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Chinesische Militärpiloten ausgebildet: USA klagen Ex-Marine-Piloten an

In den Vereinigten Staaten von Amerika wird ein ehemaliger Marinepilot, dem vorgeworfen wird, dass er chinesische Militärpiloten ausgebildet haben soll, vor Gericht gestellt. Das Verfahren wurde bereits im Jahr 2017 eingeleitet, jedoch wurde er erst im Oktober 2022 verhaftet. Hintergrund der langen Verzögerung ist, dass der Aufenthalt unklar war. Der Mann soll mittlerweile Staatsbürger von Australien geworden sein und wurde dort aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Dem Piloten wird vorgeworfen, gegen das US-Waffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, wie US-Medien berichten. Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Mann mutmaßlich in den Jahren 2010 und 2012 über eine südafrikanische Flugschule chinesische Militärpiloten ausgebildet haben soll. Gegen den Piloten – der mit südafrikanischen und britischen „Mitverschwörern“ zusammenarbeitete – wird in vier Fällen Anklage erhoben, darunter Verschwörung zum Betrug an den USA, Verschwörung zum illegalen Export von Verteidigungsdienstleistungen nach China, Verschwörung zur Geldwäsche und Verstoß gegen die Waffenexportkontrolle, berichtet Reuters. Außerdem wurde ein in den USA hergestelltes North American T-2 Buckeye-Trainingsflugzeug für die Ausbildung illegal erworben, indem falsche Angaben gemacht wurden, um eine Exportlizenz zu erhalten. Derzeit ist aber noch völlig unklar, ob Australien den Mann an die Vereinigten Staaten von Amerika ausliefern wird oder nicht. Die örtliche Justiz prüft den Fall gerade, weshalb sich die zuständige Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern wollte.

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Verbraucherzentrale will Sammelklage gegen Fluege.de einbringen

Die Invia Flights Germany GmbH, die unter anderem hinter den Portalen Fluege.de, Flug.de und Billigfluege.de steht, soll von der Verbraucherzentale Bundesverband e.V. verklagt werden. Die Konsumentenschützer wollen eine Sammelklage gegen das Unternehmen einbringen. Hintergrund ist, dass die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vorwirft, dass dieses unzulässige Kreditkartengebühren verlangen würde. Konkret erhebt man eine so genannte „Service Fee“, die lediglich bei der Verwendung einer speziellen, hauseigenen Kreditkarte, die in Kooperation mit einer Luxemburger Bank ausgegeben wird, entfällt. Die Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass es sich um eine unzulässige Vorgehensweise handeln soll. Bisherige Abmahnungen hätten nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so dass man nun vor Gericht ziehen will. Eigentlich sind Zahlungsgebühren gesetzlich verboten, jedoch ist man beim Betreiber der Vermittlungsportale der Ansicht, dass es sich um eine Buchungsgebühr handelt, die eben bei Verwendung der hauseigenen Kreditkarte als eine Art Benefit entfällt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun auf seiner Website eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet, bei der sich Betroffene, die bis zu 100 Euro „Service Fee“ bezahlen mussten, melden können. Die Konsumentenschützer wollen die Fälle zusammentragen und im Rahmen einer Musterfeststellungsklage vor Gericht bringen.

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Pilotenstreik 2018: Ryanair will gestrandete Passagiere doch entschädigen

Nach über vier Jahren hat die Billigfluggesellschaft Ryanair ihren Widerstand gegen die Entschädigung von Passagieren, die von einem Pilotenstreik in 2018 betroffen waren, aufzugeben. Das Unternehmen argumentierte bislang, dass es sich um einen „außergewöhnlichem Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung gehandelt habe. Die Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs hat bereits um Jahr 2018 Maßnahmen eingeleitet, die dazu führen sollten, dass Ryanair jene Passagiere, die von den Flugstreichungen, die aufgrund des Pilotenstreiks im Sommer 2018 entstanden sind, im Sinne der Fluggastrechteverordnung entschädigt. Dagegen ging der Billigflieger aber juristisch vor. Die Angelegenheit landete daher vor Gericht und das zuständige Berufungsgericht hat bereits Anfang 2022 entschieden, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe. Ryanair wollte den Fall ursprünglich bis zum Höchstgericht durchfechten, jedoch änderte man die Strategie und verwarf das Rechtsmittel. Damit ist die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig geworden. Die CAA teilte dazu mit, dass die betroffenen Passagiere seit 12. Dezember 2022 ihre Entschädigungsansprüche einreichen können. „Die britische Zivilluftfahrtbehörde und Ryanair haben sich am 30. November 2022 auf einen Vergleich geeinigt, um einen Rechtsstreit über die Rechte von Fluggästen zu beenden, die durch Flugausfälle aufgrund gewerkschaftlich geführter Streiks im Sommer 2018 entstanden sind. Die zwischen Ryanair und der CAA erzielte Lösung steht im Einklang mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gewerkschaftlich organisierten Streiks und gewährleistet ein einheitliches Niveau der Fluggastrechte in der EU und im Vereinigten Königreich“, heißt es seitens Ryanair.

