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Rekordbesuch beim kulinarischen Genuss-Festival im Wiener Stadtpark

Das Genuss-Festival im Wiener Stadtpark hat am vergangenen Muttertagswochenende einen neuen Besucherrekord aufgestellt. Rund 150.000 Gäste besuchten die dreitägige Veranstaltung, bei der über 100 landwirtschaftliche Betriebe, Manufakturen und Gastronomen ihre Erzeugnisse präsentierten. Im Fokus der zehnten Auflage des Festivals stand die Vielfalt regionaler Lebensmittel aus allen neun Bundesländern. Organisiert wurde die Großveranstaltung vom Netzwerk Kulinarik in enger Kooperation mit der Stadt Wien und der AMA-Marketing, um die heimische Agrarwirtschaft und die handwerkliche Lebensmittelproduktion im urbanen Raum sichtbar zu machen. Die teilnehmenden Aussteller unterliegen den strengen Richtlinien des Gütesiegels AMA Genuss Region, das eine transparente Herkunftskennzeichnung sowie regelmäßige externe Qualitätskontrollen vorschreibt. Mittlerweile sind österreichweit rund 4.000 Betriebe, davon etwa 1.300 Gastronomiebetriebe, nach diesem Standard zertifiziert. Laut den Veranstaltern zeigt der enorme Zuspruch im Wiener Stadtpark, dass das Vertrauen der Konsumenten in geprüfte Lebensmittelqualität und die direkte Kommunikation mit den Produzenten wesentliche Faktoren für die Kaufentscheidung im Einzelhandel und den Restaurantbesuch darstellen. Neben klassischen Fleisch- und Käseprodukten wurden vermehrt auch Nischenprodukte wie Alpenkaviar, Weinviertler Erdnüsse und spezielle Speiseschnecken aus lokaler Zucht präsentiert. Die Struktur des Festivals war in thematische Bereiche wie „Wald und Wiese“, „Erde“, „Wasser“ und „Spezialitäten“ unterteilt, um den Besuchern eine gezielte Orientierung durch das breite Angebot zu ermöglichen. Ergänzend zur Verkostung boten verschiedene Stationen Einblicke in handwerkliche Verarbeitungstechniken, etwa das Mahlen von Getreide. Branchenvertreter wie Christina Mutenthaler-Sipek und Lorenz Mayr von der AMA-Marketing betonten die wirtschaftliche Bedeutung solcher Veranstaltungen für die regionale Wertschöpfung. Das Festival dient dabei nicht nur als Verkaufsplattform, sondern auch als Netzwerk-Treffpunkt zwischen ländlichen Erzeugern und

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Expansion der kasachischen Billigfluggesellschaft FlyArystan

Die kasachische Fluggesellschaft FlyArystan hat im Rahmen ihres siebenjährigen Bestehens eine positive Bilanz gezogen und festigt ihre Marktposition in Zentralasien. Seit der Betriebsaufnahme im Mai 2019 beförderte die Tochtergesellschaft der Air Astana Group mehr als 21 Millionen Passagiere. Mit einer Flotte von derzeit 28 Flugzeugen des Typs Airbus A320 hat die Airline das Ziel erreicht, das Fliegen für weite Teile der Bevölkerung in Kasachstan erschwinglich zu machen. Ein wesentlicher Meilenstein in der Unternehmensgeschichte war die Erteilung eines eigenen Betreiberzeugnisses (AOC) durch die kasachischen Luftfahrtbehörden im Jahr 2024, wodurch FlyArystan nun rechtlich eigenständig unter dem IATA-Code FS operiert. Das Streckennetz der Airline umfasst mittlerweile über 40 Destinationen, wobei der Fokus zunehmend auf internationalen Verbindungen nach Georgien, Aserbaidschan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien und der Türkei liegt. Im Jahr 2025 entfiel rund ein Drittel des gesamten kasachischen Passagieraufkommens auf FlyArystan, was die systemrelevante Bedeutung des Unternehmens für die Infrastruktur des Landes unterstreicht. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Fluggesellschaft durch die Nutzung von sekundären Flughäfen und optimierten Bodenstandzeiten ihre Betriebskosten gering hält, was den Wettbewerbsdruck auf regionale Konkurrenten erhöht. Ein zentraler Pfeiler der Unternehmensstrategie ist die technologische Modernisierung der Betriebsabläufe. Die Implementierung von Selbstbedienungsterminals an den wichtigsten Stützpunkten in Almaty, Astana und Aktau sowie eine hohe Online-Check-in-Quote von etwa 93 Prozent im Inlandsverkehr tragen zur Effizienzsteigerung bei. Diese operative Leistungsfähigkeit wurde mehrfach international gewürdigt. Bei den Skytrax World Airline Awards erhielt das Unternehmen bereits zum dritten Mal in Folge die Auszeichnung als bester Low-Cost-Carrier in Zentralasien und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).

