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Irischer Leasinggeber klagt Rossiya auf Herausgabe von Airbus A319

Der irische Leasinggeber Gain Aircraft Ireland hat im Vereinigten Königreich Klagen gegen Rossiya und Aeroflot eingebracht. Der gerichtliche Schritt zielt darauf ab, dass zwei Airbus A319 herausgegeben werden. Die betroffenen Maschinen sind im Jahr 2020 über einen Sale-and-Leaseback-Deal ins Eigentum der Tochtergesellschaft von GA Telesis gekommen. Unmittelbar nach dem Einmarsch der Armee der Russischen Föderation forderte der Lessor sein Eigentum zurück. Bislang wurden die Flugzeuge jedoch nicht zurückgeben, sondern wurden ohne Zustimmung ins russische Luftfahrtregister überführt und werden weiterhin verwendet. Zahlreiche Leasinggeber haben unter anderem im Vereinigten Königreich Klagen gegen russische Fluggesellschaften eingebracht. Diese zielen darauf ab, dass die Maschinen entweder zurückgegeben werden oder aber entsprechender Schadenersatz geleistet wird. Die Durchsetzbarkeit von Urteilen ist allerdings kompliziert, den Russland leistet nicht nur keine Amtshilfe, sondern hat national eine Rechtslage geschaffen, die ausländisches Fluggerät „schützt“. Westliches Fluggerät wird seitens der Carrier nur noch in Staaten eingesetzt, in denen die Pfändung als äußerst unwahrscheinlich gilt. Laut CH-Aviation.com tragen die betroffenen Flugzeuge derzeit die Registrierungen RA-73186 und RA-73216. Zuvor waren diese als VQ-BCO und VQ-BCP im Register der Bermuda Inseln eingetragen. Momentan stehen beide Maschinen im aktiven Liniendienst und fliegen primär innerhalb der Russischen Föderation.

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Ryanair zieht gegen Orban-Steuer und -Strafe vor das EU-Gericht

Die Ryanair Group legt im Streit mit der ungarischen Regierung rund um die Sondersteuer sowie die Geldstrafe, die seitens der Konsumentenschutzbehörde verhängt wurde, nach. Das Unternehmen erklärte, dass man vor das Gericht der Europäischen Union zieht. Die Orban-Regierung hat vor einigen Wochen eine Sondersteuer eingeführt, die Gewinne von Firmen, die aus der Sicht der Staatsführung so genannte Übergewinne erzielen, abschöpfen sollen. Betroffen sind auch Fluggesellschaften. Während sich das ungarische Unternehmen Wizz Air eher schweigsam verhält, poltert Ryanair von Tag eins an gegen die Sondersteuer. Man bat die Passagiere nachträglich zur Kasse, was jedoch aus der Sicht der ungarischen Konsumentenschutzbehörde, die dem Justizministerium angegliedert ist, rechtswidrig sein soll. Daher verhängte man zum Ärgernis von Ryanair eine saftige Geldstrafe. Gegen diese geht der Billigflieger sowohl national als auch auf europäischer Ebene vor. Man spart auch nicht mit öffentlicher Kritik und bezeichnet die Sondersteuer der Orban-Regierung als „dumm“. Auch mit dem Abzug von Kapazität hat Ryanair bereits begonnen. Zwischenzeitlich hat sich auch der Mitbewerber Wizz Air ein Ermittlungsverfahren der Konsumentenschutzbehörde eingehandelt, jedoch geht es um andere Dinge. Dem pinkfarbenen Billigflieger werfen die staatlichen Verbraucherschützer vor, dass dieser systematisch die Passagierrechte missachten bzw. unterlaufen soll. Das Verfahren wurde auf Anweisung des Justizministeriums eingeleitet, wobei es noch nicht abgeschlossen ist. Am Ende könnte auch Wizz Air ein saftiges Bußgeld blühen. Michael O’Leary legt nochmals nach Bezüglich der Geldstrafe, die sich Ryanair in Ungarn eingebrockt hat, erklärt das Unternehmen, dass man die zustehenden Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt habe. Man ist „zuversichtlich, dass die EU-Gerichte seine

