Wien

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Umbuchungen: Die Tarifdifferenz wird immer fällig

Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa und ihre Töchter Swiss, Brussels Airlines und Austrian Airlines erheben bis Ende Dezember 2020 in allen Tarifklassen keine Umbuchungsgebühr. Das betrifft auch Economy Light. Allerdings kann – je nach gebuchtem Tarif – dennoch eine Aufzahlung anfallen, wenn der neue Flug teurer ist. Die Airlines der Lufthansa Group und viele Mitbewerber könnten sich bei vielen potentiellen Kunden das Vertrauen durch die laut Bundesverband Verbraucherzentrale absichtliche Missachtung der gesetzlichen Frist für die Rückerstattung von Tickets, die aufgrund der Coronakrise nicht genutzt werden konnten, verspielt haben. Noch immer warten tausende Kunden auf die Rückzahlung ihrer Ticketgelder. Die Tarife, die nun als „flexibel“ beworben werden, bedeuten lediglich, dass bei einer Umbuchung die pauschale Gebühr, die sonst für diesen Vorgang erhoben wird, nicht anfällt. Eine eventuelle Tarifdifferenz ist weiterhin aufzuzahlen und wenn der neue Flug günstiger ist gibt es kein Geld zurück. Davon ausgenommen sind erstattbare Flexi-Tarife, die in den Bestimmungen explizit vorsehen, dass keine Aufzahlung anfällt. Insofern ist die „neue Flexibilität“, die von der Lufthansa Group nun erneut beworben wird, nur sehr beschränkt zutreffend. Lediglich die Pauschalgebühr, sie sonst zusätzlich zur Tarifdifferenz verrechnet wird, ist zumindest bis Ende Dezember 2020 nicht zu entrichten. 

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Balearen: Kostenlose Tests statt Abzocke am Flughafen Wien

Seit Mitternacht ist die Reisewarnung der Republik Österreich für die Balearen scharf. Das hat zur Folge, dass Rückkehrer nun einen negativen Coronatest vorlegen müssen oder diesen innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen. Solange kein negatives PCR-Ergebnis vorliegt befindet man sich, jedoch maximal zehn Tage, in Quarantäne. Während am Flughafen Salzburg temporär kostenfreie Coronatests für Reiserückkehrer von den Balearen angeboten werden, sind am Wiener Airport weiterhin stolze 120 Euro selbst zu bezahlen. In der Mozartstadt muss zur Inanspruchnahme des Gratisangebots die Bordkarte des Fluges, mit dem man gerade gelandet ist, vorgezeigt werden. Wiener müssen sich allerdings nicht zum Preis von 120 Euro am Airport testen lassen, sondern können auch das kostenfreie Angebot der Stadt Wien in Anspruch nehmen. Dieses steht nicht nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten frei, sondern auch wenn man aus Nicht-Risikogebieten oder aus dem Inland zurückkommt. Das Ergebnis der PCR-Testung wurde bereits nach wenigen Stunden (am Folgetag) per E-Mail vom auswertenden Labor im PDF-Format auf Deutsch und Englisch übermittelt. Nähere Informationen zu den kostenfreien Corona-Tests in Wien in diesem Artikel.

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Lufthansa Group schärft Maskenpflicht nach

Die Lufthansa Group gestattet ab 1. September 2020 nur noch Passagieren, die einen negativen COVID-19-Test und ein ärztliches Attest vorlegen können, ohne Maske zu fliegen. Das gilt ausdrücklich auch für die Tochtergesellschaft Austrian Airlines. Bislang gewährte der Kranich-Konzern einigen Personengruppen eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht. Dazu zählen insbesondere Menschen, die aus medizinischen Gründen eine solche nicht tragen können und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können. Die Airlines der Lufthansa Group legen nun ein Formblatt auf, das von einem Arzt unterschrieben sein muss. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegt werden. Nur wenn diese beiden obligatorischen Dokumente vorgelegt werden, darf man an Bord ohne Maske fliegen. „Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht, besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Austrian Airlines COO Jens Ritter. „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug.“ Austrian Airlines hat das Formblatt, das von einem Arzt unterschrieben sein muss, unter diesem Link zum Download bereitgestellt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zusätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Andernfalls gewähren die Fluggesellschaften der Lufthansa Group keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