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Neue EU-Vorgaben für Flughafenbeihilfen stoßen auf Widerstand

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den künftigen staatlichen Beihilferegelungen für den Luftverkehrssektor eingeleitet. Der Flughafenverband ACI Europe reagierte umgehend mit deutlicher Kritik auf den veröffentlichten Entwurf. Zwar erkennt die Brüsseler Behörde grundsätzlich an, dass kleinere Regionalflughäfen mit weniger als einer Million Passagieren pro Jahr strukturelle Defizite aufweisen und daher auf Betriebskostenzuschüsse angewiesen sind, doch die Ausgestaltung der neuen Regeln sorgt für Unmut in der Branche. Insbesondere die geplante zeitliche Befristung dieser Hilfen auf lediglich fünf Jahre sowie verschärfte Auflagen für Standorte mit mittlerem Verkehrsaufkommen werden als existenzbedrohend eingestuft. Ein zentraler Streitpunkt ist die Herabsetzung der Schwellenwerte für Investitionsbeihilfen. Nach den Plänen der Kommission sollen künftig nur noch Flughäfen mit bis zu drei Millionen Fluggästen von solchen Fördermitteln profitieren können, während die Grenze derzeit noch bei fünf Millionen liegt. Experten weisen darauf hin, dass die europäische Flughafenlandschaft derzeit unter einem massiven wirtschaftlichen Druck steht. Sinkende Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten – verschärft durch die aktuelle Energie- und Ölkrise – machen Investitionen in die Infrastruktur ohne staatliche Flankierung für viele Betreiber unmöglich. Marktstudien belegen, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit insbesondere im Regionalsegment ohne langfristige Unterstützung kaum gegeben ist. Olivier Jankovec, Generaldirektor von ACI Europe, warnt vor einer Entkoppelung der politischen Zielsetzungen von der wirtschaftlichen Realität. Die geplanten Einschränkungen könnten die Konnektivität ländlicher Regionen und kleinerer Gemeinden massiv gefährden. Da die Anbindung an den internationalen Luftverkehr ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit ganzer Gebiete ist, fordern die Verbände Nachbesserungen im Dialog mit der zuständigen EU-Kommissarin Teresa Ribera.

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Sicherheitsvorfall am Flughafen Athen führt zu Evakuierung von Lufthansa-Flug