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Weil Airlines nicht zahlen: Passagiere überschwemmen deutsche Gerichte mit Klagen

Der Sommer 2022 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Für viele Rechtsanwälte und Richter geht es aber erst so richtig los, denn aufgrund des kundenfeindlichen Verhaltens vieler Fluggesellschaften landen zahlreiche Fälle vor Gericht. So viele, dass manche deutsche Amtsgerichte regelrecht überlastet sind. Eigentlich sind die Pflichten der Carrier klar und deutlich in der Fluggastrechteverordnung geregelt. Dazu kommt, dass es enorm viele höchstrichterliche Entscheidungen gibt, so dass in den meisten Fällen eigentlich glasklar sein sollte, dass die Fluggesellschaft beispielsweise Ausgleichsleistungen, Unterkunftskosten oder Kosten für Ersatzbeförderungen bezahlen muss. Das sehen aber enorm viele Carrier, anders, denn es wird in vielen Fällen einfach gar nicht bezahlt und darauf spekuliert, dass der Fluggast einfach aufgibt. Die Überlegung dahinter ist simpel: Je mehr Passagiere man um ihnen zustehende Gelder umfallen lässt, desto niedriger sind die Kosten. Zu diesem „Trick“ greifen aber nicht nur Billigfluggesellschaften, sondern auch selbsternannte „Premium-Carrier“, von denen manche Reisende glauben, dass bei diesen alles einfacher ist, „wenn mal etwas schiefgeht“. Doch dieser Sommer zeigt neuerlich, dass auch vermeintliche „Premium-Anbieter“ ihre Passagiere einfach sitzen lassen und sich dann auch noch vor Ausgleichsleistungen und dem Ersatz von Auslagen drücken wollen. Bedingt dadurch, dass immer mehr Menschen Kenntnis von der Fluggastrechteverordnung haben und entweder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder aber sich an provisionsbasierte Eintreiber wenden, landen immer mehr Fälle vor Gericht. Anwaltsbriefe werden von vielen Fluggesellschaften ebenfalls ignoriert oder mit fadenscheinigen Ausreden zurückgewiesen. Somit müssen die Betroffenen vor Gericht darum kämpfen, dass ihnen zustehende Gelder auch tatsächlich ausbezahlt werden. In diesem Jahr zeigt

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Klagenfurt: Lilihill kritisiert angekündigte KBV-Klage heftig

Lilihill, der private Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens, ist nicht gerade darüber erfreut, dass die Kärntner Beteiligungsverwaltung eine neuerliche Klage angekündigt hat. Man fühlt sich angesichts des Umstands, dass dies unmittelbar vor einer Gesprächsrunde mit der Landesregierung erfolgt, regelrecht vor den Kopf gestoßen. Der Flughafen Klagenfurt ist seit vielen Jahren ein Politikum. Heuer wurden die Gräben innerhalb der Landesregierung besonders deutlich, denn die ÖVP war bestrebt die so genannte Call-Option zu ziehen. Allerdings hat man die Rechnung nicht mit der SPÖ, die den Landeshauptmann stellt, gemacht, denn diese hat den entsprechenden Antrag abgelehnt. Eine Lösung für die Streitigkeiten ist das aber nicht. In einem Medienstatement reagiert Lilihill auf die angekündigte Klage der KBV wie folgt: „Während Lilihill sich in lösungsorientierten Verhandlungen mit der Kärntner Landesregierung befindet, werden genau diese Gespräche durch die Ankündigung einer Klage gegen Lilihill und die Kärntner Flughafenbetriebsgesellschaft torpediert“. Weiters ist man der Ansicht, dass die Ankündigung unmittelbar vor der nächsten Gesprächsrunde mit der Landesregierung hinter dem Rücken des Landeshauptmanns erfolgt wäre. „Eine derartige Vorgangsweise ist beispiellos in der Geschichte Kärntens, schadet massiv dem Flughafen sowie dem Land Kärnten und darf nicht konsequenzlos bleiben“, so Lilihill. Man wirft der KBV vor, dass diese sämtliche Initiativen „konsequent blockieren“ würde und diese das Ziel verfolgen würde „den Flughafen wieder zu verstaatlichen“. Lilihill sieht das Vorgehen der KBV dennoch gelassen und verweist darauf, dass die Beteiligungsgesellschaft bereits zweimal vor Gericht unterlegen ist. Dennoch fordert man seitens der Landesregierung eine Klarstellung, dass die neuerliche Klage „nicht der Intention des Lands Kärntens entspricht

