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Betriebsversammlung: Ryanair stichelte gegen AUA-Streichungen

Aufgrund von Betriebsversammlungen, die von Gewerkschaft Vida und Betriebsrat Bord einberufen wurden, musste Austrian Airlines am Dienstag, den 28. März 2023 rund 100 Flüge streichen. Besonders im Deutschland-Österreich-Verkehr kam dies zu einem ungeschickten Zeitpunkt, denn am Montag sind aufgrund eines großflächigen Streiks sehr viele Flüge zwischen den beiden Staaten ausgefallen. Ende der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Geschäftsleitung von Austrian Airlines das bisherige Angebot an das fliegende Personal nachgebessert hat. Dem Vorschlag nach soll es für die Beschäftigten mehr Lohn geben, wobei die Bezüge der Flugbegleiter in den untersten Senioritätsstufen besonders stark steigen sollen. Vorab wollte sich die Gewerkschaft nicht in die Karten blicken lassen und verwies darauf, dass der Betriebsrat das Angebot zunächst im Rahmen der Betriebsversammlungen mit den Mitarbeitern besprechen wird. Auch am Mittwoch wird es punktuell zu Verspätungen und Ausfällen kommen. Das hängt damit zusammen, dass sich einige Maschinen nicht an jenen Airports, an denen sie eigentlich sein sollten, befinden. Davon sind beispielsweise Langstreckenflüge in die Vereinigten Staaten von Amerika betroffen. Austrian Airlines erklärte unter anderem, dass man versucht habe die betroffenen Passagiere proaktiv auf andere Verbindungen umzubuchen. Der Konkurrent Ryanair nutze die Gelegenheit für eine Werbeaktion. Man legte so genannte „Rettungstarife“ ab 69 Euro auf und behauptete, dass Austrian Airlines „hunderte Flüge“ habe streichen müssen. „Ryanair rettet wieder einmal den Tag in Wien, nachdem Austrian Airlines am Dienstag, den 28. März, kurzfristig Hunderte von Flügen gestrichen hat. Ryanair bietet Rettungstarife ab nur 69 € an, um den österreichischen Reisenden, die durch die jüngsten kurzfristigen Annullierungen

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Symbolische Entscheidung: EU-Kommission erklärt Alitalia-Kredit für rechtswidrig

Die EU-Kommission hat entschieden, dass auch ein im Jahr 2019 an Alitalia gewährtes staatliches Darlehen in der Höhe von 400 Millionen Euro illegal war. Die Wettbewerbshüter ordneten an, dass Italien das Geld zurückfordern muss. Die Entscheidung hat aber eher symbolische Bedeutung. Alitalia musste im Mai 2017 Insolvenz anmelden und wurde mit Hilfe von staatlichen Krediten, die in mehreren Tranchen gewährt wurden, bis Herbst 2021 in der Luft gehalten. Der Nachfolger Ita Airways gilt laut EU-Kommission nicht als Rechtsnachfolger, so dass dieser nicht für die Schulden von Alitalia aufkommen muss. Da sich der vormalige Flagcarrier seit einiger Zeit in Liquidation befindet und zahlreiche Assets bereits verkauft wurden, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Anordnung der EU-Kommission erfüllen zu können. Mitbewerber, die gegen die Notkredite, die Alitalia gewährt wurden, geklagt hatten, argumentierten von Anfang an damit, dass sie den Verdacht haben, dass die italienische Regierung planen würde, dass der insolvente Carrier das Geld nie zurückführen muss. Die EU-Kommission hat nun angeordnet, dass das Darlehen in der Höhe von 400 Millionen Euro zurückgefordert werden muss. Weiters wurde im Jahr 2017 ein Kredit im Ausmaß von 900 Millionen Euro gewährt. Auch diesen konnte Alitalia bis heute nicht zurückführen. Aufgrund des Insolvenzverfahrens ist davon auszugehen, dass der italienische Steuerzahler das Geld nie wiedersehen wird und daher die Entscheidung der EU-Kommission lediglich symbolische Bedeutung hat.

