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Kuala Lumpur: B777 von Pakistan International Airlines erneut gepfändet

Am 29. Mai 2023 gab es für die Piloten von Pakistan-International-Airlines-Flug PK894 nach der Landung in Kuala Lumpur eine böser Überraschung. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wurde die AP-BMH an die Kette gelegt. Dies hatte zur Folge, dass der Rückflug nach Islamabad zunächst gestrichen werden musste, denn die Boeing 777-200 durfte das Staatsgebiet von Malaysia vorläufig nicht mehr verlassen. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Maschine beschlagnahmt wird, denn bereits im Jahr 2021 wurde diese aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Kuala Lumpur an die Kette gelegt. Hinter der gerichtlichen Maßnahme steckt, dass PIA und der Leasinggeber der AP-BMH einen heftigen juristischen Streit austragen. Das Portal Arynews berichtet, dass der Lessor behauptet, dass rund vier Millionen Euro an Leasingraten offen sein sollen. Seitens PIA wird diese Summe nicht kommentiert. Der Carrier hat im Anschluss an den Vorfall die Boeing 777-200 mit der Registrierung AP-BHX aus Karatschi einfliegen lassen. Diese brachte dann – mit 13 stündiger-Verspätung – die betroffenen Fluggäste nach Islamabad.

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Drei Monate bedingt: In den Urlaub gereist, aber Hund zu Hause im Schlafzimmer eingesperrt

Haustiere können treue Begleiter sein, jedoch spätestens wenn es in den Urlaub geht und die Mitnahme des Tieres entweder mit hohen Kosten verbunden ist oder aber die Airline generell die Beförderung von Hund, Katze und Co. verweigert, kann es kompliziert werden. Sofern sich niemand findet, der das Tier betreut oder aber man sich keine Tierpension leisten kann, sollte man besser auf die Reise verzichten. Das kam für einen Salzburger nicht in Frage, denn er sperrte seine Pitpull-Hündin lieber in seinem Schlafzimmer ein. Auf seinen Urlaub wollte der Salzburger nämlich nicht verzichten und so wurde das Tier einfach sich selbst in der Wohnung überlassen. Der Magistrat der Stadt Salzburg schritt ein, denn es gab Hinweise von Nachbarn, denn der Vierbeiner machte unter anderem mittels lautem Bellen auf seine missliche Lage aufmerksam. Die rechtlichen Schritte für die zwangsweise Öffnung der Wohnung wurden durchgeführt und anschließend fand ein Amtstierarzt am 8. November 2022 ein abgemagertes Tier in einem verwüsteten Zimmer, das noch dazu mit Urin und Kot verschmutzt war, vor. Es wird vermutet, dass der Vierbeiner einige Wochen ohne Nahrung und Wasser gewesen sein könnte. Der verantwortliche Amtstierarzt hat veranlasst, dass die Pitbull-Hündin bei der Pfotenhilfe versorgt wird. Dort wurde das Tier aufgepeppelt. Dem einstigen Hundebesitzer wurde das Tier nicht nur entzogen, sondern er musste sich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Der Magistrat der Stadt Salzburg hat nämlich Strafanzeige erstattet. Im Verfahren versuchte sich der Mann dahingehend zu rechtfertigen, dass er dachte, dass ein Freund regelmäßig nach dem Tier schauen würde. Nach drei

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Kind zweimal zu Boden gestoßen: UK-Gericht verurteilt zwei betrunkene Passagiere

