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Möglicher Streik bei Lufthansa: UFO leitet Urabstimmung ein

Die Flugbegleitergewerkschaft UFO hat bekanntgegeben, dass man unter den rund 18.000 Kabinenbeschäftigten der Lufthansa die Urabstimmung über mögliche Streikmaßnahmen eingeleitet hat. Ab Mittwoch, den 28. Feber 2024 bis inklusive 6. März 2024 soll abgestimmt werden. „Die Kabine hat Forderungen, die mehr als berechtigt sind. Insbesondere in der Krise haben die Kollegen große Zugeständnisse gemacht, um Arbeitsplätze zu sichern. Die Lufthansa Group hat 2023 das drittbeste Ergebnis der Konzerngeschichte eingefahren. Die Krise ist überwunden, die Zeichen stehen auf Wachstum. Das Management belohnt sich für den erfolgreichen Turnaround und gönnt sich großzügige Gehaltserhöhungen und Boni. Es ist anständig und gerecht, dass die Crews, die für diesen Erfolg viele persönliche Opfer erbracht haben, auch angemessen beteiligt werden”, erklärt UFO-Vorsitzender, Joachim Vázquez Bürger. „Auch die nachgebesserten Angebote der Lufthansa sind bedauerlicherweise unzureichend. Weder passen für uns die angebotene Laufzeit in Verbindung mit den prozentualen Tabellenerhöhungen noch der Zeitpunkt, wann diese Erhöhungen kommen sollen. Wir gehen von einer hohen Beteiligung an dieser Urabstimmung aus. Die Kabine hat ein hohes Verantwortungsbewusstsein vor allem gegenüber den Gästen der Lufthansa, die am Ende die Leidtragenden sind, wenn Flüge ausfallen. Wir gehen den Weg der Eskalation nicht gerne, es bleibt uns aber keine Alternative, solange die Lufthansa nicht auf unsere berechtigten Forderungen eingeht“. Die Gewerkschaft warnt davor, dass Lufthansa auf ein betriebliches Chaos im Sommer 2024 zusteuern würde. Man kritisiert die derzeitigen Planungen und behauptet, dass ein akuter Personalmangel bestehen soll. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag wurde zum 31. Dezember 2023 von UFO aufgekündigt. „Insbesondere die Passagiere merken, dass im Hause

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Gläubigerschutz beantragt: Lynx Air stellt den Flugbetrieb ein

Die kanadische Billigfluggesellschaft Lynx Air wird am Montag, den 26. Feber 2024 den Flugbetrieb einstellen. Gleichzeitig hat man bekanntgegeben, dass ein Gläubigerschutzverfahren beim zuständigen Gericht beantragt wurde. „In den vergangenen zwei Jahren wurde viel Arbeit in das Wachstum und die Expansion von Lynx Air gesteckt, um den Kanadiern ein kostengünstiges, nahtloses Reiseerlebnis zu bieten. Der zunehmende finanzielle Druck im Zusammenhang mit der Inflation, den Treibstoffkosten, den Wechselkursen, den Kapitalkosten, den regulatorischen Kosten und dem Wettbewerb auf dem kanadischen Markt hat sich jedoch letztendlich als ein zu steiler Berg erwiesen, als dass unser Unternehmen ihn hätte überwinden können. Schweren Herzens verlassen wir den Luftraum. Wir hoffen, dass unsere Vision, mehr Kanadier zum Fliegen zu inspirieren, in unserer Abwesenheit bei unseren Passagieren Spuren hinterlässt“, erklärt die betroffene Fluggesellschaft zu den Gründen der Vorgehensweise. Lynx Air wurde erst im Jahr 2021 gegründet und nutzt den Flughafen Calgary als Homebase. Die Flotte besteht momentan aus neun Boeing 737-Max-8, die ein durchschnittliches Alter von 2,9 Jahren aufweisen. Man ist als Lowcoster positioniert und hauptsächlich innerhalb Kanadas unterwegs. Zum Zeitpunkt der Einstellung des Flugbetriebs teilte der Carrier wie folgt mit: „Lynx Air wird den Flugbetrieb am Montag, 26. Februar, um 12:01 Uhr MT einstellen“. Gleichzeitig hat man beim zuständigen Gericht ein Gläubigerschutzverfahren nach kanadischem Recht beantragt. Die finanziellen Mittel scheinen nicht ausreichend zu sein, um während diesem weiter fliegen zu können. Ob der Flugbetrieb jemals reaktiviert werden kann, dürfte wohl davon abhängen, ob sich ein neuer Investor findet oder nicht.