Am Morgen des 11. Mai 2026 kam es auf dem internationalen Flughafen Athen-Eleftherios Venizelos zu einem Zwischenfall mit einem Airbus A321neo der Lufthansa. Die Maschine mit der Kennung D-AIEA, die als Flug LH1753 planmäßig in Richtung München gestartet war, musste bereits 13 Minuten nach dem Abheben den Steigflug abbrechen und eine sofortige Rückkehr einleiten. Auslöser für das Manöver war eine Warnmeldung im Cockpit, die auf ein Feuer im Bereich der Hilfsturbine, der sogenannten Auxiliary Power Unit (APU) im Heck des Flugzeugs, hindeutete. Während des Anflugs meldete die Besatzung zudem eine deutliche Geruchsentwicklung im hinteren Teil der Kabine. Nach der Landung auf der Landebahn 03L leiteten die Piloten angesichts der unklaren Gefahrenlage eine Not-Evakuierung über die Rutschen ein. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Flugzeug noch auf der Rollbahn, umgeben von bereits in Bereitschaft stehenden Rettungskräften der Flughafenfeuerwehr. Laut aktuellen Berichten der griechischen Zivilluftfahrtbehörde und lokaler Medien wurden bei der Evakuierung mindestens drei Personen verletzt. Die Betroffenen wurden zur medizinischen Erstversorgung in umliegende Krankenhäuser gebracht, während die restlichen Passagiere und Besatzungsmitglieder im Terminal betreut wurden. Untersuchungen durch Techniker und Brandschutzexperten vor Ort konzentrieren sich nun auf die APU, die für die Energieversorgung des Flugzeugs am Boden und in Notsituationen zuständig ist. Die betroffene D-AIEA ist ein modernes Flugzeug der „neo“-Generation, das erst vor wenigen Jahren in Dienst gestellt wurde. Es wird geprüft, ob ein technischer Defekt oder ein Bauteilversagen die Brandwarnung und die Rauchentwicklung ausgelöst hat. Der Vorfall führte zeitweise zu Verzögerungen im Betriebsablauf des Athener Flughafens, da die betroffene Start-

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Transavia France eröffnet erste exklusive Lounge am Flughafen Paris-Orly

Die französische Tochtergesellschaft der Air France-KLM-Gruppe, Transavia France, hat am Flughafen Paris-Orly ihre erste eigene Flughafen-Lounge in Betrieb genommen. Die neue Einrichtung befindet sich im Terminal 3 (Zone C) und erstreckt sich über eine Fläche von rund 335 Quadratmetern. Mit Platz für bis zu 120 Gäste markiert dieser Schritt eine strategische Abkehr vom rein puristischen Billigflugmodell. Die Lounge ist täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr zugänglich und bietet Reisenden neben Ruhebereichen und Arbeitsplätzen ein gastronomisches Angebot, das vornehmlich auf französischen und regionalen Spezialitäten basiert. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist nach einem gestaffelten System geregelt. Passagiere, die den flexiblen „Max“-Tarif gebucht haben, sowie Mitglieder des Vielfliegerprogramms Flying Blue mit Platinum- oder Ultimate-Status erhalten kostenfreien Zutritt. Für alle anderen Fluggäste der Airline besteht die Möglichkeit, den Zugang gegen eine Gebühr von 40 Euro zu erwerben. Mit dieser Investition positioniert sich Transavia France stärker im Segment der Geschäftsreisenden und anspruchsvollen Privatkunden, die auch bei Low-Cost-Verbindungen Wert auf Komfortleistungen am Boden legen. Die Eröffnung erfolgt vor dem Hintergrund einer umfassenden Neuordnung des Flugbetriebs am Standort Orly. Im Zuge der Konsolidierung innerhalb des Air France-KLM-Konzerns übernimmt Transavia sukzessive zahlreiche Inlands- und Kurzstreckenrouten der Muttergesellschaft. Um die dabei entstehende Lücke im Serviceangebot für Premium-Kunden zu schließen, wurde die Schaffung einer eigenen Infrastruktur notwendig. Branchenkenner werten die Lounge als wichtigen Baustein, um die Attraktivität der Airline gegenüber klassischen Full-Service-Carriern zu steigern und gleichzeitig die Markentreue innerhalb der Flying-Blue-Gemeinschaft zu festigen. Neben der gastronomischen Versorgung bietet die Lounge moderne Annehmlichkeiten wie High-Speed-WLAN und Ladestationen für elektronische Geräte.

