Lauda Europe

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Memmingen: Ryanair kündigt zwei neue Strecken an

Der bayerische Regionalflughafen Memmingen hofft darauf, dass sich in den nächsten Monaten die Nachfrage stabilisieren wird. In einer Aussendung verweist der Airport darauf, dass die Sommerflugplanperiode erst Ende Oktober 2020 endet. Angeboten werden sollen rund 40 Destinationen. „Er gilt ja bis Ende Oktober und bietet in den kommenden Monaten zahlreiche Reise- und Urlaubsmöglichkeiten“, erläutert Marcel Schütz, Vertriebsleiter des Flughafens. Neu im Streckennetz ist eine von der Ryanair-Tochter Lauda Europe bediente Nonstop-Verbindung nach Zagreb. Diese soll am 3. September 2021 aufgenommen werden. Lauda Europe wird im Auftrag der irischen Billigfluggesellschaft zwei Airbus A320 in der kroatischen Hauptstadt stationieren. Ebenfalls neu im Programm ist die Ryanair-Strecke nach Rhodos, die ab 3. Juli 2021 an den Verkehrstagen Samstag und Dienstag bedient werden soll. Der irische Lowocoster wird im Sommerflugplan 2021 eine Basis auf der griechischen Insel unterhalten. Diese wird mit Boeing 737-800 betrieben. Der aktuelle Flugplan in Memmingen verfügt über mehr als 40 Flugverbindungen in Europa – vom Sonnenstrand bis zum Städtetrip. Überdies haben die Fluggesellschaften auch bereits Teile ihrer Winterflugpläne für die Buchung freigegeben. Das aktuelle Gesundheitsgeschehen in den jeweiligen Ländern kann zu Auflagen oder Restriktionen führen. „Reisen bleibt aber weiterhin möglich und wird bis in den Herbst wohl immer sicherer zu planen sein“, sagt Marcel Schütz.

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Ryanair kündigt Lauda-Basis in Zagreb an

Die maltesische Fluggesellschaft Lauda Europe wird nebst Zadar auch in der kroatischen Hauptstadt Zagreb Maschinen des Typs Airbus A320 für Ryanair betreiben. Dies kündigte Konzernchef Michael O’Leary an. Beschäftigt werden sollen 20 Piloten und 40 Flugbegleiter. Lauda Europe wird ab Zagreb diverse Routen unter FR-Flugnummern bedienen. Vor wenigen Wochen wurde seitens Geschäftsführer David O’Brien bestätigt, dass die im Vorjahr aufgrund der Corona-Pandemie verschobene Basis Zadar ab Mai 2021 eröffnet werden soll. Die Eröffnung der Base Zagreb soll im September 2021 mit vorerst zwei Airbus A320 erfolgen. Zuvor werden über den Sommer die Routen von Ryanair, Malta Air und Buzz ab anderen Stützpunkten bedient. Nachstehende Routen sollen in Zukunft ab der kroatischen Hauptstadt mit von Lauda Europe betriebenen A320 für Ryanair geflogen werden: London-Stansted, Frankfurt-Hahn, Paris-Beauvais, Charleroi, Memmingen, Rom-Ciampino, Sandefjord, Bergamo, Dortmund, Karlsruhe/Baden-Baden, Podgorica und Göteborg. Lauda Europe wird dem aktuellen Informationsstand nach künftig Bases in Wien, Palma de Mallorca, Zadar und Zagreb betreiben. Jene in Düsseldorf und Stuttgart, die noch von Vorgänger Laudamotion betrieben wurden, sind im Herbst des Vorjahres geschlossen werden. Beide genannten Airports sind derzeit im Streckennetz der Ryanair Group nicht mehr enthalten.