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Air New Zealand verbannt Spirituosen aus SB-Lounges

Ein Passagier hatte sich in der Lounge von Air New Zealand am Flughafen Dunedin regelrecht „volllaufen“ lassen und war anschließend so betrunken, dass das Einsteigen ins Flugzeug verweigert wurde. Nun zieht der Carrier Konsequenzen und gibt hochprozentige alkoholische Getränke nicht mehr in SB-Form aus. An einigen kleineren Airports bietet Air New Zealand zwar Lounges an, jedoch werden diese ohne Servicepersonal betrieben. Hintergrund ist, dass das Passagieraufkommen im direkten Vergleich mit größeren Flughäfen wesentlich niedriger ist. An diesen Airports wurden bislang auch hochprozentige alkoholische Getränke in Selbstbedienung angeboten. Damit ist jetzt Schluss, denn Whiskey und Co gibt es nur noch vom Personal ausgehändigt. Wo es dieses nicht gibt, gibt es auch keine hochprozentigen Getränke mehr. Der Vorfall, der die Entscheidung des Carriers maßgeblich beeinflusst hat, ereignete sich bereits im November des Vorjahres. Ein Passagier bediente sich übermäßig in der Lounge und war danach so betrunken, dass die Frau den Flug nicht mehr angetreten konnte. Ihr wurde das Boarding verweigert und aufgrund ihres Verhaltens wurde auch die Polizei hinzugezogen. Die Angelegenheit schlug durchaus hohe Wellen, denn der nationale Koordinator für die Prävention von Alkoholschäden forderte Air New Zealand dazu auf, dass künftig kein hochprozentiger Alkohol in SB-Form ausgegeben werden soll. Es kam zu einer umfangreichen Aussprache und der Carrier entschied dann, dass man Spirituosen nur noch durch das Personal ausgeben wird. Für die Nutzer der Lounge in Dunedin, die ohne Servicemitarbeiter betrieben wird, hat das zur Folge, dass es keine hochprozentigen alkoholischen Getränke mehr gibt.

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OLG Stuttgart: Eintreiben von Stornokosten durch Reisebüros kann rechtswidrig sein

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass Reisebüros, die versuchen für einen Tour Operator unrechtmäßige Forderung einzutreiben, rechtswidrig handeln. Hintergrund ist eine von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingebrachte Klage. Zu Beginn der Corona-Pandemie sind viele Reisende in eine „Falle“ getappt: Wegen der unklaren Lage stornierten viele ihre Urlaube selbst und wurden von den Tour Operators dann mit Stornokosten bedacht. in zahlreichen Fällen haben die Reiseveranstalter kurz darauf die Durchführungen von sich aus abgesagt. Im konkreten Fall stornierte ein Mann eine noch vor der Pandemie gebuchte Flusskreuzfahrt und verwies auf die damals gültige Reisewarnung des deutschen Außenministeriums. Der Veranstalter wollte ihm keine kostenfreie Stornierung gewähren und stellte Kosten in Rechnung. Das vermittelnde Reisebüro versuchte im Auftrag des Tour Operators die Forderung einzutreiben und drohte bei Nichtbezahlung mit einer Klage. Der Konsument wandte sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die zunächst den Reiseveranstalter und die Agentur abmahnte. Auf das Schreiben erhielt man keine Reaktion, so dass vor dem zuständigen Landgericht eine Klage eingebracht wurde. In erster Instanz obsiegten Tour Operator und Reisebüro, jedoch war das Oberlandesgericht Stuttgart anderer Ansicht. Dieses entschied, dass das Reisebüro als Gehilfe des Veranstalters agiert habe und durch die Androhung rechtlicher Schritte zu dessen Verbraucherrechtsverstoß Hilfe geleistet habe.

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VKI nimmt Jahres-Reiseversicherungen unter die Lupe

Für Personen, die häufiger reisen, kann eine Jahres-Reiseversicherung überlegenswert sein, so das Ergebnis eines aktuellen Tests des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Schon ab zwei Reisen pro Jahr kann sich diese auszahlen. Verglichen wurden insgesamt 13 Versicherungs­produkte ausgehend von 2 Testszenarien (30-jährige Person/vierköpfige Familie) ohne Selbstbehalt, mit weltweitem Schutz. Ein genauer Blick auf die Prämien lohnt sich: Die Bandbreite der Prämien schwankt je nach Testszenario stark. Für Einzel­personen lag die Jahresprämie zwischen 149 Euro und 349 Euro, bei der Familie zwischen 211 Euro und 420 Euro. Der Beste im Test ist ein Online-Anbieter. Verbesserungsbedarf gibt es in puncto Transparenz. Die Darstellung der Versicherungsleistungen ist bei einigen Anbietern mangelhaft. Große Bandbreite bei Prämien Die Bandbreite der Prämien ist groß: Diese liegt bei 149 bis 349 Euro für eine Einzelperson und bei 211 bis 420 Euro für eine vierköpfige Familie. „Ein Vergleich lohnt sich hier allemal“, betont VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl. „Eine Jahresreiseversicherung ist aber insbe­sondere für Personen, die häufig ver­reisen, eine günstigere Alternative zu Einzelreiseversicherun­gen. Schon ab zwei Reisen pro Jahr kann sich das auszahlen.  Ein deckungsgleiches Versicherungspaket für nur eine einzige – große – Reise kostet bei manchen Anbietern fast gleich viel wie der Ab­schluss einer Jahresreiseversicherung“, so Kreindl weiter. „Die Vorteile einer Jahresversicherung sind zudem, konstante Konditionen und Ansprechpartner zu haben. Viele kleine Versicherungspakete können Verwirrung stiften: Was ist nun konkret versichert? Wer ist Ansprechpartner im Schadensfall?“ Auch ein gewisser psychologischer Druck falle bei der Reisebuchung weg: Zusätzliche Angebote für Reiseversicherungen können getrost abgelehnt werden, im Wissen, ohnehin ausreichend versichert zu