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Klagenfurt: KBV klagt erneut gegen Flughafen-Pachtverträge

Der Dauerstreit zwischen der Kärntner Beteiligungsverwaltung und Lilihill rund um den Flughafen Klagenfurt geht in die nächste Runde: Das landeseigene Unternehmen klagt gegen die Pachtverträge, die mit Konzernschwestern des Airports abgeschlossen wurden. Die Geschäftsleitung des Klagenfurter Flughafens, der sich mehrheitlich im Eigentum der Lilihill Group befindet, schloss im Frühjahr dieses Jahres Pachtverträge mit Konzernschwestern ab. Dabei sollen Grundstücke, die laut Lilihill nicht betriebsnotwendig sind, für rund 20 Jahre vermietet werden. Der Aufsichtsrat erteilte für diese Transaktion die Zustimmung. Die Kärntner Beteiligungsverwaltung erwirkte dagegen gleich zwei Einstweilige Verfügungen, jedoch wurden diese nach Verfahrenseröffnung aufgehoben. Die entsprechenden Klagen wurden zu Ungunsten der Landesgesellschaft entschieden. Diese hat jedoch die Möglichkeit abermals vor Gericht zu ziehen und direkt gegen die Verträge zu klagen. Genau das macht man nun, denn die KBV teilte am Montagabend mit, dass man direkt gegen die Verträge klagen wird. Man behauptet, dass das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt als Minderheitsgesellschafter nicht eingebunden gewesen wären. Sowohl die KBV als auch die Stadt haben jedoch Vertreter im Aufsichtsrat, also jenem Gremium, das grünes Licht für die Verpachtung gegeben hat. Das landeseigene Unternehmen forderte Lilihill im Vorfeld der Einbringung der neuerlichen Klage auf, dass die Pachtverträge „bedingungslos von sich aus aufgelöst“ werden sollen. Laut KBV soll der private Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens darauf nicht eingegangen sein. „Die Klage zielt deshalb auch darauf ab, dass Flughafen-Grundstücke zukünftig nur mit Zustimmung der Flughafen-Generalversammlung verpachtet werden dürfen. Wir vertreten die Interessen der öffentlichen Hand. Wenn ein Investor sich nicht an geltende Verträge hält, dann müssen

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Bees Airline wehrt sich gegen AOC-Entzug und poltert gegen ukrainische Luftfahrtbehörde

Die ukrainische Billigfluggesellschaft Bees Airline setzt sich gegen den Entzug von AOC und Betriebsgenehmigung zur Wehr. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Entscheidung der Zivilluftfahrtbehörde der Ukraine erhoben. Der Carrier musste bereits vor dem Einmarsch der Armee der Russischen Föderation den eigenen Flugbetrieb einstellen, denn die Leasinggeber hatten aufgrund der angespannten Lage Bedenken und forderten Bees Airline dazu auf die Maschinen des Typs Boeing 737-800 temporär außer Landes zu bringen. Auch andere Carrier, darunter SkyUp und Ukraine Inernational, waren von derartigen Entscheidungen der Lessoren betroffen. In einer kurzen Übergangsphase konnte Bees Airline die Passagiere mit Hilfe von ACMI-Gerät und einem Schulterschluss mit Mitbewerbern noch befördern. Ab 24. Feber 2022 war dann für alle Schluss, denn die Russische Föderation griff die Ukraine an. Seit dem Kriegsbeginn ruht aus Sicherheitsgründen der zivile Flugverkehr. Bees Airline erklärt unter anderem: „In dieser sehr schwierigen Zeit kämpft das ganze Land mit gemeinsamen Anstrengungen gegen den Feind. Wenn wir uns zusammenschließen, werden wir auf jeden Fall gewinnen, denn wir arbeiten auch daran, die Ukraine zu einem wirtschaftlich starken und unabhängigen Land zu machen.  Die Flugzeuge von Bees Airline wurden bereits vor dem 24. Februar außer Dienst gestellt, da der Leasinggeber die Flugzeuge aufgrund militärischer Risiken aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine evakuieren wollte“. Aus beantragter Ruhendstellung wurde ein Entzug Aus der Sicht des Carriers hat die Zivilluftfahrtbehörde rechtswidrig gehandelt. Man trat an das Amt heran und beantragte, dass AOC und Betriebsgenehmigung aufgrund des Krieges ruhend gestellt werden. Bees Airline ist davon ausgegangen, dass die Behörde dem nachkommen