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Weiterhin Käufer für Level Europe gesucht

Im Konkursverfahren der IAG-Tochter Level Europe GmbH ordnete das Landesgericht Korneuburg die weitgehende Schließung des Unternehmens an. Lediglich zwei Teilbereiche vorbehaltlich weiterer Entscheidungen des Insolvenzgerichts offen.  Dabei handelt es sich offensichtlich um jene Abteilungen, die für einen eventuellen Verkauf aus luftfahrtrechtlichen Gründen obligatorisch sind. Konkret handelt es sich laut Veröffentlichung des Gerichts um die Bereiche „Nominated Persons“ (vormals Postholder) und die Verwaltung, die beide nur sehr wenige Mitarbeiter umfassen. Bereits Ende Juni 2020 ordnete das Landegericht Korneuburg die Schließung der Teilbetriebe Niederlande, Deutschland und Österreich ein. Davon ausgenommen blieben in der Zentrale vorläufig die im vorherigen Absatz genannten Bereiche. Ende Juli 2020 ordnete der Konkursrichter nochmals explizit an, dass lediglich die Teilbetriebe Nominated Persons und Verwaltung vorläufig fortgeführt werden. Der Masseverwalter befindet sich derzeit auf der Suche nach einem möglichen Käufer für Level Europe GmbH und/oder einzelner Assets. Die zuletzt aus zwei Airbus A320 und vier A321 bestehende Flotte war geleast und wurde zwischenzeitlich an die Lessoren zurückgegeben und überwiegend bereits ausgeflogen. Einige Maschinen wurden nach Madrid überstellt. Ein wichtiges Datum im Konkursverfahren ist der 19. September 2020. Um 11 Uhr 30 wird findet eine Prüfungstagsatzung, die aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführt wird, statt. Der Zweck des Termins ist: „Zur Prüfung der erst nach 15.07.2020, aber vor 29.08.2020 angemeldeten Forderungen. Alle bis 28.08.2020 eingebrachten Forderungsanmeldungen gelten als rechtzeitig eingebracht.“

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Kurios: Lauda Europe wirbt um gefeuerte Lauda-Mitarbeiter

Das fliegende Personal der Lauda-Basis Stuttgart wurde bereits vor einigen Wochen gekündigt und soll per 31. Oktober 2020 das Unternehmen verlassen. Alternative Einsatzmöglichkeiten habe man für die Flugbegleiter und Piloten nicht. Doch nun erhalten einige Stuttgarter Lauda-Mitarbeiter glatt Briefe der maltesischen Lauda Europe Ltd., in denen ein Job in Düsseldorf angeboten wird. Fast zeitgleich gab es an der Base in Nordrhein-Westfalen allerdings eine Kündigungswelle. Zahlreiche Beschäftigte des fliegenden Personals haben den „blauen Brief“ bekommen. Den anderen wurde ein Jobangebot für Lauda Europe Ltd. zugeschickt. Die Zustimmung zum Arbeitgeberwechsel soll bis zum 27. August 2020 erteilt werden. In Stuttgart empfanden gekündigte Mitarbeiter der österreichischen Laudamotion GmbH das von Richard Higgins, einer der Geschäftsführer von Lauda Europe Ltd., unterzeichnete Anschreiben als regelrechte Farce. Im vorliegenden Brief wird darauf verwiesen, dass die Konditionen des Eckpunktepapiers, dem man zugestimmt habe, übernommen werden. Nur: Die betroffenen Lauda-Mitarbeiter haben eben diese Zustimmung verweigert, was letztlich zur Schließung der Basis Stuttgart führte. Erst hieß es, dass man keine Verwendung mehr für sie habe und nun werden Jobs in Düsseldorf angeboten. Ein bisschen undurchsichtig und verwirrend, meinen gekündigte Flugbegleiter der Basis Stuttgart. Das Job-Angebot gilt übrigens ebenfalls nur bis zum 27. August 2020 und kann nur mit einem vorgefertigten Text angenommen werden. Lauda Europe Ltd. sitzt in Birkirkara (Malta) und soll künftig die Airbus-A320-Flotte der heutigen Laudamotion GmbH, die geschlossen werden soll, betreiben. Als Accountable Manager wird Ryanair-Vorstandsmitglied David O’Brien fungieren, der auch Chief Executive Officer des maltesischen Unternehmens ist. Als weitere Geschäftsführer sind Richard Higgins, Angelo Buhagiar

