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Air Berlin: Insolvenzverwalter Flöther klagt Ex-Chef Thomas Winkelmann

Rund fünf Jahre nach der Pleite von Air Berlin hat Insolvenzverwalter Lucas Flöther eine Klage gegen den letzten Vorstandsvorsitzenden, Thomas Winkelmann, beim Berliner Landgericht eingebracht. Ein Termin für den Prozessauftakt steht noch nicht fest. Der Manager übernahm erst im Feber 2017 die Führung der Air Berlin Group und war zuvor jahrelang für Lufthansa tätig. Unter anderem war er Geschäftsführer der damaligen Billigfluggesellschaft Germanwings. Die Bestellung von Thomas Winkelmann an die Spitze der Air Berlin wurde damals als deutliche Annäherung an Lufthansa gedeutet. Unter anderem war man für Eurowings und Air Berlin in Form von Wetlease-Dienstleistungen tätig. Die einst zweitgrößte Fluggesellschaft galt als seit vielen Jahren finanziell stark angeschlagen und wurde unter anderem von Großaktionär Etihad Airways in der Luft gehalten. Beispielweise wurde das Vielfliegerprogramm zu einem völlig absurden Preis an den Golfcarrier verkauft. Der einzige Grund hierfür war, dass auf diesem Weg viel Geld in Air Berlin eingespeist werden konnte. In Abu Dhabi hatte man irgendwann die Schnauze voll davon permanent Finanzmittel an die schwer defizitären Beteiligungen zu überweisen. Zunächst drehte man Alitalia den Geldhahn ab und nach und nach auch allen anderen Töchtern. Diese sind dann wie ein Kartenhaus zusammengefallen, wobei Air Serbia und Air Seychelles nur dank des Umstands, dass die jeweiligen Regierungen eingesprungen sind, vor dem Kollaps bewahrt wurden. Air Berlin könnte wesentlich früher pleite gewesen sein Im Sommer 2017 stellte Etihad Airways auch die Zahlungen an Air Berlin ein. Die so genannte Patronatserklärung, die man erst wenige Wochen zuvor unterschrieben hatte, konnte oder wollte man nicht

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Flughafen Innsbruck: Taxifahrer-Streit um Zigarette landete vor Gericht

In Innsbruck hatte sich ein Gericht mit einem handfesten Streit, der sich im Frühjahr vor dem Terminal des Flughafens ereignet hatte, zu befassen. Im Bereich des Taxistreifens gilt Rauchverbot, jedoch hielt sich ein Fahrer nicht daran. Das störte einen anderen Taxilenker offenbar massiv, so dass es nach einer lautstark geführten Diskussion dazu kam, dass der Raucher eine ordentliche „Watschn“ kassierte. Dabei soll dieser zu Boden gegangen sein und Verletzungen erlitten haben. Die Tiroler Tageszeitung berichtet, dass während dem Gerichtsverfahren die Verteidigung die Schwere der Verletzungen angezweifelt hat und den rauchenden Taxifahrer gar der Schauspielerei bezichtigt hat. Die Richterin verurteilte den Angreifer zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro sowie einem Schmerzensgeld, das an das Opfer bezahlt werden muss, von 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Rückerstattungen: Kärntner gewinnt nach zwei Jahren Gerichtsprozess gegen Reisebüro

Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie haben sich Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstalter und viele andere Akteure besonders viel Zeit bei der Rückerstattung von Kundengeldern gelassen. Manche Anbieter haben es auch auf Gerichtsprozesse ankommen lassen. Ein Kärntner musste mit Hilfe der Arbeiterkammer fast zwei Jahre lang vor Gericht streiten. Die Problematik hat sich dadurch ergeben, dass der Reisende, der seinen Urlaub wegen der Pandemie nicht antreten konnte, der Annahme war, dass ihm im Reisebüro, in dem er eigenen Angaben nach seit 20 Jahren Kunde ist, eine Pauschalreise gebucht habe. Die Agentur sah das aber gänzlich anders und vertrat die Ansicht, dass man lediglich einzelne Bausteine vermittelt habe und für die Rückerstattungen nicht zuständig ist. Der Konsument buchte bei einem Reisebüro bereits im Sommer 2018 die nächste Reise auf die Azoren für das Jahr 2020 im Glauben, es sei eine Pauschalreise. Aufgrund von Corona-Maßnahmen kam es im Sommer 2020 dazu, dass die Reise nicht angetreten werden konnte. Um sich die Flugkosten rückvergüten zu lassen, wandte sich der Kärntner an das Reisebüro. Dieses zog sich jedoch aus der Verantwortung und verwies darauf, dass keine Pauschalreise gebucht worden sei und sie als Vermittler nicht dafür verantwortlich sind, die Reisekosten zu erstatten. Aus diesem Grund wandte sich der Betroffene an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Es wurde Klage eingebracht, welche in erster Instanz zu keinem Erfolg führte. In Folge eines Berufungsverfahrens wurde dem Kläger aufgrund von mangelnder Informationspflicht seitens des Reiseunternehmens Recht gegeben. „Das Reisebüro hat eindeutig zu wenig Aufklärung hinsichtlich der Reisebedingungen geleistet“, so Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer