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Sommer: Ryanair plant 74 Strecken ab Wien

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair plant für den Sommer 2021 ein äußerst umfangreiches Flugprogramm, das nur um 29 Prozent unter dem Jahr 2019 liegt. Der Flughafen Wien-Schwechat ist dabei hinsichtlich dem Angebot der zehntstärkste Airport im Streckennetz des Konzerns. Insgesamt will der Lowcoster 1.809 Strecken im Sommer 2021 bedienen. Laut dem Portal Simpleflying ist das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 112 Prozent. Die meisten Flüge werden – in absteigender Reihenfolge – ab London-Stansted, Dublin, Bergamo, Palma de Mallorca, Barcelona, Charleroi, Malaga, Manchester und Wien angeboten. Der Umstand, dass ausgerechnet Wien-Schwechat in Ryanairs Top-10 aufscheint, kommt durchaus überraschend, wenn man bedenkt, dass Chief Commercial Officer und Lauda Europe/Malta Air-Chef David O’Brien noch vor wenigen Wochen ankündigte, dass die Präsenz wegen hoher Flughafenkosten stark reduziert werden soll. Auch die zahlreiche Arbeitsplätze sollten auf der Kippe stehen. 74 Strecken ab Wien geplant Ab Wien plant Ryanair laut Simpleflying stolze 68 Strecken mit Airbus A320 von Lauda bedienen zu lassen. Innerhalb des Streckennetzes von Ryanair sind es sogar 90 Routen. Die beiden anderen Lauda Europe Bases sind Zadar und Palma de Mallorca. Ab Wien plant der Konzern insgesamt 74 Strecken, wobei davon nur sechs von Buzz, Ryanair und Malta Air bedient werden. Alle anderen sollen mit Lauda-Europe-Fluggerät bedient werden. Wie viele Routen die Ryanair Group im Sommerflugplan 2021 tatsächlich bedienen wird, hängt wohl stark von der weiteren Entwicklung der Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie dem Buchungsverhalten potentieller Passagiere ab. Es ist aber zu beobachten, dass mehrere Airlines wieder optimistischer planen. Beispielsweise rechnet Eurowings damit, dass

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Düsseldorf: Erste Lauda-Mitarbeiter verlieren Klagen

In Deutschland klagen zahlreiche ehemalige Laudamotion-Mitarbeiter der im Vorjahr geschlossenen Bases Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigungen. Nun gibt es erste Urteile erster Instanz in Nordrhein-Westfalen: Die Klagen wurden vom zuständigen Arbeitsgericht abgewiesen. In Düsseldorf ist die Situation besonders verworren, da die Beschäftigten bereits zur Nachfolgegesellschaft Lauda Europe Ltd. verschoben wurden. Das führte dazu, dass sowohl Laudamotion GmbH als auch Lauda Europe Ltd. wiederholt die Kündigungsbriefe zugeschickt haben. Offenbar war man sich gar nicht mehr so ganz sicher wer zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber war. Da enorm viele ehemalige Beschäftigte der geschlossenen Lauda-Stationen Stuttgart und Düsseldorf gegen ihre Kündigung vor Gericht gezogen sind und jeder Fall als einzelnes Verfahren geführt wird, sind die jeweils örtlichen Arbeitsgerichte noch einige Zeit mit der Fällung von Urteilen erster Instanz beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen wurde bislang ausschließlich zu Gunsten von Lauda entschieden, wobei die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, da die Beklagten noch die Möglichkeit zur Berufung haben. In Kürze sollen zirka 50 weitere Fälle in Düsseldorf in erster Instanz verhandelt werden. Auch in Österreich sind zahlreiche Klagen gerichtsanhängig. So wurden beispielsweise die Kündigung schwangerer Mitarbeiterinnen der Laudamotion GmbH für rechtswidrig erklärt. Da die Geschäftsleitung des österreichischen Unternehmens sich weigerte den Betriebsrat anzuerkennen und die Wahl gerichtlich angefochten hat, musste ein Gericht entscheiden: Das Unternehmen unterlag.

