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Neueröffnung am Frankfurter Flughafen: Lufthansa startet Besuchszentrum Hangar One

Die Lufthansa Group nimmt am 1. August 2026 den regulären Öffentlichkeitsbetrieb ihres neuen Besucher- und Konferenzzentrums „Hangar One“ am Flughafen Frankfurt auf. Die Anlage am Airportring umfasst auf einer Fläche von über 6.000 Quadratmetern interaktive Ausstellungsräume, Tagungskapazitäten sowie einen Flugsimulator. Der Eintrittspreis für Erwachsene liegt bei acht Euro, geöffnet ist das Zentrum an drei Tagen pro Woche. Mit dem Projekt führt der Luftfahrtkonzern seine historischen Exponate an einem zentralen Ort nahe der Konzernzentrale zusammen und ergänzt die Infrastruktur am Drehkreuz Frankfurt um ein Angebot für Eventveranstaltungen. Die in Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsbüro Atelier Brückner entwickelte Dauerausstellung beleuchtet die Historie des Unternehmens seit den Pionierjahren der zivilen Luftfahrt. Zu den zentralen Exponaten gehören die restaurierte Junkers Ju 52 mit dem Kennzeichen D-AQUI sowie die Lockheed L-1649A Super Constellation. Die Instandsetzung der Super Constellation, die nach einer langwierigen Demontage und Rekonstruktion in den USA nach Deutschland zurückgeholt wurde, schlug bei der Lufthansa in den vergangenen Jahren mit erheblichen Mehrkosten zu Buche. Neben den Epochen des Wiederaufbaus und der Expansion integriert die Präsentation auch die Geschichte der ursprünglichen Lufthansa während der Zeit des Nationalsozialismus und deren Einsatz von Zwangsarbeitern. Neben der Vermittlung von Unternehmenshistorie dient der Hangar One als Plattform für den Veranstaltungsbereich der Lufthansa Group. Der Komplex beinhaltet sieben Konferenzräume und flexibel nutzbare Veranstaltungsflächen für Firmenkunden und private Events. Das gastronomische Angebot und ein Verkaufsbereich sind in das Gesamtkonzept eingebunden. Mit dem Betrieb möchte die Fluggesellschaft die Markenbindung stärken und bestehende Kundengruppen direkt ansprechen, während gleichzeitig kommerzielle Einnahmen durch Raumbuchungen und Ticketverkäufe

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Wechsel an der Spitze des Weltluftfahrtverbandes: Saadia Zahidi übernimmt IATA-Führung

Der Verwaltungsrat des internationalen Luftfahrtverbandes IATA hat Saadia Zahidi mit Wirkung zum 1. November 2026 zur neuen Generaldirektorin ernannt. Sie folgt auf Willie Walsh, der sein Amt am 31. Juli 2026 niederlegt. Für die dreimonatige Übergangsphase von August bis Ende Oktober übernimmt die bisherige Finanzchefin Sandrine Le Borgne die interimistische Leitung. Zahidi wird als neunte Person und als erste Frau die Führung der IATA übernehmen, die rund 330 Fluggesellschaften vertritt und mehr als 80 Prozent des weltweiten Luftverkehrs repräsentiert. Zahidi wechselt von der Geschäftsführung des Weltwirtschaftsforums (WEF) an die Spitze des Branchenverbandes mit Hauptsitz in Montreal und Exekutivsitz in Genf. Beim WEF lag ihr Arbeitsschwerpunkt auf globalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktanalysen sowie Risikobewertungen. Der scheidende Generaldirektor Willie Walsh, ehemaliger Chef der International Airlines Group (IAG), hatte die Verbandsführung im April 2021 übernommen und steuerte die Organisation durch die Phase nach der Pandemie. Die Berufung einer Führungskraft aus einer internationalen Institution markiert eine Veränderung in der Ausrichtung des Verbandes, der zuvor von Managern aus den Reihen der Fluggesellschaften geleitet wurde. Der Führungswechsel erfolgt in einer Phase operativer und geopolitischer Spannungen im Luftverkehrsmarkt. Einschränkungen von Lufträumen, anhaltende Lieferengpässe bei Triebwerken und Flugzeugbauteilen sowie steigende Betriebskosten fordern die Mitgliedsunternehmen heraus. Neben der Weiterentwicklung technischer und finanzieller Standards wie der Digitalisierung von Vertriebssystemen verlangt die Wahrnehmung der Verbandsinteressen gegenüber nationalen Regierungen und internationalen Regulierungsbehörden Verhandlungsgeschick. Branchenbeobachter werten die Verpflichtung Zahidis als Versuch, die Positionierung der IATA in internationalen wirtschaftspolitischen Debatten zu schärfen. Die Übertragung von Konsensmodellen internationaler Organisationen auf die wettbewerbsintensive und stark reglementierte Luftfahrtindustrie