Vor einiger Zeit ist es vor dem Start eines Tui-Airways-Fluges von Manchester nach Kreta zu einem besonders unangenehmen Fall von Passagieren, die sich daneben benehmen, gekommen. Ein betrunkenes Paar weigerte sich von Bord zu gehen und ihr eigenes Kind fiel dadurch zweimal zu Boden. Die beiden hatten sich im Vereinigten Königreich vor Gericht zu verantworten. In der Verhandlung sagte auch eine Tui-Flugbegleiterin ein Zeugin aus. Kurz vor dem Start habe das Kabinenpersonal bemerkt, dass die beiden Fluggäste betrunken sind. Dies wurde dem Cockpit gemeldet und dieses habe dann entschieden, dass die beiden nicht nach Kreta mitfliegen dürfen. Zwischen den Flugbegleitern und den beiden unruly PAX entwickelte sich ein Streitgespräch, denn das Paar weigerte sich strikt das Flugzeug zu verlassen. Während dem lautstarken Gespräch ist das Kind zu Boden gefallen. Die Stewardess gab vor Gericht an, dass die Eltern ignoriert hätten, dass dieses vom Gangplatz gefallen ist. Sie wäre dem Mädchen zur Hilfe gekommen und habe es wieder auf ihrem Sitzplatz positioniert. Die „Sun“ berichtet weiters unter Berufung auf die Zeugenaussage der Tui-Flugbegleiterin, dass diese die Situation als schlimmste, die sie je erlebt habe, vor Gericht beschrieben habe. Doch damit nicht genug: Die Mutter habe das Kind dann betatscht während ihr Mann versuchte sie über den Gang zu führen. Dadurch wäre das Kind zum ersten Mal zu Boden gefallen. Beim zweiten Mal habe die Frau das Kind dann mit Absicht so gestoßen, dass es erneut heruntergefallen ist. Die Summe der Ereignisse war der Crew dann zu viel, denn dann wurde die

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Urteil: Kooperation American Airlines/Jetblue muss aufgelöst werden

Seit einiger Zeit arbeiten American Airlines und Jetblue Airways zusammen. Die Kooperation muss aufgrund eines Beschlusses eines U.S.-Bezirksgerichts binnen 30 Tagen aufgelöst werden. Geklagt hatte das U.S.-Justizministerium, das steigende Preise und höhere Ticketpreise befürchtet. Betroffen ist die so genannte „Nordost-Allianz“, die die beiden Carrier vor einiger Zeit vereinbart haben. Das Justizministerium reichte im Jahr 2021 Klage ein, da man davon ausgegangen ist, dass sich die Zusammenarbeit nachteilig auf den Wettbewerb, den Service und die Preise auswirken wird. Da der umfangreiche Austausch von Flugplandaten sowie die Abstimmung dieser vorgesehen ist, sprach die öffentliche Hand von einer Defacto-Fusion. Die Entscheidung wird als Sieg für die Regierung Biden und als Sieg für den Wettbewerb in der Luftfahrtindustrie gewertet. American Airlines äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung und prüft derzeit seine nächsten Schritte.

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Deutsche Umwelthilfe klagt Eurowings wegen Greenwashing-Vorwurf

Die Organisation „Deutsche Umwelthilfe“ wirft zahlreichen Unternehmen, darunter auch die Lufthansa-Tochter Eurowings, so genanntes Greenwashing vor. Man vertritt die Ansicht, dass irreführende Werbeaussagen gemacht werden und hat daher eine Klage gegen die betroffenen Firmen eingereicht. „Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden CO2-neutrale Flüge verkauft, handelt hochgradig irreführend. Ein in dickwandiges Plastik verpacktes Mineralwasser, das durch halb Europa zu uns in die Lebensmittelmärkte gekarrt wird, kann nicht klimaneutral sein. Anstatt ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten, führen Danone, Eurowings, HelloFresh und Netto Verbraucherinnen und Verbraucher schamlos hinters Licht: Indem sie behaupten, die Klimawirkungen ihres Produktes durch fragwürdige Kompensationsprojekte auszugleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, die unmittelbaren Umweltauswirkungen zu erfahren, nur so können sie sich für die richtige Alternative entscheiden. Was wir hier erleben, ist ein regelrechter Wettbewerb mit immer dreisteren Behauptungen einer angeblichen Klimaneutralität durch einen unkontrollierten Ablasshandel“, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

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Spanisches Höchstgericht spricht Hinterbliebenen von Germanwings-Absturz mehr Geld zu

Das spanische Höchstgericht hat die Entschädigungsleistungen, die vierzehn Angehörigen von sieben Opfern des Germanwings-Absturzes, der sich vor einigen Jahren ereignet hat, erhöht. Diese hatten gegen die Herabsetzung, die zuvor vorgenommen wurde, geklagt. Bemerkenswert ist, dass man den Unfall mit einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr verglichen hat. Man hat eine Erhöhung der Entschädigungsleistungen um 50 Prozent zugesprochen. Man urteilte, dass die Kürzung auch aufgrund des vorsätzlichen Handelns eines Crewmitglieds nicht angemessen wäre und das Leid der Angehörigen nur weiter verschärft habe. Die 14 Personen hatten die Vereinbarungen, die seitens Germanwings angeboten wurden, abgelehnt. Daraufhin landete der Fall vor Gericht. Das spanische Höchstgericht stellte auch fest, dass die bereits seitens des Carriers geleisteten 50.000 Euro lediglich eine Vorauszahlung auf künftige Entschädigungen sind, jedoch keinesfalls eine abschließende Zahlung.