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Fluggastrechte: Airhelp pürfte in elf Jahren 15,9 Millionen Flüge

AirHelp, das sich mit Störungen im Flugverkehr auseinandersetzt. Das Unternehmen feiert nun sein elfjähriges Bestehen und wirft einen Blick zurück auf die Meilensteine der erfolgreichen Firmengeschichte. Seit 2013 setzt AirHelp auf KI und ergreift sowohl juristische als auch politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit zu stärken. In den elf Jahren seit seiner Gründung prüfte das Unternehmen 15,9 Millionen Flüge, um festzustellen, ob für die Fluggäste Entschädigungs- oder Rückzahlungsansprüche bestehen. Allein 3,9 Millionen Flüge davon stammen aus dem Jahr 2023. AirHelp zahlte den Flugreisenden in den elf Jahren seines Bestehens insgesamt 2,2 Millionen Entschädigungen aus. Allein im letzten Geschäftsjahr hat AirHelp damit  700.000 Entschädigungen ausgezahlt. Die meisten Entschädigungszahlungen gingen nach Frankreich AirHelp half Passagieren aus über 240 Ländern. Mit rund 245.000 Entschädigungen waren in Frankreich lebende Fluggäste am häufigsten vertreten. In die USA gingen in elf Jahren insgesamt 213.000 Entschädigungen. Darauf folgt das Vereinigte Königreich mit insgesamt 175.000 Fluggästen, die durch AirHelp entschädigt wurden. Auch 170.000 in Deutschland wohnende Passagiere sind unter den Kunden und Kundinnen von AirHelp. 144.000 von AirHelp Entschädigte haben ihren Wohnsitz in Italien. Insgesamt 44 Entschädigungen gingen in den letzten elf Jahren sogar nach Spitzbergen, 16 in die Antarktis und sieben an Personen, die ihren Wohnsitz im Vatikan haben. „Der Erfolg von AirHelp zeigt sich auch im Unternehmenswachstum: Unser Team wuchs in elf Jahren auf über 400 Mitarbeiter an, welche sich weltweit für Fluggastrechte einsetzen. Bisher haben insgesamt 5,6 Millionen Kunden die AirHelp Plus Mitgliedschaft erworben, womit wir sie gegen Gepäckverlust und Flugstörungen aller Art

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Palestinian Airlines kündigt mit Propaganda-Posting das „Comeback“ an

Die Fluggesellschaft Palestinian Airlines hat seit der Gründung im Jahr 1995 eine äußerst bewegte Geschichte hinter sich. Diese ist auch von vielen Jahren der fliegerischen Inaktivität geprägt. Eigentlich sollte der Carrier gar nicht mehr existieren, denn im Jahr 2020 wurde die Liquidation mitgeteilt. Nun bereitet man sich mit einer Fokker 50 auf den Neustart vor. Gegründet wurde Palestinian Airlines im Jahr 1995 von der palästinensischen Autonomiebehörde. Erst in 1997 wurden die ersten Charterflüge durchgeführt. Zunächst nutzte man den ägyptischen Flughafen Port Said, da Israel Flüge ab Gaza untersagt hat. Im Laufe der Zeit wurden die Maschinentypen Boeing 727-100/200, de Havilland Dash 8-300, Ilyushin Il-62 und Fokker 50 betrieben. Im November 1998 konnte der Flugbetrieb vom Airport Flughafen al-Arisch auf den Gaza-Flughafen, der mit Finanzmitteln aus Deutschland, Spanien, Saudi-Arabien, Ägypten, Marokko und Japan errichtet wurde, verlegt werden. Dieser Airport wurde im Jahr 2001 während der Zweiten Intifada von Israel geschlossen und im weiteren Jahresverlauf sowie in 2002 unbrauchbar gemacht. Somit musste Palestinian Airlines wieder nach Ägypten „umziehen“. Im Jahr 2005 wurde der Flugbetrieb dann eingestellt, ehe dieser in 2012 überraschend reaktiviert wurde. Geflogen wurde neuerlich ab dem al-Arisch-Airport. Zuletzt waren zwei Fokker 50 im Rahmen eines ACMI-Auftrags für Niger Airlines im Einsatz. Die Zusammenarbeit wurde kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie beendet. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 teilte die Autonomiebehörde dann mit, dass die Fluggesellschaft, die damals nur noch acht Mitarbeiter hat, endgültig geschlossen und liquidiert wird. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass man nach einem Käufer für beide