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Krankheit während des Zeitausgleichs unterbricht Guthabenabbau nicht

In Österreich herrscht bei vielen Arbeitnehmern Unklarheit über die rechtlichen Unterschiede zwischen Erholungsurlaub und Zeitausgleich. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) weist darauf hin, dass eine Erkrankung während eines vereinbarten Zeitausgleichs nicht zum Erhalt der Zeitguthaben führt. Anders als beim konsumierten Urlaub, bei dem ein Krankenstand von mehr als drei Kalendertagen gemäß Urlaubsgesetz die Urlaubstage gutschreibt, verfallen die Stunden beim Zeitausgleich trotz nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit. Grundlage für diese Praxis ist die gefestigte Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Die Richter begründen dies damit, dass während des Zeitausgleichs die Arbeitspflicht durch die Vereinbarung über den Zeitatmungsabbau bereits ausgesetzt ist. Da die Leistungspflicht entfällt, verhindert die Erkrankung rechtlich gesehen keine Arbeitsleistung mehr. Das Zeitkonto wird somit trotz bestehender Krankheit abgebaut, da der Freistellungszweck in der Rechtslogik im Vorfeld festgelegt wurde. Arbeitsrechtler verweisen darauf, dass diese Regelung insbesondere bei Beschäftigten mit hohen Überstundenbeständen zu Konflikten führt. Während der Erholungsurlaub gesetzlich geschützt ist, um die physische und psychische Wiederherstellung der Arbeitskraft zu sichern, gilt der Zeitausgleich rechtlich primär als Abgeltung bereits erbrachter Mehrarbeit. Einige Kollektivverträge oder betriebliche Vereinbarungen enthalten jedoch abweichende Sonderregelungen, die eine Gutschrift unter bestimmten Bedingungen vorsehen. Kritiker aus den Arbeitnehmervertretungen fordern seit Längerm eine gesetzliche Angleichung der Bestimmungen zum Zeitausgleich an das Urlaubsrecht. Arbeitgeberverbände verweisen hingegen auf die organisatorische Planungssicherheit in den Betrieben sowie die Notwendigkeit, bestehende Zeitkonten ohne nachträgliche Korrekturen abwickeln zu können. Beschäftigten wird geraten, sich bei Unklarheiten vor Antritt längerer Zeitausgleichsphasen über die jeweiligen betrieblichen Bestimmungen zu informieren.

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Drei British-Airways-Piloten erkranken nach Zwischenstopp in Indien