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Lufthansa-Staatshilfe: Ryanair von Entscheidung des EU-Gerichts erfreut

Erwartungsgemäß begrüßt Ryanair die Entscheidung des EU-Gerichts, das die staatlichen Beihilfepakete, die an Lufthansa und SAS gewährt wurden, für illegal erklärt hat. Die Genehmigungen, die seitens der EU-Kommission erteilt wurden, wurden gekippt, wobei die Kommission noch vor den EuGH ziehen kann oder aber die Begründung nachbessern darf. Dazu ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung der deutschen Rekapitalisierungsbeihilfe für Lufthansa und der schwedischen und dänischen Rekapitalisierungsbeihilfe für SAS durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts. Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Hüterin gleicher Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr handeln muss und diskriminierende staatliche Beihilfen nicht auf politischen Druck der nationalen Regierungen hin genehmigen darf. Das Eingreifen des Gerichtshofs ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 40 Mrd. EUR an EU-Fluggesellschaften vergeben. Wenn die EU-Gerichte diese Beihilfen nicht im Einklang mit dem heutigen Urteil stoppen, werden sie den Markt noch jahrzehntelang verzerren. Ob Europa die Covid-19-Krise mit einem funktionierenden Binnenmarkt überwinden kann, hängt davon ab, dass die Fluggesellschaften unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können. Ein unverzerrter Wettbewerb beseitigt Ineffizienzen und kommt den Verbrauchern durch niedrige Flugpreise und eine große Auswahl zugute. Ungerechtfertigte Subventionen hingegen fördern die Ineffizienz und schaden den Verbrauchern auf Jahrzehnte hinaus“.

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Streit um A380-Cockpits: Qantas klagt Pilotengewerkschaft

Bei der australischen Fluggesellschaft Qantas fliegen derzeit rund um die Frage wer in den Cockpits der Airbus-A380-Flotte fliegen darf regelrecht die Fetzen. Die Gewerkschaft Australian and International Pilots Association wurde von der Airline verklagt, da die Arbeitgeberseite vorwirft, dass die Gewerkschafter die Einstellung neuer Piloten für die Superjumbos blockieren würde. Am 26. Mai 2023 werden die Streithähne in einem Gerichtsaal eines australischen Bundesrichters aufeinandertreffen. Zunächst findet eine erste Anhörung statt. In dieser können beide Parteien ihre Standpunkte mündlich kundtun und gegebenenfalls auch Beweismittel anbieten. Der Vorsitzende entscheidet dann darüber, ob er ein Verfahren eröffnet oder eben nicht. Nach Angaben des Sydney Morning Herald geht es in dem Fair-Work-Antrag um die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Seiten darüber, wer zum Fliegen des Airbus A380 befördert werden soll, da die australische Fluggesellschaft in den letzten Monaten wieder mehr Super-Jumbos eingeführt hat. Die australische Fluggesellschaft hat in den letzten Monaten wieder mehr Superjumbos eingeführt. Während Qantas externe Mitarbeiter einstellen will, hat die AIPA darauf hingewiesen, dass dies mit einer Tradition brechen würde, die „mehr als ein halbes Jahrhundert“ andauert und in der interne Kandidaten für die Besetzung von Positionen auf größeren Flugzeugen, in diesem Fall dem A380, befördert werden. Gegenüber dem Sydney Mording Herald sagte AIPA-Präsident Tony Lucas: „Das Senioritäts- und Zuweisungssystem für Piloten ist bei Qantas seit mehr als einem halben Jahrhundert akzeptiert, um engagierten und langjährigen Piloten einen klaren Karrierepfad zu bieten“, Seitens des Carriers, der eine Klage gegen die Arbeitnehmervertreter eingebracht hat, sieht man die Angelegenheit gänzlich anders. Die firmeneigene Pilotenausbildung