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Pegasus Airlines hat verwirrende Handgepäck-Regeln eingeführt

Die türkische Billigfluggesellschaft Pegasus Airlines hat mit Wirksamkeit zum 14. Feber 2024 ein neue Regeln für die Mitnahme von Handgepäck eingeführt. Diese unterscheiden sich drastisch vom Mitbewerb, denn sie sind nicht einheitlich, sondern variieren je nach Strecke und gebuchtem Tarif. Flugscheine, die vor dem 13. Feber 2024 ausgestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen. Diese Reisenden dürfen weiterhin ein Kabinengepäckstück mit den maximalen Abmessungen 55x40x20 Zentimeter ohne Gewichtsbeschränkung mitnehmen. Für alle Tickets, die nach diesem Termin ausgestellt wurden, gelten die neuen Regeln, die durchaus verwirrend sind. Im so genannten Light-Tarif ist nur noch eine kleine Tasche, die maximal 40x30x15 Zentimeter umfassen und höchstes drei Kilogramm wiegen darf, inkludiert. Diese Regelung gilt aber nur auf internationalen Flügen, denn innerhalb der Türkei darf das Handgepäckstück 55x40x20 Zentimeter groß sein maximal acht Kilogramm wiegen. Vorsicht: Es gibt einige Routen auf denen gänzlich andere Regeln gelten. Daher sollte man bereits bei der Buchung genau darauf achten was inkludiert ist und was nicht. Pegasus Airlines bietet auch Umsteigeflüge an. Fliegt man beispielsweise von Deutschland in die Türkei und steigt auf einen Inlandsflug um, dann kommen Unternehmensangaben nach nicht die Regeln der Domestic-Flüge, sondern jene der internationalen Verbindungen zur Anwendung. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn zunächst innerhalb der Türkei und dann international geflogen wird. In dieser Konstellation ist nur das Mini-Handgepäckstück mit maximal drei Kilogramm erlaubt. Unterschiede gibt es in den teureren Tarifklassen Saver, Saver Plus und Comfort-Flex. Laut Pegasus Airlines sollen diese zur Mitnahme eines Handgepäckstücks mit maximal 55x40x20 Zentimetern und acht Kilogramm

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American Airlines dreht an der Preisschraube: Aufgabegepäck wird teurer

Das Oneworld-Mitglied American Airlines hat kürzlich die Gebühren, die man für die Beförderung von Gepäckstücken, die am Check-in-Schalter abgeben kann, deutlich angehoben. Eigenen Angaben nach dreht man zum ersten Mal seit fünf Jahren an der Preisschraube. Früher war es weltweit üblich, dass zumindest 20 Kilogramm Gepäck inkludiert waren. Die Anzahl der Koffer spielte keine Rolle, sofern das Gesamtgewicht nicht überschritten wurde. Später kam dann das so genannte Piece-Konzept, bei dem nur noch ein Gepäckstück inklusive war. Bei vielen Anbietern durfte/darf dieses maximal 23 Kilogramm wiegen und wer einen zweiten Koffer dabei hat, wird zumindest in der Economy-Class zur Kasse gebeten. Draus entwickelten sich dann Tarife, in denen überhaupt kein Aufgabegepäck mehr inkludiert ist und schon ab dem ersten Koffer ein Aufpreis zu bezahlen ist. Dieser „Trend“ entwickelte sich zuerst in den USA und ist mittlerweile auch in Europa „Branchenstandard“ geworden. Es handelt sich um versteckte Preiserhöhungen. Zwar behaupten die meisten Carrier, dass man den reinen Flugpreis gesenkt habe und nur jene, die wirklich Gepäck aufgeben wollen, dafür bezahlen müssen, aber dies ist nur eine Schutzbehauptung, wenn man die Entwicklung der durchschnittlichen Preise gegenüberstellt. Wie viel extra zu bezahlen ist, kann unterschiedlich sein. Manche Anbieter erheben je nach Flugdauer fixe Zusatzgebühren, bei anderen ist das Pricing dynamisch und somit undurchblickbar. Laut einem Bericht von Simpleflying.com erhebt American Airlines für den ersten Koffer bei Onlinebuchung nun mindestens 35 U.S.-Dollar und für den zweiten 45 U.S.-Dollar. Bei Anmeldung am Airport fallen Zusatzgebühren von mindestens fünf U.S-Dollar. Auf Langstreckenflügen gelten erheblich höhere Sätze. Laut

