichsetzung von Begriffen Die Begründung des OLG Düsseldorf stützt sich maßgeblich auf die weit verbreitete, aber unpräzise Gleichsetzung der Begriffe „CO₂-neutral“ und „klimaneutral“ im allgemeinen Sprachgebrauch. Die Richter stellten fest, dass beim Fliegen neben den reinen CO₂-Emissionen auch andere klimaschädliche Effekte entstünden, deren wissenschaftliche Bedeutung und Auswirkung auf das Klima in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt seien. Zu diesen zusätzlichen Effekten zählen insbesondere die Wirkung von Kondensstreifen und die Freisetzung von Stickoxiden. Da Kunden die Begriffe „CO₂-neutral“ und „klimaneutral“ häufig synonym verwendeten, gingen viele davon aus, dass die Kompensationszahlung alle relevanten Emissionen und Effekte des Fluges ausgleichen würde. Die von Eurowings verwendete Rhetorik, wie die Formulierung