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Beschlagnahmung eines Regierungsflugzeugs der Demokratischen Republik Kongo in Portugal

Die portugiesischen Behörden haben am Flughafen Faro die offizielle Beschlagnahmung einer Boeing 727-100 vollzogen, die dem kongolesischen Politiker und aktuellen Transportminister Jean-Pierre Bemba zugeordnet wird. Das dreistrahlige Verkehrsflugzeug mit der Registrierung 9Q-CBP steht bereits seit dem Jahr 2007 auf dem Gelände des Flughafens an der Algarve und wurde über die Jahre zu einem festen, aber problematischen Bestandteil des Vorfelds. Die Entscheidung zur Einziehung der Maschine erfolgte nach einem langwierigen juristischen Verfahren und dem Verstreichen einer letzten Frist von 60 Tagen, innerhalb derer der Eigentümer die Maschine hätte entfernen müssen. Hintergrund der harten Maßnahme sind massive Außenstände bei den Park- und Flughafengebühren, die sich über den Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten auf eine Summe von rund einer Million Euro angehäuft haben. Die staatliche Flughafenbetreibergesellschaft ANA hatte wiederholt versucht, die Kosten einzutreiben und den wertvollen Standplatz für den regulären Flugbetrieb freizumachen. Jean-Pierre Bemba, der eine wechselvolle politische Karriere als Vizepräsident, Rebellenführer und Minister hinter sich hat und zudem mehrere Jahre vor dem Internationalen Strafgerichtshof verbrachte, ließ die gesetzten Fristen zur Begleichung der Schulden jedoch ohne Reaktion verstreichen. Technisch befindet sich die Boeing 727, ein Flugzeugtyp aus den 1960er-Jahren, in einem desolaten Zustand. Durch die jahrelange Standzeit in der salzhaltigen Meeresluft der Algarve sind Korrosionsschäden und der Verfall von Dichtungen sowie Triebwerkskomponenten so weit fortgeschritten, dass eine Wiederherstellung der Flugfähigkeit als wirtschaftlich ausgeschlossen gilt. Nach der nun erfolgten Beschlagnahmung durch den portugiesischen Staat wird erwartet, dass die Maschine zeitnah zur Versteigerung oder zur Verschrottung freigegeben wird, um zumindest einen Teil der angefallenen Kosten

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Internationale Überwachung nach Hantavirus-Verdacht auf KLM-Flug

Nach dem Tod einer niederländischen Passagierin, die Symptome einer Hantavirus-Infektion aufwies, haben Gesundheitsbehörden in mehreren Ländern umfangreiche Überwachungsmaßnahmen eingeleitet. Die Frau wollte am 25. April einen KLM-Flug von Johannesburg nach Amsterdam antreten, wurde jedoch aufgrund ihres kritischen Zustands noch vor dem Abflug von Bord verwiesen. Nur einen Tag später verstarb sie. Da sich unter den 388 Passagieren des Fluges potenzielle Kontaktpersonen befanden, koordinieren internationale Stellen nun die Nachverfolgung, um eine mögliche Ausbreitung der Erreger frühzeitig zu unterbinden. In Spanien führten die Ermittlungen bereits zu konkreten Vorsichtsmaßnahmen. Eine 32-jährige Frau aus Alicante, die im Flugzeug lediglich zwei Reihen hinter der Verstorbenen saß, wurde in einem Krankenhaus isoliert, nachdem sie leichte Atemwegssymptome entwickelt hatte. Obwohl Mediziner das Infektionsrisiko aufgrund der kurzen Expositionszeit als gering einstufen, bleibt die Patientin bis zum Vorliegen der endgültigen Testergebnisse in strikter Quarantäne. Parallel dazu untersuchen die katalanischen Behörden den Aufenthalt einer Südafrikanerin in Barcelona, die ebenfalls an Bord war, sowie eine weitere Kontaktperson in der Region. Die aktuellen Krankheitsfälle werden von Experten in einen direkten Zusammenhang mit einer Reise auf dem Expeditionsschiff „Hondius“ gebracht. Berichten zufolge wurden im Umfeld dieses Schiffes bereits sieben Infektionen bestätigt, von denen drei tödlich verliefen. Das Hantavirus wird üblicherweise durch Nagetiere übertragen und kann beim Menschen schwere Lungen- oder Nierenerkrankungen auslösen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gilt zwar als extrem selten, wird jedoch bei bestimmten Virusstämmen nicht gänzlich ausgeschlossen, weshalb die Behörden mit maximaler Vorsicht agieren. Entwarnung gab es unterdessen für das Flugpersonal: Eine KLM-Stewardess, die intensiven Kontakt zu der verstorbenen

