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Nach über 17 Jahren: Lufthansa verliert Klage gegen Flughafen Frankfurt-Hahn

Über viele Jahre hinweg stritt Lufthansa vor Gericht um Marketingzuschüsse, die in den Jahren 2002 bis 2005 rund um den Flughafen Frankfurt-Hahn an den Billigflieger Ryanair geflossen sind. Nun erlitt man eine endgültige juristische Schlappe, denn das Oberlandesgericht Koblenz hat die Berufung der größten Airline Deutschlands abgewiesen. Lufthansa waren die Aktivitäten des Mitbewerbers Ryanair am Flughafen Hahn lange ein Dorn im Auge. Man sah im Umstand, dass dieser beispielsweise Marketingzuschüsse erhalten hat, eine Wettbewerbsverzerrung. Auf verschiedenen Wegen versuchte man dies juristisch unterbinden zu lassen, jedoch war man mit dem Vorhaben nicht erfolgreich. Beispielsweise klagte man vergeblich die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt-Hahn, legte gegen Beihilfen, die seitens der öffentlichen Hand an den Airport geflossen sind erfolglos Rechtsmittel ein und man klagte auch Ryanair, wobei man auch hier nicht erfolgreich war. Zum Beispiel stellte der EuGH fest, dass Lufthansa im Beihilfeverfahren keine Parteienstellung zukommt, da der Carrier gar nicht ab Frankfurt-Hahn fliegt. Im konkreten Fall, der nun vom Oberlandesgericht Koblenz entschieden wurde, ging es um so genannte Marketingzuschüsse, die zwischen 2002 und 2005 seitens des Flughafens Frankfurt-Hahn an Ryanair überwiesen wurden. Lufthansa war der Ansicht, dass der Carrier auch durch besonders günstige Flughafenentgelte begünstigt worden wäre. Man brachte im Jahr 2006 eine Klage gegen die damalige „Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH“ ein. Später klagte man vor dem Gericht der Europäischen Union gegen eine Reihe von Subventionen, die im Jahr 2014 seitens der EU-Kommission zu Gunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn bewilligt wurden. Parallel ging man juristisch auch gegen Ryanair und den Airport vor. Im Vorjahr entschied

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Erzwungene Ryanair-Landung: Weißrussland verurteilt verhafteten Blogger zu acht Jahren Haft

Jener Blogger, der nach der von Weißrussland erzwungenen Landung eines von Buzz durchgeführten Ryanair-Fluges verhaftet wurde, ist nun „wegen Verschwörung gegen den Staat“ zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorfall erregte internationales Aufsehen, denn die Buzz-Piloten wurden von der Flugsicherung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Sicherheitslandung in Minsk verleitet. Der Sinn und Zweck der vom Weltluftfahrtverband als „staatliche Flugzeugentführung“ bezeichneten Aktion war es den Bloger Roman Protasewitsch zu verhaften. Protasewitschs russische Ex-Partnerin Sofia Sapega, die zusammen mit ihm verhaftet wurde, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt und soll zur Verbüßung ihrer Strafe nach Russland überstellt werden.

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Flughafen Antwerpen wegen mutmaßlichem „Schwarzbau“ angeklagt

Am 20. Juni 2023 beginnt in Antwerpen ein Gerichtsprozess rund um die Errichtung von Verkehrsflächen des Flughafens Antwerpen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Dem Airport bzw. den Verantwortlichen drohen mitunter strafrechtliche Konsequenzen, da die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Konkret geht es darum, dass die von Tui Belgium eingesetzten Flugzeuge die komplette Länge der vergleichsweise kurzen Start- und Landebahn benötigen. Da die Sicherheitsreserven unterschritten werden, wurde eine Sicherheitsumgrenzung, die auch eine von Servicefahrzeugen des Airports genutzte Straße beinhaltet, gebaut. So ist sichergestellt, dass die Maschinen sicher starten und landen können. Allerdings zog sich der Airport mit dieser Baumaßnahme auch den Zorn von Umweltschützern, die schon seit vielen Jahren die Schließung des Flughafens Antwerpen fordern, auf sich. Der simple Grund: Die „Bauten“ wurden auf Flächen, die formell als landwirtschaftlicher Grund gewidment sind, errichtet. Mit anderen Worten: Es handelt sich vereinfacht gesagt um einen „Schwarzbau“. Auch in Belgien wäre dies eigentlich eine verwaltungstechnische Angelegenheit, die allenfalls Verwaltungsgerichte und nicht die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde. Bei letzterer sind aber zahlreiche Anzeigen eingelangt, da vorgeworfen wird, dass man beim Erlangen der erforderlichen Umweltgenehmigung getrickst haben sollen. Am 20. Juni 2023 wird das Verfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Es wird mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet, da es viele offene Fragen zu klären gilt. Im Falle dessen, dass in letzter Instanz entschieden werden sollte, dass es sich tatsächlich um einen „Schwarzbau“ handelt, müsste dieser entfernt werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass Tuifly Belgium das momentane Fluggerät nicht mehr einsetzen kann. Auch müsste der