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Osterferien: Frankfurt rechnet mit längeren Wartezeiten

Deutschlands größter Flughafen, Frankfurt am Main, geht davon aus, dass es während der bevorstehenden Osterferien 2023 zu längeren Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle sowie der Ausgabe von Gepäckstücken kommen könnte. Passagieren rät man rechtzeitig am Airport zu erscheinen bzw. genügend Pufferzeit einzuplanen. Prognosen des von Fraport geführten Flughafens sehen rund 185.000 Fluggäste sowie 1.100 Starts bzw. Landungen pro Tag. Dies wäre eine Herausforderung für den Airport und die vor Ort tätigen Dienstleister. Man verweist darauf, dass man sich auf die erste Reisewelle des laufenden Jahres gut vorbereitet habe. Dennoch könne man nicht ausschließen, dass sich Passagiere zu Spitzenzeiten mit starkem Reiseverkehr auf längere Wartezeiten einstellen müssen. Davon werden in erster Linie die Sicherheitskontrollen sowie die Ausgabe von Gepäckstücken betroffen sein. Hintergrund: Auch weiterhin haben der Frankfurter Flughafen und die vor Ort tätigen Dienstleister akuten Personalmangel. Die Anzahl der Reisenden steigt jedoch stetig an und insbesondere zu Beginn der Osterferien 2023 rechnet man mit einem großen Anstrum.

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9H-NEE: Air Malta hat ersten A320neo in neuer Livery übernommen

Mit der 9H-NEE hat Air Malta ihren fünften Airbus A320neo übernommen. Es handelt sich um die erste Maschine, die die überarbeitete Livery ab Werk trägt. Im Gegenzug wird man den A320 mit der Registrierung 9H-AEQ ausflotten. Der Auslieferungsflug vom Airbus-Werk in Toulouse zum internationalen Flughafen Malta wurde mit einem Gemisch aus nachhaltigem Flugbenzin (SAF) durchgeführt und von Kapitän Patrick Calleja und dem Ersten Offizier Mark Attard geleitet. Für Kapitän Calleja war dies der letzte Flug mit Air Malta, nachdem er mehr als 31 Jahre lang für die Air Malta tätig war. Die neue 9H-NEE wurde mit einer neuen, modernen Lackierung ausgeliefert, die in Zusammenarbeit mit Airbus SA entworfen wurde. Diese kostengünstigere Lackierung greift die Farben und Elemente der maltesischen Flagge auf und macht sie sofort als die nationale Fluggesellschaft der maltesischen Inseln erkennbar. Während der Carrier die Einflottung der jüngsten Maschine feiert, ist die Zukunft der Fluggesellschaft unklar. Für den von der Regierung beabsichtigten Zuschuss hat man bislang kein grünes Licht aus Brüssel erhalten. Im Hintergrund wird an einer Neugründung gearbeitet. Diese könnte auch die Konzernschwester Malta MedAir ersetzen.

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An nur einem Tag: Iraqi Airways hat drei Boeing 737-Max-8 übernommen

Ende der vergangenen Woche hat Iraqi Airways an nur einem Tag gleich drei werksneue Boeing 737-Max-8 übernommen. Diese wurden vom Boeing Field Seattle nach Bagdad überstellt. Die erste Einheit hat man bereits im Feber 2023 übernommen. Am 24. März 2023 hoben nacheinander die YI-ASX, YI-ASM und YI-ASN am Werksflughafen des U.S.-amerikanischen Herstellers ab. In Kürze wird auch der erste Dreamliner folgen, wobei für die Überstellung noch kein konkreter Termin feststeht. Seit einiger Zeit modernisiert Iraqi Airways die in die Jahre gekommene Flotte. Dabei setzt man insbesondere auf die Muster Boeing 737-Max und 787. Bei Airbus hat man sich beispielsweise A220 gekauft. Unter Berücksichtigung der jüngsten Auslieferungen ist die Teilflotte des zuerst genannten Musters mittlerweile auf vier Einheiten angewachsen. Vor der Überstellung in den Irak absolvierten die drei Neuzugänge zwischen drei und vier Testflüge, die eine Gesamtflugzeit zwischen fünf und acht Stunden aufgewiesen haben. Danach traten diese ihre Reisen nach Bagdad an.