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BGH: Flughäfen haften nicht für Wartezeiten bei Passkontrollen

Der Deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Flughäfen nicht für Wartezeiten an der Passkontrolle haften. Daraus folgt auch, dass sich Reisende nicht auf die Verfügbarkeit von automatischen Kontrollgeräten verlassen dürfen und sich obendrein bereits im Vorfeld darüber informieren sollten wer diese eigentlich nutzen darf. Hintergrund ist eine Revision eines Passagiers, der einen Langstreckenflug ab Düsseldorf verpasst hat. Er war gemeinsam mit seiner Frau und drei Kindern unterwegs. Die Familie wäre bereits rund zwei Stunden vor dem Abflug am Airport erschienen. Bei der Passkontrolle hätten diese dann festgestellt, dass ein unter 12-jähriges Kind die automatischen Kontrollgeräte nicht nutzen darf. Man hätte sich dann in die Warteschlange der personenbesetzten Polizeikontrolle begeben und es wäre dort zu einer Verzögerung bei einem Passagier weiter vorne gekommen. Dadurch hätten die Reisenden ihren Flug verpasst. Auch behauptete die Familie, dass man das Personal darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Zeit bis zum Boarding knapp werden würde. Man wäre aber nicht vorgereiht worden. Man verklagte den Flughafen Düsseldorf auf Schadenersatz in der Höhe von rund 3.000 Euro. Die beiden Vorinstanzen haben die Klage aber abgewiesen. Die Revision an den Bundesgerichtshof war ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt. Die deutschen Höchstrichter argumentierten die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass sich Passagiere nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der automatischen Kontrollgeräte verlassen dürfen. Wenn man beabsichtigt diese zu nutzen, muss man sich im Vorfeld darüber informieren wer dazu überhaupt berechtigt ist. Deutschland gestattet dies erst ab einem Lebensalter von 12 Jahren. Weiters vertritt der BGH die Ansicht, dass die Familie auch

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Lufthansa will von Klimaklebern Schadenersatz einklagen

Die Lufthansa Group und der Flughafen Berlin-Brandenburg wollen jene Klimakleber, die am 24. November 2022 eine temporäre Einstellung des Flugbetriebs am BER verursacht haben, zur Kasse bitten. Beide Firmen bereiten Schadenersatzklagen vor. Dass der Flughafen BER darüber nachdenkt die Kosten geltend zu machen, wurde bereits kurz nach dem Vorfall bekannt. Nun berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf einen Lufthansa-Sprecher, dass auch der Kranich-Konzern Schadenersatzforderungen wegen „Beeinträchtigungen unseres Flugbetriebs“ gerichtlich geltend machen will. Am 24. November 2022 sind selbsternannte „Klimaschützer“ der „Letzen Generation“ unrechtmäßig in das BER-Gelände eingedrungen und klebten sich auf dem Asphalt fest. Am 8. Dezember 2022 wiederholte sich der Vorfall, wobei es parallel auch in München ein solches Eindringen gab. Diesmal schritt die Bundespolizei rasch ein und konnte insbesondere ein Bayern ein weit größeres Ausmaß verhindern. Der deutsche Verkehrsminister kritisierte die selbsternannten „Klimaschützer“ scharf.

