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Flugzeuge in Russland: Auch Avolon klagt Versicherer

Mit Avolon hat ein weiterer großer Leasinggeber eine Klage gegen Flugzeugversicherer eingebracht. Der Konzern fordert von Llyod’s Schadenersatz für zehn Maschinen, die trotz mehrfacher Aufforderung von russischen Airlines nicht zurückgegeben wurden. Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass der Mitbewerber Carlyle Aviation Partners in Florida eine Klage gegen rund 30 Assekuranzen eingebracht hat. Es geht um insgesamt 23 Flugzeuge, die von russischen Carriern nicht zurückgegeben wurden. Laut Reuters hat Avolon im ersten Quartal 2022 rund 304 Millionen U.S.-Dollar auf die betroffenen zehn Flugzeuge abgeschrieben. Für die Flugzeugversicherer ist die Angelegenheit durchaus pikant, da es Schätzungen nach um mögliche Entschädigungen von rund elf Milliarden U.S.-Dollar gehen kann. Leistungen werden unter anderem unter Verweis auf den Krieg oder aber, dass man genau weiß wo die Flugzeuge sind, abgelehnt. Das wollen die Leasinggeber aber nicht hinnehmen und klagen daher ihre Versicherungen auf Auszahlung der Versicherungsleistungen. Es ist mit langen Verfahrensdauern zu rechnen. Eine Expertin meinte auch, dass das Ausmaß die eine oder andere Assekuranz und deren Rückversicherer schwer belasten könnte.

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OLG Wien kippt Klauseln deutscher Schifahrer-Versicherung

Der deutsche Versicherungsanbieter „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ hat vor dem Oberlandesgericht Wien eine Klage des VKI verloren. Unter anderem gingen die österreichischen Konsumentenschützer gegen eine automatische Verlängerung von Schifahrerversicherungen vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuerst musste sich das OLG Wien damit auseinandersetzen, welches Recht anzuwenden ist – deutsches oder österreichisches. Das Gericht entschied auf österreichisches und damit zugunsten des VKI. „Das OLG Wien bestätigt erfreulicherweise die Entscheidung des Erstgerichts, dass hier das österreichische Konsumentenschutzgesetz angewendet werden muss“, kommentiert VKI-Juristin Marlies Leisentritt das Urteil. „Die angesprochene Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung wurde für unzulässig erklärt. Denn der deutsche Verein,Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband‘ verpflichtet sich im Vertrag nicht dazu, Verbraucher zu Beginn der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es zu einer Vertragsverlängerung kommt, sollten diese nicht rechtzeitig kündigen.“ Auch fünf weitere Klauseln beurteilte das OLG Wien als gesetzwidrig. So wurde eine Klausel, nach der Verbraucher für die Abwicklung von Beschädigungs- und Diebstahlsfällen den Originalkaufbeleg benötigen, als intransparent, gröblich benachteiligend und überraschend beurteilt. Der deutsche Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ bietet auch in Österreich Mitgliedschaften mit Skiversicherungen an. Online wie auch in Sportartikelgeschäften. Im Anlassfall hatte ein Konsument in einem Skigeschäft in Schladming beim Kauf von neuen Skiern auch eine dort angebotene Skiversicherung abgeschlossen. Mehr als einen Monat vor der Verlängerung der Laufzeit wollte er die Skiversicherung kündigen. Doch der Verein teilte ihm mit, dass er nicht fristgerecht gekündigt hätte und er noch für ein weiteres Jahr zahlungspflichtig wäre. Dabei berief sich der Verein

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Flugzeuge in Russland: Leasinggeber Carlyle klagt Versicherungen auf 700 Millionen U.S.-Dollar