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Getestet: Stadt Wien prescht mit Gratis-Corona-Tests vor

Mit sofortiger Wirkung bietet die Stadt Wien kostenfreie Coronatests für alle, die von einer Reise zurückgekehrt sind, an. Es spielt keine Rolle, ob man in einem Risikogebiet oder einer Nicht-Risikozone oder aber innerhalb von Österreich war. Die Testungen werden vor dem Ernst-Happel-Stadion durchgeführt. Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Wien. Offiziell müssen der Meldezettel, ein Ausweisdokument und die E-Card mitgenommen werden. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die E-Card und die mündliche Angabe der Wiener Wohnsitzadresse völlig ausreichend waren. Auch Nachweise zum Aufenthaltsort der Reise sind nicht erforderlich. Es muss lediglich mündlich der Staat, in dem man sich aufgehalten hat, angegeben werden. War man innerhalb von Österreich unterwegs, so gibt man das Bundesland, das eben nicht Wien sein sollte, an. Kosten fallen für die Testung keine an und die Angelegenheit ist, sofern es keine Wartezeit gibt, innerhalb von zwei bis drei Minuten, erledigt.  Die Stadt Wien beabsichtigt mit dem Angebot der kostenfreien Testungen für Personen mit Hauptwohnsitz in Wien wesentlich mehr asymptomatische Fälle zu finden und so die weitere Verbreitung des Virus eindämmen zu können. Dazu schreibt das Rathaus, dass in den letzten Tagen etwa 3.948 Rückkehrer aus Kroatien die Gratis-Tests in Anspruch genommen haben und bislang 68 Proben positiv waren. Alle sollen asymptomatisch gewesen sein. Das bedeutet, dass die Getesteten überhaupt nicht bemerkt haben, dass sie Covid-19 in sich tragen. Wie kommt man zu einem kostenlosen Corona-Test? Das Angebot richtet sich nach Angaben der Stadt Wien, die für die Kosten aufkommt, an Personen mit Hauptwohnsitz

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Flugbegleiter warnen: Corona-Schutz ist mangelhaft

Bereits vor einigen Wochen beklagte sich die spanische Gewerkschaft über nicht der lokalen Gesetzeslage entsprechende Schutzmasken, die dem Lauda-Personal der Basis Palma de Mallorca zur Verfügung gestellt werden. Nun wurde bekannt, dass es auch an den anderen Stationen der Ryanair-Tochter an Schutzausrüstung mangelt.  So wurde das fliegende Personal in Düsseldorf gar aufgefordert, dass wenn man Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel haben möchte, dieses selbst kaufen soll. Erst nach erheblichem Druck zahlreicher Flugbegleiter wurde angekündigt, dass man Gummihandschuhe aus Palma de Mallorca einfliegen lassen werden. Angekommen sind diese bislang nicht. Einziger Lichtblick der Beschäftigten: Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 stand das Unternehmen in der Kritik, dass man keine Seife in den Toiletten der A320 hatte. Mehrere Lauda-Flugbegleiter verschiedener Bases meinten, dass man nun definitiv ausreichend Flüssigseife habe und auch große Vorräte vorhanden sind. Eimalhandschuhe und Desinfektionsmittel für das Personal sind allerdings nur sehr spärlich bzw. teilweise gar nicht vorhanden, so das Kabinenpersonal. Besonders besorgt zeigen sich Flugbegleiter der Lauda-Bases Düsseldorf und Stuttgart über den laxen Umgang der lokalen Gesundheitsbehörden und ihres Arbeitgebers, wenn Passagiere positiv auf das Coronavirus getestet wurden. In Deutschland können sich Reisende nach der Ankunft an den Airports kostenfrei testen lassen, wobei die Teilnahme verpflichtend ist, wenn man aus einem Risikogebiet, beispielsweise Spanien, kommt. Im Rahmen des Contact-Tracings wird auch die jeweilige Fluggesellschaft informiert. Kabinenpersonal: „Die deutschen Behörden lassen uns im Stich“ In Deutschland häufen sich positive Testungen von Personen, die sich zuvor an Bord von Verkehrsflugzeugen befunden haben. Dies hängt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch damit zusammen, dass