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Air Serbia kündigt fristlos: Marathon Airlines hat nun ein Problem

Der Startunfall, der sich vor wenigen Tagen auf dem Flughafen Belgrad ereignet hat, führte dazu, dass Air Serbia die Zusammenarbeit mit dem Wetlease-Partner Marathon Airlines unverzüglich beendet hat. Die Griechen müssen nun für mehrere Embraer-Jets eine alternative Beschäftigung finden. Marathon Airlines konnte vor einiger Zeit einen langfristigen und vergleichsweise umfangreichen Wetlease-Auftrag von Air Serbia an Land ziehen. Vier Maschinen waren für das serbische Luftfahrtunternehmen im Einsatz und im Sommer 2024 sollten gar noch zwei weitere dazu kommen. Daraus wird nun nichts, denn Air Serbia hat die Verträge fristlos gekündigt. Mittlerweile scheint es offensichtlich zu sein, dass die Passagiere und Crewmitglieder des geplanten Fluges von Belgrad nach Düsseldorf nur sehr knapp an einer Katastrophe vorbeigeschrammt sind. Die Piloten haben am Sonntagabend versehentlich den falschen Taxiway gewählt und wurden vom ATC sogar gewarnt. Dennoch führte man den Start durch, jedoch stand wesentlich weniger Runway zur Verfügung. Die Maschine touchierte Beleuchtungseinrichtungen und wurde dabei schwer beschädigt. Der Embraer 195 kreiste dann rund eine Stunde über Belgrad, um Kerosin zu verbrennen. Anschließend landete der von Marathon Airlines betriebene Regionaljet wieder auf dem serbischen Hauptstadtflughafen. Alle Insassen sind mit dem Schrecken davon gekommen. Die Luftfahrtbehörden von Serbien und Griechenland haben bereits Untersuchungen eingeleitet. Ohne den Berichten vorzugreifen: Derzeit gibt es zahlreiche Indizien dafür, dass der Unfall aufgrund eines Pilotenfehlers entstanden ist. Erschwerend dürfte wirken, dass die Flugsicherung dies erkannt hat und die Flugzeugführer explizit gewarnt hat, jedoch ignoriert wurde. Es könnte also „Glück im Unglück“ gewesen sein, denn vergleichbare Vorfälle in der Vergangenheit sind nicht

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Neue FAA-Regeln bringen Boeing 767F-Produktion in Gefahr

Die Vereinigten Staaten von Amerika setzen gesetzliche Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass Fluggerät, das besonders viel Treibstoff benötigt, aus dem Verkehr gezogen wird. Dies könnte auch die Einstellung der Produktion der Frachtvariante der Boeing 767 zur Folge haben. Die U.S.-amerikanische Zivilluftfahrtbehörde hat am 16. Feber 2024 eine neue Direktive veröffentlicht. Diese betrifft einige Muster, die ein 12.566 Pfund überschreitendes MTOW aufweisen. Bei Turbopropflugzeugen gilt ein Mindest-Startgewicht von 18.999 Pfund, so dass diese von den neuen Regeln betroffen sind. Ziel ist, dass die Fluggesellschaften und Hersteller regelrecht zwangsweise dazu ermutigt werden treibstoffeffiziente Maschinen einzusetzen bzw. auf den Markt zu bringen. Die neuen Standards gelten aber nur eingeschränkt für Flugzeuge, die bereits zugelassen sind. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der FAA-Musterzulassung an. Sofern diese am oder nach dem 1. Jänner 2021 erteilt wurde, greifen die neuen Regeln ab dem 1. Jänner 2028. Allerdings werden etwaige Änderungen, die sich auf den Schadstoffausstoß und die Treibstoffeffizienz positiv auswirken berücksichtigt, sofern diese nach dem 1. Jänner 2023 vorgenommen worden sind. Die Boeing 767 wird momentan nur in der Cargo-Variante hergestellt und gilt als technisch veraltet. Die Musterzulassung wurde schon lange vor dem Stichtag erteilt, wobei der Stichtag im Jahr 2028 dann ebenfalls greifen würde, denn die FAA würde dann Neubauten nicht mehr registrieren. Somit ist damit zu rechnen, dass der U.S.-amerikanische Flugzeugbauer gezwungenermaßen die Produktion einstellen müsste. Dies dürfte aber nicht die einzige Ursache sein, denn die Nachfrage nach neuen B767F ist äußerst gering. Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der Branche

