Stefan Steiner

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Stefan Steiner

British Airways verklagt Bodenabfertiger nach Vorfall in Chicago

Die britische Fluggesellschaft British Airways hat eine Klage gegen den Bodenabfertiger Ground Services International (GSI), eine Tochtergesellschaft von Dnata, eingereicht. Die Airline fordert Schadenersatz in Höhe von mehr als 228.000 Dollar. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist ein Vorfall vom September 2019 am Flughafen Chicago O’Hare, bei dem ein Flugzeug der Fluggesellschaft erheblich beschädigt wurde. Laut Klageschrift ereignete sich der Unfall, als eine Boeing 747-400 der British Airways, die für einen Flug nach London vorgesehen war, für kleinere Wartungsarbeiten geparkt stand. Ein Mitarbeiter von GSI rammte mit mobilen Treppen das rechte Tragflächenende des Großraumflugzeuges und verursachte dabei „erhebliche Schäden“. Besonders brisant: Der GSI-Mitarbeiter soll den Vorfall zunächst vertuscht haben. Spätere Untersuchungen ergaben zudem, daß der Arbeiter zum Zeitpunkt des Unfalls positiv auf Cannabis getestet wurde. Die britische Fluggesellschaft gibt an, daß sie den Bodenabfertiger GSI und dessen Versicherer mehrfach zur Übernahme der Reparatur- und Ausfallkosten aufgefordert habe. Da jedoch bislang keine Ausgleichszahlung erfolgte, sah sich British Airways gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der Vorfall in Chicago unterstreicht die strengen Sicherheitsanforderungen und die hohen finanziellen Risiken, die mit dem Betrieb und der Abfertigung von Großraumflugzeugen an internationalen Drehkreuzen verbunden sind. Die Klage zielt darauf ab, die Kosten für die Behebung der Schäden am Jumbo-Jet einzufordern.

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United Airlines erhält FAA-Zulassung für Starlink auf Boeing 737-800

Die Fluggesellschaft United Airlines hat von der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) die Zulassung für die Installation des Starlink-Satelliteninternets auf ihren Flugzeugen des Typs Boeing 737-800 erhalten. Damit kann das Unternehmen das Hochgeschwindigkeitsinternet des Raumfahrtunternehmens SpaceX nun auch auf ihren wichtigen Schmalrumpfjets anbieten. Der erste kommerzielle Flug mit dem ausgerüsteten Flugzeug soll am 15. Oktober starten. Bereits im März hatte United Airlines die Zulassung für das Satelliten-Internetsystem auf ihren Embraer 175 Regionalflugzeugen erhalten. Die aktuelle Genehmigung der FAA stellt eine Ergänzung des Typenzertifikats für die Boeing 737-800 dar. Das Unternehmen hatte zuvor einen Vertrag mit Starlink, der Internetsparte von Elon Musk, abgeschlossen. Die Nutzung der Internetverbindung soll Mitgliedern des Vielfliegerprogramms „MileagePlus“ kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Auf der Regionalflotte von United Airlines ist das Starlink-System bereits auf mehr als der Hälfte der Flugzeuge installiert. Die Airline rüstet nach eigenen Angaben etwa 50 Regionaljets monatlich mit der Technologie aus. Das Starlink-System ermöglicht laut Unternehmensangaben Internetgeschwindigkeiten von bis zu 250 Megabit pro Sekunde. Eine interne Bewertung zeigte, daß 90 Prozent der Kunden auf den bereits ausgestatteten Regionalflügen die Streaming-Möglichkeiten positiv beurteilten. Mit dem Ausbau auf die Boeing 737-800 wird die Verfügbarkeit des Hochgeschwindigkeitsinternets auf dem Großteil der Kurz- und Mittelstreckenflotte von United Airlines deutlich erhöht.

