Challenge Group will Ex-Jet-Airways-B777 nicht mehr haben

Boeing 737-800 (Foto: Jet Airways).
Boeing 737-800 (Foto: Jet Airways).

Challenge Group will Ex-Jet-Airways-B777 nicht mehr haben

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Ein scheinbar endloser bürokratischer Kampf verzögert seit fast zwei Jahren die Übernahme von drei Boeing 777-300ER durch die in Malta ansässige Challenge Group. Dieser Zustand hat nun zu einer deutlichen Warnung des Unternehmens geführt, das Geschäft aufzugeben, sollten nicht umgehend Fortschritte erzielt werden. Der Streit verdeutlicht die Schwierigkeiten, mit denen internationale Investoren bei der Abwicklung insolventer Unternehmen in Indien konfrontiert sind.

Die Challenge Group hatte erfolgreich für drei stillgelegte Flugzeuge der bankrotten indischen Jet Airways geboten. Trotz einer klaren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens, die den Verkauf der Maschinen an die Ace Aviation, eine Tochtergesellschaft der Challenge Group, erlaubt, behindern anhaltende bürokratische und rechtliche Hürden die endgültige Übernahme.

Historie der Verzögerungen

Jet Airways, einst eine der größten Fluggesellschaften Indiens, stellte im April 2019 den Betrieb ein und meldete Insolvenz an. Das Jalan Kalrock Consortium (JKC) erwarb später die Rechte zum Kauf der insolventen Fluggesellschaft. Doch auch JKC steht vor Herausforderungen, insbesondere bei der Einigung mit den Gläubigern.

Trotz eines klaren Urteils des Obersten Gerichtshofs Indiens vom 7. März 2024, das frühere Entscheidungen des National Company Law Tribunal (NCLT) und des National Company Law Appellate Tribunal (NCLAT) bestätigte und den Verkauf an Ace Aviation genehmigte, bleibt der Deal ins Stocken geraten. Michael Koish, Chief Investment Officer der Challenge Group, äußerte gegenüber CNBC TV seine Frustration über die mangelnden Fortschritte und den fehlenden Dialog seitens des Überwachungsausschusses.

Der Standpunkt der Challenge Group

„Wir verstehen nicht, was hier los ist. Einerseits hat der Oberste Gerichtshof eine sehr klare Entscheidung getroffen, das Geschäft fortzusetzen. Auf der anderen Seite will niemand wirklich etwas Produktives tun. Wir sind seit letztem Jahr bereits dreimal nach Indien gereist, auch letzte Woche, um dieses Geschäft abzuschließen. Der Überwachungsausschuss hat jedoch weder mit uns gesprochen noch sich mit uns getroffen, so dass wir uns am 2. Mai an das NCLT gewandt haben”, sagte Koish.

Die Challenge Group hat deutlich gemacht, dass sie nicht bereit ist, die endlosen Verzögerungen hinzunehmen. Sollte der Überwachungsausschuss am 17. Mai keine positive Entscheidung treffen, werde man die Rückerstattung der bereits hinterlegten Kaution von 5,6 Millionen USD plus Zinsen fordern und sich aus dem Geschäft zurückziehen.

Die Verzögerungen spiegeln die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen wider, die mit der Insolvenzverwaltung in Indien verbunden sind. Der Insolvenz- und Konkurskodex Indiens (IBC) wurde 2016 eingeführt, um die Abwicklung notleidender Unternehmen zu beschleunigen und die Gläubigerrechte zu stärken. Doch die Praxis zeigt, dass insbesondere bei großen und international bedeutsamen Insolvenzen oft langwierige gerichtliche und bürokratische Verfahren das Geschäft verlangsamen.

Ein entscheidender Faktor sind die Streitigkeiten mit den Gläubigern. Diese haben ein starkes Interesse daran, möglichst hohe Rückzahlungen zu erhalten, was oft zu Konflikten mit den Käufern führt, die eine rasche und reibungslose Übernahme anstreben.

Die anhaltende Unsicherheit um den Verkauf der drei B777-300ER hat auch Auswirkungen auf die breitere Luftfahrtindustrie. Fluggesellschaften weltweit suchen nach Möglichkeiten, ihre Flotten zu erweitern und modernisieren, um den wachsenden Passagier- und Frachtverkehr zu bewältigen. Verzögerungen bei der Übernahme von Flugzeugen können strategische Pläne beeinträchtigen und finanzielle Belastungen erhöhen.

Der Fall Jet Airways zeigt die Herausforderungen, vor denen internationale Investoren in Indien stehen, wenn es um die Abwicklung insolventer Unternehmen geht. Trotz klarer rechtlicher Rahmenbedingungen können bürokratische Hürden und Interessenkonflikte den Prozess erheblich verzögern. Für die Challenge Group hängt nun alles von der Entscheidung des Überwachungsausschusses am 17. Mai ab. Sollte diese Entscheidung erneut zu Verzögerungen führen, droht der Deal endgültig zu scheitern, was weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben könnte.

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