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Feber 2021: Ryanair hatte nochmals 60 Prozent Rückgang

Die Ryanair Group verzeichnete im Feber 2021 – im direkten Vergleich mit Jänner 2021 – einen äußerst hohen Passagierrückgang. Der Carrier hatte nur noch 0,5 Millionen Reisende an Bord – ein Rückgang von über 60 Prozent. Noch drastischer fällt das Bild aus, wenn man Feber 2020 und 2021 miteinander vergleicht. Im Vorjahresmonat hatte der irische Luftfahrtkonzern gruppenweit noch 10,5 Millionen Fluggäste. Heuer erreichte man nur noch knapp 4,7 Prozent dieser Leistung. Mit anderen Worten: Ein Rückgang um rund 95,3 Prozent. Der Trend zeigt bei Ryanair seit einigen Monaten deutlich nach unten. Zwar konnte man im Juli und August wieder steigende Zahlen, die stark unter 2019 lagen, verzeichnen, jedoch seither geht es Monat für Monat weiter bergab. Dies könnte auch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass ab Wien-Schwechat die Wiederaufnahme vieler Strecken erheblich, zum Teil bis in die Sommerferien, nach hinten verschoben wurde.

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Lauda-Leiharbeitsfirma Crewlink: Wer nicht arbeitet, verdient mehr Geld

Knapp über die Hälfte des fliegenden Personals der Lauda-Europe-Basis Wien ist über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink beschäftigt. Diese befindet sich – im Gegensatz zur Fluggesellschaft – seit November 2020 in Kurzarbeit. Somit trägt das Arbeitsmarktservice Niederösterreich den Großteil der Lohnkosten. Die Ryanair Group schoss sich in Sachen Kurzarbeit in Österreich sprichwörtlich selbst ins Knie, denn nach einer regelrechten Seifenoper konnte diese bei Laudamotion eingeführt werden, ehe man diese beendete, um Druck bezüglich der Durchsetzung des gewünschten neuen Kollektivvertrags machen zu können. Der KV wurde nie formell abgeschlossen und unmittelbar nach der Schutzfrist erhielten viele Laudamotion-Mitarbeiter die Kündigung. Crwlink war im Frühjahr nicht in Kurzarbeit Bedingt dadurch, dass der Flugbetrieb inklusive Personal auf die neugegründete maltesische Lauda Europe Ltd. übertragen wurde, ist diese nicht zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit berechtigt. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Lage, denn ein Unternehmen muss mindestens ein Jahr auf dem Markt bestehen, um von dieser staatlichen Beihilfe profitieren zu können. Die Personalleasingfirma Crewlink konnte im Frühjahr keine Kurzarbeit bewilligt bekommen, da man erst im Herbst 2019 mit der österreichischen Zweigniederlassung aktiv wurde. Unmittelbar nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, wurde diese Maßnahme beim Leiharbeitsunternehmen eingeführt. Die Ryanair Basis Wien, die mit Jahresende geschlossen wurde, bekam übrigens die Kurzarbeit nicht bewilligt, weil man eben weniger als ein Jahr in Österreich tätig war. Unter dem Aspekt, dass mehr als die Hälfte des fliegenden Personals über Crewlink beschäftigt ist und aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahme der Großteil der Lohnkosten vom Arbeitsmarktservice Niederösterreich getragen werden, erscheint das Rundschreiben von Lauda-Europe-Geschäftsführer

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Eskalation: Lauda verweigert wieder Mitflug – NOTAM missachtet

