Seit 1. Feber 2023 schränkt British Airways ihren Beschäftigten während der Arbeitszeit Postings in sozialen Medien ein. Dazu hat man ein neues Regelwerk aufgestellt. Hintergrund dürfte auch sein, dass einige Mitarbeiter in der Vergangenheit durchaus für öffentliches Aufsehen gesorgt haben.
Nicht alle Flugbegleiter und Piloten fallen durch für das Unternehmen peinliche Postings auf. Einige Piloten machen indirekt durchaus Werbung für British Airways und das Fliegen generell. Auch damit soll künftig Schluss sein. Dies stößt so manchem fliegenden Mitarbeiter durchaus sauer auf, denn man habe ja bislang nichts falsch gemacht.
Seitens der Fluggesellschaft sieht man es gar nicht als Verbot, sondern ein Sprecher betont, dass man lediglich neue Regeln aufgestellt habe und in diesen klargestellt habe was und insbesondere wann in Social Media gepostet werden darf und was nicht. „Wenn unsere Kollegen zum Beispiel ein Flugzeug fliegen, sind sie für die Sicherheit aller an Bord verantwortlich. Es ist nicht unangemessen, sie zu bitten, mit dem Fotografieren bis zu ihrer Pause zu warten“, so der Medienreferent.
In den vorliegenden Richtlinien ist ersichtlich, dass British Airways fordert, dass lediglich Dinge geteilt werden sollen, die „unsere Geschichte erzählen, unsere Erfolge zu feiern, neue Kunden zu gewinnen und unsere Marke und unseren Ruf zu stärken“. Man weist darauf hin, dass die unsachgemäße Nutzung von Online-Kanälen dazu führen könnte, dass sich dies negativ auf „Kollegen, Kunden und den Ruf von BA auswirken“ könnte. Man erinnert daran, dass Social-Media-Profile von vielen Personen eingesehen werden können.
In dem Dokument heißt es weiter, dass die Richtlinien erstellt wurden, um es den Mitarbeitern zu ermöglichen, arbeitsbezogene Inhalte zu teilen und „Sie und Ihre Kollegen zu schützen, den Ruf des Unternehmens zu wahren und einen einheitlichen Standard für ansprechende, von Kollegen geführte Inhalte in der gesamten BA aufrechtzuerhalten“.
British Airways verbietet die Weitergabe von „sensiblen Inhalten, die ein Risiko für unser Unternehmen, unsere Kunden, unsere Kollegen oder für Sie als Einzelperson darstellen“. Die Fluggesellschaft stellte klar, dass dies unter anderem Instrumentierung/Daten aus dem Cockpit, Flugpläne oder technische Dokumente vor oder in einem Triebwerk, Hotelstandorte der Besatzung, Inhalte von Fluggästen beim Einsteigen (ohne deren vorherige Zustimmung) und den Zugang zu den Flugzeugkojen, einschließlich des Zugangscodes, umfasst. Die Liste umfasst auch Aufnahmen im Cockpit, für die eine vorherige Genehmigung des Unternehmens erforderlich ist. „Wenn Sie in einem Auto mit Ihren Kindern auf dem Rücksitz unterwegs sind, würden Sie kein Bild posten“, so der Sprecher von British Airways.