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Offene Leasingraten: Olympus Airways muss 4,5 Millionen U.S-Dollar nachzahlen

Die griechische Fluggesellschaft Olympus Airways wurde im London High Court zur Nachzahlung offener Leasingraten sowie Schadenersatz in der Höhe von 4,5 Millionen U.S.-Dollar verurteilt. Es geht um einem im Jahr 2016 geleasten Airbus A319. Der Prozess fand bereits im Vorjahr statt, jedoch wurde die Entscheidung des London Circuit Commercial Court des High Court of England and Wales erst vor wenigen Wochen zugestellt. Laut CH-Aviation.com ging es um ausstehende Leasingraten sowie Wartungszahlungen für den Airbus A319 SX-BHN. Weiters verhandelte man über zwei CFM-Triebwerke. Die Maschine wurde nach dem Abschluss des Leasingvertrags verkauft. Der neue Leasinggeber verlangte von der griechischen Fluggesellschaft ausstehende Zahlungen für Grundmiete und Wartung bis zum 31. Oktober 2018. Nachdem die Fluggesellschaft dieser Aufforderung nicht nachkam, stellte der Leasinggeber ihr am 1. November und erneut am 2. November 2018 einen Mahnbescheid und eine Kündigung des Leasingverhältnisses zu. Olympus Airways soll die Verpflichtung zur Zahlung der nicht grundsätzlich bestritten haben, jedoch bestritt man den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novationsvereinbarung und leugnete die Verpflichtung zur Zahlung der Miete für die Zeit davor. Im Jahr 2019 wurde die Maschine von griechischen Behörden an die Kette gelegt, da der Carrier Außenstände bei diversen Flughäfen und Dienstleistern hatte.

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Vor Gericht: Qatar behauptet, dass Max-Order „hinfällig ist“

Kurz nachdem der europäische Flugzeugbauer Airbus dem Golfcarrier Qatar Airways eine Großbestellung über 50 A321neo storniert hat wurde bekannt, dass bei Boeing eine Absichtserklärung über eine größere Anzahl von 737 Max unterzeichnet wurde. Diese soll nun hinfällig sein. Airbus und Qatar Airways befinden sich im Vereinigten Königreich in verschiedenen Verfahren vor Gericht. Es geht unter anderem um die von der Fluggesellschaft behaupteten Qualitätsmängel am Maschinentyp A350, aber auch um die Stornierung der A321neo-Großbestellung. Der Flugzeugbauer verlangte nun, dass eine Kopie der Vereinbarung, die der Golfcarrier mit Boeing unterschrieben hat, bei Gericht vorgelegt wird. Erst vor wenigen Wochen erklärte Qatar Airways, dass man die Boeing 737 Max nicht selbst betreiben wird, sondern diese bei einer nicht näher bezeichneten Tochtergesellschaft zum Einsatz kommen werden. Die von Airbus eingeforderten Unterlagen wolle man aber nicht offenlegen, sondern argumentierte laut einem Reuters-Bericht, der sich auf Gerichtsunterlagen bezieht, dass die Absichtserklärung hinfällig ist und bereits abgelaufen wäre. Dies ist durchaus ungewöhnlich, denn in der Branche ist es durchaus üblich, dass zwischen der Unterfertigung des so genannten LoIs und dem tatsächlichen Kaufvertrag so einiges an Zeit vergehen kann. Beispielsweise hat sich die IAG in Sachen Max-Order mehrere Jahre Zeit gelassen. Demnach ist nicht ausgeschlossen, dass Qatar Airways schlichtweg das Dokument nicht offenlegen will. Weder die betroffene Fluggesellschaft noch Hersteller Boeing wollten den Vorgang kommentieren. Da sich ein Teil der Absichtserklärung auch auf die Max-10 bezieht: Derzeit ist die Zukunft dieses Programms völlig offen, denn dieser Maschinentyp hat keine Zertifizierung. Der Flugzeugbauer macht nun Druck und droht damit,