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EU-Kommission verbietet nachträgliche Treibstoffzuschläge nach dem Ticketkauf

Die Europäische Kommission hat eine unmissverständliche Klarstellung zur Preisgestaltung im Luftverkehr veröffentlicht und unterbindet damit die Praxis nachträglicher Preiserhöhungen bei bereits verkauften Flugtickets. Hintergrund sind Bestrebungen einiger Fluggesellschaften, die massiv gestiegenen Kerosinkosten infolge der aktuellen Ölkrise an Kunden weiterzugeben, deren Buchung bereits abgeschlossen war. Die Kommission stützt sich hierbei auf die EU-Verordnung 1008/2008, welche eine strikte Transparenz bei der Preisangabe vorschreibt. Demnach muss der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Endpreis sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge enthalten. Ein einseitiges Nachfordern von Treibstoffzuschlägen nach der Transaktion ist rechtlich unzulässig. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Vertragsgestaltung der Airlines. Viele Unternehmen nutzten in der Vergangenheit Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisanpassungen bei extremen Rohstoffpreisschwankungen vorsahen. Die EU-Kommission bewertet solche Passagen nun als unvereinbar mit geltendem Unionsrecht. Experten für Fluggastrechte weisen darauf hin, dass der Luftverkehr eine Branche mit festen Beförderungsverträgen ist, bei denen das unternehmerische Risiko – etwa die Kalkulation der Treibstoffkosten – beim Anbieter liegt und nicht im Nachhinein auf den Verbraucher abgewälzt werden darf. Fluggesellschaften sind nun aufgefordert, ihre Vertragswerke umgehend an diese Rechtsauffassung anzupassen. Zusätzlich betont die Brüsseler Behörde, dass auch optionale Zusatzleistungen einer strengen Transparenz unterliegen. Kosten für Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder Verpflegung müssen von Beginn des Buchungsprozesses an klar ersichtlich sein. Das Prinzip der „ausdrücklichen Zustimmung“ (Opt-in) bedeutet, dass Kunden nicht automatisch für Leistungen bezahlen dürfen, die sie nicht aktiv ausgewählt haben. Branchenbeobachter sehen in der aktuellen Klarstellung eine Reaktion auf die angespannte Marktsituation im Jahr 2026, in der die Volatilität der Kerosinpreise die Gewinnmargen der

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Warnung vor „QRishing“: Neue Betrugsmasche trifft Urlauber und Residenten auf Mallorca