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Langer Justizkampf um AF447: Air France und Airbus erneut wegen fahrlässiger Tötung vor Berufungsgericht

Mehr als fünfzehn Jahre nach dem tragischen Absturz des Air-France-Fluges AF447 im Atlantik, bei dem am 1. Juni 2009 insgesamt 228 Menschen, darunter 28 Deutsche, ums Leben kamen, hat in Paris der Berufungsprozeß begonnen. Die Fluggesellschaft Air France und der Flugzeughersteller Airbus stehen erneut vor Gericht unter dem schwerwiegenden Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Im Zentrum des juristischen Verfahrens steht die Frage, inwieweit mangelhafte Technik – namentlich vereiste Pitot-Sonden – und ungenügende Pilotenschulung zu der Katastrophe auf dem Flug von Rio de Janeiro nach Paris beigetragen haben. Der Prozeß ist ein erneuter Kraftakt für die Hinterbliebenen, die seit Jahren um eine klare Zuweisung der Mitverantwortung kämpfen, nachdem die Konzerne in erster Instanz freigesprochen worden waren. Die Tragödie über dem Atlantik Der Flug AF447 war in den frühen Morgenstunden des 1. Juni 2009 von den Radarschirmen verschwunden, nachdem der Airbus A330 in eine Unwetterfront über dem Nordatlantik geraten war. Erst nach einer aufwendigen, langjährigen Suche konnten im Mai 2011 Wrackteile, die letzten Leichen und der entscheidende Flugdatenschreiber aus einer Tiefe von rund 4.000 Metern geborgen werden. Die Auswertung der Flugschreiberdaten durch die französische Untersuchungsbehörde BEA (Bureau d’Enquêtes et d’Analyses) legte später die Kette unglücklicher Ereignisse offen. Hauptauslöser der technischen Probleme war das Vereisen der Pitot-Sonden – Drucksensoren zur Messung der Fluggeschwindigkeit. Der Ausfall dieser Sonden führte dazu, daß die Piloten fehlerhafte Geschwindigkeitsdaten erhielten. Das darauffolgende Versagen der Besatzung bei der Reaktion auf diese Extremsituation war nach Ansicht von Experten entscheidend für den Absturz. Trotz der an sich beherrschbaren Situation geriet die Crew

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Streit um Antidiskriminierung: Flughafen Atlanta verliert Millionen-Förderung

Der Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport, gemessen am Passagieraufkommen der größte Flughafen der Welt, hat staatliche Bundesfördergelder in Höhe von über 57 Millionen Dollar verloren. Hintergrund ist ein Disput zwischen der Stadt Atlanta und der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) über neue Vertragsbedingungen. Die Stadt weigerte sich, Klauseln zu Diversity-, Equity- und Inclusion-Programmen (DEI) zu akzeptieren, die von der FAA verlangt werden. Die verweigerten Gelder waren unter anderem für die Sanierung von Toiletten, Reparaturen an Rollbahnen und andere Infrastrukturprojekte des Flughafens vorgesehen. Die Kontroverse geht auf eine Anordnung aus der Zeit der Regierung Donald Trump zurück. Sie schreibt vor, daß Empfänger von Fördergeldern des Verkehrsministeriums die Akzeptanz von Änderungen der Antidiskriminierungsgesetze bestätigen müssen. Während andere große Städte wie New York, San Francisco und Boston rechtlich gegen die Vorgabe vorgingen, verweigerte Atlanta die Unterzeichnung gänzlich. Die FAA entzog daraufhin nach Ablauf der Frist am 1. August die Mittel. Die Stadtverwaltung von Atlanta erklärte, daß die entzogenen Gelder den laufenden Betrieb des Hartsfield-Jackson Atlanta Airports nicht beeinträchtigen würden. Die Bundesförderung mache weniger als zehn Prozent des auf sechs Jahre angelegten Investitionsprogramms von insgesamt zehn Milliarden Dollar aus. Die Stadt äußerte die Überzeugung, daß der Flughafen alternative Finanzierungsquellen nutzen könne, ohne daß dies zu einer Belastung für Kunden oder Dienstleister führen werde. Der Flughafen Atlanta gilt als ein bedeutendes Drehkreuz der Fluggesellschaft Delta Air Lines und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region.

