
Flixtrain passt Beförderungsbedingungen an: Koffer können extra kosten
Das private Eisenbahnverkehrsunternehmen Flixtrain, das seit 2018 auf den deutschen Schienen als Konkurrent der Deutschen Bahn agiert, hat seine Beförderungsbedingungen grundlegend überarbeitet und zusätzliche Gebühren für bestimmte Gepäckstücke eingeführt. Reisende, die mehr als ein Handgepäckstück und ein kleines Reisegepäckstück mitführen, müssen seit Juli dieses Jahres mit Aufpreisen rechnen. Diese Anpassung, die in der Vergangenheit hauptsächlich von Fluggesellschaften bekannt war, begründet FlixTrain mit dem Ziel, das Platzangebot und den Reisekomfort an Bord für alle Passagiere zu optimieren. Wer die neuen Regeln ignoriert, riskiert bei stichprobenartigen Kontrollen ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Die Maßnahme, die auf den ersten Blick als finanzielle Zusatzbelastung erscheint, ist strategisch motiviert. FlixTrain, das mit einer Flotte von 140 renovierten Wagen und stetiger Netzausweitung seine Marktposition stärkt, versucht damit, die betrieblichen Abläufe in den oft stark frequentierten Zügen effizienter zu gestalten und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu verbessern, indem Gänge und Einstiegsbereiche frei von übermäßig großem Gepäck gehalten werden. Die neue Gepäckstruktur: Was bleibt kostenlos? Die geänderten Beförderungsbedingungen legen präzise Maße und Gewichte für die im Ticketpreis inbegriffenen, kostenlosen Gepäckstücke fest. FlixTrain hält fest, dass Handgepäck und eine normale Tasche weiterhin ohne Aufpreis befördert werden können. Beide Kategorien sind so bemessen, dass sie problemlos in den Ablagefächern über den Sitzen oder – im Fall des Handgepäcks – unter dem Vordersitz verstaut werden können. Dies entspricht der gängigen Praxis in anderen europäischen Eisenbahnunternehmen. Kostenpflichtige Gepäckstücke und Zusatzleistungen Größere Gepäckstücke, die bisher oft ohne Zusatzkosten im Fahrpreis enthalten waren, fallen nun in die kostenpflichtigen Kategorien „Zusatzgepäck“ und „Sondergepäck“. Ausnahmen und Sonderregelungen: Kinderwagen