British Airways hat eine Untersuchung eingeleitet, nachdem drei Piloten eines Langstreckenfluges von Hyderabad nach London Heathrow mutmaßlich an einer Lebensmittelvergiftung erkrankten. Die Besatzungsmitglieder hatten vor dem Abflug von Flug BA276 gemeinsam das Frühstück in ihrem Crew-Hotel in Indien eingenommen. Während des rund zehneinhalbstündigen Fluges an Bord einer Boeing 777-200 verschlechterte sich der Gesundheitszustand eines Piloten so stark, dass er als dienstunfähig galt und mit Sauerstoff versorgt werden musste. Die beiden anderen Piloten führten den Flug fort, klagten jedoch nach der Landung in England ebenfalls über deutliche Symptome. Die Fluggesellschaft betonte, dass der Flug gemäß den Sicherheitsvorschriften und Standardverfahren durchgeführt wurde und normal in London landete. Die Sicherheit der Passagiere sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Fluggesellschaften schreiben für die Cockpitbesatzung strikte Verhaltensregeln bezüglich der Nahrungsaufnahme vor, um die zeitgleiche Erkrankung beider Hauptpiloten zu verhindern. Meist ist vorgeschrieben, dass Pilot und Kopilot vor sowie während des Fluges unterschiedliche Mahlzeiten zu sich nehmen müssen, um Risiken durch verdorbene Lebensmittel zu minimieren. Die betroffenen Piloten haben Sicherheitsberichte eingereicht und medizinische Proben zur Analyse bereitgestellt, um die genaue Ursache der Erkrankung zu ermitteln. British Airways prüft nun die Unterbringung und Verpflegungsstandards im Partnerhotel in Hyderabad. Die Überprüfung von Unterkünften und Catering-Partnern gehört bei internationalen Fluggesellschaften zum Risikomanagement, da Ausfälle von Flugpersonal erhebliche betriebliche Verzögerungen nach sich ziehen und Sicherheitsrisiken bergen können. Luftfahrtexperten weisen darauf hin, dass die Beeinträchtigung von Besatzungsmitgliedern während des Fluges trotz strenger Vorschriften ein wiederkehrendes Risiko im Langstreckenverkehr darstellt. Die Aufklärung des Vorfalls in Hyderabad soll klären, ob Mängel bei der

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Passagierzuwachs in der Sommersaison: Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden erwartet steigende Auslastung

Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden steht zu Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg vor einem hohen Passagieraufkommen. Für den Zeitraum von Ende Juli bis Anfang August rechnet die Betreibergesellschaft Baden-Airpark mit rund 43.000 Fluggästen bei 242 geplanten Flugbewegungen. Das beliebteste Ziel im Flugplan bleibt die Baleareninsel Mallorca mit 25 Starts in den ersten fünf Ferientagen. Für die gesamten Sommerferien bis Mitte September kalkuliert der Regionalflughafen mit mehr als 380.000 Passagieren auf insgesamt 2.154 Flügen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 80.000 Fluggästen gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Nachdem der Flughafen im Jahr 2025 mit über 2,2 Millionen Passagieren ein hohes Ergebnis verzeichnete, strebt die Geschäftsführung für das Gesamtjahr 2026 ein weiteres Ausbaupotenzial an. Treiber der Entwicklung sind vor allem die im Regionalverkehr aktiven Low-Cost-Fluggesellschaften. Für die darauffolgende Winterperiode planen Carrier wie Wizz Air, Ryanair und GP Aviation zusätzliche Verbindungen, darunter Strecken nach Podgorica, Pristina, Lamezia Terme, Rabat und Tirana. Die Zunahme der Streckenangebote verdeutlicht die funktionierende Nachfrage im Segment der Urlaubs- und Familienreisen im südwestdeutschen Raum. Das stetige Wachstum des Regionalflughafens stellt die Infrastruktur und die Betriebsabläufe vor logistische Aufgaben. Um längere Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen und beim Check-in zu vermeiden, rät die Flughafengesellschaft den Passagieren, mindestens zwei bis drei Stunden vor Abflug im Terminal einzutreffen. Die verkehrsintensiven Tage verlangen dem Bodenpersonal sowie den Partnerunternehmen eine hohe Taktrate ab. Trotz der positiven Passagierentwicklung hängen der künftige wirtschaftliche Erfolg und die Stabilität des Standorts maßgeblich von den Kapazitäten auf den Zufahrtswegen und der verlässlichen Abwicklung im Abflugbereich ab. Kritische Branchenbeobachter verweisen zudem auf die starke Abhängigkeit

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Vorfall bei der Gepäckabfertigung: Katze verschwindet am Flughafen Brüssel nach Flug aus Rumänien