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Griechische Airlines reagieren auf angekündigten Generalstreik

Die griechischen Fluggesellschaften Aegean und Olympic Air haben auf den für Mittwoch, den 1. Oktober 2025, angekündigten 24-Stunden-Generalstreik in Griechenland reagiert. Der Streik, zu dem die Gewerkschaft Adedy aufgerufen hat, soll auch die Fluglotsen erfassen, was zu massiven Beeinträchtigungen im griechischen Luftverkehr führen könnte. Die Airlines informieren ihre Passagiere mit Tickets für diesen Tag über spezielle Kulanzregelungen. Obwohl eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit und die Beteiligung der Fluglotsen am Streik noch aussteht, bieten Aegean und Olympic Air ihren Kunden bereits jetzt flexible Umbuchungsmöglichkeiten an. Fluggäste haben die Option, ihr Ticket kostenfrei und ohne die Zahlung einer Tarifdifferenz auf ein anderes Datum umzubuchen. Alternativ können Passagiere ihre Buchung stornieren und einen Gutschein für eine spätere Reise erhalten. Derzeit behalten die Fluggesellschaften ihre veröffentlichten Flugpläne unverändert bei. Die definitive Anpassung der Flugpläne hängt von dem Urteil des zuständigen Gerichts ab, das den Streik der Fluglotsen noch aussetzen könnte. Generalstreiks in Griechenland führen regelmäßig zu erheblichen Störungen im öffentlichen Leben und im Reiseverkehr. Die Adedy vertritt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und ruft häufig zu Arbeitsniederlegungen auf, um gegen Sparmaßnahmen oder Reformen der Regierung zu protestieren.

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USA und Taiwan finanzieren Flottenmodernisierung der Air Marshall Islands

Die Vereinigten Staaten von Amerika unterstützen gemeinsam mit Taiwan die Modernisierung der alternden Flugzeugflotte der Air Marshall Islands (CWM). Das US-Außenministerium kündigte am 20. September die Bereitstellung von 8,3 Millionen US-Dollar an, die Teil eines umfassenden Hilfspaketes für die Marshallinseln sind. Diese finanzielle Zuwendung, die nach jüngsten bilateralen Gesprächen in Majuro bekanntgegeben wurde, ist in einen größeren Kontext von Verteidigungszusammenarbeit, Infrastrukturprojekten und humanitärer Hilfe eingebettet. Der Zuschuß zielt darauf ab, die operationelle Kapazität der nationalen Fluggesellschaft, deren Flotte ein beträchtliches Durchschnittsalter aufweist, zu stärken. Die Initiative unterstreicht die geopolitische Bedeutung der Marshallinseln für die Vereinigten Staaten im Indo-Pazifischen Raum. Dringender Handlungsbedarf bei der Flottenerneuerung Die Air Marshall Islands betreibt eine Flotte, die dringend modernisiert werden muß. Daten zeigen, daß die Fluggesellschaft derzeit vier Flugzeuge im Einsatz hat: zwei DHC-8-100 und zwei Do228-212. Das Durchschnittsalter dieser Maschinen beträgt 35,4 beziehungsweise 33,3 Jahre. Diese betagten Flugzeuge sind für den interinsularen Betrieb, der auf 23 inländische Ziele über 31 Routen ausgerichtet ist, eine Herausforderung in Bezug auf Betriebssicherheit und Wartungsaufwand. Die Modernisierung der Flotte ist für die Marshallinseln von essentieller Bedeutung, da die Air Marshall Islands die lebenswichtige Verbindung zwischen den weit verstreuten Inseln des Archipelstaates gewährleistet. Ein zuverlässiger Flugbetrieb ist die Grundlage für die medizinische Versorgung, den Handel und die allgemeine Konnektivität der Inselbewohner mit dem Hauptzentrum in Majuro. Bereits im Dezember 2024 hatte der taiwanesische Präsident Lai Ching-te dem Inselstaat ein zinsgünstiges Darlehen für die Erweiterung der Flotte der Air Marshall Islands in Aussicht gestellt. Einen Monat vor dieser Zusage hatte