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Amsterdam: EU-Kommission wollte im Fall Jetblue eingreifen

Die EU-Kommission erklärte, dass man hinsichtlich der einstweiligen Verweigerung von Start- und Landerechten für Jetblue Airways am Flughafen Amsterdam-Schiphol mit „einstweiligen Maßnahmen“ eingeschritten wäre. Die Niederlande haben jedoch zuvor eingelenkt. Unter dem Deckmantel Lärm- und Umweltschutz will die Regierung die Anzahl der verfügbaren Slots am Schiphol Airport reduzieren. Dies hatte zur Folge, dass Jetblue Airways zunächst keine Start- und Landerechte für den Sommerflugplan 2024 zugewiesen bekommen hat. Dies brachte den Carrier regelrecht zur Weißglut und man suchte sich in den Vereinigten Staaten diplomatische Hilfe. Zeitweise stellten die U.S.-amerikanischen Behörden gar in Aussicht, dass als Gegenmaßnahme KLM zahlreiche Slots in den USA verlieren könnte. Rückendeckung gab es von der EU-Kommission, denn diese war sich mit Jetblue und den U.S.-Behörden einig, dass die Vorgehensweise der Niederländer gegen das Luftfahrtabkommen, das zwischen den USA und der EU besteht, verstoßen würde. Gar ein formelles Vertragsverletzungsverfahren wurde den Niederlanden angedroht. Letztlich lenkte die Regierung ein, denn die für dieses Jahr geplante Reduktion wurde zunächst zurückgezogen. In weiterer Folge waren dann wieder mehr Slots verfügbar und der Regulator hat dann auch welche an Jetblue Airways vergeben. Hinter den Kulissen dürfte es zwischen der EU-Kommission und der niederländischen Regierung noch heftiger gebrodelt haben als bislang bekannt. Die Europäische Kommission erklärte gar, dass man „einstweilige Maßnahmen“ in Vorbereitung gehabt hätte. Man wäre bereitgestanden, um einzugreifen, denn das Vorhaben der Niederländer hätte nicht nur gegen das erwähnte Luftfahrtabkommen verstoßen, sondern auch den Wettbewerb eingeschränkt. Daraus resultierend hätten Passagiere auf USA-Flügen mit höheren Preisen rechnen müssen. Jetblue Airways hat im

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Korean Air und Flughafen Wien wollen das Cargo-Aufkommen steigern

Der Flughafen Wien-Schwechat und Korean Air haben eine strategische Partnerschaft vereinbart. Diese soll dazu führen, dass durch gezielte Marketingaktivitäten, die sich primär an Spediteure richten sollen, das Luftfrachtaufkommen an Österreichs größtem Airport steigert. Für den südkoreanischen Carrier spielt dabei die geografische Lage von Wien eine wichtige Rolle. So schreibt man in einer Medienerklärung, dass der Airport für Korean Air auch ein Tor zu umliegenden Staaten wie Polen, Ungarn und Tschechien sein soll. „Wir freuen uns, unsere Zusammenarbeit mit dem Flughafen Wien bekannt zu geben. Korean Air ist mit dieser Vereinbarung bestrebt, die Luftfrachtdienste zwischen Korea und Wien zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen“, sagte Jaedong Eum, Senior Vice President und Head of Cargo Business Division bei Korean Air. „Die Nachbarländer Österreichs und Asien sind seit vielen Jahren Wirtschaftsräume, die durch den internationalen Luftfrachtverkehr eng miteinander verbunden sind. Vor allem in der Automobil- und Elektronikbranche sind asiatische Unternehmen auf die Produktionskapazitäten im osteuropäischen Raum angewiesen. Korean Air ist seit 20 Jahren ein wichtiger Luftfrachtpartner und ich freue mich, dass wir unsere langjährige Partnerschaft im Frachtbereich mit dieser Vereinbarung nun weiter ausbauen können“, so Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG.

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