
Brüssel schlägt Rückschritt bei Fluggastrechten vor: EU-Rat stimmt für längere Wartezeiten bei Entschädigungen
Der Rat der Europäischen Union hat am Donnerstagabend für eine Änderung der Fluggastrechte-Verordnung (EC 261) gestimmt, die weitreichende Folgen für Millionen von Reisenden haben könnte. Künftig sollen Fluggesellschaften erst bei Verspätungen von vier beziehungsweise sechs Stunden zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sein. Bislang galt diese Regelung bereits ab drei Stunden. Diese geplante Änderung würde dazu führen, daß 60 Prozent weniger Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen hätten, wodurch der Schutz von Fluggästen in ganz Europa drastisch reduziert würde. Die Reform, die nun im nächsten Schritt vor dem Europäischen Parlament diskutiert wird, stößt auf scharfe Kritik von Verbraucherschützern und Fluggastrechte-Experten. Tomasz Pawliszyn, CEO von AirHelp, bezeichnet die Entscheidung als „verheerenden Rückschlag für die Verbraucherrechte“ und warnt vor schwerwiegenden negativen Folgen für Reisende. Änderungen zugunsten der Fluggesellschaften: Längere Wartezeiten und gekürzte Entschädigungsbeträge Die wesentliche Änderung der Verordnung EC 261 betrifft die Schwelle, ab der Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben. Während bisher eine Verspätung von drei Stunden ausreichend war, sollen es künftig vier Stunden für Kurz- und Mittelstreckenflüge sowie sechs Stunden für Langstreckenflüge sein. Die einzige Begründung, die die EU-Kommission für diesen drastischen Schritt anführt, ist die Behauptung, Fluggesellschaften würden bei Verspätungen ab drei Stunden eher dazu tendieren, Flüge zu streichen, anstatt Ersatzflüge zu organisieren, da sie ohnehin bereits die Entschädigungssummen zahlen müßten. Diese Argumentation wird von Experten wie Tomasz Pawliszyn als „völlig haltlos“ zurückgewiesen. Er argumentiert, daß keine Fluggesellschaft Flüge allein wegen möglicher Entschädigungszahlungen streichen würde. Im Gegenteil: Eine Annullierung verursacht für die Airline zusätzlich hohe Kosten, etwa für die Betreuung und