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Wegen chaotischer Zustände: Tui fordert von Flughäfen Schadenersatz

Passagiere sollen immer für alles Verständnis haben. Corona wird auch heute noch bei vielen Carriern aus Ausrede für Verspätungen und Streichungen herangezogen. Mittlerweile hat sich auch „Personalmangel am Flughafen“ schon gemausert. Kein „Verständnis“ will der Reisekonzern Tui aufbringen und will Schadenersatz von den Airports einfordern. Allein in den Kalendermonaten Mai und Juni 2022 hatte der deutsche Tour Operator aufgrund von Flugunregelmäßigkeiten Mehrkosten in der Höhe von 75 Millionen Euro. Diese verhageltem dem Konzern gar einen möglichen Quartalsgewinn. Die Kosten für stark verspätete oder abgesagte Flüge bleiben bei der Airline hängen und davon hat Tui nun die Schnauze voll und will Schadenersatz von den Airports sehen. Finanzchef Sebastian Ebel kündigte an, dass man an die Betreiber der Flughäfen herangetreten ist und von diesen entsprechende Kompensationen forderte. Im Mai und Juni 2022 waren primär Flughäfen im Vereinigten Königreich betroffen, jedoch seit dem Beginn der Sommerferien in zahlreichen deutschen Bundesländern fing sich Tuifly auch an den dortigen Airports erhebliche Verspätungen ein. Zum Teil war die Situation so prekär, dass viele Passagiere aufgrund enorm langer Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle ihren Flug gar nicht erreichen konnten. Momentan urteilen Gerichte zumeist so, dass wenn der Fluggast die von der Airline empfohlenen Zeiten für die Ankunft am Airport, eventuelle Kofferabgabe und den Gang durch die Sicherheitskontrolle einhält, dass die Airline haftet, wenn man dennoch den Flug verpasst. Konsumentenschützer empfehlen, dass man alles genau dokumentieren und gegebenenfalls auch Selfie-Fotos machen sollte. Das Austauschen von Kontaktdaten mit anderen Betroffenen kann sinnvoll sein, da man dann im Streitfall Zeugen hat.

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Frau kassiert nach Masken-Randale 2.350 Euro Geldstrafe

Eine 41-jährige Frau, die sich im Vorjahr während einem Flug von Mexiko nach Deutschland weigerte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 2.350 Euro verurteilt. Zu ihrem Prozess war die Passagierin aber nicht erschienen. Die Maschine befand sich im April des Vorjahres auf dem Weg von Mexiko nach München. Während dem Flug weigerte sich die Dame einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Damals riskierte man den Rauswurf aus der Maschine. Der Kapitän entschied sich außerplanmäßig in Frankfurt am Main zwischenzulanden, um dort die Passagierin der Exekutive zu übergeben. Das Strafmaß nach oben getrieben hat nicht der Umstand, dass sie keine Maske getragen hat, sondern dass sie massiven Widerstand gegen die Bundespolizei geleistet hat. Die Frau soll sich geweigert haben das Flugzeug zu verlassen und dabei auch gegen Beamte der Exekutive handgreiflich geworden sein. Diese konnten die Frau jedoch abführen. Der Flug wurde anschließend fortgesetzt. Es handelte sich um ein so genanntes Mandatsverfahren. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl zugestellt hat und gegen diesen wurde Einspruch erhoben. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Da die Frau jedoch nicht zu ihrem Prozess erschienen ist, bestätigte das Amtsgericht den Strafbefehl in Abwesenheit. Verhängt wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 90 Tagessätzen, insgesamt 2.350 Euro. Etwaige Schadenersatzansprüche der Fluggesellschaft sind nicht berücksichtigt, da diese auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden müssen.