Am Flughafen Brüssel ist ein zehn Jahre alter Kater der Rasse Chartreux nach einem Flug aus Rumänien spurlos verschwunden. Das Tier mit dem Namen Mishu war am 17. Juli an Bord eines Airbus A320 der Fluggesellschaft Dan Air von Bacău nach Brüssel transportiert worden. Nach der Landung erhielt die Halterin am Zielflughafen lediglich eine beschädigte Transportbox ohne das Tier. Die Familie vermutet, dass der Kater während der Entladung des Frachtraums durch die Beschädigung des Käfigs entweichen konnte. Der Flughafen Brüssel hat nach eigener Aussage das Videomaterial der Überwachungskameras ausgewertet, konnte das genaue Geschehen auf dem Vorfeld jedoch nicht zweifelsfrei rekonstruieren. Die Betreibergesellschaft verwies für weitere Ermittlungen an den zuständigen Bodendienstleister Aviapartner, der für die Abfertigung des Gepäcks und der Fracht zuständig war. Aviapartner bestätigte die Einleitung einer internen Untersuchung zur Aufklärung des Vorfalls, während die Halterin und Verwandte über soziale Medien sowie örtliche Aufrufe nach dem vermissten Tier suchen. Der Vorfall wirft erneut Fragen bezüglich der Sicherheits- und Sorgfaltspflichten bei der Beförderung von Haustieren im Luftverkehr auf. Der Transport von Tieren im Frachtraum gilt bei Branchenbeobachtern als sensibler Prozess, der durch das Zusammenspiel von Fluggesellschaften, Flughafenbetreibern und externen Abfertigungsunternehmen geprägt ist. Beschädigungen an Transportbehältern weisen auf potenzielle Schwachstellen bei der Handhabung hin, die für die betroffenen Passagiere mit erheblichen emotionalen Belastungen verbunden sind. Kritiker bemängeln in ähnlichen Fällen regelmäßig die unübersichtlichen Zuständigkeiten zwischen Fluggesellschaften und Bodendiensten, was die Aufklärung von Zwischenfällen erschwert. Die Ermittlungen zum genauen Hergang am Flughafen Brüssel dauern an, während Tierschutzorganisationen eine strengere Überwachung der Ladevorgänge bei

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Kooperation im Geschäftsreiseverkehr: Peak Plus AG und „A small world“ kooperieren bei Flugangeboten

Das Schweizer Technologieunternehmen Peak Plus AG hat eine Partnerschaft mit dem Reise- und Lifestyle-Club „A small world“ vereinbart. Gegenstand der Kooperation ist die Vermarktung der Plattform PeakJet, die über ein digitales Buchungssystem halbprivate Jet-Reisen anbietet. Durch das Abkommen erhalten Mitglieder des Netzwerks Sonderkonditionen sowie vereinfachten Zugang zu Flügen ab dem General Aviation Center des Flughafens Zürich. Das Geschäftsmodell von PeakJet basiert auf dem Verkauf einzelner Sitzplätze in Privatflugzeugen, wodurch Kunden keinen vollständigen Chartervertrag für eine gesamte Maschine abschließen müssen. Der Flugbetrieb von PeakJet konzentriert sich derzeit auf europäische Verbindungen ab Zürich zu Zielen wie Nizza, Palma de Mallorca und Málaga. Für den weiteren Jahresverlauf sind zusätzliche Strecken nach Paris, München und Mailand vorgesehen. Der Nutzen für die Passagiere liegt vor allem in der Nutzung separater Terminals der allgemeinen Luftfahrt, was kürzere Check-in-Zeiten und die Vermeidung des regulären Passagieraufkommens in kommerziellen Terminalgebäuden ermöglicht. Über die Partnerschaft werden Rabatte auf die Regulärtarife gewährt, um die Auslastung der Flüge zu erhöhen. Die Bündelung von Kapazitäten im Segment der halbprivaten Luftfahrt ist eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen im Markt für individuelle Flugreisen. Anbieter in diesem Segment versuchen, die Lücke zwischen der Ersten Klasse kommerzieller Linienfluggesellschaften und dem kostenintensiven Individualcharter zu schließen. Für den Club Betreiber „A small world“ bedeutet die Integration des Dienstes eine Erweiterung seines Reiseportfolios, während die Peak Plus AG den Kundenstamm der Plattform gezielt vergrößern möchte. Das Konzept des Einzelplatzverkaufs in der Geschäftsluftfahrt steht jedoch vor strukturellen und wirtschaftlichen Aufgaben. Die Rentabilität fahrplanmäßiger Verbindungen im Nischensegment hängt stark von einer