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Lauda: Lizenzwechsel kommt Piloten teuer

Am Abend des 20. August 2020 läuft die Deadline, die dem fliegenden Personal der Lauda-Basis Wien zur Akzeptanz des Arbeitgeberwechsels gesetzt wurde, ab. Auf Briefpapier der maltesischen Lauda Europe Ltd. erinnert man jene, die ihre Zustimmung (noch) nicht erteilt haben, an den bevorstehenden Fristablauf und verweist darauf, dass man mit der Planung der OCC-Kurse beginnen müsse. Dem Vernehmen nach sollen etwa 95 Prozent der Piloten bereits dem Wechsel des Arbeitgebers zugestimmt haben während unter den Flugbegleitern die Akzeptanz eher überschaubar gering sein soll. Jene fliegenden Mitarbeiter, die zur maltesischen Lauda Europe Ltd. wechseln müssen neu gecheckt werden, da es sich um eine andere Betriebsgenehmigung und ein anderes AOC handeln wird. Die in Österreich ansässige Laudamotion GmbH soll geschlossen werden. Die Finanzlage soll stark angespannt sein. Es ist daher damit zu rechnen, dass jene Lauda-Mitarbeiter, die dem Wechsel zur neuen Malta-Tochter von Ryanair nicht zustimmen, ihren Job bald los sein könnten. Unter den Flugzeugführern, die angeblich mit großer Mehrheit für den Wechsel zur Lauda Europe Ltd. gestimmt haben sollen, sorgt allerdings ein anderer Umstand für Unmut. So müssen die Lizenzen von österreichischen auf maltesische Dokumente umgeschrieben werden. Die Kosten hierfür können bis zu 2.000 Euro betragen und sind wenig überraschend von den Piloten selbst zu tragen. Auf Nachfrage wäre den Flugzeugführern erklärt worden, dass weder die Laudamotion GmbH noch Lauda Europe Ltd. für diese Ausgaben aufkommen werden. Einige Piloten haben erst vor wenigen Monaten ihre Lizenzen, beispielsweise deutsche oder britische in österreichische, ändern lassen müssen, da dies angeblich seitens der Austro

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AUA: Blümel verlangt sofortige Boni-Rückzahlung

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erhöht nun den Druck auf Austrian Airlines in Sachen der Ausschüttung von Boni in der Höhe von rund 2,9 Millionen Euro an den Vorstand und etwa 200 Manager. Nun fordert er den AUA-Vorstand um Alexis von Hoensbroech zur Rückzahlung der Ende Juli 2020 für das Jahr 2019 ausbezahlten Prämien auf. Gegenüber dem Kurier meinte das Regierungsmitglied, dass der AUA-Vorstand die Ansicht vertrete, dass die Auszahlung juristisch korrekt wäre, jedoch Blümel: “Moralisch ist die Aktion ein Schlag in die Magengrube”. Nun fordert er die sofortige Rückzahlung. „Staatshilfen für das Unternehmen in Anspruch nehmen, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu haben und als Vorstand gleichzeitig Boni auszubezahlen, ist völlig inakzeptabel. Ich erwarte, dass der Vorstand den Bonus umgehend zurückbezahlt“, so Blümel gegenüber der Tageszeitung Österreich. 

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Staatshilfe für Lufthansa wird reduziert

Die von den Regierungen Belgiens, Österreichs und der Schweiz gewährten Staatshilfen und Kreditgarantien für Brussels Airlines, Austrian Airlines und Swiss sowie Edelweiss werden in Deutschland in Abzug gebracht. Dies hat zur Folge, dass das Volumen der deutschen Staatshilfe für Lufthansa von neun auf sieben Milliarden Euro sinkt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds gab am Montag grünes Licht für die Rettungspakete für die Kranich-Töchter in Österreich, Belgien und der Schweiz. Die Konditionen, die seitens der drei Staaten für die Rettungspakete der jeweiligen Airlines gewährt werden, sind stark unterschiedlich.

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