Die spanische Nationalpolizei warnt aktuell vor einer Zunahme von Cyber-Betrugsfällen auf den Balearen, die unter dem Fachbegriff „QRishing“ bekannt geworden sind. Bei dieser perfiden Form des Phishings nutzen Kriminelle manipulierte QR-Codes, um sensible Daten von Touristen und Residenten abzugreifen. Die Betrüger überkleben dabei legitime Codes auf Speisekarten in Restaurants, an Parkautomaten oder sogar auf gefälschten Strafzetteln mit täuschend echten Stickern. Sobald ein Nutzer den Code mit seinem Smartphone scannt, wird er auf eine manipulierte Website umgeleitet, die optisch kaum vom Original zu unterscheiden ist, jedoch ausschließlich dem Diebstahl von Kreditkartendaten und Identitäten dient. Die Technik hinter dieser Masche setzt auf die psychologische Gewöhnung der Nutzer an digitale Schnittstellen. Seit der Pandemie hat sich die Nutzung von QR-Codes im öffentlichen Raum massiv vervielfältigt, was zu einer verminderten Wachsamkeit führt. Zusätzliche Berichte der spanischen Sicherheitsbehörden verdeutlichen, dass die Täter vermehrt an stark frequentierten Orten wie dem Flughafen Palma oder in den touristischen Zentren von Playa de Palma und Calvià agieren. In einigen Fällen führt der Scan nicht nur zu einer Phishing-Seite, sondern löst im Hintergrund den Download von Schadsoftware aus, die Bank-Apps direkt auf dem Mobilgerät kompromittieren kann. Experten für Cybersicherheit raten dringend dazu, QR-Codes vor der Nutzung haptisch zu prüfen. Ein überklebter oder uneben wirkender Code ist ein deutliches Warnsignal. Vor der Eingabe von Zahlungsdaten muss die URL im Browser des Smartphones zwingend auf Unstimmigkeiten in der Domain-Schreibweise kontrolliert werden. Die Polizei weist darauf hin, dass offizielle Stellen in Spanien sensible Transaktionen oder Bußgeldzahlungen niemals ausschließlich über einen spontanen QR-Scan ohne

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Infrastrukturzustand der Deutschen Bahn verharrt auf niedrigem Niveau

Der aktuelle Zustandsbericht der Bahntochter InfraGO für das Jahr 2025 bescheinigt dem deutschen Schienennetz eine Stabilisierung auf schwachem Niveau. Mit einer Durchschnittsnote von 3,0 erreicht die Infrastruktur erneut lediglich ein befriedigendes Ergebnis, ohne dass eine spürbare Trendwende eingeleitet werden konnte. Von den insgesamt 380.000 untersuchten Anlagen, zu denen Brücken, Tunnel, Stellwerke und Gleise gehören, weisen rund 16 Prozent einen Zustand der Note 4 oder schlechter auf. Bahnchefin Evelyn Palla bezeichnete die aktuelle Lage als einen Tiefpunkt und betonte, dass viele Bahnhöfe und Anlagen weiterhin in einem schlechten baulichen Zustand verharren. Um diesem Verfall entgegenzuwirken, sind für das Jahr 2026 Bruttoinvestitionen von über 23 Milliarden Euro vorgesehen, die durch den Bund und Eigenmittel finanziert werden sollen. Die operative Umsetzung dieser Investitionen bringt enorme logistische Herausforderungen mit sich. Für das kommende Jahr sind mehr als 28.000 Baustellen sowie vier umfassende Generalsanierungen hochbelasteter Korridore geplant. Um den Betrieb trotz der Bautätigkeit stabiler zu gestalten, führt die Deutsche Bahn neue Konzepte wie sogenannte Jokergleise und Flex-Abfahrten ein. Bei letzteren wird die Abfahrtszeit offiziell eine Minute vor der eigentlichen betrieblichen Planung angesetzt, um die Pünktlichkeit beim Start zu erhöhen. Zudem soll die Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführern und Stellwerken durch den flächendeckenden Einsatz digitaler Befehle beschleunigt werden. Ziel ist es, Instandhaltungsarbeiten zu 80 Prozent in fest definierten Zeitfenstern abzuwickeln, um die Planbarkeit für die Fahrgäste zu verbessern. Trotz der inländischen Infrastrukturmängel verzeichnet die Deutsche Bahn ein massives Wachstum im grenzüberschreitenden Europaverkehr. Im Jahr 2025 nutzten rund 25 Millionen Passagiere den internationalen Fernverkehr, was einer Steigerung von 30

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