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Verpachtung von Grundstücken: KBV erwirkt Einstweilige Verfügung im Streit mit Lilihill

Das Land Kärnten wird die Call-Option auf die Lilihill-Anteile am Klagenfurter Flughafen nicht ziehen, aber hinter den Kulissen wird weiter gestritten und das sogar vor Gericht. Es geht um die Verpachtung von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 130 Hektar an andere Gesellschaften des Lilihill-Konzerns. Der Aufsichtsrat, in dem der private Mehrheitseigentümer logischerweise aufgrund des Umstands, dass man rund 75 Prozent der Anteile hält, die Oberhand hat, gab hierfür grünes Licht. Die Verträge sind mit einer Laufzeit von 23 Jahren ausgestaltet und sollen für den Airport nicht vorzeitig kündbar sein. Es handelt sich um Flächen, die laut Lilihill für den Flugbetrieb nicht zwingend notwendig sind. Das passt der Kärntner Beteiligungsverwaltung, der Holdinggesellschaft des Landes Kärnten, die innerhalb der Landesregierung dem ÖVP-Landesrat Martin Gruber zugeordnet ist, so ganz und gar nicht in den Kram. Man beantragte eine Einstweilige Verfügung, die man auch bekommen hat. Der erste Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Klagenfurt ging bereits über die Bühne, jedoch gab es keine finale Entscheidung. Parallel läuft ein weiteres Verfahren, das in Wien verhandelt wird. Die Verhandlung fand am Mittwoch statt und das Urteil soll den Parteien schriftlich zugestellt werden. Üblicherweise dauert es einige Wochen bis die Rechtsanwälte die Entscheidung elektronisch für ihre Mandaten übermittelt bekommen. Anschließend stehen beiden Parteien Rechtsmittel offen, wobei unklar ist, ob diese ergriffen werden oder nicht. Die KBV vertritt den Standpunkt, dass sich Lilihill dauerhaften Zugriff auf die Grundstücke, die verpachtet werden sollen, sichern will. Das Vertragswerk wäre zum Nachteil des Flughafens ausgestaltet und dagegen gehe man als Gesellschafter des

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Vergleich: Air France-KLM muss 3,9 Millionen Dollar an U.S.-amerikanische Post bezahlen

Der Luftfahrtkonzern Air France-KLM und der United States Postal Service haben sich in einem Rechtsstreit auf eine Vergleichszahlung in der Höhe von 3,9 Millionen U.S.-Dollar geeinigt. Dem Carrier wurde vorgeworfen die Zustellzeiten falsch ausgewiesen zu haben. Mit der bereits erfolgten Bezahlung der genannten Summe wird Air France-KLM gleichzeitig von der Haftung für fehlerhafte Informationen nach dem False Claims Act entbunden. Der Firmengruppe wurde vorgeworfen, dass man absichtlich falsche Scans von Informationen vorgelegt habe. Diese sollen Datum, Zeit und Ort zahlreicher Paketsendungen unrichtig angegeben haben. Die Handlungen sollen im Zeitraum zwischen 2010 bis 2016 stattgefunden haben. USPS ist der Ansicht, dass ein Vertragsverstoß vorliegt und hat ein Verfahren nach dem False Claims Act eingeleitet. Nun einigte man sich auf einen Vergleich in der Höhe von 3,9 Millionen U.S.-Dollar. Damit sind die Vorwürfe verglichen und vom Tisch.

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Prag: CSA konnte Insolvenzverfahren verlassen

Die Fluggesellschaft CSA Czech Airlines konnte am 28. Juni 2022 jenes Sanierungsverfahren, in dem man sich seit 10. März 2022 befunden hat, verlassen. Das zuständige Gericht erklärte dieses per Beschluss für abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens kam es zu zahlreichen Änderungen. Beispielsweise ist CSA keine Tochter der Smartwings mehr, sondern gehört nun über eine Holdinggesellschaft den Eigentümern der zuletzt genannten Airline. Somit ist man eine Konzernschwester geworden. Der Flugbetrieb ist allerdings weiterhin sehr stark eingeschränkt. Im Zuge des Insolvenzverfahrens musste sich CSA stark verkleinern. Man trennte sich von vielen Mitarbeitern und musste zahlreiche Flugzeuge abgegeben. Auch war man mit Airbus im Clinch, konnte jedoch die Unstimmigkeiten beilegen. Momentan verhandelt die Geschäftsleitung des SkyTeam-Mitglieds mit dem europäischen Flugzeugbauer über die Lieferung von vier A220. Diese sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit über eine Leasinggesellschaft bezogen werden.

