Reiseveranstalter

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We-Flytour erweitert Sommerangebot 2025 und setzt auf B2B-Vertrieb

Der Heilbronner Reiseveranstalter We-Flytour hat sein erweitertes Sommerangebot für 2025 veröffentlicht. Es umfasst Reiseziele in Spanien, Griechenland, Ägypten, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Laut CEO Aydin Ata verzeichnet das Unternehmen bereits jetzt einen Anstieg der Buchungsanfragen. We-Flytour setzt dabei auf ein reines B2B-Vertriebskonzept, bei dem klassische Reisebüros eine zentrale Rolle spielen. Die Buchungen erfolgen über etablierte Reservierungssysteme wie Amadeus, Traffics und My Jack. Weitere Systeme wie Sabre Vacations und Peakwork sollen in Kürze hinzukommen.

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Charter: Neos bedient wieder Langstreckenflüge ab Bratislava und Ostrava

Die italienische Fluggesellschaft Neos wird in der Wintersaison 2024/25 Charterflüge von der Tschechischen Republik und der Slowakei nach Phuket anbieten.  Zwischen November und März fliegt Neos vier Mal wöchentlich ab Ostrava und sechs Mal ab Bratislava nach Phuket. Für diese Strecken werden Boeing 787-9 Dreamliner eingesetzt. Die Flüge erfolgen im Auftrag eines Reiseveranstalters, wie das Portal Aeroroutes.com berichtet.

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TUI schaltet Sommerflugplan 2025 ab Karlsruhe/Baden-Baden zur Buchung frei

Der Reiseveranstalter TUI hat den Sommerflugplan 2025 ab dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zur Buchung freigeschaltet. Reisende können zwischen beliebten Urlaubszielen wie Kreta, Rhodos, Kos, Palma de Mallorca und den Kanarischen Inseln wählen. Die Flüge werden von der polnischen Fluggesellschaft Enter Air durchgeführt. Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hofft, mit diesem erweiterten Angebot die Nachfrage nach Urlaubsdestinationen in der Region weiter zu stärken.

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Flugausfall: Linzer Ehepaar erhält nach Androhung einer Klage Kosten erstattet

Ein Ehepaar aus Linz strandete aufgrund eines gestrichenen Fluges von Frankfurt nach Linz nach ihrem Urlaub in der Dominikanischen Republik. Da es sich um eine Pauschalreise handelte, hätte der Reiseveranstalter die Kosten für Verpflegung und Übernachtung übernehmen müssen. Dieser verwies das Paar jedoch an die Fluggesellschaft. Erst nach Einschaltung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) und der Androhung einer Klage erhielt das Ehepaar die vorgestreckten 376 Euro zurück. Das Ehepaar hatte die Reise im Januar 2024 über ein Reisebüro gebucht. Der Hinflug und der Aufenthalt verliefen planmäßig, doch auf der Rückreise wurde der Anschlussflug annulliert. Das Paar akzeptierte einen Alternativflug am nächsten Tag und musste eine Nacht im Hotel am Flughafen verbringen. Die Konsumentenschützer der AK stellten fest, dass der Reiseveranstalter für die Kosten aufkommen muss. Nach der Klageandrohung erstattete die Fluggesellschaft die Kosten, vermutlich auf Veranlassung des Reiseveranstalters. Zusätzlich forderten die AK-Expertinnen eine Entschädigungszahlung von 1.200 Euro für den annullierten Flug. In diesem Jahr hat die AK Oberösterreich bereits 127 Konsumenten und ihre Begleitpersonen zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 104.220 Euro verholfen. Die AK übernimmt sämtliche Kosten für ihre Mitglieder und setzt sich dafür ein, dass Flugpassagiere ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

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Reiseplanung in Zeiten von Waldbränden: Was Urlauber wissen müssen

Die Sommermonate bringen nicht nur die ersehnte Ferienzeit, sondern auch häufig extrem hohe Temperaturen und Trockenheit mit sich, die vielerorts zu verheerenden Waldbränden führen. Besonders betroffen sind derzeit beliebte Urlaubsregionen wie Kroatien und Griechenland. Doch was bedeutet dies für Reisende, die kurz vor einer Reise in diese Gebiete stehen? Ein kostenfreies Storno der Pauschalreise kann unter bestimmten Umständen möglich sein, wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erläutert. Wenn Waldbrände oder andere Naturkatastrophen die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen, können Reisende ihre Reise kostenfrei stornieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Außenministerium eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder nicht. „Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt“, so Hoffer. Beispielsweise würde ein Waldbrand auf dem griechischen Festland nicht automatisch die Reise zu einer griechischen Insel beeinträchtigen. Vorbereitung und Reaktion kurz vor der Abreise Für Reisende, deren Urlaub unmittelbar bevorsteht, empfiehlt sich eine enge Absprache mit dem Reiseveranstalter, um mögliche Alternativen zu finden. Bei längerem Vorlauf, wie etwa zwei Wochen, ist Geduld gefragt, da sich die Lage vor Ort noch ändern kann. Die regelmäßige Information über die aktuelle Situation ist hier entscheidend. Individualreisende, die ihre Flüge und Unterkünfte separat gebucht haben, haben es in solchen Situationen schwerer. Ein kostenfreies Storno des Fluges ist in der Regel nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt von der Naturkatastrophe betroffen ist oder eine Landung unmöglich gemacht wird. Ob eine Stornierung der Unterkunft möglich ist, hängt hingegen