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Zehnjahresvertrag für Flugzeugfahrwerke: Lufthansa Technik und Safran kooperieren bei MRO-Dienstleistungen

Lufthansa Technik und der französische Luftfahrtzulieferer Safran Landing Systems haben im Rahmen der Farnborough International Airshow eine langfristige Vereinbarung über Support- und Servicedienstleistungen geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und deckt Wartungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten (MRO) an Fahrwerken und Hydraulikkomponenten für mehrere Airbus-Baureihen ab. Dazu gehören die Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge der A320-Familie sowie die Langstreckenmuster A330, A340 und A350. Im Rahmen der Vereinbarung liefert Safran zertifizierte Ersatzteile, technische Dokumentationen sowie Instandsetzungslösungen direkt an den Hamburger MRO-Konzern. Durch das Abkommen erhält Lufthansa Technik direkten Zugriff auf herstellerseitiges Datenmaterial und technische Unterstützung des Originalgeräteherstellers. Ein betrieblicher Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt auf dem Standort Lufthansa Technik Landing Gear Services UK in London, wo die Abwicklung von MRO-Leistungen für das Modell Airbus A350 intensiviert werden soll. Gleichzeitig sichert die Vereinbarung die kontinuierliche Material- und Bauteilversorgung für ältere Flugzeugmuster wie die A320-Familie sowie die Langstreckenmodelle A330 und A340 in den zentralen Werkstätten in Hamburg. Die Kooperation bündelt die Kapazitäten eines führenden Wartungsdienstleisters mit den technischen Vorgaben des Systemherstellers, um Engpässen bei der Ersatzteilbeschaffung entgegenzuwirken. Die kontinuierliche Verfügbarkeit von Fahrwerks- und Hydraulikkomponenten gilt in der zivilen Luftfahrt als kritischer Faktor für die Flottenauslastung von Fluggesellschaften. Durch direkte Lieferwege und den Zugriff auf aktualisierte Handbücher sollen die Standzeiten von Flugzeugen während regulärer Überholungen planbarer gestaltet werden. Obwohl die vereinbarte Zusammenarbeit die Materialversorgung stabilisieren soll, bleibt der Sektor für Wartungsdienstleistungen anfällig für globale Engpässe in den Rohstoff- und Zulieferketten. Zudem erfordert die Betreuung unterschiedlicher Flugzeuggenerationen – von älteren A340-Modellen bis hin zur modernen A350-Flotte –

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Air France und Groupe ADP führen Stopover-Programm in Paris ein