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Keine Corona-Förderungen: Österreich Bundesländerflughäfen verklagen die Republik Österreich

Die österreichischen Regionalflughäfen wollen eine Klage gegen die Republik Österreich einbringen. Es geht um die Auszahlung von Covid-19-Förderungen, bei denen man sich gegenüber dem Flughafen Wien-Schwechat benachteiligt sieht. Es geht um eine beachtlich hohe Summe, denn allein der Flughafen Graz klagt 5,6 Millionen Euro ein, berichtet die „Kleine Zeitung“. Hintergrund ist, dass die Bundesländerflughäfen – im Gegensatz zum Wiener Airport – keinen Zugang zu diversen Fördermöglichkeiten des Bundes hatten. Begründet wurde das unter anderem damit, dass sich – mit Ausnahme von Klagenfurt – die Regionalflughäfen im Eigentum der öffentlichen Hand, also Länder und Städte, stehen würden. Nach Ansicht der Regierung sollen die jeweiligen Gesellschafter, die der öffentlichen Hand angehören, selbst für die finanziellen Schäden, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, aufkommen. Lediglich der Zugang zur Kurzarbeit wurde den Bundesländer-Airports gewährt. Anders die Situation am Flughafen Wien: Die Bundesländer-Airports stellen es so dar, dass der größte Flughafen des Landes zu so ziemlich allen Coronahilfen Zugang gehabt hätte. Daraus leitet man eine Benachteiligung ab und klagt nun die Republik. Allein der Flughafen Graz macht 5,6 Millionen Euro geltend. Seitens der Finanzprokuratur gibt es keine Stellungnahme zum gerichtlichen Vorgehen der Bundesländer. Auch ist noch nicht absehbar wann die einzelnen Klagen verhandelt werden, denn aus rechtlichen Gründen muss jeder Airport für sich selbst vor Gericht ziehen. Eine Zusammenlegung in ein Verfahren ist nicht möglich.

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Aeroflot: Gericht in Sri Lanka gibt umstrittenen A330 frei

Am Montag, den 6. Juni 2022, hat das Oberste Handelsgericht von Colombo die zuvor von einem anderen Gericht einstweilig angeordnete Pfändung eines Airbus A330, den Aeroflot nutzt, aufgehoben. Offizieller Grund ist ein Formalfehler, denn dem Carrier soll die Einstweilige Verfügung nicht zugestellt worden sein. Der Antrag auf Aufhebung der Verfügung wurde auf Betreiben der Regierung von der Generalstaatsanwaltschaft eingebracht. Der Colombo Commercial High Court befasste sich am Montag mit der Angelegenheit und gab die Maschine wegen eines Formalfehlers frei. Celestial Aviation Trading Limited hatte vor ein paar Tagen eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die dazu führte, dass der Rückflug von Colombo nach Moskau nicht durchgeführt werden durfte. Die Maschine wurde vorerst an die Kette gelegt. Der Lessor ist der Ansicht, dass Aeroflot das Langstreckenflugzeug unrechtmäßig ins RA-Register überführt habe und trotz Kündigung des Leasingvertrags nicht zurückgeben würde. Im Nachgang der gerichtlichen Anordnung soll laut lokalen Medienberichten von russischer Seite Druck auf die Regierung von Sri Lanka ausgeübt worden sein. Man habe unter anderem davor gewarnt, dass bei Nicht-Klärung der Angelegenheit im Sinne von Aeroflot die diplomatischen Beziehungen beeinträchtigt werden könnten. Bislang konnten Leasingfirmen 78 Flugzeuge, die bei russischen Carriern im Einsatz waren, beschlagnahmen lassen. Die überwiegende Mehrheit jedoch in den ersten Tagen der Sanktionen, da seither mit derartigem Fluggerät nur noch in Länder geflogen wird, in denen die Pfändung als unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

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