Am Sonntag haben Ryanair und die durchführende Tochtergesellschaft Lauda Europe erneut zahlreichen Passagieren die Beförderung auf Flug FR500 von Wien nach Palma de Mallorca verweigert. Wie bereits am Freitag behauptete man schon wieder, dass RNA-PCR-Labortests in Spanien nicht zur Einreise berechtigten und pochte auf RT-PCR-Befunde. Das Außenministerium Spaniens bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass RNA-PCR-Labortests, die in der Europäischen Union ausgestellt wurden, zur Einreise berechtigen, sofern diese das „Ablaufdatum“ nicht überschritten haben. Es werden RT-PCR, RT-LAMP, TMA und andere molekularbiologische Verfahren, darunter eben auch RNA-PCR, anerkannt. Ergebnisse von Schnelltests und andere Testmethoden, die nicht einheitlich in der EU standardisiert sind, berechtigen nicht zur Einreise. Weiters wurde auf die unmissverständlichen Darstellungen auf den Homepages des Gesundheitsministeriums und auf der behördlichen Homepage, auf der die Einreiseanmeldung getätigt werden muss, verwiesen. “The required SARS-CoV-2 AIDT will be the PCR (COVID-19 RT-PCR) and other molecular viral RNA detection techniques with equivalent reliability for the detection of SARS-CoV-2. In this regard, Transcription-Mediated Amplification (TMA) and Reverse Transcriptase LoopMediated Isothermal Amplification (RT-LAMP) tests are also accepted. Other diagnostic tests such as rapid serology tests, rapid antigen detection tests or high performance serological tests (ELISA, CLIA, ECLIA) will not be admissible, as long as their harmonized use is not accepted across the European Union”, schreibt das spanische Gesundheitsministerium in einem offiziellen FAQ, das unter diesem Link heruntergeladen werden kann. Auf der behördlichen Seite, auf der die verpflichtende Einreiseanmeldung getätigt werden muss, ist ebenfalls ausdrücklich festgehalten, dass nicht nur RT-PCR akzeptiert wird: „Ab dem 23. November 2020 müssen alle

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Lauda lässt 30 Passagiere trotz gültigem PCR sitzen

Eigentlich sollten Lauda Europe und Ryanair froh sein, dass am Freitag überhaupt Passagiere auf Flug FR 104 von Wien nach Palma gebucht waren. Doch gleich 30 Reisende hat der Billigflugkonzern wegen gültiger, jedoch von der Airline nicht anerkannter, österreichischer PCR-Befunde in Wien sitzen lassen und versuchte dann noch dreist 300 Euro Umbuchungsgebühr zu kassieren, berichtet die Mallorca Zeitung. Wenn den 30 Betroffenen kein finanzieller Schaden entstanden wären, könnte man darüber fast lachen: Ryanair und Lauda Europe interpretieren die spanische Einreiseverordnung auf ihre ganz eigene Art und haben das Ground Handling angewiesen, dass sehr genau auf die Art des PCR-Tests geachtet werden soll: Nur wer negative RT-PCR-Befunde vorweisen kann darf nach Palma mitfliegen. Wer jedoch mittels RNA-PCR negativ getestet wurde, für den endet die Reise am Gate. Spanien akzeptiert jedoch ausdrücklich beide Testverfahren für die Einreise. Das interessierte Ryanair und Lauda Europe nicht. Das Bodenpersonal unter Verweis auf eine Anweisung der Airline auf RT-PCR-Befunde und verweigerte die Beförderung. Betroffen waren- wie bereits erwähnt – gleich 30 Passagiere. Selbstredend hat Ryanair nirgendwo kommuniziert, dass RNA-PCR-Befunde bei dieser Fluggesellschaft nichts mehr wert sind. Billigflieger wollte 300 Euro pro Person abkassieren Doch jetzt wird es richtig dreist: Betroffene schilderten übereinstimmend gegenüber der Mallorca Zeitung und Aviation Direct, dass die Aufforderung erging einen „passenden“ PCR-Test zu machen. Man könne ja dann mit dem Flug am Sonntag nach Palma fliegen, jedoch für die Umbuchung wollte man sage und schreibe 300 Euro sehen. Die Stimmung, die ohnehin schon aufgeheizt war, dürfte nun – wenn man den Schilderungen

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Lauda Europe: Neue Basis Zadar ab Mai 2021