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Sansted: Ehemaliger Lauda-Europe-Flugbegleiter wegen Saufgelage vor Gericht

Jener Kabinenmitarbeiter der Ryanair-Tochter Lauda Europe, der im Mai während einem Flug von Polen nach London-Stansted alkoholische Getränke wie Jack Daniels konsumierte und dies auch noch mit entsprechenden Posen im Internet teilte, wurde nun im Vereinigten Königreich vor Gericht gestellt. Der ehemalige Flugbegleiter ist der Ansicht, dass er „kein Krimineller“ ist. Der Vorfall sorgte europaweit für Aufsehen, denn am 18. Mai 2022 bediente sich der damalige Lauda-Europe-Flugbegleiter aus den Vorräten, die eigentlich zum Verkauf an die Passagiere bestimmt waren, und nahm kräftige Schlücke aus Jack-Daniels- und Wein-Flaschen. Er posierte entsprechend für Fotos, die anschließend – auch von ihm selbst – im Internet geteilt wurden. Lauda Europe sprach unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls die fristlose Entlassung aus. Die Strafverfolgungsbehörden des Vereinigten Königreich haben zwischenzeitlich Anklage erhoben. Der Prozess fand diese Woche vor dem Chelmsford Magistrates‘ Court in Essex statt. Das Gericht hat noch kein Urteil verkündet, sondern für den 31. August 2022 zur Urteilsverkündung geladen. Laut Staatsanwaltschaft ist der Fall für die britische Justiz durchaus kompliziert, weil es aufgrund der Seltenheit derartiger Vorfälle „keine Richtlinien für die Verurteilung“ gibt. Dies könnte auch der Grund dafür sein, dass sich das Gericht mehr Zeit für die Entscheidung nimmt. Dem jungen Mann kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder aber eine Geldstrafe blühen. Auch die Übertragung an die nächst höhere Instanz steht im Raum. Der gesetzliche Grenzwert für Luftfahrtpersonal liegt bei 9 mcg Alkohol pro 100 ml Atemluft, was niedriger ist als der gesetzliche Grenzwert für das Führen von Fahrzeugen von 35

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Klagenfurt: Gericht kippt Einstweilige Verfügung gegen Pachtvertrag

Ein Rechtsstreit zwischen der Kärntner Beteiligungsverwaltung und Lilihill, dem Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens, beschäftigt auch das Bezirksgericht Innere Stadt in Wien. Dabei erlitt die Landesholding zunächst eine Niederlage, denn eine Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Die Flughafengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass 130 Hektar an nicht betriebsnotwendigen Grundstücken an eine Lilihill-Konzernschwester verpachtet werden sollen. Dagegen klagte die KBV und beantragte auch eine Einstweilige Verfügung die dazu führte, dass der Pachtvertrag vorerst nicht vollzogen werden konnte. Verhandelt wird diese Angelegenheit nicht in Klagenfurt, sondern in Wien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt. Dieses hat im Zuge des ersten Verhandlungstermins die Einstweilige Verfügung aufgehoben, so dass der Airport und die Lilihill-Konzernschwester den im April mit Genehmigung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Pachtvertrag vollziehen können. Das Urteil in diesem Rechtsstreit soll den Parteien schriftlich zugestellt werden. Allerdings will die KBV, völlig unabhängig vom in Wien geführten Rechtsstreit, ein weiteres juristisches Kapitel eröffnen und auf Nichtigkeit des Pachtvertrags klagen. In Klagenfurt befinden sich die KBV und Lilihill ebenfalls vor Gericht in einer Streitigkeit.

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