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Malta Air: Landesarbeitsgericht untersagte Betriebsrats-Wahlversammlung

Eigentlich hätte am 8. Dezember 2022 eine Wahlversammlung der rund 300 Beschäftigten der Malta-Air-Basis Berlin-Brandenburg stattfinden sollen. Diese hätte einen Wahlvorstand für die Gründung eines Betriebsrats bestimmen sollen. Allerdings machte das Landesarbeitsgericht einen Strich durch die Rechnung, denn aufgrund einer Klage von Malta Air wurde die Abhaltung der Versammlung gerichtlich untersagt. Der Verlauf der Dinge ist durchaus bemerkenswert, denn in erster Instanz blitzte die Ryanair-Tochter vor dem Arbeitsgericht Cottbus ab. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Angelegenheit anders und untersagte kurzfristig die Durchführung der Wahlversammlung. Die Gewerkschaft Verdi war damit gezwungen diese abzusagen, so dass die Weichen für die Gründung eines Malta-Air-Betriebsrats in Deutschland nicht gestellt werden konnten. Dass die Ryanair Group keine sonderliche Freude mit Betriebsräten bzw. Gewerkschaften hat, ist allgemein bekannt. Beispielsweise anerkannte man in Österreich die Wahl des letzten Laudamotion-Betriebsrats nicht. Man klagte dagegen und unterlag letztlich vor Gericht. Für die Beschäftigten war das Urteil nicht wirklich von Bedeutung, denn Laudamotion ist nicht mehr als Airline tätig. Der Nachfolger Lauda Europe Ltd. hat an der Basis Wien-Schwechat keinen Betriebsrat. In Deutschland ist Malta Air im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC tätig. Das bedeutet konkret, dass das in der Bundesrepublik beschäftigte Personal beim maltesischen Carrier beschäftigt ist. Einen Betriebsrat gibt es bislang nicht. Die Gewerkschaft Verdi will das ändern, jedoch setzt sich der Arbeitgeber mit juristischen Mitteln zur Wehr. Gemäß Teilurteil des Landesarbeitsgerichts war man damit zunächst auch erfolgreich. „Wir akzeptieren die gerichtliche Entscheidung natürlich, bedauern sie jedoch“, so Verdi-Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke. „Die Beschäftigten bei Malta Air stehen entschlossen

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AK Kärnten gewinnt Klage gegen deutschen Reiseanbieter

Aufgrund der Corona-Reisewarnung stornierte eine Kärntnerin ihre Türkeireise im August 2020. Der Anbieter aus Deutschland behielt sich nicht nur die Anzahlung ein, sondern klagte die Frau außerdem auf eine Stornogebühr von 1.800 Euro. Ein Türkeiurlaub, der niemals stattfand, wurde für eine Kärntnerin zur bürokratischen Odyssee. Zum Zeitpunkt des Reiseantritts bestand in Österreich eine Reisewarnung für die Türkei, weshalb die Konsumentin den Urlaub stornierte. Der Reiseanbieter aus Deutschland beharrte auf dem Standpunkt, dass er die Anzahlung von fast 600 Euro einbehalten darf, denn Deutschland hatte zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs keine Reisewarnung mehr für die Türkei aufrecht. Und dem nicht genug: Der Anbieter stornierte die Reise kostenpflichtig und verlangte dafür eine 80-prozentige Stornogebühr und leitete ein Mahnverfahren in Deutschland ein – 1.800 Euro sollten von der Frau bezahlt werden. Die Frau wandte sich mit ihrem Fall an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Sie hatte insgesamt rund 2.400 Euro zur verlieren. „Unserer Rechtsansicht nach war weder die Einbehaltung der Anzahlung noch die 80-prozentige Stornogebühr rechtens, weshalb wir tätig wurden“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Sachverhalt. Die AK erhob also 2021 gegen das Mahnverfahren in Deutschland Einspruch, mit Erfolg. In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt. „Und dann kam noch das österreichische Recht ins Spiel“, führt Höfferer aus und erklärt: „Wir vertraten den Standpunkt, dass der Frau auch die Anzahlung von rund 600 Euro zustehen. Also klagten wir den Anbieter und bekamen Recht. Der Frau entstehen für die nie angetretene Reise keine Kosten!“ „Bei Unsicherheit oder Fragen zu Reisethemen kann sich jede

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Indien: Jet-Airways-Neustart hängt an seidenem Faden