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Indien: Leasinggeber bringt Insolvenzantrag gegen Spicejet ein

Der indische Billigflieger Spicejet ist derzeit besonderem Druck aufgrund von offenen Leasingraten ausgesetzt. Unter anderem der Lessor Aircastle hat einen Insolvenzantrag gegen das Unternehmen eingebracht. Gegen diesen setzt sich der Lowcoster juristisch zur Wehr. Immer wieder ist Spicejet in zum Teil aufsehende Prozesse, die zumeist dem Zahlungsverzug des Carriers resultieren, verwickelt. Beispielsweise wurde man von de Havilland auf eine hohe Summe verklagt, da man die Zahlungen für bestellte Dash 8-400 eingestellt hatte. Kürzlich hat ein Leasinggeber Flugzeuge an die Kette legen lassen, da die indische Airline die Raten schuldig geblieben sein soll. Der Carrier behauptete damals, dass man defacto nicht betroffen wäre, da die Maschinen zur Ausflottung bestimmt sein sollen. Aircastle fordert von Spicejet die Bezahlung von Leasingraten für insgesamt vier Boeing 737-800. Da man bislang keine Zahlung erhalten hat, brachte man am 4. Mai 2023 über lokale Rechtsanwälte, die den Lessor vertreten, einen Insolvenzantrag nach lokalem Recht ein. Dieser hat zur Folge, dass das Unternehmen nun die Möglichkeit hat binnen zehn Tagen ab Zustellung zu bezahlen oder aber einen entsprechenden Widerspruch zu leisten. Geschieht beides nicht, so kann der Gläubiger die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Laut lokalen Medienberichten soll Spicejet einen Widerspruch eingelegt haben. Das bedeutet konkret, dass nun eine Anhörung vor dem fachlich zuständigen Gericht in Delhi stattfinden wird. Dieses legt dann die weitere Vorgehensweise fest. Seitens des Billigfliegers gibt man sich aber gelassen, denn man verweist darauf, dass sämtliche von Aircastle geleasten Flugzeuge bereits aus der Flotte ausgeschieden wären. Auch befinde man sich mit dem Leasinggeber

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Air Atlantis: Acht Jahre geflogen, 22 Jahre ein Fall für Gerichte

Die Charterfluggesellschaft Air Atlantis war zwar nur zwischen 1985 und 1993 in der Luft, jedoch beschäftigte die Justiz der Betriebsübergang auf die Muttergesellschaft Tap Air Portugal noch sehr lange. 22 Jahre lang wurde vor Gericht gestritten und erst dann gab es eine endgültige Lösung. In den 1980er Jahren war der europäische Flugverkehr weitgehend reguliert. Bilaterale Abkommen zwischen Staaten regelten nicht nur wer auf welcher Strecke fliegen darf, sondern auch gleich die Ticketpreise, die damals noch meist in den Flugplanheften abgedruckt waren. In den meisten Fällen war der Linienverkehr den so genannten Flagcarriern vorbehalten. Private Gesellschaften bekamen nur in Ausnahmefällen Verkehrsrechte zugesprochen oder mussten sich anderweitig umsehen. Charterflüge konnte man wesentlich einfacher auf die Beine stellen, denn für diese konnte man vergleichsweise einfach eine Genehmigung verlangen. Oftmals war vorgeschrieben, dass diese Teil einer Pauschalreise sein mussten. Gelegentlich gründeten die Airlines dann ihre eigenen Tour Operators und auf Routen, die offensichtlich eher linienmäßig waren, inkludierte man „auf dem Papier“ billigste Absteigen, da diese zumeist ohnehin nicht in Anspruch genommen wurden. Und wenn schon, dann musste man wenigstens nicht sonderlich viel Geld für die Unterkunft des Passagiers ausgeben. Verluste angehäuft, „Rekordgewinn“ war eine Kapitalerhöhung Auch Tap Air Portugal wollte in den 1980er-Jahren am wachsenden Chartermarkt teilhaben und gründete rasch, also nach jahrelanger Beratung und einige von der Regierung eingesetzter „Expertenkommissionen“ später, die Tochtergesellschaft Air Atlantis. Diese hob im Jahr 1985 ab und war unter anderem mit den Mustern Boeing 707, 727 und 737 aktiv. Gerechnet hatte sich die Charterairline unter staatlicher Regie, denn

