
Tailwind Air beantragt Gläubigerschutz nach gescheiterter Neuausrichtung
Die US-amerikanische Charterfluggesellschaft Tailwind Air hat am 15. Januar 2026 beim Insolvenzgericht im östlichen Bezirk von Virginia einen Antrag auf Gläubigerschutz gestellt. Dieser Schritt erfolgt nach einer Phase wirtschaftlicher Instabilität, die bereits vor rund zwei Jahren zur Einstellung des Linienbetriebs mit Wasserflugzeugen geführt hatte. Tailwind Air war zuvor für seine amphibischen Flugverbindungen zwischen den Stadtzentren von New York, Boston und Washington bekannt, die den Passagieren zeitintensive Wege zu den Hauptflughäfen ersparen sollten. Nach dem Rückzug aus diesem Segment im Jahr 2024 versuchte das Unternehmen, sich als reiner On-Demand-Charterdienstleister für Geschäftsreisen zu etablieren, konnte jedoch trotz der Umstellung auf eine kleine Flotte herkömmlicher Geschäftsreiseflugzeuge keine finanzielle Stabilität erreichen. Zusätzliche Recherchen im US-Luftfahrtregister zeigen, dass die finanzielle Schieflage eng mit den hohen Betriebskosten für die spezialisierte Infrastruktur der Wasserflugplätze sowie den gestiegenen Versicherungsprämien für den Flugbetrieb im dicht besetzten Nordost-Korridor verknüpft war. Tailwind Air hatte in der Vergangenheit versucht, durch technologische Innovationen Marktanteile zu sichern, und ging 2021 eine Kooperation mit dem Start-up Airflow ein. Geplant war der Einsatz elektrisch betriebener Regionalflugzeuge mit Kurzstarteigenschaften (eSTOL). Nachdem Airflow vom Unternehmen Electra.aero übernommen wurde, kam die Entwicklung der spezifischen amphibischen Varianten jedoch ins Stocken, wodurch die Hoffnung auf kosteneffizientere Antriebstechnologien für den Seaplane-Markt vorerst unerfüllt blieb. Analysten im Bereich der allgemeinen Luftfahrt weisen darauf hin, dass das Marktumfeld für kleine Charterbetreiber an der US-Ostküste durch den Personalmangel bei Piloten und die Konkurrenz durch größere Anbieter wie Wheels Up oder NetJets erheblich erschwert wurde. Tailwind Air kämpfte zudem mit regulatorischen Herausforderungen bezüglich der Landegenehmigungen an