Die Fluggesellschaft Air France und Extime Travel, eine Marke des Flughafenbetreibers Groupe ADP, haben das gemeinsamen Programm „Paris Stopover“ gestartet. Das Angebot richtet sich an internationale Transferpassagiere am Drehkreuz Paris-Charles-de-Gaulle, die dort bei einer Mindestumsteigezeit von 27 Stunden eine mehrtägige Unterbrechung ihrer Flugreise einlegen möchten. Das Angebot kombiniert Flugbuchungen mit Hotelübernachtungen, Transfers und Ausflugspaketen für Zeiträume von einer bis vier Nächten. Ziel der Maßnahme ist es, den Anteil von Umsteigepassagieren zur Steigerung der touristischen Wertschöpfung in der Region Île-de-France zu nutzen. Die Einführung basiert auf Marktforschungen, nach denen rund die Hälfte aller ankommenden Air-France-Passagiere in Charles-de-Gaulle auf Anschlussflüge umsteigt. Eine Befragung des Forschungsinstituts Chaire Pégase zeigte, dass bei Passagieren aus Nicht-EU-Staaten beträchtliches Interesse an Zwischenstopps besteht. Treiber sind unter anderem erleichterte Einreise- und Transitbestimmungen, wie der Wegfall von Flughafentransitvisa für Staatsangehörige aus Ländern wie Indien oder Brasilien. Die angebotenen Bausteine umfassen Transfers, Unterkünfte in der Vier- bis Fünf-Sterne-Kategorie sowie Fahrten zu Sehenswürdigkeiten oder Freizeitparks. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt das Programm einen Versuch dar, die Wettbewerbsposition des Pariser Luftfahrtdrehkreuzes gegenüber konkurrierenden Drehkreuzen im Nahen Osten und in Europa zu stärken. Fluggesellschaften wie Emirates, Qatar Airways oder Turkish Airlines nutzen vergleichbare Stopover-Modelle seit Jahren erfolgreich zur Auslastung ihrer Streckennetze und zur Wirtschaftsförderung an ihren Heimatflughäfen. Das Pariser Modell stützt sich dabei auf die Kooperationsvereinbarung „Connect France“, welche die operative Abstimmung zwischen der Fluggesellschaft Air France-KLM und dem Flughafenbetreiber Groupe ADP vertiefen soll. Nichtsdestotrotz stehen dem Konzept auch organisatorische und infrastrukturelle Herausforderungen gegenüber. Die Inanspruchnahme von Stopover-Angeboten hängt maßgeblich von effizienten Passkontroll- und

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Positive Halbjahresbilanz für den Wiener Tourismus: Nächtigungen und Umsätze steigen moderat

Der Wiener Städtetourismus verzeichnet für die ersten sechs Monate des Jahres 2026 ein solides Wachstum. Mit rund 9,26 Millionen Übernachtungen stiegen die Gästezahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um vier Prozent. Haupttreiber dieser Entwicklung waren der Kernmarkt Deutschland mit knapp 1,78 Millionen Nächtigungen sowie der Inlandsreiseverkehr aus Österreich mit rund 1,72 Millionen Buchungen. Als stärkster Überseemarkt behaupteten sich erneut die USA mit 568.000 Übernachtungen. Auch die Umsätze der Beherbergungsbetriebe entwickelten sich positiv: Von Januar bis Mai 2026 erwirtschafteten die Wiener Betriebe einen Netto-Nächtigungsumsatz von 502,7 Millionen Euro, was einem Zuwachs von einem Prozent entspricht. Besonders umsatzstark zeigte sich der Mai 2026, in dem die Einnahmen der Hotellerie auch begünstigt durch Großveranstaltungen um sieben Prozent auf rund 150,6 Millionen Euro kletterten. Im Monat Juni setzte sich die Entwicklung mit 1,77 Millionen Nächtigungen fort. Die durchschnittliche Bettenauslastung im ersten Halbjahr lag unverändert bei 49,1 Prozent, während die Zimmerauslastung mit rund 64 Prozent ebenfalls das Niveau des Vergleichszeitraums von 2025 hielt. Das Gesamtangebot an Hotelbetten in der österreichischen Bundeshauptstadt erweiterte sich im Juni leicht auf rund 84.200 Betten. Verantwortliche aus Politik und der Tourismuswirtschaft bewerten die Zahlen als Beleg für eine stabile Nachfrage, die zur ökonomischen Absicherung von Arbeitsplätzen in Gastronomie, Handel und Kultur beiträgt. Mit einem Auslandsanteil von rund 83 Prozent bleibt der Wiener Markt stark von internationalen Reisenden abhängig. Vor allem Zuwächse aus Herkunftsländern wie der Türkei oder Italien trugen zur positiven Bilanz bei, während einzelne europäische Märkte wie Spanien leichte Rückgänge verzeichneten. Trotz der positiven Gesamtzahlen verweisen Branchenbeobachter auf anhaltende Herausforderungen

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