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EuGH-Urteil: Insolvenzschutz für Kunden bei Reiseabsage durch außergewöhnliche Umstände

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben könnte. In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH, dass Verbraucher auch dann Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn sie ihre Reise aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ absagen und der Reiseveranstalter nach der Absage insolvent wird. Das Urteil betrifft Fälle aus Belgien und Österreich, in denen Kunden aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre Reisen stornieren mussten und kurz darauf der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldete. Im Mittelpunkt der Entscheidung standen zwei zentrale Fälle aus Belgien und Österreich, bei denen Reisende ihre geplanten Reisen für das Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie stornierten. Die betroffenen Kunden hatten Verträge mit Reiseveranstaltern abgeschlossen, die jedoch bald nach den Stornierungen Insolvenz anmeldeten. Die rechtliche Auseinandersetzung drehte sich darum, ob die Absicherung durch die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters auch in diesen Fällen greifen würde. In Österreich klagten Verbraucher gegen den Versicherer HDI, nachdem der Reiseveranstalter, bei dem sie gebucht hatten, Insolvenz angemeldet hatte. HDI argumentierte, dass keine Erstattung zu leisten sei, da die Stornierung der Reise aufgrund von Corona und nicht aufgrund der Insolvenz erfolgt sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH jedoch nicht und stellte klar, dass der Schutz der Insolvenzversicherung auch in diesen Fällen wirksam bleibt. Die Entscheidung des EuGH Der EuGH entschied, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Reisende, die ihre Reise wegen außergewöhnlicher Umstände wie der Pandemie absagen mussten, anders zu behandeln als solche, deren Reise aufgrund der Insolvenz des Veranstalters abgesagt wird. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das EU-Recht, das vorsieht, dass Verbraucher,

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Gerichtsurteil: Veranstalter nicht zur kostenlosen Ersatzreise verpflichtet

In einer Zeit, in der Reisebuchungen durch unvorhergesehene Änderungen wie Flugstreichungen oft kompliziert werden, bietet ein neues Urteil des Amtsgerichts München Klarheit für Pauschalreisende. Das Gericht entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet ist, eine kostenfreie Ersatzreise anzubieten, selbst wenn erhebliche Änderungen an der ursprünglich gebuchten Reise auftreten. Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf eine Familie, deren Reise aufgrund einer Flugstreichung verschoben wurde. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Reisende und die Reisebranche, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen. Das betroffene Ehepaar hatte für den Zeitraum vom 10. bis 24. Oktober 2021 eine Pauschalreise von Düsseldorf nach Marsa Alam für sich, ihren schulpflichtigen Sohn und die Schwiegermutter gebucht. Die Gesamtkosten betrugen 5.539 Euro. Doch am 19. August 2021 informierte der Veranstalter die Familie, dass sich die Flüge um drei Tage nach hinten verschieben würden. Dies hätte bedeutet, dass die Familie erst nach Beginn des neuen Schuljahres zurückgekehrt wäre, was für sie nicht akzeptabel war. Der Veranstalter bot daraufhin eine alternative Reise an, die einen Tag früher starten und über Frankfurt am Main führen sollte, allerdings zu einem Aufpreis von 1.210 Euro. Die rechtliche Auseinandersetzung Das Ehepaar lehnte die vorgeschlagene Änderung ab und versuchte, eine Lösung ohne zusätzliche Kosten zu finden. Der Veranstalter reduzierte schließlich den Aufpreis auf 1.000 Euro, doch das Ehepaar bestand darauf, diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und den Differenzbetrag gerichtlich zurückzufordern. Die Klage der Familie wurde jedoch abgewiesen. Die Richter am Amtsgericht München erklärten, dass die Änderung der Flugzeiten und -orte

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Flughafen Burgas begrüßt erstmals Touristen aus Usbekistan