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Austrian Airlines: Wegen 100 Euro verurteilt…

Kein Einzelfall: Austrian Airlines lassen es wegen einer Bagatelle auf ein Gerichtsurteil ankommen, bis sie endlich zahlen. Wertschätzung von Kunden sieht anders aus. Im Frühjahr 2022 sollte es nach Stuttgart gehen, doch Austrian sagte den Flug ab. Da uns die angebotene Alternative nicht zusagte, wollten wir auf einen anderen OS-Flug am selben Tag umbuchen. Mit meinem Ticket (Business) war das kein Problem. Meine Frau hatte ein Eco Flex mit Upgrade, da war die Umbuchung auch möglich, doch das ursprüngliche Upgrade wurde nicht anerkannt und musste laut Auskunft am Telefon neu gekauft werden. Für das alte Upgrade kam nach kurzer Zeit ein Gutschein, den ich archivierte. Einige Zeit später wollten wir nach Bologna reisen und den Gutschein verwenden. Doch leider stellte sich heraus, dass der Gutschein fehlerhaft ausgestellt war – etwas Entscheidendes fehlte: der Code! Wir buchten ohne Gutschein und reklamierten schriftlich beim Customer Service – keine Reaktion. Auch ein eingeschriebener Brief mit Fristsetzung blieb unbeantwortet. Daher kam die Sache zu meiner Anwältin. Diese legte für meinen Aufwand noch etwas drauf, dazu kamen ihre Spesen, Honorar, die üblichen Gerichtsgebühren und Verzugszinsen (insgesamt 283,30€ plus Zinsen). Klage erfolgreich – zunächst keine Reaktion Die Klage war im März 2023 erfolgreich, Austrian legte keinen Einspruch ein. Eine Zahlung erfolgte trotzdem nicht. Der Betrag für das Upgrade, heißt es im Urteil, wäre „nach wie vor in der Sphäre der Beklagten, ohne dass dieser Zahlung eine äquivalente Leistung der Beklagten gegenübersteht.“ Der Kläger habe „sohin einen Anspruch auf Zahlung von EUR 100,-.“ Der nächste Schritt wäre

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Lufthansa: Staatshilfen wurden für nichtig erklärt

Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa stand mit Eintritt der Corona-Pandemie in einem ausgesprochen ausgedehntem Tief, aus dem sie mithilfe von Staatshilfen herausgeholt werden konnten. Die beanstandeten Staatshilfen, die dem deutschen Carrier das weitere Erwirtschaften ermöglichten, wurden jedoch mit Stand 2023 von dem jeweiligen EU-Gericht für nichtig erklärt worden. Die Corona-Pandemie resultierte für jeden Global Player, auch in Hinsicht des Flugverkehrs, zu wirtschaftlichen und industriellen Krisen. Davon war auch die Lufthansa betroffen, für den die Pandemie ein Dorn im Auge darstellte. Als Resultat der Corona Krise erhielt die Lufthansa Staatshilfen in Höhe von 6 Milliarden Euro und der Bund beteiligte sich am Unternehmen mittels zahlreichen Käufen von Aktien, was im Nachverkauf zu einem enormen Gewinn für den Bund führen konnte. Wieso die Nichtigerklärung für die Staatshilfen gerechtfertigt ist, erklärt das EU-Gericht mit Feststellung einiger Fehler bei der Entscheidung der jeweiligen Kommission, die diese Staatshilfe ermöglichte. Die Behörde stellte fest, dass die Lufthansa die benötigen Finanzmittel nicht am Markt beschaffen kann, sie stellte ebenso für sich fest, dass eine Marktmacht der Lufthansa an einigen Flughäfen nicht gegeben ist. Darüber hinaus legte sie damals nicht genau fest, wie die Rückzahlung der Staatshilfen erfolgen soll, es wurde kein nennbarer Anreiz zur Rückzahlung in die Wege geleitet. Außerdem akzeptierte die EU-Kommission die Abtretung von Slots, die nicht den wirksamen Wettbewerb zur Folge haben können. Die Staatshilfen wurden zwar für nichtig erklärt, spezifische Konsequenzen für die Lufthansa kann es jedoch auch nicht mehr geben. Die Lufthansa konnte die Rückzahlung der Staatshilfen bereits im Jahr 2021 in die

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