Der geplante Neustart der indischen Fluggesellschaft Jet Airways hängt neuerlich an einem seidenen Faden, denn einige Gläubiger klagen gegen die Übernahme durch das Konsortium Konsortium Kalrock Capital/Murari Lal Jalan. Diese wollen erreichen, dass der Carrier endgültig abgewickelt wird und die noch vorhandenen Vermögenswerte verwertet werden. Eigentlich sollte Jet Airways schon längst wieder in der Luft sein, jedoch traten verschiedene Probleme auf, die die Käufer lösen müssen. Beispielsweise zählen zu diesen Altlasten wie offene Lohnansprüche ehemaliger Mitarbeiter. Auch wurde kürzlich die Zulassung als Trainingseinrichtung suspendiert, was sich ebenfalls nachteilig auf den geplanten Neustart auswirkt. In indischen Medien werden mittlerweile jene Stimmen, die erhebliche Zweifel äußern, dass Jet Airways jemals wieder abheben wird, immer lauter. Das zuständige Insolvenzgericht trat vor wenigen Tagen zu einer Verhandlung über die Klagen von Gläubigern zusammen. Eine Entscheidung gab es noch nicht, denn es wurde auf den 6. Dezember 2022 vertagt. Möglicherweise könnten die Richter dann eine Entscheidung verkünden, die für die weitere Zukunft von Jet Airways maßgeblich ist. Momentan ist nicht absehbar, ob die Klagen abgewiesen werden oder aber die endgültige Liquidation angeordnet wird.

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Fehlerhafte Passagiergebühren: Sammelklagen gegen Arkia und Israir

Die Fluggesellschaft Arkia und Israir haben Sammelklagen über umgerechnet rund sechs Millionen U.S.-Dollar am Hals, denn den beiden Unternehmen wird vorgeworfen, dass diese angeblich Passagiergebühren am Flughafen Tel Aviv-Ben Gurion fehlerhaft verrechnet haben sollen. Der Streitwert verteilt sich wie folgt: Von Arkia werden rund 3,15 Millionen U.S.-Dollar gefordert und von Israir 2,85 Millionen U.S.-Dollar. Beide Carrier wollen sich zu der gerichtsanhängigen Angelegenheit unter Verweis auf laufende Verfahren nicht äußern. Konkret geht es darum, dass der Betreiber des Airports für die Nutzung des Terminals 1 ein niedrigeres Entgelt erhebt. Laut offizieller Gebührenordnung fallen für abfliegende Passagiere 13,94 U.S.-Dollar an. Im Terminal 3 werden stolze 30,25 U.S.-Dollar fällig. Das Nutzungsentgelt wird von den Airlines gemeinsam mit dem Ticketgeld eingehoben und anschließend an die Flughafenbehörde Israels weitergeleitet. Allerdings: Nur wenn der Fluggast tatsächlich fliegt. Für so genannte No-Shows wird keine Passagiergebühr fällig, da die Leistung nicht in Anspruch genommen wurde. Laut einem Bericht der Times of Israel, der sich auf Gerichtsunterlagen bezieht, soll genau hier das Problem liegen, denn bei Erstattungen sollen die beiden Carrier zumeist die niedrigere Gebühr zurückbezahlt haben, obwohl zuvor jene für das Terminal 3 in Rechnung gestellt wurde. Vergleichbar soll es sich verhalten, wenn Flüge kurzfristig ins Terminal 1 verlagert wurden. Das Medium berichtet über einen Musterfall. Deren Abflüge hätten im Ben-Gurion-Terminal 3 stattfinden sollen. Mit der Buchung wurde auch die entsprechende Passagiergebühr an die Airline entrichtet. Allerdings wurde der Flug kurzfristig ins günstigere Terminal 1 verlagert. Die beklagte Fluggesellschaft verweigerte aber die Erstattung der Differenz. Im Rahmen der

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Airbus schafft Verfahren über Korruption aus der Welt

Airbus hat sich mit den Strafbehörden in Frankreich auf die Zahlung einer Millionensumme verständigt, um einer möglichen Verfolgung wegen Korruptionsverdachts in Libyen und Kasachstan zu entgehen. Das Pariser Strafgericht habe die Vereinbarung, die die Zahlung von 15,8 Millionen Euro vorsieht, bestätigt, wie das deutsche Luftfahrtportal Aero berichtet. Bei den möglichen Korruptionsfällen habe es sich um Verkäufe von Flugzeugen, Hubschraubern und Satelliten in Libyen und Kasachstan zwischen 2006 und 2011 gehandelt. Diese Fälle seien bei Ermittlungen zu Korruptionsvorwürfen aufgetaucht, wegen denen Airbus in einer 2020 getroffenen Vereinbarung in Frankreich bereits eine Buße von knapp 2,1 Milliarden Euro gezahlt hatte. Mit einer beispiellosen Milliardenstrafe hat Airbus damals langjährige Korruptionsermittlungen in drei Ländern beendet. Zusammen 3,6 Milliarden Euro zahlte der europäische Flugzeugbauer in Frankreich, Großbritannien und den USA.

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