Die Leasinggesellschaft Carlyle Aviation Partners will nun für 23 Flugzeuge, die an Carrier in der Russischen Föderation verleast sind, jedoch trotz wiederholter Aufforderung nicht zurückgegeben wurden, Entschädigungen von den Versicherern sehen. Man macht rund 700 Millionen U.S.-Dollar gegen rund 30 Assekuranzen geltend. Im Nachgang des kriegerischen Überfalls der Russischen Föderation gegen die Ukraine wurden unter anderem seitens der USA und der Europäischen Union eine Reihe von Sanktionen verhängt. Diese betreffen auf Leasingunternehmen, denn die Zusammenarbeit mit russischen Unternehmen musste beendet werden. Die Lessoren haben daher ihr Eigentum zurückgefordert, jedoch wurden die Maschinen nur in wenigen Fällen tatsächlich retourniert. Unter anderem Irland und die Bermuda Inseln haben alle Flugzeuge, die von russischen Airlines bzw. Personen genutzt werden, aus ihren Registern gestrichen. Darauf reagierte die russische Regierung mit einem Dekret, das es ermöglicht, dass die betroffenen Maschinen im Expresstempo ins RA-Register überführt werden können. Weiters wurde auferlegt, dass Leasingraten in Rubel auf so genannte C-Konten zu bezahlen sind. In der Theorie können die Lessoren das Geld abrufen, jedoch ist das in der Praxis aufgrund der Sanktionen nicht möglich. Russische Fluggesellschaften meiden seither Länder, in denen die Pfändung der Flugzeuge droht. In der westlichen Welt spricht man von staatlich organisiertem Flugzeugdiebstahl, während man in Russland die Lage gänzlich anders sieht. Flugzeugversicherer können vor finanziellem Debakel stehen Bereits im Mai 2022 erklärte eine Expertin für Flugzeugversicherungen im Rahmen einer Konferenz, die im maltesischen Qawra abgehalten wurde, dass die Assekuranzen auf enorm hohe Kosten zusteuern, wenn die Lessoren Versicherungsentschädigungen für ihr Eigentum, an das sie

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EuGH: Laudamotion haftet für psychische Folgen nach Stansted-Vorfall

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die ehemalige Fluggesellschaft Laudamotion auch für psychische Schäden haftet. Hintergrund ist die im März 2019 auf dem Flughafen London-Stansted stümperhaft durchgeführte Evakuierung. Eine Frau klagte durch die Instanzen, so dass der Fall letztlich vor dem europäischen Höchstgericht landete. Im März 2019 ereignete sich während dem Start eines von der damaligen Fluggesellschaft Laudamotion betriebenen Airbus A320 ein Defekt des linken Triebwerks. Die Unfalluntersuchung hat ergeben, dass die Evakuierung eigenmächtig von einer Flugbegleiterin gestartet wurde. Der Kapitän hatte den Befehl „on station“ gegeben, jedoch löste die Dame das sofortige Verlassen des A320 aus. Zu diesem Zeitpunkt war das rechte Triebwerk noch in Betrieb. Durch den Jetblast wurde eine Frau mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Dadurch soll sie eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben. Von Laudamotion wollte sie entsprechenden Schadenersatz sehen, um unter anderem die Therapiekosten ersetzt zu bekommen. Der Carrier wollte aber nicht bezahlen und vertrat die Ansicht, dass man nur für körperliche Schäden haftet. Der Oberste Gerichtshof hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die Fragestellung lautete, ob eine psychische Beeinträchtigung mit einer Körperverletzung gleichgestellt ist und daraus resultierend die Airline haftet. Die europäischen Höchstrichter haben diese bejaht. Das internationale Luftfahrtübereinkommen sei dahingehend auszulegen, dass „für eine psychische Beeinträchtigung, die ein Fluggast durch einen ‚Unfall‘ im Sinne dieser Bestimmung erlitten hat (…) in gleicher Weise Schadenersatz zu leisten ist wie für eine solche Körperverletzung“. Allerdings liegt die Beweispflicht, dass ein behandlungsbedürftiges psychisches Leiden resultiert ist, beim Passagier. Es muss belegt werden, dass Schwere

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Spanien: Gericht erklärt Galistair für insolvent

Die spanische Galistair ist pleite. Das zuständige Handelsgericht in Madrid erklärte das Unternehmen für insolvent. Unter anderem wurde festgestellt, dass die Vermögenswerte nicht zur Abdeckung der Schulden ausreichen. Die Liquidation wurde angeordnet. Allerdings sind die Auswirkungen auf den Flugbetrieb unklar, denn die spanische Muttergesellschaft verfügt über kein AOC. Dieses ist bei der maltesischen Galistair Trading Ltd. angesiedelt, wobei man an dieser indirekt mit nur 50 Prozent beteiligt ist. Die im maltesischen Luftfahrtregister eingetragene Flotte besteht derzeit aus zwei Airbus A320 und einem A330-Frachter. Derzeit sind ein A320 und der A330P2F im Wetlease-Einsatz. Die 9H-VDO befindet sich im Long Time Storage.

