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Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag. Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt. Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein.

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OVG lehnt Klagen gegen BER-Anflugrouten ab

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eine Anrainerin haben gegen nächtliche Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg geklagt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat dieser nicht stattgegeben. Das OVG Berlin-Brandenburg vertritt die Ansicht, dass es keine alternativen Anflugrouten geben würde, die bezüglich der Lärmverteilung deutlich günstiger für die Kläger wären. Konkret ging es um den Westbetrieb auf der Startbahn Nord. Eine ordentliche Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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EuGH: Verhandlungsauftakt über Hahn-Subventionen

Seit Mittwoch wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Beihilfen, die das Land Rheinland-Pfalz an den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn überwiesen hat, verhandelt. Mit einem Urteil ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen. In gewisser Weise könnte der Ausgang des Verfahrens C-466/21P auch nur symbolische Bedeutung haben, denn jene Betreibergesellschaft, an die die Subventionen geflossen sind, befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Somit dürfte es für das Land kompliziert werden die Zuschüsse zurückzufordern. Der Käufer von Assets, die auf eine neue Firma übertragen werden sollen, hatte bis zuletzt den Kaufpreis nicht überwiesen.

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Klimakleber: BER will Schadenersatz einklagen

Der Flughafen Berlin-Brandenburg prüft gegen jene Klimakleber, die sich vergangene Woche unrechtmäßig Zugang zum Vorfeld verschafft haben und damit eine temporäre Einstellung des Flugbetriebs ausgelöst haben, zivilrechtliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Die von der Bundespolizei verhafteten Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Unabhängig davon drohen laut Landeskriminalamt Brandenburg strafrechtliche Konsequenzen wegen verschiedener Delikte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft, wobei es bis dato noch keine Anklage gibt. Eine Flughafensprecherin bestätigte zunächst gegenüber Aero.de, dass man eine zivilrechtliche Schadenersatzklage prüft. Man will die entgangenen Gebühren sowie die unmittelbaren Kosten des unrechtmäßigen Eindringens in das Areal nicht tragen. Derzeit ist noch offen wie viel Geld der BER von den Aktivisten einklagen wird.

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Flug MH17: Australien fordert Auslieferung von Verurteilten

Die australische Regierung hat Russland aufgefordert, die wegen des Abschusses von Flug MH17 über der Ukraine zu lebenslanger Haft verurteilten Männer auszuliefern. Das gestern gefällte Urteil zeige, dass Russland eine Verantwortung für den Abschuss trage, sagte Außenministerin Penny Wong heute. „Kein Ausweichen, Verschleiern oder Desinformation“ könnten diese Tatsache aus der Welt schaffen. Moskau solle die drei Männer ausliefern, damit sie sich dem Urteil für ihre „abscheulichen Verbrechen“ stellen müssten. „Wir sagen Russland: Die Welt weiß, dass Sie Mördern Unterschlupf gewähren – und das sagt etwas über Sie aus, Herr Putin“, sagte Wong dem Fernsehsender ABC. Beim Abschuss des Passagierflugzeugs über der Ostukraine am 17. Juli 2014 waren alle 298 Menschen an Bord getötet worden, unter ihnen 196 Niederländer. Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die Maschine von einer Boden-Luft-Rakete vom Typ Buk abgeschossen wurde, die von einem russischen Militärstützpunkt in Kursk stammte.

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Urteil im MH17-Prozess: Lebenslange Haft in Abwesenheit

Ein niederländisches Gericht hat mehr als acht Jahre nach dem Abschuss von Malaysia-Airlines-Flug MH17 drei angeklagte Personen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Entscheidung des Strafgerichts hat aber einen Haken: Verhandelt wurde in Abwesenheit der Angeklagten, denn man weiß nicht wo diese sich momentan aufhalten. Es ist auch vollkommen ungewiss, ob die in den Niederlanden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Personen jemals ins Gefängnis müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Russland Amtshilfe leistet oder gar ausliefern wird, ist sehr niedrig. Daher hat das am Donnerstag verkündete Urteil vorerst eher symbolischen Charakter. Der vierte Angeklagte wurde – ebenfalls in Abwesenheit – freigesprochen. Am 17. Juli 2014 wurde Flug MH17 über der Ostukraine abgeschossen. Dadurch sind etwa 298 Personen ums Leben gekommen. Da sich überdurchschnittlich viele niederländische Staatsbürger an Bord befunden haben und die Maschine in Amsterdam-Schiphol gestartet ist, hat die Justiz der Niederlande die Strafverfolgung übernommen. Drei von vier Angeklagten haben den Prozess ignoriert Das Gericht hat entschieden, dass die russischen Staatsbürger Igor Girkin und Sergej Dubinski sowie der Ukrainer die Schuld für den Abschuss tragen. Hingegen wurde der Russe Oleg Pulatow freigesprochen. Wie bereits erwähnt: Die vier Angeklagten haben zu keinem Zeitpunkt persönlich am seit März 2020 laufenden Verfahren teilgenommen. Pulatow hat sich wenigstens durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, jedoch haben die drei anderen Personen das Verfahren komplett ignoriert. Zum Zeitpunkt des Abschusses hatten die Angeklagten hohe Positionen bei den prorussischen Separatisten in der Osukraine. Der ehemalige Geheimdienstoffizier Girkin fungierte als Kommandant im Donbass. Seine „rechte Hand“, Dubinski war vormals Offizier bei der Armee

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Leasinggeber verklagt Olympus Airways auf 74 Millionen Euro

Die griechische Fluggesellschaft Olympus Airways wurde von einem Leasinggeber auf Zahlung von rund 74 Millionen Euro verklagt. Dabei soll es sich um Rückstände bei Leasingraten handeln. Laut Irish Times ist die Airwork Ireland Limited vor den High Court gezogen. Inhaltlich soll es sich um nicht bezahlte Leasingraten für je zwei Maschinen der Hersteller Airbus und Boeing handeln. Der Lessor wirft vor, dass der griechische Carrier die Vertragsbedingungen nicht eingehalten haben soll. Die beklagte Fluggesellschaft bestreitet die Vorwürfe und hat entsprechende Rechtsmittel bei Gericht eingebracht. Auch vertritt man die Ansicht, dass die irischen Gerichte für den Fall nicht zuständig sein sollen.