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Salzburger Fachhochschule veranstaltet Kongreß zu Resilienz und Digitalisierung im Tourismus

Die Fachhochschule Salzburg (FH Salzburg) veranstaltet am 9. Oktober 2025 einen Kongreß unter dem Titel „Resilienter Tourismus und Digitalisierung – Betriebe und Organisationen stärken!“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, wie der Tourismus aus Krisen gestärkt hervorgehen und wie die Digitalisierung die Zukunftsfähigkeit der Branche sichern kann. Die Initiative geht aus dem Forschungsprojekt „Resilienter Tourismus“ hervor und wird in Kooperation mit der Veranstaltungsreihe „Brennpunkt Digitalisierung“ durchgeführt. Die Tourismusbranche sieht sich tiefgreifenden Herausforderungen gegenüber, darunter geopolitische Unsicherheiten und die rasche Digitalisierung. Diese Entwicklungen erfordern eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Betrieben und Organisationen sowie innovative Lösungsansätze. Die FH Salzburg bietet mit dem Kongreß am Campus Urstein in Puch eine Plattform, um diese Schlüsselthemen wissenschaftlich fundiert und praxisnah zu erörtern. Als Redner werden unter anderem der international bekannte Genetik-Experte Markus Hengstschläger und der Geschäftsführer der Vorreiter AG, Alexander Aisenbrey, erwartet. Das INTERREG-Projekt „Resilienter Tourismus“ zielt darauf ab, grenzübergreifende Strategien und Aktionspläne zu entwickeln, um die Krisenfestigkeit von Destinationen und Betrieben in Bayern, Tirol und Salzburg zu stärken. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dank der Förderung durch dieses Projekt kostenfrei. Zielgruppen sind Tourismusbetriebe, Destinationen, Unternehmensleitungen und Beratungsagenturen.

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Air Canada beziffert Kosten des Flugbegleiterstreiks auf $375 Millionen Betriebsergebnisverlust

Der dreitägige Streik der Flugbegleiter von Air Canada im August 2025 hat die kanadische Fluggesellschaft nach ersten Schätzungen mit massiven finanziellen Verlusten konfrontiert. Das Unternehmen bezifferte den Verlust des Betriebsergebnisses aus der Arbeitsniederlegung auf rund 375 Millionen Kanadische Dollar (CA$). Diese Summe setzt sich zusammen aus 430 Millionen CA$ an entgangen Einnahmen, abzüglich vermiedener Kosten in Höhe von 145 Millionen CA$, zuzüglich zusätzlicher Kunden- und Arbeitskosten von 90 Millionen CA$. Der Streik, der von der Canadian Union of Public Employees (CUPE) organisiert wurde, führte zur Annullierung von über 3.200 Flügen in der wichtigen Sommerreisezeit und zwingt die Airline zu einer Revision ihrer Jahresprognose. Massive finanzielle Belastung durch Arbeitskampf Der Streik der Flugbegleiter traf Air Canada in einem der lukrativsten Monate des Jahres, der Sommerhochsaion. Die Airline sah sich gezwungen, umfassende Notfallpläne umzusetzen, um den Flugbetrieb kontrolliert herunter- und wieder hochzufahren. Trotz dieser Vorbereitungen resultierten die dreitägigen Arbeitsniederlegungen in der Annullierung von mehr als 3.200 Flügen. Die veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse für das dritte Quartal 2025 zeigen die gravierenden Auswirkungen auf die Geschäftszahlen. Der Verlust von 430 Millionen CA$ an Umsatz macht den größten Einzelposten aus. Die zusätzlichen Kosten, die durch die Kundenentschädigungen und Arbeitskosten (90 Millionen CA$) entstanden sind, verdeutlichen die umfassenden Auswirkungen eines solchen Massenstreiks. Air Canada bedauerte die Störung zutiefst und versicherte, daß man sich weiterhin der schnellen und korrekten Abwicklung aller Kundenansprüche widme. Bisher seien über 60.000 Entschädigungsansprüche bearbeitet worden. Reduzierte Quartalserwartungen und Sondereffekte Die finanziellen Auswirkungen des Streiks spiegeln sich deutlich in den revidierten Gewinnerwartungen für das