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EuGH: Behörden dürfen Fluggastrechte-Ausgleichszahlungen anordnen

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass entsprechend ermächtigte Behörden Ausgleichszahlungen im Sinne der Fluggastrechteverordnung anordnen können. Die polnische Lot hatte gegen eine Entscheidung der ungarischen Konsumentenschutzbehörde geklagt. Manche EU-Staaten unterhalten staatliche Verbraucherschutzbehörden. Die ungarische Regierung hat ihrer vor einiger Zeit die Ermächtigung erteilt im Falle von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung entsprechende Bescheide auszustellen, die Airlines zur Zahlung verpflichtet. Das wollte der polnische Carrier Lot nicht akzeptieren. Zahlreiche Passagiere hatten sich aufgrund eines erheblich verspäteten Fluges von New York nach Budapest an das Amt gewandt. Diese ordnete Ausgleichszahlungen in der Höhe von 600 Euro pro Passagier an. Lot vertrat aber die Ansicht, dass die ungarische Behörde dazu gar nicht befugt ist und ging juristisch gegen den Bescheid vor. Letztlich landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte, dass staatlich ermächtigte Behörden die Zahlung von Ausgleichsleistungen anordnen können. Dies wäre insofern auch im Interesse der Fluggastrechteverordnung, da diese eigentlich langwierige Gerichtsverfahren vermeiden sollte. In der Praxis lassen es viele Fluggesellschaften aber darauf ankommen. Aus der Sicht des EuGH ist maßgeblich, dass beide Seiten, also sowohl die Airline als auch der Passagier, die Möglichkeit haben gegen eine Entscheidung einer entsprechend ermächtigten Behörde vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Die Ämter sind nicht verpflichtet über Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung zu entscheiden, können jedoch dazu autorisiert werden.

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Condor vs. PGL: Landgericht Frankfurt weist gegenseitige Schadenersatzklagen ab

Die Ferienfluggesellschaft Condor ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main mit der Schadenersatzklage, die gegen die polnische Staatsholding PGL eingebracht wurde, gescheitert. Ebenso wurde eine Gegenklage abgewiesen. Nach dem Zusammenbruch des Thomas-Cook-Konzerns flüchtete sich Condor in ein so genanntes Schutzschirmverfahren. Später wurde LOT-Eigentümer PGL als Käufer vorgestellt. Kurz nach dem Beginn der Corona-Pandemie platzte der Deal. Als Folge daraus wurde dem deutschen Carrier abermals Staatshilfe gewährt. Condor brachte aufgrund des Umstands, dass die PGL-Holding vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, eine Schadenersatzklage ein. Diese wurde vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt. Die Polska Grupa Lotnicza reagierte mit einer so genannten Widerklage, die mit Urteil vom 27. Mai 2022 unter dem Aktenzeichen 3-02 O 1/21 abgewiesen wurde. Der Deal war zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts der PGL noch nicht endgültig unter Dach und Fach. In der Öffentlichkeit wurde dies damals anders dargestellt. Das polnische Unternehmen ist zwischen Signing und Closing im April 2020 zurückgetreten. Condor vertritt die Ansicht, dass das polnische Unternehmen dazu nicht berechtigt war und forderte gerichtlich Schadenersatz in der Höhe von 56 Millionen Euro ein. Das Landgericht Frankfurt schloss sich der Ansicht des Ferienfliegers nicht an und hat die Klage von Condor abgewiesen. Die Kammer stellte fest, dass die deutsche Fluggesellschaft ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt habe. Als Folge daraus wäre PGL zum Vertragsrücktritt berechtigt gewesen. In der Übernahmevereinbarung wären diverse Punkte, die zum Nichtvollzug des Deals führen können, festgehalten gewesen. Aus Sicht des Gerichts soll besonders relevant gewesen sein, dass der gemeinsam abgestimmte Insolvenzplan rechtskräftig werden muss. Das LG

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OLG Wien untersagt Flixbus Datenerfassung für Direktwerbung