Im Vorjahr wollte die österreichische Laudamotion im kroatischen Zadar eine Basis eröffnen. Dazu kam es aufgrund der Corona-Pandemie nicht. Ab Anfang Mai 2021 will dies die maltesische Nachfolgegesellschaft Lauda Europe nachholen. Diverse Ziele werden mit Airbus A320 im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC bedient. In Zadar ergibt sich auch der durchaus absurde Umstand, dass sich dort Maschinen von Buzz, Lauda Europe, Ryanair DAC und Malta Air treffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Strecken soll jedoch vom einzigen Airbus A320-Operator im Konzern betrieben werden. Buzz beschränkt sich auf die Destinationen Posen und Prag. Malta Air wird ab Deutschland und Italien nach Zadar fliegen. Alles, das noch so übrigbleibt, soll von Ryanair DAC selbst bedient werden. Unter dem FR-Code wird Lauda Europe laut aktuellem Planungsstand nachfolgende Ziele ab Zadar bedienen: Berlin-Brandenburg Wien (ex VIE bedient) Weeze Memmingen Marseille Breslau Krakau Göteborg Die Aufnahme der Routen erfolgt ab Mai 2021, wobei die überwiegende Mehrheit der Strecken erst mit dem in der Vergangenheit nachfragestarken Monat Juli gestartet wird. Wie viele Maschinen des Typs A320 in der kroatischen Stadt stationiert werden sollen, beantwortete das Unternehmen nicht. Dem Vernehmen nach soll es sich um vorerst zwei Maschinen handeln. Angesichts dessen, dass die Flotte derzeit aus 29 Maschinen besteht und eine Aufstockung um vier weitere A320 vorgesehen ist, wird mit der Eröffnung weiterer Bases im Sommer 2021 gerechnet. Bedingt durch den Rückzug aus Düsseldorf und Stuttgart sind derzeit nur Wien und Palma übrig. Der Maschinenbedarf ist aber auch inklusive Zadar nicht so hoch. Überblick über die Flotte

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Ryanair: Deutsches Gericht untersagt Check-in-Abzocke

Der irische Billigflieger Ryanair kassierte nun auch in Deutschland in Sachen Check-In-Gebühr eine Niederlage vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass bereits während dem Buchungsprozess transparent auf diese Kosten hingewiesen werden muss. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, mit einer Berufung des Carriers ist zu rechnen. Die deutsche Wettbewerbszentrale klage Ryanair aufgrund der umstrittenen Check-In-Gebühr in der Höhe von 55 Euro. Diese wird von vielen Passagieren als überraschend empfunden. Das Landgericht Frankfurt befasste sich unter der Geschäftszahl Az 3-06 O 7/20 mit der Angelegenheit und gab der klagenden Partei in erster Instanz recht. „Das Landgericht schloss sich in seinem Urteil der Auffassung der Wettbewerbszentrale an. Ryanair sei sowohl nach der Luftverkehrsdiensteverordnung als auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verpflichtet, auf die Kosten für das Einchecken am Schalter im Rahmen der Buchung hinzuweisen. Die dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenen Hinweise, die der Kunde nicht zwingend lesen muss, seien nicht ausreichend, weil auf diese Kosten klar und transparent hinzuweisen sei. Auch eine Information über die Möglichkeit des Online-Check-Ins zwei Tage vor dem Abflug per E-Mail oder gar am Schalter sei nicht ausreichend“, schreibt die Wettbewerbszentrale in einer Aussendung. „Das Gericht folgt in seiner Entscheidung auch der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Fluggesellschaft nicht nur im Rahmen der konkreten Buchung, sondern generell auf ihrer Webseite und nicht erst in den AGB auf diese – wenn auch optional – entstehenden Zusatzkosten hinweisen muss“. „Bei allem Verständnis für die Digitalisierung im Tourismusbereich müssen die Kosten für solche, wenn auch optionalen, Standardleistungen für den

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