
Reform der EU-Fluggastrechte: Ministerrat sichert Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen
Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Verhandlungen zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung 261/04 eingelenkt und sich auf die Beibehaltung des bisherigen Verbraucherschutzniveaus geeinigt. Damit folgte das Gremium der zentralen Forderung des Europäischen Parlaments. Für Flugreisende bedeutet dieser Beschluss, dass die etablierten Ausgleichszahlungen bei erheblichen Flugverzögerungen ungeschmälert fortbestehen. Demnach behalten Passagiere auch in Zukunft ihren vollen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sofern ihr Flug eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden aufweist. Die geplante Novellierung zielt darauf ab, die bestehende verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dauerhaft im europäischen Gesetzeswerk zu verankern. Die Einigung wird von Verbraucherschutzorganisationen als maßgeblicher Erfolg gewertet. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), betonte, dass der erfolgreiche Einsatz der deutschen Bundesregierung und des EU-Parlaments den Erhalt elementarer Fluggastrechte gesichert habe. Neben der Bestätigung der Entschädigungssätze sieht der Kompromiss auch eine deutliche Verschärfung der Informationspflichten für Fluggesellschaften vor. Die Fluglinien werden gesetzlich dazu verpflichtet, Passagiere im Falle von Annullierungen oder massiven Verspätungen innerhalb eines verbindlichen Zeitfensters von maximal 96 Stunden transparent über ihre rechtlichen Ansprüche auf Rückerstattung, Umbuchung und Betreuungsleistungen aufzuklären. Trotz des erzielten Verhandlungserfolges mahnen Verbraucherschützer weiteren regulatorischen Handlungsbedarf auf europäischer Ebene an. Eine der größten verbleibenden Lücken im System betrifft den Schutz von Individualreisenden bei Insolvenzen von Fluggesellschaften. Während Pauschalreisende durch die EU-Pauschalreiserichtlinie und entsprechende Absicherungsfonds bei einer Pleite des Reiseveranstalters geschützt sind, gehen Direktbucher bei einer Airline-Insolvenz im Regelfall leer aus oder müssen langwierige Verfahren als unbesicherte Gläubiger durchlaufen. Der vzbv fordert die Europäische Kommission daher auf, zügig einen verbindlichen Insolvenzschutz für alle