Der Fernbusanbieter Flixbus erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien eine herbe juristische Niederlage. Das Gericht erklärte die bisherige Praxis, dass nach der Eingabe der E-Mail-Adresse beim Buchungsvorgang zusätzlich zur Übermittlung der Fahrkarten auch Werbung zugeschickt wird, für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums die Flix SE geklagt. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse erscheint die Klausel, dass die E-Mail-Adresse dazu genutzt wird, den Kunden die Buchungsbestätigung sowie zusätzliche Angebote rund ums Reisen zu senden. Um dem Erhalt dieser E-Mails zu widersprechen, müssen Kundinnen und Kunden eine gesonderte Nachricht an die Flix SE schicken. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der Unterlassungsklage statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Flix SE ist der größte Betreiber von Fernbusverbindungen in Europa. Weiters ist man unter anderem in Deutschland auch als privates Eisenbahnunternehmen tätig. Die Muttergesellschaft tritt seit einiger Zeit als „Flix“ auf. Für das Busangebot nutzt man die Marke „Flixbus“ und die Zugtickets werden als „Flixtrain“ vermarktet. Laut Verein für Konsumenteninformation ist bei Onlinebuchungen die Eingabe einer E-Mail-Adresse verbindlich. Unter dem Eingabefeld für die E-Mail-Adresse findet sich folgender Text: „Wir nutzen Deine E-Mail-Adresse, um Dir die Buchungsbestätigung sowie zusätzliche Angebote rund ums Reisen zu senden. Du kannst dem Erhalt dieser E-Mails jederzeit kostenlos widersprechen. Sende hierfür eine E-Mail an ‚unsubscribe(at)flixbus.com‘.“ Das OLG Wien gab der Klage des VKI statt und bestätigte gleich mehrere Gesetzesverstöße. Es liegt keine rechtskonforme vorherige Einwilligung zur Direktwerbung vor. Eine Einwilligung muss nämlich freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise

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Zubringerflüge für Condor: Lufthansa klagt gegen Entscheidung des Bundeskartellamts

Die Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts, dass Lufthansa dem Mitbewerber Condor Zugang zu Zubringerflügen einräumen muss, will der Kranich-Konzern nicht auf sich sitzen lassen. Man klagt gegen den Bescheid der Wettbewerbsbehörde. Damit geht der Dauerstreit zwischen den beiden Unternehmen in die nächste Runde. Lufthansa hatte Condor den Zugang zu Zubringerflügen aufgekündigt. Der Ferienflieger wehrte sich dagegen und brachte unter anderem eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Der Kranich verlängerte daraufhin das Special-Pro-Rate-Agreement, jedoch nur befristet. Die deutschen Wettbewerbshüter haben entschieden, dass Lufthansa dem Mitbewerber Condor nicht nur Zugang zu den Zubringerflügen einräumen muss, sondern ordneten an, dass weitere Tarifklassen für den Ferienflieger geöffnet werden müssen. Lufthansa brachte mit Eurowings Discover einen Konkurrenten auf den Markt, der auf der Langstrecke ein mit Condor vergleichbares Geschäftsmodell verfolgt. Wie zunächst die Fachzeitung FVW berichtete, will Lufthansa die Entscheidung des Bundeskartellamts nicht zur Kenntnis nehmen. Da in Rechtsstaaten grundsätzlich Rechtsmittel gegen behördliche Entscheidungen offenstehen, ist das Erkenntnis der Wettbewerbshüter noch nicht rechtskräftig. Innerhalb offener Frist brachte der Kranich-Konzern eine Klage gegen die Entscheidung ein. Nun müssen Richter entscheiden, wobei damit zu rechnen ist, dass der Instanzenzug voll ausgeschöpft werden könnte bis endgültige Klarheit über die Zubringerflüge vorliegt.

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Adria Airways: Insolvenzverwalter klagt zwei ehemalige Geschäftsführer auf 78 Millionen Euro

Die Pleite der ehemaligen Fluggesellschaft Adria Airways soll nun auch ein zivilrechtliches Nachspiel für das ehemalige Management haben. Der Insolvenzverwalter brachte eine Schadenersatzklage in der Höhe von 78 Millionen Euro ein. Im September 2019 ging dem Carrier, der einige Zeit zuvor an 4K Invest verkauft wurde, das Geld aus. Am 30. September 2019 musste Konkurs angemeldet werden. Im Frühjahr 2021 wurde bekannt, dass die lokale Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Manager eingeleitet hat. Der Insolvenzverwalter hatte zuvor festgestellt, dass rund 3,6 Millionen Euro sowie Bargeld spurlos verschwunden sein sollen. Davon unabhängig sind die zivilrechtlichen Klagen, die gegen die ehemaligen Geschäftsführer Arno S. und Holger K. eingebracht worden sein sollen. Beide Manager waren parallel auch Managing Partner bei der Eigentümergesellschaft 4K Invest. Das zuletzt genannte Unternehmen ist seit den Zusammenbrüchen von Darwin Airline („Adria Airways Switzerland“) und Adria Airways wie vom Erdboden verschluckt. Zahlreiche Gesellschaften wurden mittlerweile liquidiert.

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