Am 30.06.2024 wurde am Flughafen Burgas ein historischer Moment gefeiert: Der erste Flug mit fast 150 Touristen aus Taschkent, Usbekistan, landete am „sonnigsten Flughafen am Schwarzen Meer“. Anwesend waren offizielle Gäste und Vertreter des diplomatischen Korps, darunter Stoyana Rusinova, die vorübergehend die bulgarische Botschaft in Taschkent leitet. Die Feierlichkeiten umfassten einen Wasserbogen, traditionelles Pogacha und bulgarisches Lavendelöl, die alle Anwesenden erfreuten. Dieses Projekt wurde durch die Zusammenarbeit von Fraport Twin Star Airport Management, dem Konzessionär des Flughafens, und Avatar Tour sowie AsiaLuxe Travel, einem führenden Reiseveranstalter in Usbekistan, erfolgreich umgesetzt. „Wir freuen uns sehr, Touristen aus Usbekistan am bulgarischen Schwarzen Meer begrüßen zu dürfen. Dieser Beginn einer neuen Linie markiert einen besonderen Moment, und wir sind zuversichtlich, dass wir diese Verbindung in den kommenden Jahren weiter ausbauen können“, sagte Frank Quante, CEO von Fraport Twin Star.

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Tui verlässt den Deutschen Reiseverband

Zum Jahresende wird der Touristikkonzern Tui seine langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Reiseverband (DRV) beenden. Diese Entscheidung, die sowohl in der Branche als auch in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgt, wird von Tui mit Kritik an der Arbeit des Verbandes begründet. In einem offiziellen Statement äußerte der Konzern, dass der Austritt trotz der langjährigen Mitgliedschaft notwendig sei, um sich besser auf die internationalen Herausforderungen und den Outgoing-Tourismus zu fokussieren. Der DRV bedauert den Austritt von Tui und hebt die lange und erfolgreiche Zusammenarbeit hervor. Tui hingegen sieht in der gegenwärtigen Ausrichtung des Verbandes Schwächen, die im internationalen Vergleich zu Wettbewerbsnachteilen führen. Insbesondere die umfassenden Regulierungen und finanziellen Belastungen, denen deutsche Reiseveranstalter und Reisebüros unterliegen, werden kritisiert. Diese Regulierungen, wie die Absicherung der Kundengelder durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), seien für internationale Wettbewerber nicht verpflichtend und verschafften diesen somit Vorteile. Tui betont, dass die aktuelle Wettbewerbslandschaft und jüngste Ereignisse, wie die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI, die ungleiche Belastung der Unternehmen und die unterschiedliche Absicherung der Kunden deutlich gemacht haben. Während deutsche Veranstalter strikten nationalen und EU-Regulierungen unterliegen, genießen viele internationale Konkurrenten weniger strenge Auflagen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Sebastian Ebel, CEO von Tui, äußerte auf der Jahrestagung des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) deutliche Kritik an der Arbeit des DRV und lobte die Arbeit von Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR. Ebel hob hervor, dass Linnhoff Aufgaben übernehme, die eigentlich dem DRV obliegen sollten. Diese Äußerungen verdeutlichen die wachsende Unzufriedenheit von Tui mit dem DRV. Der Austritt von Tui aus dem DRV könnte

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Burgas zurück im Sommerflugplan des Flughafens Erfurt-Weimar

Seit Montag, den 25. Juni 2024,  ist das beliebte bulgarische Reiseziel Burgas wieder fest im Sommerflugplan des Flughafens Erfurt-Weimar verankert. Die neue Airline Fly Lili bietet bis zum 9. September 2024 regelmäßige Flüge an die Schwarzmeerküste an, jeweils montags mit einem Airbus A320. Die Flugzeit beträgt knapp 2,5 Stunden, was Urlaubern vielfältige Möglichkeiten eröffnet. Der heutige Erstflug der gut gebuchten Maschine mit 156 Passagieren wurde feierlich mit Blumen und einem Fototermin für die Crew begrüßt. Alle führenden Reiseveranstalter haben die neuen Verbindungen im Angebot, auch Einzelplatzbuchungen sind möglich. Hans-Holm Bühl, Pressesprecher der Flughafen Erfurt GmbH, betonte die Beliebtheit der Bulgarien-Flüge bei den Passagieren und lobte die Partnerschaft mit Fly Lili als Antwort auf die gestiegene Nachfrage. Die Flüge nach Burgas sind über alle Reisebüros sowie gängige Buchungsportale verfügbar. Weitere attraktive Ziele im Sommerflugplan 2024 ab Erfurt-Weimar sind Antalya, Kreta und Mallorca sowie Sonderreisen nach Italien, Griechenland, Zypern, Albanien und Montenegro.

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