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Schweiz: Ryanair verliert Gerichtsprozess gegen Lastminute.com

Lastminute hat in der Schweiz einen neuen Rechtsstreit gegen Ryanair gewonnen: Das Bundesgericht hat zwei Urteile bestätigt, die es dem Schweizer Online-Reisebüro erlauben, Flugtickets für Flüge der irischen Billigfluglinie zu verkaufen. Ryanair reagiert darauf mit der Aussage, dass das Schweizer Urteil nach EU-Recht keine Wirkung hat. Die jüngste Entscheidung beendet mehrere Beschwerden von Ryanair, die alle abgewiesen wurden, und setzt einem mehrjährigen Rechtsstreit zwischen der Lastminute-Gruppe und dem irischen Billigflieger in der Schweiz ein Ende. Das Bundesgericht entschied, dass der Reiseveranstalter keine geistigen Eigentumsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt hat. Das Gericht verurteilte Ryanair außerdem zur Zahlung von 49.000 Schweizer Franken (50.000 Euro) Prozesskosten an Lastminute. „Diese Entscheidung zeigt, dass die Lastminute-Gruppe mit ihrer Tätigkeit als Online-Reisebüro im Zusammenhang mit Flügen dieser Fluggesellschaft keine geistigen Eigentumsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt“, heißt es in einer Pressemitteilung von Lastminute.

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USA: Ryanair erleidet juristische Schlappe gegen Booking.com

Die Billigfluggesellschaft Ryanair und Booking.com befinden sich seit einigen Jahren in einem Rechtsstreit. Hintergrund ist, dass der Carrier unterbinden will, dass der OTA Tickets über seine Plattformen vertreibt. Mittlerweile brachte der Reisevermittler eine Gegenklage ein. Diese wird im U.S.-Staat Delaware verhandeln. Ryanair beantragte die Abweisung dieser, jedoch entschied ein Bezirksrichter, dass alle Anträge des Billigfliegers abgelehnt werden. Die Gegenklage stützt sich auf öffentliche Aussagen des Lowcosters, dass OTAs unautorisierte Tickets mit hohen Aufschlägen über ihre Plattformen verkaufen würden. Ein Großteil der juristischen Diskussion in der Widerklage drehte sich um die Bedeutung und das Motiv der E-Mails und Social-Media-Posts von Ryanair.

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Abschuss von PS752: Scharfe Kritik an iranischem Militärurteil