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Lockheed C-130 feiert 20er beim Bundesheer

Beim österreichischen Bundesheer feiert die Lockheed C-130 „Hercules“ das zwanzigjährige Einsatzjubiläum, denn am 20. März 2003 wurde die erste von drei Einheiten übernommen. Es handelt sich um Gebrauchtflugzeuge, die man von der Royal Air Force gekauft hatte. Nach einer Generalüberholung wurden sie in den Jahren 2003 und 2004 in Österreich in Betrieb genommen. Seit Einführung der C-130 in Österreich wurden ca. 17.000 Flugstunden erfolgreich absolviert. Besonderes mediales Interesse erlangte die C-130 während der Covid-Pandemie. Sie flog in Rahmen von Auslands-Evakuierungen 13 Einsätze und brachte insgesamt 15 Patienten zurück nach Österreich. „Auf sie ist in jeder Situation Verlass und wir sind durch unser eigenes Lufttransportsystem selbstständig in der Lage, österreichische Bürger oder Soldaten aus Krisengebieten sicher Heim zu holen. Die C-130 ‚Hercules‘ ist aber auch in der Versorgung unserer Auslandskontingente unverzichtbar. Ohne diese Lufttransportkapazität wäre die Versorgung entfernter Einsatzräume, wie in Mali oder im Libanon, nicht eigenständig möglich“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). Das Transportsystem C-130 „Hercules“ nähert sich nun dem Ende seiner Nutzungsphase und wird nach einer Gesamtbetriebszeit von über 55 Jahren in den nächsten Jahren außer Dienst gestellt. Verteidigungsministerin Tanner kündigte bereits an, alle Maßnahmen zu einer reibungslosen Übernahme durch ein Nachfolgesystem in die Wege zu leiten und rasch eine Entscheidung über die Nachfolge zu treffen. Die Lockheed C-130 „Hercules“ des US-amerikanischen Herstellers Lockheed Corporation ist ein militärisches Transportflugzeug mit vier Turboprop-Triebwerken und ist ein Flugzeug für vorwiegend militärische Transporte. Die Beladung erfolgt über eine Hecktür. Die „Hercules“ dient in erster Linie zum Transport von Personal und Versorgungsgütern, vor

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Koralmbahnhof am Flughafen Graz: Günther Ofner kritisiert Gewesslers „Nein“

Wiens Flughafenchef Günther Ofner übt in seiner Funktion als WKO-Fachgruppenobmann Luftfahrt erhebliche Kritik am Umstand, dass sich das von Leonore Gewessler (Grüne) geführte Verkehrsministerium weigert einen Koralmbahn-Fernbahnhof am Flughafen Graz zu errichten. Dies würde der „Logik des Klimaschutzministeriums widersprechen“, so der Manager. Die sich in Bau befindliche Koralmbahn soll die Fahrzeit zwischen den Landeshauptstädten Klagenfurt und Graz auf 45 Minuten verkürzen. Die Trasse führt dabei unterirdisch nahe am steiermärkischen Airport vorbei, jedoch ist die Errichtung einer Haltestelle nicht vorgesehen. Dies geht auf einen uralten Kompromiss, der noch mit dem ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider geschlossen wurde, zurück. Dieser befürchtete, dass durch die neue Bahnstrecke der Flughafen Klagenfurt überflüssig werden könnte. Viele Jahre sind seither vergangen und mittlerweile gibt es eine grüne Verkehrsministerin, die sich selbst als Klimaschutzministerin bezeichnet. Allerdings will auch diese keine Koralmbahn-Haltestelle am Grazer Flughafen errichten. Der steierische Landeshauptmann ist aber der Ansicht, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und will sich dafür einsetzen, dass diese doch noch kommt. Eine ausführliche Analyse zum Thema Koralmbahn hat Aviation.Direct unter diesem Link bereitgestellt. „Seamless Travelling, Multimodalität, Konnektivität. Diese drei Stichworte hört man ständig, wenn es um moderne Verkehrsstrategien geht, und das nicht zuletzt vom zuständigen Klimaministerium. Die Ankündigung von Bundesministerin Gewessler, dass es keine Haltestelle der Koralmbahn am Flughafen Graz geben wird, widerspricht dem aber komplett“, kritisiert Günther Ofner, Obmann der Berufsgruppe Luftfahrt in der Wirtschaftskammer Österreich. Ofner zufolge wird damit „eine einmalige Chance die Stärken von Luftfahrt und Bahn in der Steiermark zu kombinieren, durch ein einfaches „Nein“

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