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BDLI beruft Beauftragten für Start-ups

Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) hat eine neue Vorstandsposition geschaffen und den Posten eines Start-up-Beauftragten eingerichtet. Das Präsidium des Verbandes beschloß die Einrichtung der neuen Rolle einstimmig. In diese Funktion wurde Florian Seibel, Mitgründer und Geschäftsführer des Drohnenherstellers Quantum Systems, gewählt. Die neue Position soll dazu dienen, Innovationen in der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie zu fördern. Der BDLI sieht die Notwendigkeit, die Vernetzung zwischen jungen Unternehmen und der etablierten Industrie deutlich zu verstärken. BDLI-Präsident Michael Schoellhorn erklärte, daß Start-ups für die Zukunftsfähigkeit der Branche von essentieller Bedeutung seien. Durch die Bündelung dieser Kompetenzen auf Vorstandsebene soll der Technologietransfer beschleunigt werden. Florian Seibel bringt umfangreiche Erfahrung aus der Praxis mit. Er entwickelte sein Unternehmen Quantum Systems zu einem international tätigen Akteur mit neun Standorten in sieben Ländern. Seine berufliche Laufbahn umfaßt auch eine Tätigkeit als Offizier und Hubschrauberpilot bei der Bundeswehr. Zudem studierte er Luft- und Raumfahrttechnik an der Technischen Universität München (TUM) und forschte an unbemannten Trägersystemen. Die Entscheidung des BDLI, einen erfolgreichen Start-up-Gründer in eine zentrale Position zu berufen, unterstreicht die wachsende Bedeutung der sogenannten New-Space-Ökonomie und der unbemannten Luftfahrt.

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Flughafen Schiphol legt Berufung gegen Urteil ein

Der Flughafen Amsterdam Schiphol hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, welches die von der Flughafengesellschaft verhängten Zugangsverbote gegen Mitglieder der Organisation Friends of Extinction Rebellion aufgehoben hatte. Die Entscheidung, den Rechtsweg zu beschreiten, begründet der Flughafen mit Sicherheitsbedenken und der Notwendigkeit, einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten. Schiphol argumentiert, daß Proteste innerhalb der sogenannten Sicherheitszonen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit von Passagieren und Mitarbeitern darstellen. Zudem bestehe das Risiko des Mißbrauchs durch Dritte. Solche Aktionen würden gegen die strengen internationalen Sicherheitsvorschriften verstoßen, denen der Flughafen als großes europäisches Drehkreuz unterliegt. Die Flughafengesellschaft betont, daß Demonstrationen in den dafür ausgewiesenen Zonen weiterhin gestattet seien. Das Gericht in Noord-Holland hatte in erster Instanz entschieden, daß die verhängten Zugangsverbote unverhältnismäßig seien, da die Demonstranten die Sicherheit nicht unmittelbar gefährdet hätten. Diese juristische Auseinandersetzung folgt auf eine Reihe von Protestaktionen, bei denen die Mitglieder von Extinction Rebellion immer wieder den Betrieb des Flughafens zu stören versuchten. Solche Proteste haben in der Vergangenheit bereits zu temporären Schließungen von Terminals und Flugverspätungen geführt. Der Flughafen betont die Notwendigkeit, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die versuchen, unbefugt in gesperrte Bereiche einzudringen. Nur so könne die Sicherheit am Flughafen und ein geregelter Ablauf des Flugverkehrs gewährleistet werden. Der Fall in Amsterdam reiht sich in ähnliche juristische Auseinandersetzungen an anderen europäischen Flughäfen, etwa in Deutschland und Großbritannien, ein, wo Flughäfen ebenfalls versuchten, gerichtlich gegen Störungen des Flugbetriebes vorzugehen.

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