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Staatshilfe für Croatia Airlines: EU-Gericht weist Ryanair-Klage ab

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair, die sich gegen das von der EU-Kommission erteilte grüne Licht für Staatshilfen in der Höhe von 11,7 Millionen Euro für Croatia Airlines gerichtet hat, abgewiesen. Das Rechtsmittel wurde im Vorjahr eingebracht und betrifft die aufgrund der Corona-Pandemie seitens der kroatischen Regierung ausbezahlten Finanzmittel. Die Beihilfemaßnahme wurde von der EU-Kommission genehmigt. Ryanair hatte gegen die Bewilligung geklagt und das EU-Gericht hat nun abweisend entschieden. Gegen das Urteil kann der irische Billigflieger vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Derzeit ist die weitere Vorgehensweise noch offen, da sich Ryanair noch nicht zur Entscheidung in Sachen Croatia Airlines geäußert hat.

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Bombendrohung gegen Finnair in Wien: Betrunkener kommt mit 4.300 Euro Geldstrafe davon

Jener Passagier, der im November 2019 auf einem Flug von Helsinki nach Wien mit einer angeblichen Bombe in seiner Aktentasche drohte, wurde durch das Bezirksgericht von Västra Nyland zu einer Geldstrafe verurteilt. Weiters muss er sowohl die anderen Reisenden als auch die Airline entschädigen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls soll der Mann alkoholisiert gewesen sein und den Flugbegleitern mit einer angeblichen Bombe in seinem Handgepäck gedroht haben. Der Kapitän wurde umgehend informiert und dieser kontaktierte die österreichische Flugsicherung. Da der Vorgang nicht diskret war, sondern äußerst lautstark abgelaufen ist, brach an Bord des Finnair-Fluges Panik aus. Der Vorfall setzte sich nach der Landung in Wien-Schwechat fort, denn der alkoholisierte Mann drohte mit der Zündung seiner vermeintlichen Bombe. Die Exekutive griff durch und konnte glücklicherweise nichts finden. In Finnland kassierte er eine vergleichsweise äußerst milde Strafe, denn das Gericht in Västra Nyland verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagessätzen. Den Passagieren wurden pro Person 80 Euro an Entschädigung zugesprochen. An die Fluggesellschaft Finnair muss der unruly PAX einen Schadenersatz in der Höhe von 2.000 Euro leisten. Insgesamt hat der Mann für seine Aktion also etwa 4.300 Euro zu bezahlen. Damit kommt er vergleichsweise sehr günstig davon, denn in vergleichbaren Fällen wurden in anderen Ländern zum Teil sehr lange Haftstrafen verhängt. Vor Gericht war der Mann übrigens nicht einsichtig. Er stritt den Vorfall komplett ab und hielt auch die Entschädigungen, die Passagieren und Airline zugesprochen wurden, für zu hoch. Lediglich gab er zu, dass er stark betrunken war.

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Bundesarbeitsgericht erklärt Air-Berlin-Kündigungen für rechtmäßig

Die Hoffnungen ehemaliger Air-Berlin-Mitarbeiter durch die gerichtliche Anfechtung ihrer Kündigungen noch Ansprüche gegenüber dem insolventen Unternehmen oder aber im Falle von möglichen Betriebsübergängen gegenüber den jeweiligen Rechtsnachfolgern durchsetzen zu können, dürften sich nun zerschlagen haben. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Auflösung der Arbeitsverhältnisse für rechtmäßig. Die Pleite der Air Berlin Group liegt mittlerweile über fünf Jahre zurück, jedoch ist die Justiz weiterhin mit dem Fall der einst zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands beschäftigt. Viele Arbeitnehmer haben gegen ihre Kündigungen geklagt oder aber auf Feststellung von Betriebsübergängen geklagt. Beispielsweise stellte ein Gerichtssenat fest, dass es in einer bestimmten Konstellation einen solchen auf die Luftfahrtgesellschaft Walter gegeben hat. Davon können sich die Kläger wahrlich nichts kaufen, denn LGW meldete kurz nach dem Beginn der Corona-Pandemie selbst Konkurs an. Im Mai 2020 entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Flugbegleiterin, dass die im Jänner 2018 vom Air-Berlin-Masseverwalter ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, weil die so genannte Massenkündigungsanzeige an das Arbeitsamt fehlerhaft war. Dienstgeber sind verpflichtet ab einer gewissen Anzahl von Kündigungen eine Vorab-Meldung an die örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit erstatten. Genau diese war aber laut BAG fehlerhaft. Auch zweite Kündigung landete vor dem Bundesarbeitsgericht In der Folge daraus bekamen die Betroffenen erneut Post von Insolvenzverwalter Lucas Flöhter, denn im August 2020 kündigte er die Arbeitsverhältnisse erneut. Um genau diese ging es nun in einem neuerlichen Verfahren. Selbige Flugbegleiterin, die einst in Düsseldorf stationiert war, zog erneut vor Gericht und machte formelle Mängel geltend. Die Angelegenheit zog sich erneut durch die Instanzen und landete wieder vor dem Bundesarbeitsgericht.

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