Im Iran wurden zehn Personen durch ein Militärgericht für den Abschuss der Boeing 737 der Ukraine International vom 8. Januar 2020 verantwortlich gemacht und zu Haftstrafen verurteilt. Allerdings stellte man nur Militärangehörige niedriger Ränge vor Gericht. Genau dieser Umstand wird international massiv kritisiert, denn die Kommandierenden wurden bislang nicht belangt. Ali Eftekhari, der Leiter des iranischen Militärgerichts, erklärte, der Fall sei komplex und weise „zahlreiche technische Aspekte“ auf, weshalb er vor das Militärgericht gebracht worden sei. Laut Eftekhari gab es „eine Reihe von Personen, die nicht dem Militär zuzurechnen sind“. Das Gericht verurteilte 10 Personen zu unterschiedlichen Haftstrafen. „Wie aus dem Urteil hervorgeht, gibt es 10 Angeklagte, und die Ebenen in dem Fall reichen vom Kommando bis zum Systembenutzer“, fügte Eftekhari hinzu und bemerkte, dass die Ränge der Angeklagten vom Zweiten Brigadier bis zum Dritten Leutnant reichten. Der Leiter des Gerichts wies darauf hin, dass der Bediener der Boden-Luft-Rakete Tor M1 zwei Fehler gemacht habe, nämlich dass er es versäumt habe, das Niveau des mit dem System verbundenen Radars einzustellen, und dass er sich nicht bei einer anderen Kommandozentrale erkundigt habe, ob das Ziel abgeschossen werden solle. Der Angeklagte gab zwar an, dass es einen Kommunikationsverlust gegeben habe, aber „der Kommunikationsverlust wurde nicht bestätigt“, stellte Eftekhari fest und fügte hinzu, dass er „nach eigenem Ermessen gehandelt und geschossen“ habe. „Die Diagnose war falsch, und dieser Fehler ist ein individueller und menschlicher Fehler“. Eine Hinterbliebenen-Organisation kritisiert das Urteil scharf und bezeichnet es als „Scheinurteil“. Es wäre „sinnlos und inakzeptabel“, denn die

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Zürich: Ehemaliger Kapers-Funktionär wegen Untreueverdacht vor Gericht

Ein ehemaliger Kapers-Gewerkschaft, der Vertretung des Swiss-Kabinenpersonals, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Zürich verhaftet. Der Funktionär, dessen Identität nicht publik gemacht wurde, wird der Veruntreuung beschuldigt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen scheinen äußerst aufwendig gewesen zu sein, denn Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ermittelten über mehre Monate hinweg ehe ausreichend Beweise erlangt wurden, um einen Haftbefehl erwirken zu können. Im Feber 2023 klickten für den einstigen Gewerkschafter die Handschellen und am 11. April 2023 wurde dieser vor Gericht gestellt. Gegenüber dem auf Crew-Themen spezialisierten Portal „Paddle Your Own Kanoo“ sagte Kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss, dass dem Vorstand die mutmaßlichen „finanziellen Unregelmäßigkeiten“ aufgefallen sind nachdem der ehemalige Gewerkschafter im Sommer 2022 sein Amt niedergelegt hatte. Nach Beratung mit den Vorstandskollegen habe man eine Rechtsanwaltskanzlei mit der internen Untersuchung beauftragt und da diese fündig geworden sein soll wurde in weiterer Folge eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Zürich erstattet. Die genaue Summe, die veruntreut wurde, wurde seitens der Ermittlungsbehörden nicht kommuniziert. Kapers geht davon aus, dass es sich um eine 500.000 Schweizer Franken handeln dürfte. Die Identität des mutmaßlichen Täters wird seitens der Behörden möglichst anonym gehalten. Das Portal „Paddle Your Own Kanoo“ behauptet ohne nähere Nennung von Quellen, dass es sich um einen ehemaligen „Cabin Crew Union Chief“ handeln soll. Damit ist jedoch nicht ein ehemaliger Präsident gemeint.

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Urteil: Volga-Dnepr Logistics BV muss für offene Leasingraten von AirBridgeCargo aufkommen

Die russische AirBridgeCargo wurde von einem U.S.-amerikanischen Gericht zur Zahlung von 406,2 Millionen U.S.-Dollar an ausstehenden Leasingraten an BOC Aviation verurteilt. Bemerkenswert ist, dass die niederländische Volga-Dnepr Logistics BV geklagt wurde und für haftbar erklärt wurde. Seit dem Einmarsch der Truppen der Russischen Föderation in die Ukraine hat das Luftfahrtunternehmen für die von der Bank-of-China-Tochter geleasten Flugzeuge keine Leasingraten mehr bezahlt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Regierung die Maschinen regelrecht beschlagnahmt habe und dies der BOC Aviation nicht ermögliche diese in Russland an die Kette legen zu lassen. Ob Volga-Dnepr Logistics BV in der Lage ist die Summe zu bezahlen, ist noch völlig offen.

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